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Friedenauer Lokal-Anzeiger (Public Domain) Ausgabe 6.1899 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Friedenauer Lokal-Anzeiger (Public Domain) Ausgabe 6.1899 (Public Domain)

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Zeitschrift

Titel:
J. W. Boike's allgemeiner Wohnungsanzeiger für Berlin, Charlottenburg und Umgebungen : auf das Jahr ... / redigiert von dem Königl. Polizei-Rath Winckler
Erschienen:
Berlin: Veit 1842
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2002
Erscheinungsverlauf:
16.1837-21.1842
ZDB-ID:
2939642-6 ZDB
Frühere Titel:
Allgemeiner Wohnungsanzeiger für Berlin, Potsdam und Charlottenburg
Spätere Titel:
Allgemeiner Wohnungsanzeiger für Berlin, Charlottenburg und Umgebungen
Schlagworte:
Berlin ; Adressbuch
Berlin:
B 6 Allgemeines: Adressbücher
Dewey-Dezimalklassifikation:
920 Biografie, Genealogie, Heraldik
Sammlung:
Berliner Adressverzeichnisse
Berlinerinnen, Berliner
Adressbücher 1825-1849
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1837
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2002
Berlin:
B 6 Allgemeines: Adressbücher
Dewey-Dezimalklassifikation:
920 Biografie, Genealogie, Heraldik
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-814818
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Berliner Adressverzeichnisse
Berlinerinnen, Berliner
Adressbücher 1825-1849

Titelblatt

Titel:
J. W. Boike's Allgemeiner Wohnungsanzeiger für Berlin, Charlottenburg und Umgebungen auf das Jahr 1837

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Volltext

Schirm vom Amt trocken nach Hause gekommen. Die Haus 
wirthe möchten sich noch erst überlegen, ob sie, um die Sou 
terrains zu vermiethen. die Bäume wollen entfernen lassen. Statt 
der Souterrains würden ihnen dann vielleicht die ersten Etagen 
leerstehen. Er als Gemeindevorsteher müsse auch die Interessen 
der Miether vertreten. Er werde Bäume nur fällen lassen auf 
Antrag der Besitzer nach vorheriger Verständigung mit der 
Kommission. Er wolle nicht den Fluch der Nachwelt auf 
seine Schultern laden, denn ihm als Gemeindevorsteher würde 
man später die Schuld geben. 
Herr G.-V. Kunow bezeichnet die Rüster als den schauder 
haftesten aller Alleebäume. Gerade in kleinen Häusern herrsche 
in diesen Straßen die umgekehrte Welt, denn im Sommer sei 
es dort dunkel, im Winter hell. Man bekomme nichts vom 
Himmelslicht zu sehen und wohne deshalb ebenso wie in einer 
Berliner Miethskaserne. Er wundere sich, daß Aerzte für die 
Erhaltung der vielen Bäume eintreten sollten. Die Hygiene 
sehe doch gerade im Licht einen Heilfaktor, den Zerstörer der 
kleinen Lebewesen. Schatten bleibe noch genug, wenn auch 
Bäume herausgenommen werden. Jetzt sei es unmöglich, die 
Vorgärten zu erhalten, da dort nichts fortkomme. Er gebe 
zu, daß die Bäume ein Schmuck Friedenaus sind, aber ein 
übertriebener Schmuck wirke nie schön. Er nehme an, daß die 
Leute, die die Alleen angelegt haben, gleich etwas schaffen 
wollten und die spätere Lichtung kür selbstverständlich hielten. 
Redner erklärt sich einverstanden, nicht schematisch vorzugehen, 
sondern zu beschließen, ein Baum um den andem könne dann 
fortgenommen werden, wenn der Besitzer dies beantragt. 
Herr G.-V. Frölich: Dieser Antrag entspräche seinen An 
sichten. Die vorher von der Kommission mit ungeraden Zahlen 
bezeichneten Bäume müßten stehen leiben, die mit geraden 
Zahlen könnten herausgenommen werden, jedoch nur auf 
Antrag der Besitzer. 
Herr Gemeindevorsteher Rönneberg protcstirt dagegen, 
daß der Friedenauer Baumschmuck ein übertriebener genannt 
werde. 
Herr G.-V. Wille will eventuell dem Vorschlage des 
Herrn Kunow zustimmen, da man so einen Schritt weiter 
komme. Er sei überzeugt, daß in Kurzem alle Besitzer dafür 
sind, den zweiten Baum herauszunehmen. 
Herr G.-V. Schremmer: Die Bäume seien zum Theil 
bereits verschnitten, und man würde, wenn nur hier und da 
Bäume herauskämen, unregelmäßige, lückenhafte Alleen mit zum 
Theil verunstalteten Bäumen erhalten; deshalb müffe er sich 
dagegen wenden, den Besitzern die Bestimmung über die Heraus 
nahme zu überlassen. Nehmen Sie den Kommissionsantrag als 
Abschlagszahlung an! 
Herr G.-L. Kunow findet es nicht so bedenklich wie 
Herr Schremmer, den Wünschen der Besitzer zu entsprechen. 
Allmälig würde es doch dahin kommen, daß jeder zweite 
Baum fortfällt. Durch seinen Antrag gelange man doch zur 
Verständigung. 
Herr G.-V. Homuth stimmt den Ausführungen des Vor 
redners zu. 
Auch Herr G.-V. Hendrich hält den Antrag Kunow für 
den richtigen. Ein" Majorisircn dürfe in solchen Fragen nicht 
vorkommen. Die einzelnen Grundbesitzer mögen sich nach Ver 
ständigung mit ihren Miethern entscheiden, dann werde man 
Zufriedenheit im Orte behalten. 
Nachdem die beiden Anträge formulirt waren und einzelne 
Redner nochmals ihren Standpunkt klargelegt hatten, erfolgte 
die namentliche Abstimmung, in welcher, wie wir gestern mit 
theilten, der Antrag Schremmer, 
in der Jll- und Kasselerstraße versuchsweise in der von 
der Kommission beabsichtigten Weise die Bäume zu lichten 
angenommen wurde. Man wird nun abwarten müssen, ob bis 
zur nächsten Sitzung eine Verständigung zu Stande kommt, 
oder ob Gemeindevorsteher und Gemeindevertretung es vor 
ziehen, den Kreisausschuß über die »Baumfrage' entscheiden 
zu lassen. 
-j— Die Verfahren der Abwässer-Neiniguug 
betitelt sich ein längerer Artikel, der uns von einer bekannten 
Autorität auf diesem Gebiete zur Verfügung gestellt wurde. 
Unsere Leser finden den bemerkenswerthen Artikel in der heuti 
gen Beilage. 
t Im Kaiser Wilhelm-Garten tritt heute Abend, 
woran wir nochmals erinnern, das Berliner Poffen-Ensemble 
auf. Gegeben wird »Das Milchmädchen von Schöneberg'. 
f Der Evangelische Jünglingsverein begeht heute 
Abend im „Rheinjchloß' sein erstes Stiftungsfest. Wir 
machen hierauf noch besonders aufmerksam. 
-s Abkommandirung. Der in Friedenau stationirte 
Fußgendarm ist zu Patrouillengängen in den Vororten an der 
Oberspree beordert worden, wo bekanntlich eine Räuberbande 
ihr Wesen treibt- 
s— Der diesmalige Oktober-Umzng hat in der 
verflossenen Woche seinen Anfang genommen. Er bewegt sich 
fast ausschließlich nach der äußersten Peripherie Berlins und 
den westlichen Vororten hin, während im Innern Berlins, wie 
schon jetzt feststeht, der Umzug nur einen ganz geringen Um 
fang annehmen wird. Der Grund für diese Erscheinung liegt 
in den im Centrum Berlins in diesem Jahre erfolgten vielen 
Abbrüchen, welche die Bewohner der Altstadt immer mehr nach 
den Vorstädten hindrängen. Infolgedessen hatte auch der dies 
jährige Oster-Umzug im Centrum Dimensionen erreicht, die er 
in Zukunft hier naturgemäß nicht mehr erreichen kann, da 
diese Gegend sich immer mehr zu einer Hauptstätte der großen 
Geschäfts- und Kaufhäuser herausbildet und für die Errichtung 
von Wohngebäuden keinen Raum mehr hat. Merkwürdig bei 
dem diesmaligen Oktober-Umzug ist auch, daß im inneren 
Westen viele Wohnungen von den bisherigen Inhabern mit 
Quartieren im äußersten Westen oder in den angrenzenden 
Vororten vertauscht werden, weil die dort stehenden Häuser, 
deren Bauzeit zum großen Theil in die sechziger und siebziger 
Jahre fällt, meist nicht mehr den Anforderungen entsprechen, 
welche man heutzutage an Wohnhäuser zu stellen pflegt. Bei 
dieser Gelegeuheit mag noch ein Punkt berührt sein. Es giebt 
eine große Anzahl von praktischen Familienvätern, die gerade 
bei einem Umzuge ihr Licht leuchten zu lasten belieben. Alles, 
was zu klopfen, zu nageln, zu hämmern ist, das ist ihre 
Leidenschaft, und sie können sehr erzürnt dreinschauen, wenn 
die Gattin bemerkt, die Gardinenstangen seien doch wohl nicht 
ganz gerade angebracht, oder ein Bild hänge schief. Auch 
eine zerklopfte Wand — daß auch die Nägel unter vier 
Stellen sicher dreimal auf einen Stein stoßen, stört nicht, es 
ist eigene Handarbeit. Die Tüchttgkeit muß ihren Erfolg 
haben! Nun könnte es aber mitunter doch vorkommen, daß 
jedes Selbstmachen nicht richtig schafft, und für diesen Fall sei 
uur daran erinnert, daß wir, was im Umzugstrubel häufig ver- 
geffen wird, auch Tischler-, Schloffer- usw. Gesellen haben, die 
in Kurzem sachgemäß und ohne lange Umstände erledigen 
können, was die eigene Tüchtigkeit etwas weniger rasch fertig 
bringt. Der Handwerker ist der beste Helfer beim Umzuge, 
bester, er macht alles, was erforderlich, von vornherein, als daß 
er doch geholt werden muß, nachdem viel Zeit und Mühe ver 
wendet ist. Wer freut sich, wenn er in der neuen Wohnung 
zerlöcherte Tapeten mit fingerdicken Oeffnungen findet, aus 
welchen der Kalk herausfällt? Wohl Niemand! Also — ver 
hüte man es für Andere! 
-s— Radsportliches. A.. E. Walters, der Sieger des 
Großen Preises von Berlin über die lange Distanz, wird auch, 
wie der zweite Preisträger Bouhours, bei der Meisterschaft von 
Europa über 100 Klm., welche am I. Oktober auf der Rad- 
Rennbahn »Kurfürstendamm' zum Austrag gelangt, bestimmt 
am Start erscheinen. Köcher, der wieder vollständig her 
gestellt, sowie Joseph Fischer - München sind auch bestimmte 
Theilnehmer an diesem Rennen. Mit dem Engländer Chase, 
sowie dem Sieger des Vier-Tage-Rennens, Champion-Paris, 
steht die Direktion noch in Unterhandlungen und dürfte auch 
deren Start ziemlich gesichert erscheinen. 
f— Abendrots» gut Wetter Bot' — dieses Sprüch- 
wort hat sich wieder einmal glänzend bewährt. Seit mehreren 
Tagen hatten wir nur naßkaltes, trübes Wetter, und die 
Hoffnung auf den noch zu erwartenden. „Altenweibersommer' 
schwand immer mehr und mehr. Aber gestern kurz nach 6 Uhr 
drangen die Strahlen der untergehenden Sonne durch das 
schwere schwarze Gewölk, und eine der prachtvollsten Abend 
röthen bot sich unseren Blicken dar. Nach und nach lichtete 
sich das dunkele Gewölk, und di: Nöthe verlor an Jntensivität. 
Da auch gleichzeitig das Barometer in 24 Stunden von 
753,5 min auf 760 nun stieg, so dürfen wir die Hoffnung 
auf einen freundlichen Herbst noch nicht ganz aufgeben. 
f— Ein Defekt an einem elektrischen Wagen 
der Linie Stezlitz-Nollendörfplatz, den derselbe heute Mittag in 
der Prachtstraße, kurz vor der Ucberführung der Ringbahn, er 
hielt, veranlaßte den Schaffner, die Oberleitung auszuschalten 
und bis zur Mühlenstraße mit Akkumulatorenbctrieb zu fahren. 
Hier mußten die Fahrgäste aussteigen, worauf der Wagen nach 
dem Depot fuhr. Der Hebel des automatischen Ausschalters, 
welcher am Hintertheil angebracht ist, war ausgesprungen, wes 
halb der Wagen sich bei Oberleitungsbetricb nicht vorwärts 
bewegen konnte. Aengstliche Personen stiegen an der Ringbahn 
station aus, weil sie glaubten, ihnen könnte ein Unglück 
zustoßen. 
's Im Friedenauer Veteraneuvcrein hat der ge- 
sammte Vorstand sein Amt niedergelegt und sein Ausscheiden 
aus dem Verein erklärt. Es wird daher in den nächsten Tagen 
ein neuer Vorstand gewählt werden müssen. 
-s— Preußische Klasse »Lotterie. Die Frist für 
die Looserneuerung zur 4. Klasse 201. Lotterie beginnt am 
23. September und endigt am 16. Oktober. Freiloose werden 
an die zur Empfangnahme berechtigten Personen vom 29. 
September ab verabfolgt. Für die bis zum 16. Oktober nicht 
von ihren Besitzern erneuerten Loose geht das Anrecht auf die 
Erneuerung nach dieser Zeit verloren. Die Loose werden dann 
nur noch als Kauflvse, d. h. gegen Nachzahlung sämmtlicher 
Klassen abgegeben. Die Ziehung der vierten Klasse beginnt 
am 20. Oktober, sie dauert 20 Tage und währt bis zum 
11. November 
f Ein Einbruchsdicbstahl ist gestern am Tage in 
dem Hause Rheinstraße 18 verübt worden, wo in einer Stube 
der vierten Etage ein in einem hiesigen Geschäft angestelltes 
Fräulein ihre Sachen aufbewahrt. Der Dieb öffnete mittelst 
Nachschlüffels die Korridorthür und die Stubenthür und ent 
wendete Bettwäsche und ganz neues, noch ungebrauchtes Tisch 
zeug, darunter zwei große Taseltücher, 1 Dutzend Servietten, 
ferner Wischtücher, Stuben- und Küchenhandtücher, eine goldene 
Broche, eine kleine Gürtelnadel und einen Goldgürtel. Die 
Behälter waren vollständig durchgewühlt und die Kleider aus 
dem Schrank genommen und in zwei Bündel gepackt. Offen 
bar wollte der Dieb diese Packen später abholen, ist dazu aber 
nicht mehr gekommen. Die Wäsche war mit dem Monogramm 
A/G, ein halbes Dutzend Handtücher A/J gezeichnet. 
Der neue Schöneberger Bebauungsplan. 
Eine Erwiderung auf die drei Artikel 
»Eine Kritik des neuen Schöneberger Bebauungsplans'. 
Der Stadtanzeiger hat in seinen Spalten einer Reihe von 
Artikeln Aufnahme gewährt, welche sich mit dem von den 
städtischen Körperschaften einstimmig angenommenen neuen Be 
bauungsplan für einen Theil des Weftgeländes der Gemarkung 
Schöneberg beschäftigen und denselben in einer Weise kritisiren, 
welche eine Abwehr dringend benöthigt. 
Kann es nur mit Freude begrüßt werden, wenn Bürger 
schaft und Presse einen lebendigen Antheil an den öffentlichen 
Angelegenheiten nehmen und besonders letztere die Maßnahmen 
der städtischen Verwaltung kritisirt, so muß allerdings er 
wartet werden, daß dies mit gehöriger Sachkenntniß und frei 
von persönlichem Interesse geschieht. Für die städtischen Be 
hörden muß lediglich das Allgemeinwohl bei allen Brschlüffen 
ausschlaggebend sein, welches mit wenigen Ausnahmen mit 
der Wohlfahrt der Bürgerschaft bezw. ihrer einzelnen Glieder 
zusammenfallen wird. Eine direkte Absicht, die Interessen Ein 
zelner zu schädigen, erscheint gänzlich ausgeschloffen. 
Eine so wichtige Angelegenheit wie die Ausstellung eines 
neuen Bebauungsplanes ist für den Laien äußerst schwierig; 
kommen persönliche Jntereffen in Betracht, so ist es geradezu 
unmöglich, den gegebenen Verhältniffen gerecht zu werden. 
Anzunehmen ist wohl, daß die Redaktion des Stadtanzeigers 
sich mit den in Rede stehenden Artikeln nicht identtfizirt. 
Einen Theil der Verantwortung übernimmt sie indeffen moralisch 
dadurch, daß in denselben wieder!,olentlich das Wort wir ge 
braucht wird, ein für eine evangelische Kirche in Aussicht ge 
nommener Bauplatz als Synagogenplatz und ein Theil des 
Bauplans, mit der Bezeichnung Bilderbogen bezeichnet, 
also das Werk ernster Stunde» und tteuen Fleißes in 
gleiche Linie mit einem Ruppiner Bilderbogen gestellt wird. 
Oü est la femme, oder vielmehr, wer ist der Urheber des 
Machwerkes, der sich als Reformator mit so gewaltigen Worten 
für die Stadt Schöneberg aufspielt!? 
Der Verfaffer ist in eingeweihten Kreisen kein Geheimniß 
geblieben. 
Die Einwände, welche erhoben worden find, sind formeller 
und materieller Art. 
Zunächst muß ausdrücklich betont werden, daß die Stadt 
verordnetenversammlung mit berechtigtem Stolz auf das Werk, 
mit welchem sie am 3. Juli ihre Sommerarbeit schloß, zurück 
schaut, und man darf wohl annehmen, daß dieBürgerschaft die dabei 
leitenden Grundsätze im Großen und Ganzen auch billigen wird. 
Von allen Parteien war bei den erstmaligen Stadtverordneten» 
Wahlen besonders zum Ausdruck gebracht worden, so weit wie 
noch irgend möglich den Bebauungsplan nach der Richtung 
einer sachgemäßen Prüfung zu unterziehen, daß zur Erziehung 
eines kräftigen Geschlechtes, zur Erhaltung einer gesunden 
Bürgerschaft Luft und Licht zu schaffen und daher auf Anlegung 
möglichst viel freier Plätze und breiter Straßen mit Vorgärten 
anlagen Bedacht zu nehmen sei. Mit den bisherigen Grund 
sätzen, nach welchen das Lineal die Hauptrolle bei Feststellung 
neuer Straßenlinien bildete, sollte ein für alle Mal gründlich 
gebrochen werden. 
So hat denn gleich zu Beginn ihrer Thätigkeit die Stadt 
verordnetenversammlung vom Magistrat die Vorlegung eines 
neuen Bebauungsplanes unter Berücksichtigung obiger Gesichts 
punkte verlangt und bei Wahl eines Stadtbauraths darauf 
Bedacht genommen, daß derselbe auf dem Gebiete des Be 
bauungswesens besondere Erfahrungen besitze. Dem Stadt 
baurath Gerlach muß es gedankt werden, daß er in der kurzen 
Zeit von wenigen Monaten die an ihn in dieser Beziehung 
gestellten Erwartungen erfüllt hat. Ohne Kenntniß von Per 
sonen hat er den Plan lediglich dem Jntereffe der Stadt 
gemeinde angepaßt. Allerdings hat er auch keine Ausnahme 
gegen irgend wen eintreten lasten. Den Stadtverordneten war 
die Aufstellung selbstverständlich bekannt und denselben auf 
Wunsch Gelegenheit zur Einsichtnahme gegeben. Dies führt 
mich nun zu den einzelnen Einwänden selber. 
Es muß für jeden Eingeweihten die rechtzeitige Zustellung 
dieser wichtigen Vorlage an die Stadtverordneten als selbstver 
ständlich angesehen werden. 
Dieselbe wird stets in der gewissenhaftesten Weise bewirkt. 
Bedauerlich ist es, daß die Zeitungen von Schöneberg oftmals 
die Tagesordnung so spät bringen, obwohl dieselben zugleich mit 
den Mitgliedern der städtischen Behörden in den Besitz der 
selben gelangen. 
Auch ich hätte gewünscht, daß die Berathung des 
neuen Bebauungsplanes in öffentlicher Sitzung geschah. Ich 
bin stets der Ansicht, daß alle Angelegenheiten sich im vollen 
Licht der Oeffentlichkcit abspielen müssen, der in Rede stehende 
Bebauugsplan hatte dasselbe nicht zu scheuen. Aber die 
Stadlveroidncten-Versammlung ist in dieser Beziehung souverain; 
daß sie dieses Recht mißbraucht, kann nicht behauptet werden. 
Ganz hinfällig sind die Ausführungen bezüglich der Pro 
jektilen Helmstraße nach der Belzigerstraße; dieselben bilden 
gewissermaßen einen figürlichen Schmuck, anscheinend, um die 
Sachkenntniß des Herrn Verfassers im hellsten Licht erscheinen 
zu lassen. Doch damit ist es nicht weit her. 
Was hat die Anlegung einer neuen Straße auf dem 
Buckardtschen Terrain mit dem Bebauungsplan sür das West 
gelände zu thun? Ist es denn nicht bekannt, daß die Fest 
stellung neuer Baufluchtlinien für die im Interesse der Stadt 
gelegene neue Straße etwa 2 Monate früher durch die 
städtischen Körperschaften geschehen ist? 
Für Artikel irgend einer Zeitung übernimmt die Verwal 
tung keinerlei Verantwortung: es erübrigt sich daher, auf 
diejenigen Ausführungen einzugehen, welche sich auf den Be- 
gleit-Artikel im amtlichen Organe beziehen. 
Ganz besonders muß aber das unbedingte Recht der Ge 
meinde zur Festsetzung neuer Baufluchtlinien hervorgehoben 
werden, gleichviel ob es sich um einen bereits vorhandenen 
Bebauungsplan handelt oder nicht. 
Das allein hier maßgebende Gesetz betreffend die Anlegung 
und Veränderung von Straßen und Plätzen in Städten und 
ländlichen Ortschaften vom 2. Juli 1875 läßt wie in der an 
gezogenen Ueberfchrift so in den einzelnen Bestimmungen keinen 
Zweifel darüber aufkommen. Der tz 10 bestimmt ausdrücklich: 
»Jede sowohl vor als nach Erlaß dieses Gesetzes getroffene 
Festsetzung von Fluchtlinien kann nach Maßgabe der vor 
stehenden Bestimmungen aufgehoben oder abgeändert werden.' 
Und § 3 besagt, »daß bei Festsetzung der Fluchtlinien auf 
Förderung des Verkehrs, der Feue^icherheit und der öffent 
lichen Gesundheit Bedacht zu nehmen und für Anlegung ge 
nügend breiter Straßen Sorge zu tragen ist." 
Die Bedeutung dieses die Entwickelung der Gemeinden 
fördernden Gesetzes liegt darin, daß es den letzteren das Recht 
giebt, den öffentlichen Bedürfnissen entsprechend Straßen anzu 
legen und Baufluchtlinien festzufetzen, auf der anderen Seite 
aber den betreffenden Eigenthümern genügenden Schutz ge 
währt. um ihre Interessen auf dem Boden des Gesetzes wahr 
zunehmen. 
Wird von diesen Gesichtspunkten aus der neue Bebauungs 
plan betrachtet und die angeblich geltend zu machende Ent 
schädigungspflicht der Stadtgemeinde erwogen, so wird man zu 
wesentlich anderen Schlußfolgerungen gelangen, als dies in den 
erwähnten Artikeln geschehen ist, man wird nicht von einem
	        

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