Digitale Landesbibliothek Berlin Logo
Wählen Sie mit der Maus den Bildbereich, den Sie teilen möchten.
Bitte wählen Sie aus, welche Information mit einem Klick auf den Link in die Zwischenablage kopiert werden soll:
  • Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild
  • Link zu einem IIIF Bildfragment

Stenographische Berichte über die öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung der Haupt- und Residenzstadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 5.1878 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Stenographische Berichte über die öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung der Haupt- und Residenzstadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 5.1878 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Zeitschrift

Titel:
Berliner Adreßbuch : für das Jahr ... : unter Benutzung amtlicher Quellen
Erschienen:
Berlin: Scherl 1943
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2002
Erscheinungsverlauf:
1903-1943
ZDB-ID:
2846408-4 ZDB
Frühere Titel:
Adressbuch für Berlin und seine Vororte
Spätere Titel:
Branchen-Adressbuch für Berlin
Schlagworte:
Berlin ; Adressbuch
Berlin:
B 6 Allgemeines: Adressbücher
Dewey-Dezimalklassifikation:
920 Biografie, Genealogie, Heraldik
Sammlung:
Berliner Adressverzeichnisse
Berlinerinnen, Berliner
Adressbücher 1900-1924
Adressbücher 1925-1943
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1908
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2002
Berlin:
B 6 Allgemeines: Adressbücher
Dewey-Dezimalklassifikation:
920 Biografie, Genealogie, Heraldik
914.3 Geografie, Reisen (Deutschland)
943 Geschichte Deutschlands
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-2606464
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
PDF-Download nur von Einzelseiten
Sammlung:
Berliner Adressverzeichnisse
Adressbücher 1900-1924
Berlinerinnen, Berliner

Kapitel

Titel:
Zur Handhabung des Adreßbuchs

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Stenographische Berichte über die öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung der Haupt- und Residenzstadt Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 5.1878 (Public Domain)
  • Titelblatt
  • Alphabetisches Inhalts-Verzeichniß
  • No 1, 3. Januar 1878
  • No 2, 10. Januar 1878
  • No 3, 17. Januar 1878
  • No 4, 24. Januar 1878
  • No 5, 31. Januar 1878
  • No 6, 7. Februar 1878
  • No 7, 14. Februar 1878
  • No 8, 21. Februar 1878
  • No 9, 28. Februar 1878
  • No 10, 7. März 1878
  • No 11, 14. März 1878
  • No 12, 21. März 1878
  • No 13, 25. März 1878
  • No 14, 28. März 1878
  • No 15, 1. April 1878
  • No 16, 4. April 1878
  • No 17, 8. April 1878
  • No 18, 11. April 1878
  • No 19, 15. April 1878
  • No 20, 16. April 1878
  • No 21, 25. April 1878
  • No 22, 2. Mai 1878
  • No 23, 9. Mai 1878
  • No 24, 16. Mai 1878
  • No 25, 23. Mai 1878
  • No 26, 31. Mai 1878
  • No 27, 6. Juni 1878
  • No 28, 13. Juni 1878
  • No 29, 20. Juni 1878
  • No 30, 27. Juni 1878
  • No 31, 28. Juni 1878
  • No 32, 5. September 1878
  • No 33, 12. September 1878
  • No 34, 19. September 1878
  • No 35, 26. September 1878
  • No 36, 3. Oktober 1878
  • No 37, 10. Oktober 1878
  • No 38, 24. Oktober 1878
  • No 39, 31. Oktober 1878
  • No 40, 7. November 1878
  • No 41, 14. November 1878
  • No 42, 21. November 1878
  • No 43, 28. November 1878
  • No 44, 12. Dezember 1878
  • No 45, 19. Dezember 1878
  • No 46, 30. Dezember 1878

Volltext

208 
Berathung. Sie haben damit wohl gemeint — das will ich ja zu 
geben — der Ausschuß solle einen anderen Beschluß vorschlagen. 
Aber, m. H., wenn Sie exemplifiziren aus das Verhältniß zwischen 
Magistrat und Stadtverordneten-Versammlung, so will ich dieses 
Verhältniß, weil der Vergleich ein hinkender ist, nicht weiter ver 
folgen. M H., was ist der Ausschuß? Er ist keineswegs ein 
bloßes Instrument Ihres Willens, sondern nur ein vorbereitendes 
Organ für Ihre Beschlüsse. Wenn nun der Ausschuß seine Schul 
digkeit thut und die Frage reiflich erwägt, dann thut er das, was 
Sie wollen oder was Sie wenigstens wollen sollten, und wollen 
Sie es nicht, desto schlimmer für Sie und desto besser sür den 
Davon kann also nicht die Rede sein. Wenn Sie eine andere Mei 
nung haben, dann können Sie ja als Majorität eines anderweiten 
Ausschusses sich zu dieser gehorsamen Dienerrolle hergeben, aber Sie 
werden es nicht thun, weil Sie einsehen, daß ich Recht habe. Das 
ist nicht meine Weisheit, sondern die Logik der Verhältnisse. Der 
Ausschuß ist nicht Ihr Instrument, sondern nur ein vorbereitendes 
Organ der Plenarberathung. 
Nun hat der Ausschuß diese Frage nach allen Seiten hin reif 
lich erwogen und hat gesagt: nein, das Zntereffe der Kommune ist 
in hohem Grade gefährdet, wenn wir den gegenwärtigen Stand der 
Sache in einer Weise modifiziren, die unausbleiblich ein Herunter 
drücken der ganzen Position mit sich führt. Wäre die Sache ohne 
Sang und Klang, ohne viel zu reden beschlossen worden, dann hätte 
man es allenfalls hingehen lassen können: nachdem aber die Frage 
in dieser Weise aufgebauscht worden zu einer Prinzipienfrage, ist es 
absolut nothwendig, daß wir denjenigen Standpunkt zur Sache ein 
nehmen, der innegehalten werden muß, wenn nicht die erheblichsten 
Nachtheile entstehen sollen. 
Wenn man ferner die Stimmen der Presse in die Diskussion 
gezogen hat, so habe ich mich schon in der vorigen Sitzung darüber 
ausgesprochen; ich werde auf eine Kritik von Preßstimmen hier nicht 
eingehen, die Organe der Presse bilden in dieser Beziehung jedes 
für sich eine kleine Welt, deren Kreise wir nicht stören sollen, deren 
Werth auch nicht davon abhängt, wie wir sie taxiren, und deshalb 
ist es ganz gleichgültig, wie ein Zeder nach seiner individuellen Auf 
fassung das Eine lobt oder das Andere tadelt. Nun ist aber doch 
zu konstatiren, daß Herr Kollege Scheiding übersieht, daß dieser 
Respekt vor der Majorität der Versammlung ihn nicht verhindert 
hat, einen Theil der Versammlung auf die lebhafteste Weise anzu 
greifen, und zwar anzugreifen im Zusammenhange mit einer Glori- 
fizirung des anderen Theils der Versammlung, ohne daß es verständ 
lich wäre, wie dieser doppelte Standpunkt mit einander zu vereinigen 
ist. Wenn also a tempo unter Glorifizirung des Antrags Schei 
ding gesagt ist, jene Männer seien „eine vom Weltstadtdünkel 
befallene Koterie", so ist mit der Presse darüber nicht zu rechten, 
wenn sie diesen Ausdruck geschmackvoll und zutreffend findet, das hat 
jeder nach seinem Geschmacksorgan auszumachen, — aber es gleicht 
sich das wenigstens aus, und Herr Kollege Scheiding hat keinen 
Grund, zu sagen, es könnte, wenn die heutige Majorität eine andere 
sein sollte als die der vorigen Sitzung, das der Achtung der Ver 
sammlung in der Bürgerschaft den erheblichsten Eintrag' thun, das 
hieße die damalige Majorität wie „Schulknaben" behandeln, 
„allem Anstand Hohn" sprechen, die Majorität sei zu achten, wo 
man sie findet, quand meine re. Es ist auch von einem Armuths 
zeugniß die Rebe gewesen, das man dem einen Referenten gebe, 
kurz, es ist der ganze Brustton der Ueberzeugung gesteigert worden 
zu einem Pathos der Empfindsamkeit, der nicht in diese ruhige und 
nüchterne Debatte paßt, wo es sich nur darum handelt: was ist an 
ständiger, was ist sachgemäßer, was entspricht mehr der Aktualität 
der wirklichen Verhältnisse, ein Gehalt von 8 000 oder 10 000 Thlr. 
Also dieser Standpunkt, m. H., ist zu verlassen und es ist nichts 
mit dem Argument ausgerichtet, das Herr Kollege Scheiding ange 
führt und Herr Kollege Cohn mit großer Bereitwilligkeit nach ihm 
illustrirt hat: „Das „Geld" spiele dabei keine Rolle", der Idealis 
mus der ganzen Frage würde auf die bedenklichste Weise beeinträch 
tigt und geleugnet, wenn man einen solch erheblichen Accent legen 
wollte auf eine Differenz in rein finanziellen Positionen rc. 
Ja, m. H., das ist alles recht schön und gut, aber noch lange 
keine Wahrheit. Gegenüber der nüchternen Realität der Dinge spielen 
diese Verhältnisse eine ganz positive, mit keiner Rhetorik wegzu 
schminkende Rolle. Wenn das wirklich ist, warum machen Sie viel 
Aufhebens von einer so winzigen Position, gegenüber einem Budget, 
das mit 42 Millionen 9 Hundert und ich weiß nicht wieviel Tau 
send Mark in Einnahme und Ausgabe abschließt, gegenüber einem 
Etat der Verwaltung, der mit 2 bis 3 Millionen Mars im Haus 
halte der Stadt stgurirt? Wozu eine kostbare Zeit verderben, die 
besser angewandt sein würde, wenn wir die Frage der Wicderbesetzung 
dieser Stelle schnell zum Austrag brächten? Denn nach meiner Ueber 
zeugung, die nicht von mir allein, sondern von sehr vielen Urtheils- 
fähigen Personen in der Bürgerschaft getheilt wird, ist es eine viel 
empfindlichere Schädigung der Interessen der Kommune, wenn die 
wichtige Stelle des Oberhauptes der Verwaltung so lange Zeit unbe 
setzt bleibt. 
Einen Hinweis auf Personen, die man auch zu einem billigeren 
Preise bekommen könnte, halte ich für so angethan, daß ich ihn weder 
gualistsiren noch widerlegen will. Ich glaube, bei der Mehrheit der 
Versammlung wird ein richtiges Gefühl dafür vorherrschend sein, 
daß diese Argumente an dieser Stelle und in diesem Zusammenhange 
mindestens nicht glücklich gewählt sind. Da sie einmal vorgebracht 
sind. will ich aus die betreffenden Anführungen des Kollegen Cohn 
sagen: wenn er äußerte, es bestehe ein Mißverhältniß zwischen der 
GehaltSposition des Oberbürgermeisters und der anderen Mitglieder 
des Magistrats, auch des Bürgermeisters, so verstehe ich das absolut 
nicht! Das ist in der ganzen Welt so, daß der Chef eines so großen 
Verwaltungskollegiums in seiner Gehaltsposition viel besser gestellt 
ist im Verhältniß zu gleichartigen und ähnlichen Stellen. Der Prä 
sident der Vereinigten Staaten von Amerika hat 5 mal soviel Gehalt 
als der Vizepräsident, und der letztere hat caeteris paribus ganz 
dieselben Funktionen. Ich erinnere nur an die letzte Sedisvakanz 
nach der Ermordung des früheren Präsidenten Linkoln. Es sind also 
diese Verhältnisse in keiner Weise maßgebend. 
M. H.! Nun komme ich zum Kollegen Cohn, der uns aus dem 
Idealismus der ganzen Diskussion auf einen nach seiner Meinung 
realen Boden geführt hat, nämlich aus den Sumpfboden der 
Gründerzeit. Ich glaube, dieser Debatte ist das Verdienst vorbehalten 
geblieben, die Möglichkeit aller unmöglichen Argumente ins Gefecht 
zu führen. Wir hätten uns eher den Einsturz des Himmels denken 
können, als daß, nachdem der Kollege Scheiding einen Appell an den 
Respekt vor den Beschlüssen dieser Versammlung gerichtet hat, dem 
ich beistimme, in demselben Augenblick sein Sekundant, der Kollege 
Cohn, die Majorität einer früheren Zeit mit Spott und Hohn bewirft 
und sagt: irgend ein Kollege — Gott gebe, daß er nicht in meiner 
Nähe sitzt — habe die Rolle des Rattenfängers von Hameln gespielt 
und die Stadtverordneten-Versammlung sei ihm in harmloser Unbe 
fangenheit nachgetanzt in der Verlockung, das Gehalt des Oberbürger 
meisters von 8 000 Thlr. auf 10 000 Thlr. zu erhöhen Ich habe die 
Zauberweise damals nicht mit angehört, erinnere mich aber nicht, 
daß es damals anders zugegangen ist, als es sonst zugegangen ist 
und wie es immer zugehen wird. Das sind Fragen, die wohl oder 
übel mit gewissen Anstandsrücksichten verknüpft sind; einzelne Mit 
glieder — man mag das loben oder tadeln — mögen sich in ihrem 
Gewissen gedrungen fühlen, eine derartige Sache mit einer gewissen 
anständigen Diskretion zu behandeln. Wenn der betreffende Kollege 
sich dieses Vergehens schuldig gemacht hat, so denke ich, ist es jetzt zu 
spät, darüber zu Gericht zu sitzen, nachdem die Majorität jener Ver 
sammlung dieses Vergehen amnestirt hat. Also eins von beiden müssen 
Sie gelten lassen: den unbedingten Respekt oder Sie sagen: man 
steht den 'Beschlüssen dieser Versammlung gegenüber mit demjenigen 
Recht der freien Kritik, das durch die Verfassung gewährleistet, durch 
die Logik geboten und durch die Verhältnisse uns im einzelnen Falle 
aufgezwungen ist. 
Also wenn Sie sich vergegenwärtigen, wie oft wir im Laufe der 
Jahre in der Lage gewesen sind, einen früheren Beschluß zu modi 
fiziren, weitn Sie an Ihre Brust schlagen — ich meine nur symbolisch, 
denn ich will Ihnen nicht weh thun — und sich fragen: 
(Unruhe!) 
— das ist eine Frage an Sie, Sie können sie ja beantworten —: 
möchten Sie das Patent einer Ihnen zu oktroyirenden Unfehlbarkeit 
in diesem Sinne annehmen, daß man Ihnen sagt: Alles, was Sie 
beschließen, soll sakramental sein, wehe dem, der daran rührt! — 
Ich glaube, Sie würden sich schönstens dafür bedanken. Ich wenig 
stens versichere Ihnen, ich gehe sofort, ich komme nicht wieder, ich 
will nicht unfehlbar sein. 
(Zuruf.) 
— Nein, m. H, ich nicht und auch Sie nicht. 
Nun, m. H., Sie werden sich ja die Sache noch einmal reiflich 
überlegen, Sie werden sie sich überlegen an der Hand der Gründe, die 
vorgetragen sind, und von denen allerdings der Kollege Cohn sagt, 
sie seien durchaus nicht neuen Kalibers. Ich stelle anheim, ob sie 
neu oder alt sind, fassen Sie sie aber alle zusammen und fragen Sie 
sich, ob nicht mindestens die Waage der Entscheidung gleich steht sür 
die eine Meinung wie für die andere? Und was ist in einem solchen 
Fall wohl das Natürlichere? Daß man etwas Neues thut oder es 
bei dem beläßt, was man bisher gethan hat? 
Nun sagt aber der Kollege Cohn: was der Ausschuß thut, das 
ist ein ganz falsches Nichteramt, das er sich angemaßt hat, die 
„Grazien haben nicht an seiner Wiege gesessen". Herr Kollege 
Cohn fühlt sich seinerseits berufen, die Parze des Ausschusses zu 
spielen, denn es ist natürlich unbequem für den Ausschuß, hin und 
hergeschickt zu werden, ohne daß seine Gründe und Beschlüsse eine 
Autorität haben für die Versammlung. Davon kann keine Rede 
sein, daß der Ausschuß Sie zwingen will, aber auch davon kann keine 
Rede sein, daß Sie dem Ausschuß den Vorwurf machen, er ver 
gewaltige Sie, daß er Sie vor die Alternative stellt, das anzu 
nehmen, was er sagt, oder zu thun, was Sie aus Ihrer eigenen 
Initiative zu beschließen für gut finden.
	        

Downloads

Downloads

Der Text kann in verschiedenen Formaten heruntergeladen werden.

Ganzer Datensatz

ALTO TEI Volltext
TOC

Diese Seite

ALTO TEI Volltext

Bildfragment

Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild Link zu einem IIIF Bildfragment

Formate und Verlinkungen

Formate und Verlinkungen

Die Metadaten stehen in verschiedenen Formaten zur Verfügung. Außerdem gibt es Links zu externen Systemen.

Links

OPAC DFG-Viewer Mirador

Zitieren

Zitieren

Folgende Zitierlinks stehen für das gesamte Werk oder die angezeigte Seite zur Verfügung:

Ganzer Datensatz

Diese Seite

Zitierempfehlung

Bitte das Zitat vor der Verwendung prüfen.

Suchtreffer

Suchtreffer

Band
1 / 37
Amtliches Fernsprechbuch für Berlin
Zurück zur Trefferliste Zurück zur Trefferliste

Werkzeuge zur Bildmanipulation

Werkzeuge nicht verfügbar

Bildausschnitt teilen

Wählen Sie mit der Maus den Bildbereich, den Sie teilen möchten.
Bitte wählen Sie aus, welche Information mit einem Klick auf den Link in die Zwischenablage kopiert werden soll:
  • Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild
  • Link zu einem IIIF Bildfragment

Kontakt

Haben Sie einen Fehler gefunden, eine Idee wie wir das Angebot noch weiter verbessern können oder eine sonstige Frage zu dieser Seite? Schreiben Sie uns und wir melden uns sehr gerne bei Ihnen zurück!

Wie lautet der fünfte Monat des Jahres?:

Hiermit bestätige ich die Verwendung meiner persönlichen Daten im Rahmen der gestellten Anfrage.