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Jahresbericht ... des Tierschutzbeauftragten des Landes Berlin (Rights reserved) Ausgabe 2014 (Rights reserved)

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Keine Nutzungslizenz vergeben - es gilt das deutsche Urheberrecht: Mit dieser Kennzeichnung versehene Werke unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Sie dürfen diese nur mit ausdrücklicher und schriftlicher Genehmigung des Urhebers/Rechteinhabers bzw. der Urheberin/Rechteinhaberin weiterverwenden oder vervielfältigen. Sie sind für die Einhaltung der Rechtsvorschriften selbst verantwortlich und können bei Missbrauch haftbar gemacht werden. Diese Kennzeichnung wird vorsorglich auch bei Werken verwendet, bei denen die Gemeinfreiheit nicht zweifelsfrei festgestellt werden konnte. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

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Zeitschrift

Titel:
Berliner Adreßbuch : für das Jahr ... : unter Benutzung amtlicher Quellen
Erschienen:
Berlin: Scherl 1943
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2002
Erscheinungsverlauf:
1903-1943
ZDB-ID:
2846408-4 ZDB
Frühere Titel:
Adressbuch für Berlin und seine Vororte
Spätere Titel:
Branchen-Adressbuch für Berlin
Schlagworte:
Berlin ; Adressbuch
Berlin:
B 6 Allgemeines: Adressbücher
Dewey-Dezimalklassifikation:
920 Biografie, Genealogie, Heraldik
Sammlung:
Berliner Adressverzeichnisse
Berlinerinnen, Berliner
Adressbücher 1900-1924
Adressbücher 1925-1943
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1908
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2002
Berlin:
B 6 Allgemeines: Adressbücher
Dewey-Dezimalklassifikation:
920 Biografie, Genealogie, Heraldik
914.3 Geografie, Reisen (Deutschland)
943 Geschichte Deutschlands
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-2606464
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
PDF-Download nur von Einzelseiten
Sammlung:
Berliner Adressverzeichnisse
Adressbücher 1900-1924
Berlinerinnen, Berliner

Kapitel

Titel:
I. Einwohner Berlins und seiner Vororte

Kapitel

Titel:
I. Einwohner Berlins und seiner Vororte A- K.

Schnellzugriff

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  • Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1913 (Public Domain)
  • No. 1 (1-40), 1913/01/04
  • No. 2 (57-76), 1913/01/11
  • No. 3 (81-90), 1913/01/18
  • No. 4 (91-101), 1913/01/25
  • No. 5 (105-119), 1913/02/01
  • No. 6 (125-145), 1913/02/08
  • No. 7 (215-236), 1913/02/15
  • No. 8 (240), 1913/02/22
  • No. 9 (241-250), 1913/02/22
  • No. 10(252 a), 1913/03/01
  • No. 11 (253-272), 1913/03/01
  • No. 12 (279), 1913/03/03
  • No. 13 (280-289), 1913/03/08
  • No. 14 (293), 1913/03/15
  • No. 15 (294-301), 1913/03/15
  • No. 16 (349), 1913/03/22
  • No. 17 (350-358), 1913/03/22
  • No. 18 (362-407), 1913/04/05
  • No. 19 (420), 1913/04/07
  • No. 20 (421-431), 1913/04/12
  • No. 21 (438- 448), 1913/04/19
  • No. 22 (456), 1913/04/23
  • No. 23 (457-474), 1913/05/03
  • No. 24 (521-538), 1913/05/17
  • No. 25 (550), 1913/05/20
  • No. 26 (551 563), 1913/05/24
  • No. 27 (570-581), 1913/05/31
  • No. 28 (588-595), 1913/06/07
  • No. 29 (596), 1913/06/14
  • No. 30 (597-605), 1913/06/14
  • No. 31 (651-670), 1913/06/21
  • No. 32 (682-724), 1913/08/30
  • No. 33 (747), 1913/09/04
  • No. 34 (748-751), 1913/09/06
  • No. 35 (756), 1913/09/10
  • No. 36 (757-767), 1913/09/13
  • No. 37 (869-874), 1913/09/20
  • No. 38 (881-896), 1913/09/27
  • No. 39 (900), 1913/10/01
  • No. 40 (901-921), 1913/10/11
  • No. 41(928-931), 1913/10/18
  • No. 42 (937-949), 1913/10/25
  • No. 43 (953-964), 1913/11/01
  • No. 44 (971-979), 1913/11/08
  • No. 45 (1020-1033), 1913/11/22
  • No. 46 (1040-1047), 1913/11/29
  • No. 47 (1055-1066), 1913/12/06
  • No. 48 (1072-1086), 1913/12/13
  • No. 49 (1112), 1913/12/24
  • No. 50 (1113-1130), 1913/12/24

Volltext

379 
5 
Die Stadt Berlin wird es als eine Ehrenpflicht betrachten dürfen, 
allen Bestrebungen zur Erhaltung der Schönheiten des Grunewald ihr 
reges Interesse zuzuwenden, und demgemäß auch an der Feststellung 
von Ursache, Umfang und Bedeutung der Wasjerkalamität, sowie an 
der Wiederherstellung des früheren Zustandes Anteil zu nehmen. Es 
tritt folgende Erwägung hinzu. 
Wie bekannt, soll der Verband Groß Berlin nach dem jetzt 
vorliegenden fiskalischen Kaufangebot den Grunewald samt den 
darauf lastenden, den Wasserwerken eingeräumten Konzessionen über 
nehmen. Es ist keine Entschädigung vorgesehen für den Fall, daß 
der Grunewald noch mehr als bisher austrocknen sollte und eines 
Tages vielleicht ganz ivertlos wäre. Noch weniger sind Garantien 
gegen die zunehmende Entwertung gegeben. Zwar steht nicht fest, ob 
der Kauf des Waldgürtels überhangt zustande kommt, noch weniger, 
welchen Preis der Verband Gross Berlin in diesem Falle zu zahlen 
haben würde; indessen muß schon allein die Tatsache, daß ein solcher 
Kauf erwogen wird, und daß die Stadt Berlin zu dem Kaufpreise 
einen Teil würde beitragen müssen, der Stadt Berlin Veranlassung 
geben, sich für das Schicksal des Grunewalds besonders zu interessieren. 
Nun hat sich in jüngster Zeit der Schntzverband für die Grune- 
tvaldseen konstituiert, an dessen Spitze der Geheime Oberregierungsrat 
und Direktor im Kaiserlichen Gesundheitsamt Dr. Kerp steht. Ein 
Exemplar der Satzungen des Vereins wird beigefügt. Der Verein ist 
zu dem Zweck gegründet, die oben geschilderten llebelstände im Grune 
wald in ihrer Ursächlichkeit aufzudecken und Abhilfe zu schaffen, wenn 
möglich, den früheren Zustand wieder herzustellen. Er ist, um Mittel 
zur Verfügung zu hrben, hauptsächlich auf eine rege Beteiligung der 
Gemeinden Groß Berlins angewiesen. In erster Reihe hat er sich an 
die Stadt Berlin gewandt, weil er sich von einer tatkräftige» Unter 
stützung seiner Ziele gerade durch die Stadt Berlin einen maßgebenden 
Einfluß auf die anderen Gemeinden verspricht. Es ist anzunehmen, 
daß der Schntzverband, auf eine ausreichende finanzielle Grundlage 
aufgebaut, und infolge der Beteiligung der Gemeinden Groß Berlins 
zu einer wirksamen Tätigkeit in der Oeffentlichkcit instand gesetzt, am 
ehesten in der Lage sein wird, die. zunächst erforderliche Aufklärung 
zu schaffen und für Abhilfe zu wirken. 
Wir beantragen daher, die Versammlung wolle beschließen: 
dem Schutzverbande für die Grunewaldseen mit einem Jahresbeiträge 
von 30 M beizutreten und ihm einen einmaligen Beitrag von 
6 000 M zuzuwenden. 
Berlin, den 1. März 1913. 
Magistrat der Königl. Haupt- und Residenzstadt. 
Mermuth. 
J.-Nr. 357 8t. V. 1/18. 
271. Vorlage (J.-Nr.4274 Kan. III/12) — zur Beschlußfassung —> 
betreffend die unentgcltliche Herrabe eines Klatzcs auf 
der Torfaue in Grotzbce en an den Kreis Teltow zwecks 
Errichtung eines Denkmals. 
Durch Beschluß pom 6. September 1912 — Protokoll Nr. 50 — 
hat sich die Versammlung damit einverstanden erklärt, dem Kreise 
Teltow zur Errichtung eines Gedenkturmes anläßlich der Jahrhundert 
feier der Schlacht von Großbeeren auf der Dorfaue in Großbeeren 
einen Platz im Durchmesser von 10 m uneickgeltlich unter Wahrung 
des Eigentunis daran für die Stadt Berlin zur Verfügung zu stellen. 
Nach einer nochmals erfolgten, nunmehr endgültigen und 
genauen Berechnung erfordert die Anlage jedoch eine Gesamtfläche von 
12 . 12 m — 144 qm. Das Bauwerk selbst niniint einen Platz von 
9 . 9 m = 81 qm in Anspruch, während der Rest für eine Schutz- 
und Schmuckanlage verwendet werden soll, die rings um das Denkmal 
aus einem 0,so m hohen Plateau geplant ist. Der Kreisausfchuß ist 
daher niit der Bitte um Ueberlassung eines entsprechend größeren Platzes 
an uns herangetreten. Da nicht zti befürchten steht,' daß durch die 
ausgedehntere Anlage die Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigt wird, 
ersuchen wir ini Einverständnis mit der Deputation für die Kanalisations 
werke und Güter Berlins nur folgende Beschlußfassung: 
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß dem Kreise 
Teltow zur Errichtung eines Denkmals auf der Dorfaue in Groß 
beeren ein Platz ini Durchmesser von 12 m — statt 10 m — un 
entgeltlich unter Erhaltung des Eigentums daran für die Stadl 
Berlin zur Verfügung gestellt wird. 
Berlin, den 27. Februar 1913. 
Magistrat der Königl. Haupt- und Residenzstadt. 
W e r m u t h. 
J.-Nr. 359 8t. V. 1/13. 
272. Borlage (J.-Nr. 96 Kan 1/13) — zur Beschlußfassung —: 
betreffend die Verpachtung des RestauralionsGrundstücks 
„Wirtshaus zum Pankgrafen" in Berlin-Pankow. 
Das seit dem Jahre 1908 im Pachtbesitze der Restaurateur Otto
	        

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