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Stenographische Berichte über die öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung der Haupt- und Residenzstadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 10.1883 (Public Domain)

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Periodical

Title:
Allgemeiner Wohnungs-Anzeiger für Berlin und Umgebungen / redigiert von dem Königl. Polizei-Rath Winckler
Publication:
Berlin: Veit 1855
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2002
Dates of Publication:
31.1852-34.1855
ZDB-ID:
2939647-5 ZDB
Previous Title:
Allgemeiner Wohnungsanzeiger für Berlin, Charlottenburg und Umgebungen
Succeeding Title:
Allgemeiner Wohnungs-Anzeiger nebst Adreß- und Geschäftshandbuch für Berlin, dessen Umgebungen und Charlottenburg
Keywords:
Berlin ; Adressbuch
Berlin:
B 6 Allgemeines: Adressbücher
DDC Group:
920 Biografie, Genealogie, Heraldik
Collection:
Berlin Address Directories
Berlinerinnen,Berliner
Address Directories 1825-1849
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access

Volume

Publication:
1854
Language:
German
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2002
Berlin:
B 6 Allgemeines: Adressbücher
DDC Group:
920 Biografie, Genealogie, Heraldik
914.3 Geografie, Reisen (Deutschland)
943 Geschichte Deutschlands
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-243299
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
Berlin Address Directories
Address Directories 1850-1874
Berlinerinnen,Berliner

Chapter

Title:
II. Nachweis jedes einzelnen numerirten Hauses des engern Polizeibezirks, mit Angabe seiner Bewohner und des Eigenthümers, so wie der Querstraßen, welche eine jede Straße begrenzen oder durchschneiden

Chapter

Title:
L

Contents

Table of contents

  • Stenographische Berichte über die öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung der Haupt- und Residenzstadt Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 10.1883 (Public Domain)
  • Title page
  • Alphabetisches Inhalts-Verzeichnis
  • Nr. 1, 4. Januar 1883
  • Nr. 2, 11. Januar 1883
  • Nr. 3, 18. Januar 1883
  • Nr. 4, 25. Januar 1883
  • Nr. 5, 1. Februar 1883
  • Nr. 6, 9. Februar 1883
  • Nr. 7, 15. Februar 1883
  • Nr. 8, 22. Februar 1883
  • Nr. 9, 1. März 1883
  • Nr. 10, 8. März 1883
  • Nr. 11, 15. März 1883
  • Nr. 12, 21.März 1883
  • Nr. 13, 5. April 1883
  • Nr. 14, 6. April 1883
  • Nr. 15, 10. April 1883
  • Nr. 16, 12. April 1883
  • Nr. 17, 19. April 1883
  • Nr. 18, 26. April 1883
  • Nr. 19, 4. Mai 1883
  • Nr. 20, 10. Mai 1883
  • Nr. 21, 18. Mai 1883
  • Nr. 22, 24. Mai 1883
  • Nr. 23, 31. Mai 1883
  • Nr. 24, 7. Juni 1883
  • Nr. 25, 14. Juni 1883
  • Nr. 26, 21. Juni 1883
  • Nr. 27, 28. Juni 1883
  • Nr. 28, 29. Juni 1883
  • Nr. 29, 10. August 1883
  • Nr. 30, 11. August 1883
  • Nr. 31, 6. September 1883
  • Nr. 32, 14. September 1883
  • Nr. 33, 20. September 1883
  • Nr. 34, 27. September 1883
  • Nr. 35, 11. Oktober 1883
  • Nr. 36, 25. Oktober 1883
  • Nr. 37, 1. November 1883
  • Nr. 38, 8.November 1883
  • Nr. 39, 22. November 1883
  • Nr. 40, 29. November 1883
  • Nr. 41, 6. December 1883
  • Nr. 42, 13. December 1883
  • Nr. 43, 20. December 1883
  • Nr. 44, 28. December 1883

Full text

390 
wegen Zuweisung eines Betrages von 100 000 JC zur Lutherstiftung 
nicht zustimmen könne. Ich lege das Schreiben zur Einsicht offen 
Endlich, m. H., habe ich hier eine Anzeige des Magistrats, daß 
am Freitag, den 16. November, Vormittags 11 Uhr, im Berlinischen 
Rathhause, Sessionssaal 63, das Kollationiren der Anlagebücher mit 
den Feuersozietätskatastern stattfinden wird, wozu 38 Deputirte der 
Versammlung erforderlich sind. M. H.! Ich habe Diejenigen, die im 
vorigen Jahre bei dieser Kollationirung betheiligt gewesen sind, ohne 
Weiteres ausgeschieden und dann auch diejenigen, die vor zwei Jahren 
betheiligt gewesen sind. Hiernach und unter Berücksichtigung mehrerer 
Kollegen, wie Virchow und einiger anderen, die um diese Zeit unmög 
lich abkommen können, blieben nicht einmal so viel übrig, daß die volle 
Zahl von 38 zusammenkam, so daß ich gezwungen war, noch fünf 
von denen hinzuzunehmen, die vor zwei Jahren fnngirt haben. Es 
werden also folgende Herren als Deputirte zu fungiren haben: Baum- 
garten, Banke, Bergemann, Bernhardt, Bertheim, Bulle, Degmeier, 
Dietmar, Esmann, Gericke, Hanke, Haß, Hentz, Herbig, Jacobs, Jmberg, 
Krebs, Kreitling, Leddihn, Lucae, Moses, Neumann II, Pätel, Paulsen, 
Reiß, Richter, Riedel, Schäfer, Scheiding, Schmidt, Siebmann, Teichert, 
Wienstruck, und nun noch fünf von denen, die vor zwei Jahren be 
theiligt gewesen sind, nämlich die Kollegen Fessel, Franke, Grothausen, 
Haeger und Morche. 
Wir treten in die Tagesordnung ein. Zunächst liegt aus: 
Vorlage, betreffend die Ausnahme eines Hospitaliten in die 
Wunderlich-Stiftung. — Vorl. 610. 
Die Erledigung geschieht nach Maßgabe der Bestimmungen des 
§. 29 der Geschäftsordnung. 
Alsdann liegen aus: 
Vorschläge des Ausschusses, betreffend die Vertheilung der 
diesjährigen Zinsen des Vermächtnisses Seiner Majestät 
König Friedrich Wilhelm III. — Vorl. 503. 
Die Erledigung geschieht nach Maßgabe der Bestimmungen des 
§. 25 der Geschäftsordnung, d. H., soweit bis zum Schluß der Sitzung 
kein Widerspruch erfolgt, sind die Vorschläge des Ausschusses genehmigt. 
Es folgt: 
Vorlage — zur Kenntnisnahme —, betreffend den Fortgang 
der Kanalisationsbauten im Jnli-Septeinber-Quartal d. I. — 
Vorl. 607. 
(Die Versammlung nimmt Kenntniß.) 
Es folgt: 
Vorlage — zur Kenntnißnahme —, betreffend die erfolgte 
Abnahme der in der Dattdorferstraße neu erbauten Panke- 
brücke. — Vorl. 611. 
(Die Versammlung nimmt Kenntniß.) 
Es folgt: 
Vorlage — zur Beschlußfassung —, betreffend die Reparatur 
eines Seitengebäudes auf dem städtischen Grundstücke Köpnicker- 
straste 6. — Vorl. 612. 
Ich eröffne die erste Berathung und ertheile das Wort dem Herrn 
Kollegen Fritze. 
Stadtv. Fritze: M. H! Ich möchte hierbei die Frage an den 
Magistrat richten, wann denn die Uferstraße wirklich regulirt werden 
wird, denn es werden hierbei so viele Tausende von Zinsen für das 
Thorgrundstück gezahlt, daß es doch gerathen ist, die Straße sobald 
wie möglich anzulegen und keine Reparaturen mehr vorzunehmen. 
Vorsteher: Die Vorlage wegen Anlegung der Uferstraße folgt 
unter Nummer 8. Die Bemerkung des Kollegen Fritze hat keine 
Bedeutung für diese Vorlage, denn wenn ein Haus so baufällig ist, 
daß die Polizei die Reparatur verlangt, so kann man unmöglich warten, 
bis die Uferstraße hergestellt ist. 
Stadtv. Fritze: Man kann das Gebäude abbrechen, dann ist keine 
Reparatur nothwendig. 
Vorsteher: Das Gebäude ist vermiethet. 
Stadtv. Nicolai: Ich bin der Meinung, daß diese Frage von 
uns selber beantwortet werden kann. Das betreffende Gebäude ist so 
baufällig und in den Augen der Polizei gefahrdrohend, daß die Polizei 
es jeden Augenblick abzureißen droht. Im Vergleich zu dem geringen 
jährlichen Miethswerthe würde es finanziell besser sein, wenn das Gebäude 
abgetragen würde. Da dasselbe aber nur ein kleiner Theil des Gesammt- 
miethsverhältnisses ist, so würde der Miether vielleicht dann eine hohe 
Entschädigung resp. Miethserlaß fordern. Wenn Sie nun erwägen, 
daß die heutige Reparatur nur ein winziger Betrag zu der jährlichen 
Miethe von 12 000 JC ist, so glaube ich, daß wir die Vorlage ohne 
Weiteres genehmigen können. 
Stadtrath Meubrink: Ich kann die Anfrage des Herrn Stadtv. 
Fritze nur in der Art verstehen: wann die Uferstraße vor dem Grund 
stück in der Köpnickerstraße 6 in Angriff genommen werden wird? 
Ich muß darauf erklären, daß ich nicht in der Lage bin, eine genügende 
Auskunft darüber zu geben. Es ist Ihnen ja bekannt, daß jetzt erst 
noch das Verfahren wegen Feststellung der Fluchtlinie dieser Uferstraße 
schwebt. Heut soll diese Festsetzung erst die Stadtverordneten-Ver- 
sammlung passiren. Sie können sich denken, daß, da dieselbe noch 
mehrere Stadien durchlaufen muß — abgesehen von dem Auslegungs- 
Verfahren, was in beiden Fristen zusammengerechnet 8 Wochen dauert 
— jetzt noch nicht die Rede davon sein kann, einen Zeitpunkt anzugeben, 
wann die Uferstraße in wirkliche Ausführung genommen werden wird. 
Stadtv. Dr. Langerhans: Ich wollte nur noch etwas zu dem 
hinzufügen, was Herr Kollege Nicolai gesagt hat. Danach könnte es 
so scheinen, als wenn wir die schlechten Häuser da vermictheten, nur 
um Geld herauszuziehen. Das ist aber nicht der Fall. Wir haben 
diese schlechten Buden, die wir, wenn es heute in unserer Macht läge, 
gar nicht vermiethen würden, schon vermiethet in unsern Besitz ge 
nommen und wir sind jetzt ganz einfach durch die Polizei gezwungen, 
die nöthigen Sicherungsmaßregeln zu treffen. Wenn das nicht der 
Fall wäre, wäre es richtig, wir vermiethetcn diese Häuser überhaupt 
nicht, weil es elende Buden sind; aber da sie vermiethet sind, müssen 
wir doch den polizeilichen Anforderungen einfach nachkommen. 
(Die erste Berathung wirb geschlossen. Die zweite Berathung 
wird eröffnet und geschlossen. Der Antrag des Magistrats: 
Die Stadtverordneten-Versammlung bewilligt die durch 
Reparatur des Seitengebäudes auf dem städtischen Grund 
stücke Köpnickerstraße Nr. 6 entstehenden, auf 290 JC ver 
anschlagten Kosten — 
wird angenommen). 
Vorsteher: Es folgt: 
Vorlage — zur Beschlußfassung —, betreffend die Erwerbung 
des in die projektirte Uferstraße am Schifffahrtskanal fallen 
den Theiles des Grundstücks Gitschinerstraße 1. — Vorl 613. 
Ich eröffne die erste Berathung und ertheile das Wort Herrn 
Kollegen Spinola. 
Stadtv. Spinola: Ich beantrage, diese Vorlage einem Ausschusse 
von 10 Mitgliedern, der durch die Abtheilungen gewählt wird, zur 
Vorberathung zu überweisen. 
M. H.! Die Sache an und für sich eignet sich schon ihrer Natur 
nach für einen Ausschuß, weil es sich um eine Straßendurchlegung 
handelt. Abgesehen davon aber hat im Jahre 1875 diese Versamm 
lung beschlossen, den Magistrat zu ersuchen, dahin zu wirken, daß diese 
Uferstraße überhaupt aufgegeben wird. Man war der Meinung, daß 
diese Uferstraße an der Stelle nicht nothwendig sei, einmal weil gegen 
über schon eine Uferstraße sei, und weil, wenn die Uferstraße weiter 
geführt werden würde, sie sehr kostspielig sein würde, weil das Grund 
stück der englischen Gasanstalt angeschnitten werden würde. Im 
Jahre 1876 bei Gelegenheit einer anderen Vorlage hat die Versamm 
lung entgegen der Ansicht des Magistrats beschlossen, bet ihrem Beschluß 
vom Jahre 1875 zu verharren. Unter diesen Umständen wird die Sache 
jedenfalls vorgeprüft werden müssen, also empfiehlt sich eine Ausschuß 
berathung. 
(Die erste Berathung wird geschlossen. — Der Antrag des 
Stadtverordneten Spinola auf Einsetzung eines Ausschusses 
wird angenommen). 
Vorsteher: Es folgt: 
Vorlage — zur Beschlußfassung —, betreffend das Projekt 
zur Anlage der Straßen 13b und 25a, zur Verbreiterung 
der Straße 25 und zur Verlegung des Platzes G in der 
Abtheilung XII des Bebauungsplans. — Vorl. 614. 
Ich eröffne die erste Berathung — und schließe dieselbe. 
Ich eröffne die zweite Berathung und ertheile das Wort Herrn 
Kollegen Haeger. 
Stadtv. Haeger: Ich kann die Vorlage des Magistrats nur 
empfehlen und zwar aus folgendem Grunde: Wenn wir den Platz auf 
derjenigen Seite belassen würden, wo er jetzt ist, so müßten wir über 
kurz oder lang diesen Platz ankaufen, während jetzt dieser neue Platz 
auf städtischem Boden liegt. Es würde unendlich lange dauern, wenn 
wir mit den Adjazenten in Verhandlung träten, und man würde be 
deutende Forderungen stellen, so daß die Sache sich noch Jahre lang 
hinziehen würde, wenn wir darauf bestehen blieben. Ich bitte Sie 
also, die Vorlage des Magistrats anzunehmen. 
(Die zweite Berathung wird geschlossen. — Der Antrag 
des Magistrats: 
Die Stadtverordneten-Versammlung erklärt sich in theil- 
weiser Abänderung des Beschlusses vom 20. Dezember 1877 
damit einverstanden, daß 
1. auf dem zwischen der Prenzlauer Allee und der städtischen 
Gasanstalt resp. der Straße 25, Abts). XII belegenen 
städtischen Grundstücke die Straße Nr. 13b in einer Breite
	        

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