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Bridging Brand Parity with Insights Regarding Consumer Behavior / Turunç, Ömer (CC BY)

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Periodical

Title:
Allgemeiner Wohnungsanzeiger für Berlin und dessen nächste Umgebungen mit Einschluß von Charlottenburg : auf das Jahr ...; enthaltend: die Wohnungsnachweisungen aller öffentlichen Institute und Privat-Unternehmungen, aller Hausbesitzer, Beamteten, Kaufleute, Künstler, Gewerbetreibenden und einen eignen Hausstand Führenden, in alphabetischer Ordnung / herausgegeben von J. W. Boike
Editor:
Boicke, Johann Wilhelm
Publication:
Berlin: Boike 1835
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2002
Dates of Publication:
8.1829-14.1835
Note:
Haupttitel 1829-1830: Allgemeiner Wohnungsanzeiger für Berlin und dessen nächste Umgebungen
Schreibweise des Verlegers teils: Boicke
ZDB-ID:
2939626-8 ZDB
Previous Title:
Allgemeiner Wohnungsanzeiger für Berlin
Succeeding Title:
Allgemeiner Wohnungsanzeiger für Berlin, Potsdam und Charlottenburg
Keywords:
Berlin ; Adressbuch
Berlin:
B 6 Allgemeines: Adressbücher
DDC Group:
920 Biografie, Genealogie, Heraldik
Collection:
Berlin Address Directories
Berlinerinnen,Berliner
Address Directories 1825-1849
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access

Volume

Publication:
1835
Language:
German
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2002
Berlin:
B 6 Allgemeines: Adressbücher
DDC Group:
920 Biografie, Genealogie, Heraldik
914.3 Geografie, Reisen (Deutschland)
943 Geschichte Deutschlands
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-4704318
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
Berlin Address Directories
Address Directories 1825-1849
Berlinerinnen,Berliner

Chapter

Title:
[Boike: Allgemeiner Wohnungsanzeiger für Berlin Potsdam und Charlottenburg, auf das Jahr 1835]

Chapter

Title:
[Berlin mit Umgegend und Charlottenburg]

Chapter

Title:
M

Chapter

Title:
Ma

Contents

Table of contents

  • Stenographische Verhandlungsberichte über die Beratungen mit den Ratsherren der Reichshauptstadt Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1.1934 (Public Domain)
  • Title page
  • Contents
  • Rednerliste
  • Nr. 1, 26. Juli 1934
  • Nr. 2, 27. September 1934
  • Nr. 3, 25. Oktober 1934
  • Nr. 4, 29. November 1934
  • Nr. 5, 20. Dezember 1934

Full text

Sitzung am 25. Oktober 1934. 
23 
gewählt haben im Sinne dieses Gesetzes (es mag richtig 
sein oder falsch, das kann ich nicht beurteilen und darf 
ich nicht beurteilen). Ich kann mit Rücksicht auf die 
mir vorgeschriebenen Termine daher mich dem Vor 
schlage nicht anpassen, diese Satzung zurückzuziehen, 
kann Ihnen nur das eine in Aussicht stellen, daß ich 
die stenographisch aufgenommenen Verhandlungen in 
meinem Bericht an die Aufsichtsbehörde lind das 
Ministerium beifügen werde. 
(Staatsrat Görlitzer: Muß das sein?) 
Ja, Herr Staatsrat Görlitzer, ich halte das für not 
wendig, damit das Ministerium einen Begriff davon 
bekommt, welche Bedenken gegen dieses Gesetz im 
Kreise der Ratsherren erhoben sind. Ich kann un 
möglich dem Ministerium sagen, das Ratsherren 
kollegium hat gegen die Gesamtsatzung Bedenken er 
hoben, ohne die Gründe im einzelnen mitzuteilen. 'Ich 
glaube, dem gemeinsamen Interesse von Ihnen und 
von mir und dem Zusammenarbeiten beider am besten 
dadurch Rechnung zu tragen, daß ich die stenographisch 
aufgenommenen Verhandlungen an die Aufsichts 
behörde mit einreiche. 
Wird weiter noch das Wort gewünscht? — Bitte, 
Herr von Arnim. 
Ratsherr Dr. von Arnim: Ich möchte zu den Aus 
führungen des Herrn Oberbürgermeisters noch sagen, 
daß es doch schade wäre, wenn hier ein Gesetz durch 
kommt, gegen das eigentlich alle Ratsherren sind, bloß 
weil wir einen Termin einhalten müssen. 
(Sehr richtig!) 
Den Nachteil der Versäumnis eines Termins halte ich 
für geringer als den größeren Nachteil, daß dieses 
Gesetz eigentlich bei allen denen, die sich noch mitverant 
wortlich fühlen, nicht schön gefunden wird. Ich möchte 
auf den Vorschlag kommen, ob es nicht noch 14 Tage 
gehen würde, da wir ja ohnehin schon 14 Tage ver 
loren uild damit den Termin schon überschritten haben. 
Wenn eine Kommission zusammengesetzt würde, in der 
die Herren hier von der Zentrale mit einigen Rats 
herren und den Bezirksbürgermeistern zusammensäßen, 
ich glaube, dann könnte sehr schnelle Arbeit geleistet 
werden. Es sind ja hier bereits vorhin Vorschläge 
gemacht worden und ich glaube, daß dabei ein anderer 
Entwurf herauskommen könnte, der etwas mehr auf 
das eingeht, was Herr Dr. Neubert gesagt hat und der 
das Grundsätzliche an die Spitze setzt; denn es handelt 
sich hier nun einmal um die Befugnisse der Bezirks 
bürgermeister, und nach diesem Gesetz sieht es so aus, 
als wenn die Zentrale sich sagt: Alles Nette, Inter 
essante habe ich für mich genommen und den Rest, also 
alles das, was so übrig bleibt, können die Bezirks 
bürgermeister machen. 
Es ist natürlich richtig, daß wir an das Berliner 
Verfassungsgesetz gehalten sind und daß außerdem 
ausdrücklich drin steht bezüglich der Personalien ... 
(Oberbürgermeister Dr. Sahm: Das steht im 
preußischen Gemeindeverfassungsgesetz!) 
Ja, es steht im preußischen Gemeindeverfassungsgesetz. 
Um gerade auf diesen Punkt zu komme«, so habe ich 
an der Technischen Hochschule, obwohl ich auch an das 
Kultusministerium gebunden bin, doch einige Freiheit 
bezüglich der Arbeiterstellenbesetzung. 
(Oberbürgermeister Dr. Sahm: Das ist auch den 
Bezirksbürgermeistern freigestellt!) 
Es steht aber drin: sogar die Beförderung der Ar 
beiter ... 
(Zuruf: Von 3 u an!) 
Also läßt sich das delegieren. 
Ich gebe zu, daß man gegen das Gesetz nicht an 
kommt, aber es wäre dann auch zu erwägen, ob nicht 
durch eine Art Delegation den Bezirksbürgermeistern 
etwas mehr Freiheit gegeben werden kann. 
(Oberbürgermeister Dr. Sahm: Bis zu den Stellen 
der Stadtoberinspektoren ist zu delegieren!) 
Jedenfalls schreibt das Gesetz vor, die Befugnisse der 
Bezirksbürgermeister an die Spitze zu stellen und zu 
sagen: Das und das sind Sachen der Bezirksbürger 
meister. Dann sind eine Anzahl Sachen im Katalog, 
gewiß, der Katalog ist nicht ganz entbehrlich, man kann 
sich nicht mit allgemeinen Redensarten abfinden, aber 
es sind unendlich viele Dinge darin, die selbstverständ 
lich sind. Es ist auch klar, daß der Bezirksbürger 
meister, um ein Beispiel zu nennen, nicht Ehrenbürger 
schaften von Berlin aussprechen kann; oder alle die 
Dinge, die die Stadt allein betreffen, brauchen nicht 
erst aufgezählt zu werden. Dann kommen Dinge, die 
einem zunächst als völlige Kleinigkeiten vorkommen, 
zum Beispiel die Anbringung von Gedenktafeln. In 
einem anderen Falle heißt es, die Ufer und Bäume 
sind Sachen der Zentralverwaltung, dann aber, die 
Erhaltung der Ufer und Bäume sind Sachen der Be- 
zirksoerwaltungen. 
Alle diese Dinge machen keinen sehr sympathischen 
Eindruck. Wenn vielleicht die Sache noch einmal über 
arbeitet würde, dann könnten alle diese Schönheits 
fehler, die diesem Gesetz anhaften, herausgebracht 
werden. Deswegen möchte ich den Antrag stellen, selbst 
auf die Gefahr hin, daß es beim Ministerium nicht 
gern gesehen wird, daß das Gesetz noch einmal in 
diesem Sinne überarbeitet wird. 
Oberbürgermeister Dr. Sahm: Meine Herren! Ich 
habe dagegen die schwersten Bedenken, daß wir etwa 
in Anpassung an das parlamentarische System einen 
gemischten Ausschuß hier einsetzen, der nun die ganzen 
Verhandlungen noch einmal überprüfen wird. Ich will 
aber, da mir daran liegt, in Übereinstimmung mit den 
Ratsherren zu handeln, versuchen, eine Fristverlänge 
rung zu bekommen. Wird diese abgelehnt, dann bleibt 
es bei meinem ersten Vorschlage, die Sache mit den 
stenographischen Verhandlungen an die Aufsichts 
behörde abzugeben. Kommt die Fristverlängerung zu 
stande, dann werde ich die Sache noch einmal an den 
zuständigen Beirat bringen und dort kann sie dann 
noch einmal besprochen werden. 
Wird sonst noch das Wort gewünscht? — Das ist 
nicht der Fall. Die Beratung ist für heute geschlossen. 
Wir kommen zu Punkt 14: 
Außer- bzw. überplanmäßige Ausgaben zur An 
schaffung eines llrnentransportwagens einschließ 
lich Bctriebsführung — Drucks. 129 —. 
Das Wort wird nicht gewünscht. Die Beratung ist 
geschlossen. 
Punkt 15: 
Verkauf einer 113 545 qm großen Teilfläche des 
ftädt. Siedlungsgeländes an der Marzahner Straße 
im Ortsteil Biesdorf an die Gemeinnützige Wohn- 
stättenbaugef. m. b. h. — Drucks. 10 —. 
Die Vorlage ist zurückgezogen. 
(Zuruf: Ich wollte gern den Grund wissen, 
warum die Vorlage zurückgezogen worden ist!) 
Stadtamtsrat Rose: Die Vorlage ist vom Bezirks 
amt Lichtenberg deshalb zurückgezogen worden, weil 
mit der Gesellschaft neue Verhandlungen gepflogen 
werden. Die Gesellschaft will noch eine Preisermäßi 
gung haben. 
(Zuruf: Mir ist aber bekannt, daß der Bürger 
meister von Lichtenberg es außerordentlich be 
dauert, daß diese Vorlage nicht endlich zur 
Beratung kommt!)
	        

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