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Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1957 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

Volltext: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1957 (Public Domain)

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Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Zeitschrift

Titel:
Adressbuch für Berlin und seine Vororte : unter Benutzung amtlicher Quellen
Erschienen:
Berlin: Scherl 1902
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2002
Erscheinungsverlauf:
1897-1902
ZDB-ID:
2940365-0 ZDB
Frühere Titel:
Berliner Adreßbuch
Spätere Titel:
Berliner Adreßbuch
Schlagworte:
Berlin
Berlin:
B 6 Allgemeines: Adressbücher
Dewey-Dezimalklassifikation:
914.3 Landeskunde Deutschlands
Sammlung:
Berliner Adressverzeichnisse
Berlinerinnen, Berliner
Adressbücher 1875-1899
Adressbücher 1900-1924
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1901
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2002
Berlin:
B 6 Allgemeines: Adressbücher
Dewey-Dezimalklassifikation:
920 Biografie, Genealogie, Heraldik
914.3 Geografie, Reisen (Deutschland)
943 Geschichte Deutschlands
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-1175078
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Berliner Adressverzeichnisse
Adressbücher 1900-1924
Berlinerinnen, Berliner

Kapitel

Titel:
I. Einwohner Berlins und seiner Vororte

Kapitel

Titel:
A

Kapitel

Titel:
Aa

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1957 (Public Domain)
  • Inhaltsverzeichnis Teil VI, 1954-1957
  • 25. Januar 1957
  • 6. März 1957
  • 23. März 1957
  • 27. März 1957
  • 10. April 1957
  • 11. April 1957
  • 25. April 1957
  • 4. Mai 1957
  • 8. Mai 1957
  • 22. Mai 1957
  • 25. Mai 1957
  • 8. Juli 1957
  • 11. Juli 1957
  • 26. Juli 1957
  • 20. August 1957
  • 26. September 1957
  • 14. Oktober 1957
  • 19. Oktober 1957
  • 22. November 1957
  • 17. Dezember 1957
  • 27. Dezember 1957

Volltext

V1/1957 
Seite 94. | 
Nr. 24 
\ Lohntabelle 11 III. Lohngruppen, Lohnschlüssel, Grundlöhne, 
des Lohnabkommens zum Lohntarifvertrag Akkordbasen, Geldfaktoren 
vom 16. März 1956 83 
abgeschlossen am 6. Februar 1957 Für die Entlohnung gelten folgende Lohngruppen, Lohn- 
gültig ab 1. April 1957 schlüssel, Grundlöhne, Akkordbasen und Geldfaktoren: 
Lohngruppen H—IV Lohn- ‚Lohn- Grund- Akkord- Geld- 
gruppe schlüssel lohn basis faktor 
Frauen: — 
LOhD-  Arer Grund- Akkord- Geld- } 80% 1:43 be 2.75 
gruppe lohn basis faktor z 85% 1,52 1,75 2,91 
- & 92% 1,65 1,90 3,16 
IT über 19 Jahre 1,22 4 (Ecklohn) 100% 1,79 2,06 3,43 
bis 19 Jahre 1,10 140 233 115% 2,06 2,37 3,95 
bis 17 Jahre 0,98 ) ) “ 123% 2,20 258 4,21 
unter 16 Jahre 0,79 7 138% 2,47 2,84 4,72 
III über 19 Jahre 1,29 1 
bis 19 Jahre 1,16 1.48 246 Für die Entlohnung der Lohngruppen 1 bis 3 gelten fol- 
bis 17 Jahre 1,038 . > gende Altersgruppen und Altersgruppenschlüssel: 
unter 16 Jahre 0,84 Altersgruppe Altersgruppenschlüssel 
Männer Frauen 
"7 über 19 Jahre 1,40 über 19 Jahre 100% 100% 
bis 19 Jahre 1,26 1,61 2,68 bis 19 Jahre 85% 90% 
bis . 17 Jahre 1,12 bis 17 Jahre 70% 80% 
unter 16 Jahre 9,91 unter 16 Jahre 60% 65% 
Die Grundlöhne der Lohngruppen für Frauen betragen 85% 
der‚Grundlöhne der entsprechenden Lohngruppe für Männer. 
Anlage 4 
Lohntarif-Vertrag Entlohnung der Jung-Gesellen 
in der Fassung vom 6. Februar 1957 8:5 
— TR Nr. 4903 V-X/199 — Jung-Gesellen im 1.Jahr nach beendeter Lehrzeit 1,49 
Zwischen der Jung-Gesellen im 2. Jahr nach beendeter Lehrzeit 1,57 
Schmiede-Innung Berlin Jung-Gesellen im 3.Jahr nach beendeter Lehrzeit 1,65 
und der. Jung-Gesellen im 4.Jahr nach beendeter Lehrzeit 1,75 
Industriegewerkschaft Metall für die Bundesrepublik (Siehe Protokollnotiz). 
Deutschland 86 
— Verwaltungsstelle Berlin — Der Zeitlohn kann bis zum Akkordrichtsatz nach inner- 
wurde nachstehender Lohntarifvertrag abgeschlossen. betrieblicher Vereinbarung als Leistungslohn erhöht werden. 
I. Geltungsbereich 87 
871 Die im Lohntarifvertrag festgesetzten Grundlöhne sind 
Mindestlöhne. 
Dieser Tarifvertrag gilt: Sn a SE ; 
Bestehende, für den Arbeitnehmer günstigere Lohnbedin- 
1LARäumlich: gungen werden durch diesen Tarifvertrag nicht berührt. 
Innerhalb der Grenzen des Landes und der Stadt Berlin, 
"rachlich: IV. Akkordarbeit 
Für alle der Schmiede-Innung angeschlossenen Betriebe 58 
und Nebenbetriebe, Akkordarbeit regelt sich nach den Bestimmungen des 
Persönlich: Manteltarifvertrages für das metallverarbeitende Hand- 
Für alle in diesen Betrieben beschäftigten gewerblichen WEI: 
Arbeitnehmer. V. Schlichtung von Streitigkeiten 
Der Tarifvertrag gilt nicht für Lehrlinge und Praktikanten. $ 9 
1. Meinungsverschiedenheiten über Eingruppierungen, 
II. Arbeitsbewertung Auslegung bzw. Anwendung dieses Vertrages werden 
von einer Schlichtungskommission entschieden. Dieselbe 
82 besteht aus je 3 Vertretern der vertragschließenden 
Die Arbeiten werden entsprechend ihren Anforderungs- Parteien. 
merkmalen in 7 Lohngruppen nach den Eingruppierungs- 2. Es bleibt den vertragschließenden Parteien überlassen, 
bestimmungen. des Manteltarifvertrages für das metall- welche Mitglieder. sie in die Schlichtungskommission 
verarbeitende Handwerk eingruppiert. entsenden. 
Die Richtigkeit der Eingruppierung kann durch die 3. Grundsatz ist jedoch, daß kein Mitglied der Schlich- 
Schiedsstelle 8 9 nachgeprüft werden. (Siehe Protokoll- tungskommission. mit dem zur Schlichtung stehenden 
notiz.) Fall direkt in Verbindung steht.
	        

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