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Amtsblatt für Berlin (Public Domain) Ausgabe 36.1986,2 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

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Zeitschrift

Titel:
Berliner Adreßbuch : für das Jahr ... : unter Benutzung amtlicher Quellen
Erschienen:
Berlin: Scherl 1943
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2002
Erscheinungsverlauf:
1903-1943
ZDB-ID:
2846408-4 ZDB
Frühere Titel:
Adressbuch für Berlin und seine Vororte
Spätere Titel:
Branchen-Adressbuch für Berlin
Schlagworte:
Berlin ; Adressbuch
Berlin:
B 6 Allgemeines: Adressbücher
Dewey-Dezimalklassifikation:
920 Biografie, Genealogie, Heraldik
Sammlung:
Berliner Adressverzeichnisse
Berlinerinnen, Berliner
Adressbücher 1900-1924
Adressbücher 1925-1943
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1905
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2002
Berlin:
B 6 Allgemeines: Adressbücher
Dewey-Dezimalklassifikation:
920 Biografie, Genealogie, Heraldik
914.3 Geografie, Reisen (Deutschland)
943 Geschichte Deutschlands
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-1296872
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
PDF-Download nur von Einzelseiten
Sammlung:
Berliner Adressverzeichnisse
Adressbücher 1900-1924
Berlinerinnen, Berliner

Kapitel

Titel:
Inhalts= Verzeichniß des Berliner Adreßbuchs 1905

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  • Amtsblatt für Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 36.1986,2 (Public Domain)
  • Titelblatt
  • Ausgabe 1986,28 Nr. 28, 30. Mai 1986
  • Ausgabe 1986,29 Nr. 29, 6. Juni 1986
  • Ausgabe 1986,30 Nr. 30, 10. Juni 1986
  • Ausgabe 1986,31 Nr. 31, 12. Juni 1986
  • Ausgabe 1986,32 Nr. 32, 13. Juni 1986
  • Ausgabe 1986,33 Nr. 33, 19. Juni 1986
  • Ausgabe 1986,34 Nr. 34, 20. Juni 1986
  • Ausgabe 1986,35 Nr. 35, 24. Juni 1986
  • Ausgabe 1986,36 Nr. 36, 27. Juni 1986
  • Ausgabe 1986,37 Nr. 37, 4. Juli 1986
  • Ausgabe 1986,38 Nr. 38, 11. Juli 1986
  • Ausgabe 1986,39 Nr. 39, 18. Juli 1986
  • Ausgabe 1986,40 Nr. 40, 22. Juli 1986
  • Ausgabe 1986,41 Nr. 41, 25. Juli 1986
  • Ausgabe 1986,42 Nr. 42, 31. Juli 1986
  • Ausgabe 1986,43 Nr. 43, 1. August 1986
  • Ausgabe 1986,44 Nr. 44, 8. August 1986
  • Ausgabe 1986,45 Nr. 45, 13. August 1986
  • Ausgabe 1986,46 Nr. 46, 15. August 1986
  • Ausgabe 1986,47 Nr. 47, 22. August 1986
  • Ausgabe 1986,48 Nr. 48, 29. August 1986
  • Ausgabe 1986,49 Nr. 49, 4. September 1986
  • Ausgabe 1986,50 Nr. 50, 5. September 1986
  • Ausgabe 1986,51 Nr. 51, 12. September 1986
  • Ausgabe 1986,52 Nr. 52, 16. September 1986
  • Ausgabe 1986,53 Nr. 53, 19. September 1986
  • Ausgabe 1986,54 Nr. 54, 25. September 1986
  • Ausgabe 1986,55 Nr. 55, 26. September 1986
  • Ausgabe 1986,56 Nr. 56, 3. Oktober 1986
  • Ausgabe 1986,57 Nr. 57, 10. Oktober 1986
  • Ausgabe 1986,58 Nr. 58, 17. Oktober 1986
  • Ausgabe 1986,59 Nr. 59, 24. Oktober 1986
  • Ausgabe 1986,60 Nr. 60, 28. Oktober 1986
  • Ausgabe 1986,61 Nr. 61, 31. Oktober 1986
  • Ausgabe 1986,62 Nr. 62, 7. November 1986
  • Ausgabe 1986,63 Nr. 63, 12. November 1986
  • Ausgabe 1986,64 Nr. 64, 14. November 1986
  • Ausgabe 1986,65 Nr. 65, 21. November 1986
  • Ausgabe 1986,66 Nr. 66, 26. November 1986
  • Ausgabe 1986,67 Nr. 67, 28. November 1986
  • Ausgabe 1986,68 Nr. 68, 5. Dezember 1986
  • Ausgabe 1986,69 Nr. 69, 9. Dezember 1986
  • Ausgabe 1986,70 Nr. 70, 12. Dezember 1986
  • Ausgabe 1986,71 Nr. 71, 16. Dezember 1986
  • Ausgabe 1986,72 Nr. 72, 19. Dezember 1986
  • Ausgabe 1986,73 Nr. 73, 30. Dezember 1986

Volltext

1874 Steuer- und Zollblatt für Berlin 36. Jahrgang. Nr. 61 31. Oktober 1986 
grundlagen festgestellt werden und wie hoch diese Abgabenordnung - Einkommensteuer 
sind (BFH-Urteil vom 6. Dezember 1983 VIII R 203/81, x r 5 
BFHE 140, 22. BSHBI Il 1984, 3185). Urteil des BFH vom 24. ADıi 1986 - IV R 82/84 
Diese Voraussetzungen sind im Streitfall erfüllt. Der Vorinstanz: Schleswig-Holsteinisches FG 
Bescheid war an Herrn D als Nachtragsliquidator der 
KG adressiert. Gleichzeitig war kenntlich gemacht, daß (StZBl. Bin. 1986 S. 1874) 
der Bescheid die KG betraf. Unschädlich ist, daß nicht 1. Ein nachdem Tode des Ehemanns an „Herrn 
die KG, sondern die GmbH sich in Liquidation befand. und Frau... (Name der Ehefrau) Sn gerichteter Ein- 
Darüber hinaus war dem Steuerbescheid nach dem kommensteuerbescheid für den letzten Zusammen- 
eigenen Vorbringen der Beschwerdeführer im Be- veranlagungszeitraum der Eheleute ist jedenfalls 
schwerdeverfahren eine Liste der Kommanditisten mit dann hinreichend bestimmt und der überlebenden 
den auf sie entfallenden Ergebnisanteilen beigefügt. Ehefrau wirksam bekanntgegeben, wenn in der Ein- 
b) Da sich der Gewinnfeststellungsbescheid des spruchsentscheidung nachträglich klargestellt wird, 
Betriebsfinanzamts gegen die Gesellschafter der KG daß nur diese von; dem Bescheid betroffen sein 
richtete, denen die festgestellten Einkünfte zur Be- sollte. 
steuerung zuzurechnen waren ($ 180 Abs.1 Nr.2 2. Daß das FA die Ehefrau irrtümlich auch als 
Buchst. a AO 1977), mußte er diesen Gesellschaftern Erbin des verstorbenen Ehemanns ansah und sie in 
grundsätzlich einzeln bekanntgegeben werden ($ 122 der Einspruchsentscheidung als solche bezeichnet 
Abs. 1 AO 1977). 8 183 Abs. 1 Satz 2 AO 1977 ermög- hat, berührt die Wirksamkeit des Einkommensteuer- 
licht es zwar dem FA grundsätzlich, den Feststellungs- bescheids in Gestalt der Einspruchsentscheidung 
bescheid dem zur Vertretung einer KG berufenen Ge- nicht. 
schäftsführer der Komplementär-GmbH (88 114, 161 
Abs. 2, 164 des Handelsgesetzbuches, 8 35 Abs. 1,86 AO 1977 8844, 45, 118, 119, 122, 155; FGO 8 44 
des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit be- Abs.2; EStG $$ 26, 26 b. 
schränkter Haftung) als dem gemeinsamen Empfangs- (BStBl. 1986 Il S. 545) 
bevollmächtigten der Gesellschafter zu übersenden. 
Nach Ansicht des erkennenden Senats bestehen je- . G 
doch ernstliche Zweifel, ob auch ein nach Löschung Der am Jun 197 VErStO/ Bene Ehemann ae NE 
der Komplementär-GmbH bestellter Nachtragsliquida- ge und Revisionsklägen in (Klägerin) bewirtschaftete 
tor als Empfangsbevollmächtigter gilt. Zwar wird eine DIS ZU SEITEN? Tode a5. NIeObraucher den JEW 
GmbH trotz der Löschung grundsätzlich steuerrecht- schaftlichen Betrieb in X. Außerdem befaßte er sich mit 
lich als fortbestehend angesehen, solange nicht sämt- Saatzucht. 
liche Rechtsbeziehungen zum FA erloschen sind. Dies Im Rahmen der Gewinnermittlung für das Streitjahr 
kann auch die Bestellung eines Nachtragsliquidators 7973 wurde erstmals für das Wirtschaftsjahr 1973/74 
erfordern (vgl. BFH-Urteile vom 18. Oktober 1967 eine Rückstellung in Höhe von 2 v. H. der Saatumsätze 
| R 144—145/66, BFHE 90, 336, BStBI II 68, 95%); vom (Gesamtbetrag 97 600 DM; Auswirkung auf das Streit- 
26. März 1980 | R 111/79, BFHE 130, 477, BStBI Il 1980, jahr 48 800 DM) gebildet. 
7) En 7 
© 183 ADS. 1 Salz 2 AO 1977 davon ausgegangen, daß Das auf diese Weise ermittelte Ergebnis fand Ein- 
der zur Vertretung der Gesellschaft oder der Feststel- 927g in die Einkommensteuererklärung 1973, die am 
lungsbeteiligten Berechtigte das Vertrauen der Betei- 15. Oktober 1975, also nach dem Tode ‚des Ehemanns 
ligten auch insoweit genießt, als es um die Belange der Klägerin, beim Beklagten und Fevisionsbeklagten 
der einzelnen Beteiligten in ihrer Eigenschaft als Ge- (Finanzamt — Am SNGNG: Die Erklärung WEN 
sellschafter oder Gemeinschafter geht (vgl. BT-Drucks. der Klägerin und dem Alleinerben ihres Mannes, dem 
VI/1982 S. 158). Durch die Löschung der Komplemen- gemeinsamen Sohn A, mit dem Zusatz „für meinen 
tär-GmbH haben sich jedoch die Struktur der Perso- verstorbenen Vater“ unterzeichnet. Dabei war die 
nengesellschaft und die gesellschaftsrechtlichen Be- age nach der Art der Veranlagung (Zusammenveran- 
ziehungen der Kommanditisten zur Komplementär- /agung oder getrennte Veranlagung) offengeblieben. 
GmbH wesentlich verändert. Darüber hinaus ist zu be- Auf der Grundlage dieser Erklärung führte das FA in 
rücksichtigen, daß der Nachtragsliquidator im Streitfall e/nem nach $ 100 Abs. 2 der Reichsabgabenordnung 
über die Empfangnahme des Feststellungsbescheids (40) vorläufigen an „Herrn und Frau:Luise P“ gerichte- 
hinaus keine gesellschaftsrechtlichen Rechte mehr zen Bescheid vom 11. März 1976 eine Zusammenver- 
wahrzunehmen hatte anlagung durch. 
Der Senat kann im übrigen ünerörtert lassen, ob bei Im Rahmen einer in den Jahren 1977 und 1978 
summarischer Betrachtung auch die Voraussetzungen durchgeführten Betriebsprüfung stellte sich der Prüfer 
des $ 183 Abs.2 AO 1977 vorliegen. Dies ist nicht auf den Standpunkt, daß die in $ 33 des Gesetzes 
mehr entscheidungserheblich. über den Verkehr mit Saatgut (SVG) vom 20. Mai 1968 
$ (BGBI|, 444) in der Fassung des Gesetzes vom 
4. Das FG ist von einer anderen Rechtsauffassung 23 Juni 1975 (BGB/I1, 1453) geregelten Gewährlei- 
ausgegangen. Die Vorentscheidung war daher aufzu- stungsansprüche die Rückstellung nicht rechtfertigten. 
heben. Die Vollziehung der angefochtenen Steuerbe- Dem folgte das FA und setzte (unter Berücksichtigung 
scheide war in dem beantragten Umfang auszuset- von Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft in Höhe 
zen. von 167309 DM nach einem zu versteuernden Ein- 
kommensbetrag von 153 921 DM) in dem wiederum an 
$) StZBl. Bin. 1984 S. 1268 (Leitsatz) „Herrn und Frau Luise P“ gerichteten Einkommensteu- 
EEE 00 SEN AHSNa erbescheid 1973 vom 20. Februar 1979 die Einkom-
	        

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