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Stenographische Berichte über die öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung der Haupt- und Residenzstadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 3.1876 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Stenographische Berichte über die öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung der Haupt- und Residenzstadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 3.1876 (Public Domain)

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Zeitschrift

Titel:
Allgemeiner Wohnungs-Anzeiger nebst Adreß- und Geschäftshandbuch für Berlin, dessen Umgebungen und Charlottenburg : auf das Jahr ... / aus amtlichen Quellen zusammengestellt durch J. A. Bünger
Erschienen:
Berlin: Hayn 1872
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2002
ZDB-ID:
2939648-7 ZDB
Frühere Titel:
Allgemeiner Wohnungs-Anzeiger für Berlin und Umgebungen
Schlagworte:
Berlin ; Adressbuch
Berlin:
B 6 Allgemeines: Adressbücher
Dewey-Dezimalklassifikation:
920 Biografie, Genealogie, Heraldik
Sammlung:
Berliner Adressverzeichnisse
Berlinerinnen, Berliner
Adressbücher 1850-1874
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1871
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2002
Berlin:
B 6 Allgemeines: Adressbücher
Dewey-Dezimalklassifikation:
920 Biografie, Genealogie, Heraldik
914.3 Geografie, Reisen (Deutschland)
943 Geschichte Deutschlands
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-607881
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Berliner Adressverzeichnisse
Adressbücher 1850-1874
Berlinerinnen, Berliner

Kapitel

Titel:
III. Nachweis sämmtlicher Geschäfts= und Gewerbetreibenden

Kapitel

Titel:
W, Z

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  • Stenographische Berichte über die öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung der Haupt- und Residenzstadt Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 3.1876 (Public Domain)
  • Titelblatt
  • Sachregister
  • No. 1, 6. Januar 1876
  • No. 2, 13. Januar 1876
  • No. 3, 20. Januar 1876
  • No. 4, 27. Januar 1876
  • No. 5, 3. Februar 1876
  • No. 6, 10. Februar 1876
  • No. 7, 17. Februar 1876
  • No. 8, 24. Februar 1876
  • No. 9, 2. März 1876
  • No. 10, 9. März 1876
  • No. 11, 16. März 1876
  • No. 12, 23.März 1876
  • No. 13, 30. März 1876
  • No. 14, 6. April 1876
  • No. 15, 12. April 1876
  • No. 16, 27. April 1876
  • No. 17, 4. Mai 1876
  • No. 18, 11. Mai 1876
  • No. 19, 18. Mai 1876
  • No. 20, 24. Mai 1876
  • No. 21, 1. Juni 1876
    No. 21, 1. Juni 1876
  • No. 22, 8. Juni 1876
  • No. 23, 15. Juni 1876
  • No. 24, 22. Juni 1876
  • No. 25, 27. Juni 1876
  • No. 26, 29. Juni 1876
  • No. 27, 7. September 1876
  • No. 28, 14. September 1876
  • No. 29, 21. September 1876
  • No. 30, 5. Oktober 1876
  • No. 31, 12. Oktober 1876
  • No. 32, 19. Oktober 1876
  • No. 33, 26. Oktober 1876
  • No. 34, 2. November 1876
  • No. 35, 9. November 1876
  • No. 36, 16. November 1876
  • No. 37, 23. November 1876
  • No. 38, 30. November 1876
  • No. 39, 5. Dezember 1876
  • No. 40, 7. Dezember 1876
  • No. 41, 12. Dezember 1876
  • No. 42, 14. Dezember 1876
  • No. 43, 16. Dezember 1876
  • No. 44, 19. Dezember 1876
  • No. 45, 21. Dezember 1876
  • No. 46, 28. Dezember 1876
  • No. 47, 30. Dezember 1876

Volltext

gesagt wird, es wird 200,000 Thaler kosten. Ich glaube, man wird 
mit dem zehnten Theil dieser Summe auskommen können, also 
würde die Kommune wohl zu ermuntern sein, daß sie der Zuschüt 
tung das Wort redet. 
Im Uebrigen kann ich, wie gesagt, dem nur zustimmen, was 
Herr Kollege Meyn gesagt hat, daß die Straßen höchst zweckmäßig 
sind, die da proponirt sind, und daß es sich jetzt um weiter nichts 
handelt, als die Baufluchtlinie festzustellen, damit der Viadukt so 
disponirt wird, um Die Straßen später unterzuführen. Die tech 
nischen Sachen, die sich auf die Ausführung der Stadtbahn beziehen, 
werden erst in zweiter Linie zur Sprache kommen. Jetzt sind die 
einzelnen Strecken ausgelegt, vom Magistrat ist Protest dagegen er» 
hoben worden, daß die Strecken nur tyeilweise zur Kenntniß vor 
gelegt werden, der Verwaltungsgerichtshof hat anerkannt, daß der 
Ptagistrat Recht hat, und es wird jetzt der ganze Plan zur Aus 
legung kommen. Wenn dann das Projekt aufgestellt ist, wird es an 
der Zeit sein, über einzelne Anordnungen der technischen Ausführung 
in weitere Berathung zu treten. Es ist vielfach das Bedenken laut 
geworden, daß das donnerähnliche Getöse, welches der eiserne Brücken 
bau verursacht, lästig fallen würde. Dieser Umstand läßt sich tech 
nisch heben und wird erst zur Sprache kommen, wenn das Projekt 
ausgelegt wird. 
Ich kann also nur wiederholen, daß die Vorlage des Magistrats 
meiner Ansicht nach vollständig zu genehmigen ist und daß ich kein 
Bedenken habe, darauf einzugehen. Ich möchte nur die Proposition 
machen, daß von zwei Straßen neben dieser Bahn Abstand genom 
men und nur eine angelegt wird. 
Vorsteher: Ich eröffne die Berathung. 
Herr Kollege Ebeling hat das Wort. 
Stadtv. Ebeling: M. H.! Ich glaube, wir können uns heute 
noch nicht über die Zweckmäßigkeit der Vorlage des Magistrats er 
klären. Aus dem Vortrage des Herrn Referenten entnehme ich, daß 
eine ungefähre Schätzung schon vorgenommen ist; diese Schätzung 
scheint aber eine flüchtige gewesen zu sein. Es ist z. B. nicht gesagt 
worden, welche Entschädigung wir den Adjazenten für die Entziehung 
ihrer Waffergerechtigkeit zu zahlen haben, — eine Entschädigung, 
die gewiß nicht unbedeutend ist, da es sich um Fabriken handelt; es 
ist ferner nicht gesagt worden, welche Entschädigung wir für den 
Ankauf des Grund und Bodens zahlen müssen, das muß auch noch 
festgestellt werden. Nun meine ich, wenn es sich um einen Gegen 
stand von 7—800,000 Thlr., vielleicht eine Million handelt, dann 
müßte doch ein anderer Kostenanschlag aufgestellt und uns mitgetheilt 
werden; es müßte uns ferner gesagt werden, woher das Geld ge 
nommen werden soll, um diese Sache zu bestreiten. 
Nach alledem kann ich nur den Antrag stellen, daß uns ein 
anderer Kostenanschlag von Seiten des Magistrats vorgelegt wird 
mit der Nachweisung, woher die Mittel genommen werden sollen, 
und dann wird es an der Zeit sein, zu entscheiden, ob wir die Vor 
lage genehmigen oder nicht. 
Stadtbaurath Rospatt: M. H.! Ich möchte zunächst auf die 
Einwendungen des Herrn Stadtverordneten Ebeling erwidern, daß 
es sich jetzt noch nicht um die Ausführung der Zuschüttung handelt, 
sondern, daß wir erst, nachdem die Vorlage genehmigt ist, mit dem 
Fiskus in Berathung treten wollen, in wieweit er sich vielleicht bei 
den Kosten bet heiligt dadurch, daß er das Terrain unentgeltlich her- 
giebt, und in wieweit wir vielleicht Ersparniffe erzielen dadurch, daß 
oie Bahn etwas billiger hergestellt werden kann. Wir können heute 
noch nicht einen bestimmten Kostenanschlag vorlegen. 
Was im Uebrigen die Rechte der Adjazenten betrifft, so haben 
sich dieselben, wenigstens zum größten Theil, bereit erklärt, unent 
geltlich auf ihre Rechte zu verzichten, wenn die Straße angelegt 
wird. 
Ich möchte ferner dem Herrn Stadtverordneten Schmidt auf die 
Bemerkung, daß zwei Straßen überflüssig seien und eine ausreiche, 
erwidern, daß das nicht gut angängig ist und ich bedaure, daß die 
ser Vorschlag nicht in der Baudeputation oder in der gemischten 
Deputation gemacht ist, damit er dort rechtzeitig zur Erledigung ge 
kommen wäre. Wenn wir nur eine Straße anlegen wollten, dann 
würde sie nach der Lokalität bald auf der einen, bald auf der an 
deren Seite der Stadtbahn nothwendig werden und es würde des 
halb eine große Verlegenheit entstehen, an welcher Stelle wir wieder 
unter der Bahn hindurch gehen müßten. Außerdem würde die Straße 
unzweifelhaft breiter werden müssen, als wenn wir zwei Straßen 
anlegen; auch könnte das Terrain nicht so ausgeschlossen werden, wir 
würden nicht so viele Baufluchtlinien gewinnen, wahrscheinlich nur 
die Hälfte, als wenn zwei Straßen angelegt würden. Ich möchte 
also bitten, den Antrag des Magistrats so, wie er gestellt ist zu ge 
nehmigen. 
Korreferent Stadtv. Schmidt II: Darauf muß ich erwidern, 
daß, wenn der Graben erst zugeschüttet ist, es doch dann die Absicht 
ist, der Bahn eine stetige Kurve zu geben, so daß sie nicht, wie es 
jetzt projektirt ist, dem Laufe des ehemaligen Festungsgrabens im 
Zickzack bis zur Spandauerbrücke folgt; es würde dann eine ganz 
regelmäßige Parallele geben und es würde nicht nothwendig fein, 
daß die Straße bald auf der einen, bald auf der andern Seite der 
Bahn geht. 
Dann möchte ich auch noch bemerken, daß, wenn zwei Straßen 
angelegt werden mit dem Bahnkörper dazwischen, der doch auch eine 
Breite von 48—50 Fuß haben wird, dann vom Königsgraben sehr 
wenig übrig bleiben wird, man wird da noch die benachbarten 
Grundstücke berühren müssen; wenn aber nur eine Straße angelegt 
wird, dann bleiben sehr wohl Masken übrig, die gewiß sehr gut ver 
werthet werden können. 
Ich kann also nicht die Ueberzeugung gewinnen, daß ich durch 
Herrn Stadtbaurath Rospatt eines Besseren belehrt worden bin, 
und möchte bei meinem Antrage stehen bleiben. 
Stadtbaurath Rospatt: M. H.! Es ist sehr schwer, dem Herrn 
Kollegen Schmidt diese Ueberzeugung beizubringen, ohne daß man 
bestimmte Pläne vorlegt. Das ist ganz zweifellos, daß, wenn man 
die Bahn in einer bestimmten Kurve anlegt, man die Straße ebenso 
gut an der linken wie an der rechten Zeile anlegen kann. Aber 
andererseits ist doch wohl auch zweifellos, daß man sich nach den 
verschiedenen Hindernissen richten muß, man kann doch kostbare Ge 
bäude nicht ohne Weiteres wegreißen, um eine Straße anzulegen und 
die Kurve danach zu gestalten, die zweckmäßig erscheint, ohne die 
Kosten erheblich zu steigern. Man wird sich nach der Oertlichkeit 
richten müssen, und so weit ich die Pläne im Gedächtniß habe, glaube 
ich sicher behaupten zu können, daß, wenn man nur eine Straße 
anlegen will. man bald auf der einen, bald auf der andern Seite 
der Bahn sich halten muss, um die Verbindung der Seitenstraßen 
mit einander zu wahren. Das ist aber viel besser möglich, wenn 
zwei Straßen angelegt werden. 
Auf der andern Seite habe ich darauf aufmerksam zu machen, 
— und ich glaube, das wird Herr Schmidt zugeben, — daß das 
Terrain jedenfalls nicht in der Weife ausgeschlossen werden wird, 
wenn nur eine Straße angelegt wird. Außerdem kann die Stadt 
bahn, da sie möglichst gerade und nicht in zu vielen Kurven angelegt 
werden soll, sich nicht im Zuge des Königgrabens halten, sie muß 
ebenso wie die Straße von dem Terrain der Grundbesitzer Theile 
abschneiden und es würde dann — mag nun eine Straße angelegt 
werden oder zwei, das ändert an der Sache nichts — immer ein 
Dreieck oder ein Zipfel übrig bleiben. Endlich werden die Grund 
besitzer jedenfalls viel billiger aus ihre Rechte, die sie haben oder 
auch nicht haben, verzichten, wenn auf jeder Seite eine Straße an 
gelegt wird. Ich möchte deshalb den Vorschlag des Magistrats noch 
mals empfehlen. 
Vorsteher: Es ist Niemand weiter zum Wort gemeldet, die 
Berathung ist geschloffen. 
Der Herr Berichterstatter hat das Wort. 
Berichterstatter Stadtv Meyn: M. H.! Das schwerwiegendste 
Bedenken für mich ist das, welches mein verehrter Kollege Schmidt 
ausgesprochen hat, denn es geht ja aus einer technischen Erwägung 
hervor. Wenn ich aber als Laie in diesen bauverständigen Dingen 
mir die Sache ansehe, so kann ich es mir doch nicht für ausführbar 
denken, nur eine Parallelstraße neben dem Bahnkörper herzustellen. 
Denken Sie, die Eisenbahn durchschneidet die Stadt in zwei große 
Hälften; nun wollen Sie auf der Seite nach der Friedrichsstadt eine 
Parallelstraße herstellen, während Sie auf der Seite nach der Kö 
nigstadt eine solche nicht herstellen wollen! Ich glaube, diese einfache 
Erwägung, die sich jedem Laien aufdrängt, führt schon dahin, daß 
man sich nicht gut beschränken darf aus die Herstellung nur einer 
Parallelstraße. 
Es liegt aber auch schon ein Kommunalbeschluß vor und es 
würde nicht aut sein, davon abzugehen. Zn dem Schreiben vom 
23. März v. I. sagt uns der Magistrat dasselbe, was die gemischte 
Deputation jetzt vorgeschlagen und er genehmigt hat; er sprach da 
mals schon von zwei Parallelstraßen neben dem Eisenhahnkörper, und 
nachdem er nun dies und das für nothwendig erachtet hat, sagt er, 
daß er Werth darauf legt, mit der Stadtverordnetenversammlung sich 
in diesem wichtigen Moment der Entwicklung des Baues einver 
standen zu wissen: gebt ihr, Stadtverordnete, nun eure Erklärung 
über meine Anschauung ab! 
Die geehrte Versammlung hat damals einen Ausschuß für diese 
Frage eingesetzt und nach dem Vorschlage dieses Ausschusses dann 
am 5. Mat v. Z. sich dahin schlüssig gemacht, daß sie den Anschau 
ungen des Magistrats in dieser Frage überall beistimme. Ich meine 
also, es ist damals schon im Ausschuß und in der Berathung vom 
5. Mai vollständig erwogen, ob eine oder zwei Parallelstraßen noth 
wendig sind, und ich möchte auch, obwohl ich es für zulässig halte, 
von dem damals gefaßten Beschluß abzugehen, diesen Beschluß doch 
als eine Bestätigung der Nothwendigkeit oder doch der Zweckmäßig 
keit für die Herstellung zweier Parallelstraßen erkennen und auch 
darum Sie bitten, dem Antrage des Magistrats in dieser Beziehung 
sich anzuschließen. 
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