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Amtliche Nachrichten des Polizeipräsidiums in Berlin (Public Domain) Ausgabe 1940 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Amtliche Nachrichten des Polizeipräsidiums in Berlin (Public Domain) Ausgabe 1940 (Public Domain)

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Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Zeitschrift

Titel:
Berliner Adreßbuch : für das Jahr ... : unter Benutzung amtlicher Quellen
Erschienen:
Berlin: Scherl 1943
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2002
Erscheinungsverlauf:
1903-1943
ZDB-ID:
2846408-4 ZDB
Frühere Titel:
Adressbuch für Berlin und seine Vororte
Spätere Titel:
Branchen-Adressbuch für Berlin
Schlagworte:
Berlin ; Adressbuch
Berlin:
B 6 Allgemeines: Adressbücher
Dewey-Dezimalklassifikation:
920 Biografie, Genealogie, Heraldik
Sammlung:
Berliner Adressverzeichnisse
Berlinerinnen, Berliner
Adressbücher 1900-1924
Adressbücher 1925-1943
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1905
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2002
Berlin:
B 6 Allgemeines: Adressbücher
Dewey-Dezimalklassifikation:
920 Biografie, Genealogie, Heraldik
914.3 Geografie, Reisen (Deutschland)
943 Geschichte Deutschlands
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-1296872
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
PDF-Download nur von Einzelseiten
Sammlung:
Berliner Adressverzeichnisse
Adressbücher 1900-1924
Berlinerinnen, Berliner

Kapitel

Titel:
Wegweiser für die Reise

Kapitel

Titel:
Wegweiser für die Reise

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Amtliche Nachrichten des Polizeipräsidiums in Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1940 (Public Domain)
  • Titelblatt
  • Sachverzeichnis
  • Ausgabe 1940,1 Nr. 1, 8. Januar 1940
  • Ausgabe 1940,2 Nr. 2, 12. Januar 1940
  • Ausgabe 1940,3 Nr. 30, 18. Januar 1940
  • Ausgabe 1940,4 Nr. 4, 29. Januar 1940
  • Ausgabe 1940,5 Nr. 5, 2. Februar 1940
  • Ausgabe 1940,6 Nr. 6, 14. Februar 1940
  • Ausgabe 1940,7 Nr. 7, 16. Februar 1940
  • Ausgabe 1940,8 Nr. 8, 27. Februar 1940
  • Ausgabe 1940,9 Nr. 9, 19. März 1940
  • Ausgabe 1940,10 Nr. 10, 27. März 1940
  • Ausgabe 1940,11 Nr. 11, 29. März 1940
  • Ausgabe 1940,12 Nr. 12, 16. April 1940
  • Ausgabe 1940,13 Nr. 13, 24. April 1940
  • Ausgabe 1940,14 Nr. 14, 7. Mai 1940
  • Ausgabe 1940,15 Nr. 15, 21. Mai 1940
  • Ausgabe 1940,16 Nr. 16, 25. Mai 1940
  • Ausgabe 1940,17 Nr. 17, 5. Juni 1940
  • Ausgabe 1940,18 Nr. 18, 25. Juni 1940
  • Ausgabe 1940,19 Nr. 19, 12. Juli 1940
  • Ausgabe 1940,20 Nr. 20, 23. Juli 1940
  • Polizeiverordnung vom 8. Juli 1940
  • Verfügung vom 24. April 1940
  • Verfügung vom 10. Juli 1940
  • Verfügung vom 13. Juli 1940
  • Ausgabe 1940,21 Nr. 21, 30. Juli 1940
  • Ausgabe 1940,22 Nr. 22, 9. August 1940
  • Ausgabe 1940,23 Nr. 23, 27. August 1940
  • Ausgabe 1940,24 Nr. 24, 7. September 1940
  • Ausgabe 1940,25 Nr. 25, 20. September 1940
  • Ausgabe 1940,26 Nr. 26, 2. Oktober 1940
  • Ausgabe 1940,27 Nr. 27, 17. Oktober 1940
  • Ausgabe 1940,28 Nr. 28, 24. Oktober 1940
  • Ausgabe 1940,29 Nr. 29, 5. November 1940
  • Ausgabe 1940,30 Nr. 30, 12. November 1940
  • Ausgabe 1940,31 Nr. 31, 20. November 1940
  • Ausgabe 1940,32 Nr. 32, 3. Dezember 1940
  • Ausgabe 1940,33 Nr. 33, 10. Dezember 1940
  • Ausgabe 1940,34 Nr. 34, 14. Dezember 1940
  • Ausgabe 1940,35 Nr. 35, 30. Dezember 1940

Volltext

- die Postgebühr für Sendungen, die an die Be- zur Erstattung von Seuchenmeldungen, 
hörden gerichtet sind, sofern nicht der Absender zur Erstattung von Wetterbeobachtungsmeldungen. 
eine zur Anwendung des Ablösungsvermerks (3) Bei Bestellungen auf Warenangebote und 
berechtigte Behörde ist; Mustersendungen, die den Behörden zum Umlauf 
die Postgebühr, die nicht die am Ablösungsver- bei ihren Beamten zugehen, darf weder für die Be- 
fahren teilnehmende absendende Behörde, son- stellschreiben noch für die Rücsendung der Muster 
ee der Empfänger der Sendung zu tragen der Gebührenablösungsvermerk angewandt werden. 
Qty: ! , 4) Die nicht unter die Ablösung fallenden Ge- 
; Siche Senn iw seetzmmochen; jewel püßzen sind Nn den LE IARAEN fen zu 
ie m em Freimachungszwang untert1iegen, tricht 515 . 
können sie mit Sem Vermerk „Gebührenpflichtige entrichten (5 51 der Pojiorbnung) 
Dienstsache“ eingeliefert werden; B. Sonstige Durchführungs- 
die Postgebühr für unzustellbar zurükfommende bestimmungen. 7 
Sendungen mit dem Vermerk „Gebührenpflich- 1. Poftgebührenablösung un 9 
tige Dienstsache“ ; gebührenpflichtige Sachen. 
- die Paket-, Postanweisungs- und Zahlkarten- 1 Unter dem % x ; Durch Ablö 
gebühren, [. jedoch Abschn. 111 Ziff. 6; Reich“ Ih Mn „Frei durch Ablösung 
- die Gebührenbeträge für die Nach- und Rü>- Mn Fd Gand MEN NRe EEN 
sendung der Wertbriefe und Nebengebühren, a) alle an ? im andes- und Gemeindebehörden 
z.B.! n IRE endungen, eten | 
bei Postaufträgen die Gebühr für die Rüchsen- ») an Privatpersonen gerichtete Antworten, Die 
dung des angenommenen Wechsels oder des pro- niht überwiegend im persönlichen Interesse des 
testierten Wechsels und der Protesturkunde, bei nfragenden liegen, . 
Protestaufträgen die Protestgebühr:; c) alle Antworten auf Beschäftigungsgesuche. 
Z. die Eilzustellgebühren; 2. Mit dem Vermerk „Gebührenpflichtige Dienst- 
82. die Luftpostzuschläge; sache“ sind (nicht freigemacht) abzujenden: 
8b. die Rohrpostzuschläge; a) Aniworien auf Anträge, die Überwiegend im 
9. die Gebühr für Bahnhofsbriefe; Interesse des Antrogsielners gestellt sind pdex 
10, die Rüscheingebühr; mit deren Bewilligung für den Antragsteller 
11. die Annahme bühren für die von den Zustell Vorteile verbunden find; 
4. gebühren für die von den Zustellern ; - 1 20O . 
- angenommenen Sendungen; | hp) SE ee die für die Behörde 
12. Nrn für die Einlieferung nach Schalter- M Uneingefarpen eingehende Anpreisungen und 
| 2! ie en . ; arenproben (Muster), di ür die Behörde nicht i 
43. die Gebühr für Anträge auf Änderung der Auf- Frage pn | Rufen R Me EE 
schrift oder Zurücziehung einer Sendung; gesandt, wenn nicht die erforderlichen Postwertzeichen 
14. die Gebühr für Einlieferungsbescheinigungen; für die Rücsendung beigelegt sind. | 
15. die Schließfachgebühr; | 4. Die Bestimmungen 1 b sind eng auszulegen. 
9 die Ee, MEIR TEGEL M M Nit Ie b gacbihrentihin 
: L ; | D n, [09 i i dem Entwu 
18. die Gebühr für umfangreiche Nachforschungen des Antwortschreibens zu vermerken. Der Vermerk 
im 12 Postsche>-, Telegraphen- und Fern- nN inde Reinshrif (Außenanschrift) des- Antwort 
sprechdienst; reibens zu übernehmen. 
19. die Gebühr für den Umtausch der amtlichen ge- ; “ 
stempelten Formblätter und der verdorbenen n, Nichtanwendung des Gebühren: 
Freimarken; a lösungsvermerts dur< Beamte 
20. die Stundungsgebühr. außerhalb des Sipes der Behörde. 
(2) Es ist unzulässig, daß von Behörden Brief- - 5 Mit dem Ablösungsvermerk dürfen nur Bries- 
umschläge und Postkarten, die im voraus mit dem sendungen versehen werden, die von den Behörden 
Ablösungsvermerk und dem Abdruck ihres Dienst- selbst (vom Sitz der Behörden) ausgehen, nicht aber 
siegels versehen worden sind, anderen Behörden, Be- Briefsendungen von einzelnen Beamten oder De" 
amten oder Privatpersonen zur Verfügung gestellt amtengruppen, die von ihrem Dienstort abwesend 
werden, 3. B.: sind. Zu den ablösungsberechtigten Behörden ge- 
„zur Berichterstattung ihrer vom Amtsort abwesen- böen oils mit dem kleinen Reichsfiegel ausgestatteten 
den Beamten und Arbeitsgruppen, EE xe Dienstort: /abwesende Beamt d 
: twort : m Dienstort abwesende Beamte un 
zur Beantwortung von Anfragen, Beamtengruppen haben ihre dienstlichen „Postsen- 
2) Unter die Gebührenablösung fallen aber die Nach- dungen einer am Ort ihrer dienstlichen Tätigkeit be- 
nahmebriefsendungen der Dienststellen der Reichsfinanzver- findlichen, zur Verwendung des Ablösungsvermerks 
Wang der Ruben er Geriehtävollzieher aud die berechtigten Dienststelle zur Absendung zu übergeben. 
tigen eb EttE und die "Briefe 3e EREN Soweit das nicht möglich ist oder aus dienstlichen 
urkunde für Strafverfügungen, die von den Pol. - Dienst- Gründen vermieden werden soll, sind die Sendungen 
stellen des Reiches ausgehen. durc< Bostwertzeichen freizumachen. 
-„»% =
	        

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