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Berliner Leben (Public Domain) Ausgabe 31.1928 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

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Zeitschrift

Urheber (Körperschaft):
Berlin (West). Abgeordnetenhaus
Titel:
Drucksache / Abgeordnetenhaus von Berlin
Erschienen:
Berlin: Abgeordnetenhaus, 1951-1990 - 1990
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2024
Erscheinungsverlauf:
Wahlper. 1.1951/54 - 11.1989/90,1224(2.Okt.)
Fußnote:
Gesehen am 11.08.2023
Online-Ausgabe$bBerlin$cZentral- und Landesbibliothek Berlin$d2024$eOnline-Ressource$mWahlper. 1.1951/54 - 11.1989/90,1224(2.Okt.)$7d19511990
Supplement: Berlin: Umweltschutz-Bericht
Supplement: Berlin: Dokumentation der Materialien des Abgeordnetenhauses von Berlin
Vorher Drucksachen der Stadtverordnetenversammlung von Berlin / Berlin
Vorher Mitteilungen des Präsidenten / Berlin
Vorher Reden des Senators für Finanzen ... vor dem Abgeordnetenhaus von Berlin anläßlich der Vorlage des Entwurfs des Haushaltsplans von Berlin für das Rechnungsjahr ... sowie der Finanzplanung von Berlin / Berlin
ZDB-ID:
3164558-6 ZDB
Spätere Titel:
Drucksache
Schlagworte:
Geschichte 1951-1990 ; 43186-2 Berlin (West). Stadtverordnetenversammlung ; Zeitschrift ; Amtliche Publikation ; Quelle
Berlin:
B 758 Staat. Politik. Verwaltung: Stadtparlamente
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1965
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2024
Fußnote:
Drucksache 1152 Seite 66 fehlt in Druckvorlage
Berlin:
B 758 Staat. Politik. Verwaltung: Stadtparlamente
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15502602
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Signatur:
B 758 AbgH 6
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht

Ausgabe

Titel:
Nr. 1007, 25. Juni 1965

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  • Berliner Leben (Public Domain)
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  • H. 19
  • H. 20
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Volltext

9 
Berühmte Gi f t m i s c h e r i n n en 
Ma 
r 1 a von 
Ein Beispiel, daß bereits in ältester Zeit der Giftmord in 
enger Beziehung zum Weibe stand, da die Grundbedingungen des 
Giftmordes, Geschicklichkeit, mit Heimlichkeit und List ver 
bunden, mehr dem weiblichen Charakter entsprechen, finden wir 
bei Euripides, der Medea folgende Worte in den Mund legt: „Am 
besten geradewegs die Waffe brauchen, auf die sich Frauenhand 
versteht, das Gift.“ 
Jede alte Epoche hatte ihre hervorragenden, von allen gekann 
ten Vergiftertypen wie Hekate, Medea und Kirke. Aus jener 
Zeit schon wird von einem Pflanzen- oder Zaubergarten be 
richtet, den die kolchische Herrscherfamilie am. Phasis angelegt; 
neun Klafter hohe Mauern umgaben ihn und dreifach eherne Tore 
führten hinein. Manche Länder standen in besonderem Rufe, 
reich an Giftkräutern zu sein; so außer Kolchis noch Iberien und 
Thessalien. 
Besonders das herrschsüchtige und üppige Rom verzeichnet 
Namen bekannter Giftmischerinnen und Giftkennerinnen. — Lo- 
kusta lieferte dem Kaiser Nero das Gift, womit er Britannicus 
tötete. 
Nachdem Agrippina die Verwirklichung ihrer ehrgeizigen 
Pläne von Kaiser Claudius erreichte, fürchtete sie trotzdem eine 
nochmalige Sinnesänderung ihres Gemahles und wünschte nun 
ein besonderes Gift, das die Vernunft schnell aufhob, . ohne 
sofortige Todesfolge. Wieder war es Locusta, die das berühmte 
Gift bereitete, das dem betrunkenen Kaiser von dem Vorkoster 
und Eunuchen Halotus in einem Pilzgericht gereicht wurde. 
Im 7. Jahrhundert finden wir im oströmischen Reich eine Frau 
von hervorragender Stelle, die aus persönlichen und politischen 
Gründen zum Gift als Erfüller ihrer Pläne griff; Martina, die 
Stiefmutter Kaiser Konstantins III. 
Die von einer Wirtstochter zur Machtfülle einer Herrscherin 
emporgestiegene Kaiserin Theophano veranlaßte ihren Gatten, 
Romanus II., seinen Vater Constantin VII. zu vergiften und ver 
sah ihn mit den Mitteln hierzu. Vier Jahre später ihres Gatten 
überdrüssig, mischte sie ihm mit kundiger Hand den Giftbecher., 
Als eine der bewandertsten Ciiftbereiterinnen galt Kleopatra. 
Antonius speiste nichts bei ihr, was nicht ein Vorkoster als un 
bedingt unbedenklich festgestellt hatte. 
Im Italien der späteren Zeit finden wir die Namen einer 
Catarina Sforza und Catarina von Medici, die zur Erreichung 
ihrer ehrgeizigen und eroberungssüchtigen Pläne keineswegs vor 
Gift zurückschreckten. 
Mitte des 17. Jahrhunderts waren Palermo, Rom und Neapel 
der Ausgangspunkt des vielberüchtigten Giftes Aqua 
Tofana, dessen Herstellerin wahrscheinlich den Namen 
T e o f a n i a 
oder Tofana 
trug. Als Ver- 
breiterin des Gif 
tes wurde eine 
sizilianische 
Wahrsagerin, 
Hieronyma Spa- 
ra zum Tode 
verurteilt. Das 
in Neapel berei 
tete Aqua To 
fana oder 
Aquetta, wurde 
unter dem Na 
men „Manna 
von St. Nicolaus 
von Bari“ in 
kleinen platten 
gläsernen Fla 
schen, die mit 
dem Bilde des 
Heiligen ver 
sehen waren, als 
wundertätiges, 
aus dem Grabe 
von St. Nico 
laus fließendes 
öl weithin ver 
kauft. Als man 
der Giftmische 
rin, die in ein 
Kloster geflüchtet, habhaft werden konnte, wurde sie erwürgt. 
Die Unterstützung und Mithilfe bei Vergiftungen in Persien 
wurde folgendermaßen bestraft, indem der Kopf zwischen 
Steinen zermalmt und zerschlagen wurde, welche Strafe auch 
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27 
Gigis ereilte, die Verwalterin der Gifte und Vertraute der 
Gemahlin Darius II. war. 
Von den in Frankreich in großer Anzahl verübten Gift 
morden haben die Vergiftungen durch Marie Madeleine d’Au- 
bray, nachmaligen Marquise von Brinvilliers, berechtigtes Auf 
sehen. erregt. 1630 geboren, heiratete sie 21 jährig Antoine von 
Brinvilliers und lernte 1659 den Kapitän Godin, bekannt unter 
dem Namen Sainte-Croix, kennen, durch den sie ihre Gift 
kenntnisse erhielt und gemeinsam mit ihm verwertete. Sainte- 
Croix hatte Beziehungen zu einem Gifthändler Crisloph Glaser; 
er war ohne Zweifel der Hauptlieferant der beiden, da in 
ihren Briefen die Gifte „Glasers Recept“ betitelt wurden. Die 
Gifte zu versuchen, besuchte die Marquise Hospitäler; Kranke, 
die von ihr Konfitüren und Backwerk genossen hatten, starben 
unter schrecklichen Schmerzen. Am 16. Juli 1676 wurde die 
wegen ihres Treibens nach England und den Niederlanden 
Entflohene vom Gerichtshof Grande Chambre zu Paris des 
Giftmordes an ihren Brüdern, ihrer Schwester und ihrem Vater, 
dem sie nach eigenen Geständnissen 28 bis 30 Male Gift ge 
reicht, schuldig gesprochen. 
Als die deutsche Brinvilliers galt Anna Margarete Zwanziger, 
der 19 Vergiftungsversuche nachgewiesen wurden. Sie ver- 
giftete teils aus Rache, teils ohne ersichtlichen Grund, da sie 
nicht, töten, sondern nur Krankheit bewirken wollte. Der fast 
alleinige Grund ihrer Verbrechen war Machtgefühl und sicher 
lich der Wille, geheiratet zu werden, da sie meist Frauen 
vergiftete. 
Die 1852 hingerichtete Helene Jegado vergiftete im Laufe von 
11 Jahren 28 Personen, wovon 23 starben. 
Die Vergiftung von Eltern und Sohn brachten auch die 
übrigen Taten der „Giftmischerin von Leyden“, Frau van der 
Linden, ans Licht, die aus 23 Vergiftungen mit Arsenik be 
standen, 14 veranlaßten Vergiftungsversuchen und 36 Fälle da 
durch hervorgerufener schwerer Krankheit verzeichneten. 
Das Vorbild zu Chamissos Gedicht „Die Giftmischerin“ ist 
zweifellos die 1783 in Bremen geborene Giftmörderin Margarete 
Gottfried, die Eltern, Kinder und Bruder mit Mäusebutter 
vergiftete. 
Daß diese Verbrechen durch Gift solange ungestraft ausgeübt 
werden konnten, lag darin, daß die Wirkung der Gifte, die je nach 
Beschaffenheit und Menge innere Leiden, Übelkeit, Siechtum 
Lähmung, Geistesstörung usw. zur Folge hatten, für den Ver 
gifteten und Unbeteiligten nichts als eine Krankheit bedeutete 
ja selbst von den Ärzten nicht erkannt wurde und nur der 
Verüber die Ursache wußte. Der Zweck der Vergiftungen, 
namentlich von weiblicher Hand verübter, blieb sich fast durch 
alle Zeiten gleich; Liebe, Herrschsucht, Rache, Habgier unfl 
in besonderem Grade aber überlegenes Machtgefühl.
	        

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