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Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1894 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1894 (Public Domain)

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Zeitschrift

Urheber (Körperschaft):
Berlin
Titel:
Dienstblatt des Magistrats von Berlin
Unterreihe:
Teil 2-8
Weitere Titel:
Dienstblatt des Magistrats von Berlin / Arbeit und Gewerbe
Dienstblatt des Magistrats von Berlin / Anschaffung, Bekleidung, Forsten, Güter, Werke
Dienstblatt des Magistrats von Berlin / Hochbau, Tiefbau, Baupolizei, Feuerlöschwesen, Feuersozietät
Dienstblatt des Magistrats von Berlin / Siedlung, Wohnung, Verkehr
Dienstblatt des Magistrats von Berlin / Ernährung
Dienstblatt des Magistrats von Berlin / Allgemeine Wohlfahrt, Jugendwohlfahrt, Gesundheitswesen
Dienstblatt des Magistrats von Berlin / Schule, Kunst, Bildung
Erschienen:
Berlin 1940
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2021
Erscheinungsverlauf:
1924-1940
Fußnote:
Darin enthalten: Teil 2: Arbeit und Gewerbe ; Teil 3: Anschaffung, Bekleidung, Forsten, Güter, Werke ; Teil 4: Hochbau, Tiefbau, Baupolizei, Feuerlöschwesen, Feuersozietät ; Teil 5: Siedlung, Wohnung, Verkehr ; Teil 6: Ernährung ; Teil 7: Allgemeine Wohlfahrt, Jugendwohlfahrt, Gesundheitswesen ; Teil 8: Schule, Kunst, Bildung
ZDB-ID:
3056014-7 ZDB
Frühere Titel:
Dienstblatt des Magistrats von Berlin. Teil 2-6
Dienstblatt des Magistrats von Berlin. Teil 7, Allgemeine Wohlfahrt - Jugendwohlfahrt - Gesundheitswesen
Dienstblatt des Magistrats von Berlin. Teil 8, Schule - Kunst - Bildung
Spätere Titel:
Dienstblatt des Magistrats von Berlin. Teil 2, Stadtkämmerei, Hauptliegenschaftsamt, Rechnungsprüfungsamt
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1933
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2021
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15427546
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht

Ausgabe

Titel:
30. September 1933
Erschienen:
, 1933-09-30

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1894 (Public Domain)
  • No. 1 (1-6), 30. Dezember 1893
  • No. 2 (8-23), 6. Januar 1894
  • No. 3 (24-28), 13. Januar 1894
  • No. 4 (34-41), 20. Januar 1894
  • No. 5 (54-55), 22. Januar 1894
  • No. 6 (56-74), 27. Januar 1894
  • No. 7 (80-94), 3. Februar 1894
  • No. 8 (98), 10. Februar 1894
  • No. 9 (99-112), 10. Februar 1894
  • No. 10 (117-130), 17. Februar 1894
  • No. 11 (136), 24. Februar 1894
  • No. 12 (137-153), 24. Februar 1894
  • No. 13 (198-215), 3. März 1894
  • No. 14 (220), 5. März 1894
  • No. 15 (221-222), 6. März 1894
  • No. 16 (223-238), 10. März 1894
  • No. 17 (242), 10. März 1894
  • No. 18 (243), 12. März 1894
  • No. 19 (244), 14. März 1894
  • No. 20 (245-251), 17. März 1894
  • No. 21 (271), 19. März 1894
  • No. 22 (272), 20, März 1894
  • No. 23 (273), 24. März 1894
  • No. 24 (274-279), 24. März 1894
  • No. 25 (282), 28. März 1894
  • No. 26 (283-293), 31. März 1894
  • No. 27 (298-313), 7. April 1894
  • No. 28 (317-320), 14. April 1894
  • No. 29 (324-335), 21. April 1894
  • No. 30 (354), 24. April 1894
  • No. 31 (355), 25. April 1894
  • No. 32 (356-365), 28. April 1894
  • No. 33 (367-378), 5. Mai 1894
  • No. 34 (381), 7. Mai 1894
  • No. 35 (382-400), 19. Mai 1894
  • No. 36 (404-413), 26. Mai 1894
  • No. 37 (416-434), 2. Juni 1894
  • No. 38 (471-497), 9. Juni 1894
  • No. 39 (505), 8. Juni 1894
  • No. 40 (506-529), 16. Juni 1894
  • No. 41 (546-567), 23. Juni 1894
  • No. 42 (574), 27. Juni 1894
  • No. 43 (575-649), 1. September 1894
  • No. 44 (658-664), 8. September 1894
  • No. 45 (700-717), 15. September 1894
  • No. 45 (718-721), 15. September 1894
  • No. 46 (722), 18. September 1894
  • No. 47 (723-740), 22. September 1894
  • No. 48 (757), 24. September 1894
  • No. 49 (758-763), 29. September 1894
  • No. 50 (765-782), 6. Oktober 1894
  • No. 51 (785), 8. Oktober 1894
  • No. 52 (786-801), 13. Oktober 1894
  • No. 53 (808-814), 20. Oktober 1894
  • No. 53 (815-817), 20. Oktober 1894
  • No. 54 (818-840), 27. Oktober 1894
  • No. 55 (843), 3. November 1894
  • No. 56 (844-856), 3. November 1894
  • No. 57 (885-895), 10. November 1894
  • No. 57 (896), 10. November 1894
  • No. 58 (897-905), 17. November 1894
  • No. 59 (908-915), 24. November 1894
  • No. 60 (918-933), 1. Dezember 1894
  • No. 61 (935-949), 8. Dezember 1894
  • No. 62 (966), 10. Dezember 1894
  • No. 63 (967-984), 15. Dezember 1894
  • No. 64 (996-1001), 22. Dezember 1894
  • No. 65 (1006), 24. Dezember 1894

Volltext

716 
1 
h 
10. Zur Herstellung eines stärkeren Gaszuflusses nach der Kolonie 
straße und der Gegend des Gesundbrunnens soll in der Uferstraße von 
der Wiesenstraße ab bis zur Koloniestraße eine neue Rohrleitung von 
455 mm Durchmesser und rund 680 w Länge gelegt werden, da die 
vorhandene Gaszuführung dem dortigen Bedürfnisse nicht mehr entspricht. 
Die Kosten dieser Leitung sind berechnet zu ... 34 300 JC- 
11. Außerdem werden sich voraussichtlich bei den wie alljährlich 
im Dezember stattfindenden genauen Druckmessungen in dem ganzen 
Rohrsystem der Stadt wiederum verschiedene Rohrleitungen vorfinden, 
welche dem Bedürfnisse der Gaszuführung nicht mehr entsprechen und 
durch stärkere Röhren ersetzt werden müssen; ebenso steht zu erwarten, 
daß noch in einigen neu angelegten Straßen die Nothwendigkeit der 
Legung von Gasröhren behufs Zuführung des Gases eintreten wird. 
Hierzu werden, vorbehaltlich des speziellen Nachweises bei Aufstellung 
der definitiven Kostenanschläge vorläufig in Ansatz gebracht 276 700 JC. 
Nach diesen Angaben berechnet stch der Gesammtbedarf für die 
Erweiterung und Erneuerung des Rohrnetzes in den Straßen der 
Stadt auf 640 000 JC- 
V. Grundstück der Gasanstalt in Friedenau. 
(Vergleiche den Lageplan Nr. 5). 
12. Seitens des Gemeindevorstandes in Friedenau ist die Her 
stellung einer Einfriedigung um das der Gasanstalt gehörige Grundstück 
in Friedenau bereits in diesem Jahre gefordert worden; der dagegen 
erhobene Einspruch hat keinen Erfolg gehabt, da allerdings der Ge- 
ineindevorstand nach dem bestehenden Ortsstatut zu dieser Forderung 
vollständig berechtigt ist, nachdem die Bebauung in der Ortschaft bereits 
bis nahe an das Grundstück der Gasanstalt vorgerückt ist. Es ist 
der Verwaltung nur gelungen, für die Ausführung einen Aufschub bis 
zum nächsten Frühjahr zu erlangen. Die Einfriedigung soll in der 
einfachsten Weise hergestellt werden und sind die Kosten dafür ver 
anschlagt auf 5 000 JC. 
Ein mit 746 500 JC abschließender Kostenüberschlag ist ergebenst 
beigefügt. 
Die speziellen Zeichnungen und Kostenanschläge find zwar in dem 
technischen Bureau der Gasanstalten bereits vorbereitet, können aber 
znm Theil noch nicht zum Abschluß gebracht werden, da für einzelne 
Brückcnbauten der Gasanstalt noch nicht die genehmigten speziellen 
Zeichnungen übergeben werden konnten, welche jedoch zur Projektirung 
der überzuführenden Rohrleitungen durchaus nothwendig find. Um 
indessen schon jetzt mit den Vorbereitungen für diese Ausführungen 
und namentlich mit den Bestellungen der nothwendigen Rohrleitungen rc. 
vorgehen zu können, ersuchen die Stadtverordneten-Versammlung wir 
hierdurch, die Ausführungen gleich wie in früheren Jahren im All 
gemeinen vorläufig genehmigen, die Bewilligung der Kostensumme aber 
bis zur Vorlegung der speziellen Zeichnungen und Kostenanschläge 
aussetzen und demgemäß folgenden Beschluß fassen zu wollen: 
Die Stadtverordneten-Versammlung erklärt sich mit den in der 
Vorlage des Magistrats vom 7. Dezember 1894 nachgewiesenen 
Ausführungen zur Erweiterung und Erneuerung auf den Gas 
anstalten und an dem Rohrsysteme der Stadt einverstanden und 
genehmigt, daß. soweit dies für die rechtzeitige Fertigstellung 
nothwendig ist, mit der Bestellung der nöthigen Materialien und 
mit der Ausführung sofort begonnen werde; sie sieht der Vorlage 
der speziellen Zeichnungen und Kostenanschläge über diese Aus 
führungen demnächst entgegen. 
Berlin, den 7. Dezember 1894. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt. 
Zelle. 
»73. Vorlage (J.-Nr. 1 643 Orä. 94) — zur Beschluffsaffung —, 
betreffend die Beräutzerung einer an der Ecke der Gräfe- 
straffe und der neuen Straffe 2» belegenen Grund 
stücksparzelle. 
Der Grundstücksblock zwischen Grimm-, Dieffenbach-, Gräfe- und 
Urbanstraße steht mit Ausnahme einiger, früher davon aboerkaufter 
und bereits bebauter Parzellen im ausschließlichen Eigenthum der 
Stadlgemeinde Berlin. Wir haben schon seit geraumer Zeit die bau 
stellenmäßige Veräußerung dieses umfangreichen Bauquartiers in's 
Auge gefaßt und der Stadtverordneten-Versammlung durch unsere 
Vorlage vom 28. Januar 1891 — Nr. 72 der Druckvorlagen von 
1891 — von dieser Absicht Kenntniß gegeben. Auch hat sich die 
Stadtverordneten-Versammlung in Billigung unseres Vorhabens durch 
Beschluß vom 12. Februar 1891 — Protokoll Nr. 21 — mit unserem 
in jener Vorlage enthaltenen Antrage einverstanden erklärt, daß zur 
vortheilhasten Ausnutzung des in Rede stehenden Grundstücks eine 
neue Straße über dasselbe hinweg zwischen Grimm- und Gräfestraße 
in die Abtheilung II des Bebauungsplanes von Berlin aufgenommen 
werde. Diese neue Straße 2 a ist durch Allerhöchsten Erlaß vom 
26. August 1891 genehmigt worden. Sie ist gegenwärtig in der Re 
gulirung begriffen. 
Es haben sich jetzt bereits für die an der Ecke der Gräfestraße 
und der Straße 2 a belegene Bauparzelle von ca. 907 qm, die auf 
dem in 2 Exemplaren anliegenden Parzellirungsplane mit Nr. 34 
bezeichnet, mit blauer Farbe eingezeichnet und mit den Buchstaben a 
b c d e f a umschrieben ist, in der Person des Maurermeisters 
Stelldinger und des Unternehmers für Gas- und Wasser-Anlagen 
Burkert Kaufliebhaber gefunden, die dieselbe gemeinschaftlich erwerben 
wollen und einen Preis von 140 JC für das Quadratmeter, ein 
schließlich der auf die Parzelle entfallenden, ihrer Höhe nach noch nicht 
feststehenden, amheiltgen ortsstatutarischen Kosten der Freilegung, ersten 
Einrichtung, Pflasterung und Entwässerung der Straße 2 a geboten 
haben. 
Im Einverständnisse mit unserer Grundeigenthums-Deputation 
sind wir bereit, auf den Kaufantrag der Herren Stell ding er und 
Burkert zu dem bezeichneten als angemessen zu erachtenden Preise 
einzugehen. Indem wir bemerken, daß der Kaufpreis bei dem Grund 
stückserwerbungsfonds zu vereinnahmen ist, beantragen wir zu be 
schließen: 
Die Stadtverordneten-Versammlung erklärt sich mit dem frei 
händigen Verkauf der auf dem vorliegenden Lageplane mit den 
Buchstaben a b c d e f a umschriebenen und mit blauer Farbe 
eingezeichneten, an der Ecke der Gräfestraße und der neuen 
Straße 2 a belegenen Parzelle von ca. 907 qm Größe — Theil 
des Grundstücks Band 3 Blatt Nr. 97 des Grundbuchs von der 
Hasenhaide und den Weinbergen — für den Preis von 140 JC 
für das Quadratmeter einverstanden und erläßt dem Käufer die 
auf die Parzelle entfallenden antheiligen ortsstatutarischen Kosten 
der Freilegung, ersten Einrichtung, Pflasterung und Entwässerung 
der neuen Straße 2 a. 
Einen Uebersichtsplan, auf dem die Parzelle blau eingezeichnet ist, 
fügen wir bei. 
Berlin, den 10. Dezember 1894. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt. 
Zelle. 
874. Vorlage (J.-Nr.2144 Llarlrtb.94) —zur Beschluffsaffung —, 
betreffend die Unterkellerung der Stadtbahnbogen 118 
und 118, sowie Reparatur des schadhaften Gewölbes 
unter den Fischständen in der Markthalle IV und Be 
willigung der hierzu erforderlichen Mittel aus dem 
Erneuerungs- und Ergänzungsfonds der Markthallen 
verwaltung. 
I. Durch Beschluß vom 18. Januar cr. — Protokoll Nr. 23 3 — 
hat die Stadtverordneten-Versammlung die Mittel zur Einrichtung des 
Stadtbahnbogens 118 für den Fischhandel bewilligt. 
Gleichzeitig mit den hierzu erforderlichen Arbeiten, welche erst zu 
Anfang des nächsten Jahres zur Ausführung gelangen werden, da zuvor 
die in unserer Vorlage vom 28. Dezember xr., betreffend die Aus 
führung verschiedener baulicher Umänderungen in der Zentral-Markt- 
halle I (Drucksache 17 von 1894), unter Nr. 2 erwähnten Einrichtungen 
fertig gestellt werden mußten, beabsichtigen wir eine Unterkellerung der 
Stadtbahnbogen 118 und 119 vorzunehmen. 
Die Ventilation in den Kellern der Zentral-Markthalle I ist zwar 
in Folge der daselbst nach dem Brande vorgenommenen Umbauten 
sowie in Folge der Herstellung des Tunnels zur Verbindung mit der 
Zentral-Markthalle la im Allgemeinen wirksamer geworden als früher, 
jedoch läßt die Luft in den nach der Gontardstraße zu belegenen 
Kellern auch zur Zeit noch viel zu wünschen übrig, so daß eine Ver 
besserung hier dringend erforderlich ist. Das geeignetste Mittel, eine 
solche herbeizuführen, ist die Unterkellerung der Stadtbahnbogen 118 
und 119. 
Werden die Keller, unter den bezeichneten Bogen, bis zur Straße 
„An der Stadtbahn" fortgeführt und mit Luftschächten, die nach 
derselben münden, versehen, so wird, wie in der Zentral-Markthalle la 
durch die Unterkellerung der Staatbahnbogen 126 und 128/131, die 
Zuführung von Luft und Licht bedeutend erleichtert und außerdem auch 
noch Raum gewonnen. 
Um nicht eine wiederholte Verlegung der Fischauktionen des Ver 
kaufsvermittlers Kretschmer vornehmen zu müssen, ist es am zweck 
mäßigsten, die Unterkellerung der Bogen 118 und 119 gleichzeitig mit 
den Arbeiten zur Einrichtung des Ftschhandels im Bogen 118, mit 
welchen auch einige Umänderungen in dem Bogen 119 verbunden sind, 
ausführen zu lassen. 
Die Königliche Eisenbahn-Direktion Berlin hat sich bereit erklärt, 
die Unterkellerung der Bogen 118 und 119 unter denselben Bedingungen 
wie diejenige der Bogen 126 und 128/131 zu gestatten. Hiernach soll 
die Kelleranlage mit dem Tage der Beendigung des Miethsverhältnisses 
über die unterkellerten Bogen ohne Entgelt in das Eigenthum der
	        

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