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Verhandlungen des 2. deutschen Innungstages zu Berlin am 9., 10., 11., und 12. September 1888 nebst Einleitung (Public Domain)

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Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

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Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

Volltext: Verhandlungen des 2. deutschen Innungstages zu Berlin am 9., 10., 11., und 12. September 1888 nebst Einleitung (Public Domain)

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Zeitschrift

Titel:
Berliner Adreßbuch : für das Jahr ... : unter Benutzung amtlicher Quellen
Erschienen:
Berlin: Scherl 1943
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2002
Erscheinungsverlauf:
1903-1943
ZDB-ID:
2846408-4 ZDB
Frühere Titel:
Adressbuch für Berlin und seine Vororte
Spätere Titel:
Branchen-Adressbuch für Berlin
Schlagworte:
Berlin ; Adressbuch
Berlin:
B 6 Allgemeines: Adressbücher
Dewey-Dezimalklassifikation:
920 Biografie, Genealogie, Heraldik
Sammlung:
Berliner Adressverzeichnisse
Berlinerinnen, Berliner
Adressbücher 1900-1924
Adressbücher 1925-1943
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1906
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2002
Berlin:
B 6 Allgemeines: Adressbücher
Dewey-Dezimalklassifikation:
920 Biografie, Genealogie, Heraldik
914.3 Geografie, Reisen (Deutschland)
943 Geschichte Deutschlands
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-1435649
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
PDF-Download nur von Einzelseiten
Sammlung:
Berliner Adressverzeichnisse
Adressbücher 1900-1924
Berlinerinnen, Berliner

Kapitel

Titel:
III. Straßen und Häuser von Berlin

Kapitel

Titel:
1. Verzeichniß der Straßen Berlins mit sämmtlichen nach Nummern geordneten Grundstücken, deren Eigenthümern bezw. Verwaltern und Bewohnern

Kapitel

Titel:
U

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  • Verhandlungen des 2. deutschen Innungstages zu Berlin am 9., 10., 11., und 12. September 1888 nebst Einleitung (Public Domain)
  • Einband
  • Titelblatt
  • Stempel: Reichsamt des Innern. Bibliothek ; Reichsarbeitsministerium. Bücherei
  • Inhaltsverzeichnis
  • Einleitung
  • Mittheilungen den 2. deutschen Innungstag betreffend
  • A. Vorversammlung
  • B. 1. Verhandlungstag
  • C. 2. Verhandlungstag
  • D. 3. Verhandlungstag
  • Präsenz-Liste der Ehrengäste, Delegirten und Theilnehmer zum II. Deutschen Innungstage. Abgehalten zu Berlin in Dräsel's Etablissement, Neue Friedrich-Straße 35, vom Sonntag den 9. bis Mittwoch, den 12. September 1888
  • Impressum
  • Rückdeckel
  • Farbkarte

Volltext

des betreffenden Gewerbes in der Innung vertreten ist. Es wird 
hiermit der Verwaltungsbehörde in diesem Falle das Recht der Vor— 
prüfung darüber genommen, ob die den Antrag auf Verleihung der 
Rechte des 8F 1000 der R.G.O. stellende Innung auf dem Gebiete 
des Lehrlingswesens sich auch wirklich bewährt habe und die Möglich— 
keit der Vorenthaltung des Privilegs war somit vollständig aus— 
geschlossen. Der Bundesrath hat zu diesem Beschlusse des Reichstages 
bis auf diesen Augenblick noch nicht Stelling genommen und da er 
bisher noch nicht seine Zustimmung ertheilt hat, so ist auch wohl 
anzunehmen, daß er sich zu diesem Reichstagsbeschlusse ablehnend 
verhalten werde. Wenigstens das preußische Staatsministerium dürfte 
eine dem Inhalte dieses Reichstagsbeschlusses entgegengesetzte Anschau— 
ung vertreten; es sind nämlich neuerdings die Herren Regierungs— 
Präsidenten in Preußen von dem Königl. Ministerio für Handel und 
Gewerbe angewiesen worden, in den Fällen, wo Innungen um die 
Rechte des 8 10060 einkommen, vor der Entscheidung über den be— 
treffenden Antrag zunächst die gutachtliche Aeußerung des jeweiligen 
deutschen Innungs-Verbands-Vorstandes, soweit derselbe in einer 
preußischen Stadt seinen Sitz hat, einzuholen sei. Es hat sich dabei 
die Thatsache herausgestellt, daß die Verleihung des Lehrlings-Privilegs 
an Innungen seitens der verschiedenen Landes-Regierungen sehr un— 
gleich behandelt sei und daß, während in einem Bezirke das Füll— 
horn des Segens selbst schon über neubegründete Innungen aus— 
geschüttet worden, anderwärts wirklich verdienstvolle Innungen mit 
Auszeichnungen nicht bedacht wurden, weil gerade in diesem Bezirke 
die Regierung mit der Privilegirung der Innungen kargte. Die 
Verbands-Vorstände werden es sich nun jedenfalls zu ihrer Aufgabe 
stellen, nur wirklich verdienstliche Leistungen mit Auszeichnungen zu 
bedenken und überall da gegen die Privilegirung sich auszusprechen, 
wo die Garantien dafür fehlen, daß innungsseitig von dem Privileg 
auch der rechte würdige Gebrauch werde gemacht werden. Jedenfalls 
wird das von der Reichstagsmehrheit angenommene Princip des 
Rechtsanspruches einer Innung auf Verleihung der Auszeichnung 
mit dem 8 1008 der R.G. O., sobald sie die Majorität der Gewerbs— 
Interessenten des Bezirks in sich vereinigt, bei diesen Erwägungen 
und Begutachtungen der Verbandsvorstände sehr in den Hintergrund 
treten und sich übrigens auch als völlig unpractisch erweisen. Eine 
geläuterte Auffassung dieser Materie in den Handwerkerkreisen selbst 
wird vielmehr zu dem Standpunkte des Reichstages sich ablehnend 
verhalten, es wird wohl füglich am Besten auch hier auf die Dauer 
der alte Satz wieder Anwendung finden, daß die Privilegirung nur 
dann als Gegenleistung zu rechtfertigen sei, wenn sie eben in den 
voraufgegangenen Leistungen der einzelnen Innung auf dem Gebiete 
des Lehrlingswesens ihre thatsächliche Begründung gefunden hat. 
Ein fernerer Antrag der Herren Ackermann, Biehl und Gen. 
im deutschen Reichstage ging dahin, nicht nur einseitig die Mitglieder
	        

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