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Plenarprotokoll (Public Domain) Ausgabe 1975, 7. Wahlperiode, Band I, 1.-19. Sitzung (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

Volltext: Plenarprotokoll (Public Domain) Ausgabe 1975, 7. Wahlperiode, Band I, 1.-19. Sitzung (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

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Zeitschrift

Titel:
Der Beobachter an der Spree / früher herausgegeben von Albert Wilhelm Schmidt
Erschienen:
Berlin: Plahn 1867
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2018
Erscheinungsverlauf:
1.1802; 17.1818-18.1819; 20.1821-44.1845,13-35; 46.1847-58.1859; 64.1865,42-52; 66.1867,1-17 ; mehr nicht digitalisiert
ZDB-ID:
2934394-X ZDB
Berlin:
B 1 Allgemeines: Zeitungen
Dewey-Dezimalklassifikation:
914.3 Landeskunde Deutschlands
Sammlung:
Allgemeine Landeskunde, Natur, Umwelt
Berliner Zeitungen, Zeitschriften
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1867
Sprache:
Deutsch
Fußnote:
In der Druckvorlage sind nur 1. - 19. Stück enthalten, die Beilage zum 18. und 19. Stück sind in der Druckvorlage nicht enthalten
Berlin:
B 1 Allgemeines: Zeitungen
Dewey-Dezimalklassifikation:
914.3 Landeskunde Deutschlands
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15003673
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Signatur:
B 1/22:1867
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Allgemeine Landeskunde, Natur, Umwelt
Berliner Zeitungen, Zeitschriften

Ausgabe

Titel:
5. Stueck, 28. Januar 1867

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Plenarprotokoll (Public Domain)
  • Ausgabe 1975, 7. Wahlperiode, Band I, 1.-19. Sitzung (Public Domain)
  • Titelblatt
  • Sach- und Sprachregister
  • Nr. 1, 24.04.75
  • Nr. 2, 24.04.75
  • Nr. 3, 25.04.75
  • Nr. 4, 07.05.75
  • Nr. 5, 15.05.75
  • Nr. 6, 21.05.75
  • Nr. 7, 12.06.75
  • Nr. 8, 26.06.75
  • Nr. 9, 15.07.75
  • Nr. 10, 11.09.75
  • Nr. 11, 25.09.75
  • Nr. 12, 09.10.75
  • Nr. 13, 23.10.75
  • Nr. 14, 06.11.75
  • Nr. 15, 27.11.75
  • Nr. 16, 10.12.75
  • Nr. 17, 11.12.75
  • Nr. 18, 12.12.75
  • Nr. 19, 19.12.75

Volltext

Abgeordnetenhaus von Berlin - 7. Wahlperiode 
10. Sitzung vom 11. September 1975 
272 
Stellv. Präsident Sickert: Gestatten Sie jetzt eine Zwi 
schenfrage ? 
Landowsky (CDU); Ach nee, Herr Kollege, Sie wolln 
det zweete Mal! Reden Sie doch nachher! 
(Unruhe bei der SPD und der F.D.P.) 
Sie können am Schluß selber dazu reden! 
Lassen Sie mich das im Ergebnis noch einmal zusam 
menfassen; Ob Anerkennung oder nicht, dieser Pauschal 
preis ist fest vereinbart: er ist zwar nicht beziffert aber 
bezifferbar, und zwar genau ermittelbar nach diesem Ver 
trag. Er ist im übrigen auch einklagbar. Das ist völlig 
klar. Ob der Senat anerkennt oder nicht, das schert die 
Neue Heimat überhaupt nicht. Es ist ein klagbarer An 
spruch. Im übrigen würde aus i 631 des Bürgerlichen Ge 
setzbuches der Vergütungsanspruch in ortsüblicher Höhe 
ohnehin begründet sein. Ich will Ihnen das nur sagen, da 
mit wir nicht diesen Bereich hier länger in der Diskussion 
haben. 
Übrigens lassen Sie mich noch auf einen Hilfsschemel 
dabei springen 
(Abg. Dr. Haus: Ein was bitte?) 
— auf einen Hilfsschemcl! — Wenn es wirklich stimmt, daß 
der Senat hier den Vorbehalt des Abgeordnetenhauses ein 
bauen wollte, dann muß ich Ihnen gestehen, daß ich aus 
meiner Tätigkeit im Vermögensausschuß — aber nicht nur 
daraus — die Verträge des Landes Berlin relativ gut kenne. 
(Abg. Rheinländer; Aha!) 
Sie zeichnen sich aus: Erstens durch eine saubere, peinlich 
genaue Beschreibung der Rechte und Pflichten bis an den 
Rand der Erträglichkeit, wie in der Einengung der Rechte 
der anderen Vertragspartner, und zweitens durch eine 
vollständige Beachtung der gesetzlichen Vorschriften. 
Heute früh haben wir wieder Verträge beschlossen, da 
heißt es jeweils in den entsprechenden Passagen; 
Der Vertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit der Ge 
nehmigung des Abgeordnetenhauses von Berlin. 
Wenn dem so gewesen wäre, daß der Pauschalpreis erst 
hätte vereinbart werden sollen, warum hat der Senat dann 
in Abweichung von seiner üblichen Verwaltungspraxis 
diese Formulierung nicht in den Vertrag mit der Neuen 
Heimat hineingenommen ? 
(Abg. Dr. Pfennig; Hört! Hört!) 
Ich wollte Ihnen damit nur die tönernen Füße dieser juri 
stischen Argumentation zeigen, die letztlich meines Er 
achtens eine sehr ungute Möglichkeit ist, einen Sachver 
halt, den man als falsch erkennt, und ein Verhalten, das 
man als falsch erkennt, hier auch noch zu rechtfertigen. 
Vielleicht letztlich noch einige Bemerkungen. Es gibt 
nämlich eine Reihe von Merkwürdigkeiten in diesem gan 
zen Verfahren: Die Vergabe und Auftragsunterlagen des 
Parkhauses Süd sind dem Rechnungshof nicht zugänglich; 
die sind bei der Neuen Heimat. Es gibt einen Verstoß 
gegen das Eigenbetriebsgesetz, denn der Verwaltungsrat 
hat erst nachträglich zugestimmt, als handle es sich um die 
Anschaffung einer Maschine für 5 000 DM. Das muß man 
sich einmal vorstellen. Normalerweise würde ein Geschäfts 
leiter, der ein zustimmungspflichtes Geschäft in solcher 
Sache hätte, sich nie wagen, eine Entscheidung dieser 
Tragweite zu fällen, ohne seinen Verwaltungsrat gehört 
zu haben. Aber bei den Berliner Ausstellungen geht das! 
Das wird da so unter der Hand gemacht. Da wird gesagt: 
Ja, ja, macht mal, wir stimmen schon alle zu! Das hat der 
Rechnungshof mit Recht aufgegriffon. übrigens ist auch 
noch dahingestellt — wenn ich den Rechnungshofbericht 
richtig lese — und durchaus zweifelhaft und offen, wie es 
dazu kam und warum gerade die Neue Heimat unter den 
verschiedenen Anbietern ausgewählt und ihr der Zuschlag 
erteilt wurde. 
(Abg. D. Pfennig: Ist doch klar!) 
Es waren ja wohl fünf Anbieter; und die Unterlagen, 
warum die Neue Heimat genommen worden ist, die sind 
ja bisher auch noch nicht auf dem Tisch. Ich will das nur 
anmelden, weil möglicherweise auch diese Dinge noch zu 
einer weiteren Untersuchung führen werden. 
(Beifall bei der CDU) 
Lassen Sie mich einen letzten Punkt ansprechen, der ein 
bezeichnendes Licht auf die Vertragsgestaltung des Lan 
des Berlin wirft. Da heißt es in diesem schönen Vertrag 
mit der Neuen Heimat — der Herr Präsident wird es mir 
nicht verübeln, wenn ich lese — in § 12: 
Die Neue Heimat ist verpflichtet, dem Auftraggeber 
über ihre Leistungen kurzfristig und ohne besondere 
Vergütung Auskunft zu erteilen. Diese Verpflichtung 
besteht bis zum Abschluß der Prüfung durch den 
Rechnungshof. 
So weit so gut. Dagegen hätte kein Mensch etwas einzu 
wenden, gäbe es nicht in Anlehnung an andere bekannte 
Verträge eine Protokollnotiz — übrigens vom gleichen Tag, 
mit der gleichen Maschine, von den gleichen Vertrags 
partnern unterzeichnet —, mit der materiell diese Vor 
schrift des 5 12 wieder außer Kraft gesetzt wurde, indem 
man nämlich eine Kommentierung dieses Vertrages vor 
genommen hat. Da steht nämlich zu § 12 drin: 
Die Auskunftspflicht bezieht sich auf den Inhalt Lei 
stungen: sie bedeutet nicht eine Pflicht zur Rech 
nungslegung über den Pauschalpreis. 
Meine Damen und Herren! Wer in der Materie etwas be 
wandert ist, der weiß, daß das im Prinzip ein Vertrags 
werk ist. das für das Land Berlin undenkbar ist. Das ist 
ein Pauschal- und Blankoscheck, 
(Abg. Lummer: So ist es!) 
einen Pauschalpreis, der noch nicht festgesetzt ist, einfach 
zu kassieren, ohne Rechenschaft über die eigenen Leistun 
gen ablegen zu müssen. 
(Beifall bei der CDU) 
Stellv. Präsident Sickert: Herr Abgeordneter Landow 
sky, gestatten Sie eine Zwischenfrage ? 
Landowsky (CDU); Ich bin sofort soweit und gestatte 
sie anschließend. — Übrigens trägt die Unterschrift der 
Berliner Ausstellungen kein Datum — das nur collorandi 
causa einmal vermerkt —. Ich will Ihnen nur sagen: Wenn 
man der Meinung gewesen wäre, diese Regelung sei wich 
tig und erforderlich, dann besteht doch überhaupt kein 
Grund, wenn das alles am gleichen Tag geschehen ist, 
diese Dinge nicht gleich in den Vertrag zu nehmen und 
hineinzuschreiben, statt extra ein Schreiben dazuzuzim 
mern, von dem nach dem heutigen Stand noch nicht ein 
mal sicher ist, ob es bereits zum damaligen Zeitpunkt Vor 
gelegen hat. 
(Abg. Dr. Pfennig: Aha!) 
Ich möchte das ganz bewußt nur dahinstellen. Wir wer 
den sicher auch noch klären, ob es sich dabei — von der 
Interessenlage sicher auf den Sonderprüfungsauftrag für 
den Rechnungshof zugeschneidert — nicht um eine Kom 
mentierung oder eine Beschreibung einer früheren Ansicht 
aber mit einer späteren Fertigung handelt. Ich will das 
dahingestellt sein lassen. Dieses Verwaltungsgebaren muß 
ich schärfstens kritisieren, und ich glaube, daß alle, un 
abhängig von den Fraktionen, dies hier mit gleicher Ein 
mütigkeit tun sollten, übrigens: Hätte ich als Rechtsanwalt 
einem Mandanten einen solchen Vertrag vorgelegt, dann 
wäre das für den Mandanten der unmittelbare Zugang zu 
meiner Haftpflichtversicherung gewesen; und jeder Kol 
lege, der hier im Saal sitzt, wird das sicherlich — — 
(Abg. Hucklenbroich: So hoch sind Sie nicht 
versichert!)
	        

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