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Verwaltungsbericht des Magistrats der Stadt Berlin-Schöneberg (Public Domain) Ausgabe 3.1903/1908 (Public Domain)

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Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Verwaltungsbericht des Magistrats der Stadt Berlin-Schöneberg (Public Domain) Ausgabe 3.1903/1908 (Public Domain)

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Zeitschrift

Urheber (Körperschaft):
Schöneberg
Titel:
Verwaltungsbericht des Magistrats der Stadt Berlin-Schöneberg : über das Jahr ...
Weitere Titel:
Verwaltungsbericht des Magistrats der Stadt Schöneberg
Erschienen:
Schöneberg 1919
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2016
Erscheinungsverlauf:
1.1899-3.1903/1908; 1917-1919
Fußnote:
Fraktur
ZDB-ID:
2863511-5 ZDB
Berlin:
B 770 Staat. Politik. Verwaltung: Bezirksbehörden
Kommunalwissenschaften:
Kws 770 Verwaltung. Verwaltungswissenschaften: Verwaltungspolitik
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
Sammlung:
Verwaltung. Politik
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1910
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2016
Berlin:
B 770 Staat. Politik. Verwaltung: Bezirksbehörden
Kommunalwissenschaften:
Kws 770 Verwaltung. Verwaltungswissenschaften: Verwaltungspolitik
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-8425764
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Signatur:
B 770 Schö 2:3.1903-08
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Verwaltung. Politik
Staat, Politik, Verwaltung, Recht

Kapitel

Titel:
XI. Städtisches Bauwesen

Schnellzugriff

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  • Verwaltungsbericht des Magistrats der Stadt Berlin-Schöneberg (Public Domain)
  • Ausgabe 3.1903/1908 (Public Domain)
  • Titelblatt
  • Inhaltsverzeichnis
  • Abbildung: Alte Dorfkirche mit Pfarrhaus
  • I. Chronik
  • II. Städtische Körperschaften, Beamte und Arbeiter
  • III. Reichs-, Staats-, Provinzial- und Kreisangelegenheiten
  • IV. Stadtgebiet
  • V. Bevölkerungswesen
  • VI. Grundstücksverhältnisse
  • VII. Wohnungswesen
  • VIII. Gemeindevermögen
  • IX. Steuerwesen
  • X. Erwerbsverhältnisse
  • XI. Städtisches Bauwesen
  • XII. Kanalisation, Wasserleitung, Straßenreinigung
  • XIII. Gas und Elektrizität
  • XIV. Feuerwehr
  • XV. Bildungswesen
  • XVI. Armenwesen, Gemeindewaisenrat, Stiftungen
  • XVII. Gesundheitspflege
  • XVIII. Bestattungswesen
  • Anhang
  • Sachregister

Volltext

5°° 
XL Städtisches Bauwesen. 
Nach allem darf wohl behauptet werden, daß trotz der hauptsächlich in der 
ungünstigen Terrainlage beruhenden Schwierigkeiten sowohl bei der Aufstellung 
des Bebauungsplanes als auch bei Abschluß des Straßenregulierungsvertrages 
nach Möglichkeit darauf hingewirkt worden ist, daß allen im Interesse des öffent 
lichen Verkehrs, der Feuersicherheit und der öffentlichen Gesundheitspflege zu 
stellenden Anforderungen entsprochen wurde, und zwar unbekümmert um die 
seitens des Generaldirektors Genest zu leistenden, nicht unbeträchtlichen finan 
ziellen Opfer. 
Einsprüche gegen den Plan wurden nicht erhoben, und so erhielt er unterm 
27. Dezember 1905 die Allerhöchste Genehmigung. Das betreffende Gelände war 
am Schlüsse des Jahres 1907 nahezu voll bebaut. 
Ein ebenfalls wichtiger Bebauungsplan befindet sich noch im Feststellungs 
verfahren. Hier handelt es sich um die Erschließung des Südostgeländes, welches 
von der Tempelhofer Grenze, der Mariendorfer Grenze, dem Rangierbahnhof Tempel 
hof und dem Werkstättenbahnhof begrenzt wird. Es sollen dort die Straßen 2, 12 a, 
12 b und 58 angelegt werden. 
Ein weiterer Fluchtlinienplan befindet sich ebenfalls noch im Feststellungs 
verfahren. Die Verkehrsverhältnisse in der Grunewaldstraße lassen es dringend 
geboten erscheinen, eine Verbreiterung dieser Straße von der Gleditsch- bis 
zur Hauptstraße anzustreben. Nachdem die mit dem Magistrat Berlin 
angeknüpften Verhandlungen zum günstigen Abschluß gebracht worden waren 
und die Stadt Berlin für die ihr gehörige nördliche Seite der Grunewaldstraße 
am Botanischen Garten ebenfalls einen Fluchtlinienplan aufgestellt hatte, wurde 
der Schöneberger Plan festgesetzt und unterm 24. März 1908 zu jedermanns Ein 
sicht öffentlich ausgelegt. 1 ) 
D. Ausbau der Straßen. 
1. Straßenunterhaltungspflicht und Eigentum im Straßengelände. 
Wie seit Jahren sind auch in der Berichtszeit die Fahrdämme der öffent 
lichen Wege von der Gemeinde unterhalten worden. 
Hinsichtlich der Frage der Unterhaltungspflicht der Bürgersteige hat das 
Oberverwaltungsgericht durch Erkenntnis vom 25. Januar 1906 für Schöneberg 
eine Observanz des Inhalts für nachgewiesen erachtet, daß die Straßenanlieger 
hierselbst verpflichtet sind, die Oberfläche der Bürgersteige vor ihren be 
bauten Grundstücken in der dem jeweiligen Bedürfnis entsprechenden Weise zu 
unterhalten und daß diese Verpflichtung für die Besitzer der unbebauten Grund 
stücke zum mindesten insoweit gilt, als es sich um Baugrundstücke an einer dem 
Anbau und dem inneren Verkehr dienenden Straße handelt. Mit Rücksicht auf die 
weittragende Bedeutung dieses Erkenntnisses sei der Wortlaut hier wiedergegeben: 
i) Gegen diesen Plan sind 17 Einsprüche erhoben worden. Sie wurden vom Bezirks 
ausschuß zurückgewiesen, und der Plan erhielt unterm 8. Dezember 1909 die Allerhöchste 
Genehmigung. Die förmliche Feststellung erfolgte am 24. Januar 1910.
	        

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