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Zeitschrift für Bauwesen (Public Domain) Ausgabe 68.1918 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Zeitschrift für Bauwesen (Public Domain) Ausgabe 68.1918 (Public Domain)

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Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Zeitschrift

Titel:
Der Beobachter an der Spree / früher herausgegeben von Albert Wilhelm Schmidt
Erschienen:
Berlin: Plahn 1867
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2018
Erscheinungsverlauf:
1.1802; 17.1818-18.1819; 20.1821-44.1845,13-35; 46.1847-58.1859; 64.1865,42-52; 66.1867,1-17 ; mehr nicht digitalisiert
ZDB-ID:
2934394-X ZDB
Berlin:
B 1 Allgemeines: Zeitungen
Dewey-Dezimalklassifikation:
914.3 Landeskunde Deutschlands
Sammlung:
Allgemeine Landeskunde, Natur, Umwelt
Berliner Zeitungen, Zeitschriften
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1819
Sprache:
Deutsch
Fußnote:
Im 42. Stück (18. October 1819) setzt die Zählung erneut mit der Seitenzahl 637 ein und behält diese Paginierung bis zum Ende des Jahrgangs
Beilagen für das 1., 3.-6., 9., 11.-19. und 26. Stück sind im Druckwerk nicht enthalten
Seite 411-416 fehlen im Druckwerk
Berlin:
B 1 Allgemeines: Zeitungen
Dewey-Dezimalklassifikation:
914.3 Landeskunde Deutschlands
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-14664729
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Signatur:
B 1/22:1819
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Allgemeine Landeskunde, Natur, Umwelt
Berliner Zeitungen, Zeitschriften

Ausgabe

Titel:
31. Stueck, 2. August 1819

Schnellzugriff

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  • Zeitschrift für Bauwesen (Public Domain)
  • Ausgabe 68.1918 (Public Domain)
  • Titelblatt
  • Inhaltsverzeichnis
  • H. 1-3
  • H. 4-6
  • H. 7-9
  • H. 10-12

Volltext

515 R. Schönhöfer, Die wirtschaftlich günstigste Anordnung einer Brückenanlage auf zeichnerischem Wege. 516 
Buchdruckerei des Waisenhauses in Halle a. d, S, 
Drittelpunkte zu verschieben, um gleiche Stützweiten 
und damit den bedeutenden Vorteil gleicher Bröcken- 
tragwerke zu erhalten. Dieser Vorteil gleicher Brücken’ 
Öffnungen ist nicht nur schönheitlicher, sondern insbesondere 
auch wirtschaftlicher Natur, weil die Ausführung mehrerer 
gleicher Brückentragwerke eine ganze Reihe von Ersparnissen 
mit sich bringt. Man wird nunmehr die Kosten der Brücke 
mit drei gleichen Öffnungen bestimmen, indem man (am 
besten mit Hilfe des Zirkels) aus der Tragwerkkostenlinie 
die Kosten eines Tragwerkes dreifach entnimmt, dazu die 
aus der Pfeilerkosteniinie ermittelten Kosten der beiden Pfeiler 
schlägt und schließlich davon die überschlägig berechneten 
Ersparnisse infolge gleicher Öffnungen abzieht. Der Ver 
gleich des so erhaltenen Kostenwertes mit dem Kostenwert 
A’m in Ahb. 4 wird unter entsprechender Berücksichtigung 
der sonstigen Verhältnisse zu der günstigsten Lösung führen. 
In vorliegendem Beispiel wird die Losung mit drei gleichen 
Öffnungen jedenfalls auch die wirtschaftlich günstigste sein. 
Aus dem flachen Verlauf der Kostenlinio III... 111 in der 
Nähe des tiefsten Punktes und im Hinblick auf den bereits 
früher erwähnten geringen Einfluß der Verschiebung eines 
durch die äußere Pfeilersteilungslinie festgelegten Pfeilers 
läßt sich sofort übersehen, daß eine geringe Verlegung der 
beiden Brückenpfeiler nur ganz unbedeutende Mehrkosten 
verursachen wird, welche wahrscheinlich kleiner, jedenfalls 
aber nur um sehr wenig größer sein werden als die erzielten 
Ersparnisse. Man wird sich daher in einem solchen Falle 
meistens gleich ohne weitere Untersuchungen für die Anord 
nung von drei gleichen Brückenöffnungen entscheiden können. 
Vielfach ist es infolge örtlicher Verhältnisse erwünscht 
oder aber geboten, daß in einem gewissen Bereiche des 
Geländes die Errichtung eines Brückenpfeilers ver 
mieden wird. Wäre beispielsweise die Lage des Brücken 
pfeilers in -Pim zu vermeiden, so kann man aus dem Ver 
lauf der Kostenlinie III... III genau entnehmen, mit welchen 
Mehrkosten eine Verschiebung des Pfeilers nach rechts oder 
links vom Punkt Pnn. verbunden ist. Man kann aber in 
Abb. 4 c auch feststellen, wie weit man den Pfeiler von dem 
Punkte Pin i verschieben darf, ohne die Kosten des nächsten 
wirtschaftlich günstigsten Falles zu überschreiten« Man zieht 
einfach durch den nächst höher gelegenen tiefsten Punkt 
(in diesem Falle der Kostenlinie II ... II) eine Wagerechte 
und bringt diese zum Schnitt mit der in Frage kommenden 
Kostenlinie (III... III). Die Schnittpunkte herunter gelotet 
geben die beiden Grenzpunkte Ä und P, innerhalb welcher 
der Pfeiler Pm i verschoben worden darf, ohne daß die 
Kosten des nächst günstigen Falles überschritten werden. 
ln manchen Fällen ist die Anordnung der Brücken 
pfeiler an mehreren Stellen des Geländes unstatthaft 
oder nicht erwünscht In diesem Falle wird man zufolge 
Abb. 4 sofort ersehen können, welche der wirtschaftlich 
günstigsten Losungen die unzulässigen Lagen der Brücken 
pfeiler vermeidet und bei welchen der Lösungen durch Ver 
schieben der Pfeiler dasselbe Ziel erreicht werden kann, und 
welche Anordnung schließlich unter Berücksichtigung der ge 
gebenen Pfeilerlagen die wirtschaftlich günstigste sein wird. 
Vielfach soll bei einer Brückenanlage aus baulichen oder 
sonstigen Gründen eine gewisse Stützweite nicht über 
schritten werden. In dieser Hinsicht wird ein Blick auf 
Abb. 4 wiederum genügen, um festzustellen, welche von den 
Lösungen in Frage kommen. Würde beispielsweise der Fall 
mit fünf Öffnungen der gestellten Aufgabe entsprechen, so wäre 
dann noch zu untersuchen, ob nicht der Fall mit vier Öffnungen 
durch Verschieben der Brückenpfeiler eine wirtschaftlich gün 
stigere Lösung ergibt. Auf Grund der gegebenen Linien wird 
es ein Leichtes sein, in rascher Weise dies festzustellen. 
Sehr oft gilt die symmetrische Anordnung der 
Brückenanlage als erstrebenswertes Ziel, namentlich im Hin 
blick auf die Erzielung eines günstigen Bröckenbildes. Es 
wird da nur einiger Zirkelgriffe bedürfen, um sofort festetellen 
zu können, mit welchem Kostenpreis eine solche symmetrische 
Anordnung an Stelle der wirtschaftlich günstigsten oder einer 
anderen Lösung erkauft werden kann. Ist die symmetrische 
Anordnung der Brücke von vornherein als Bedingung auf 
gestellt, so wird man die Untersuchung gleich für den 
Symmetriefall vornehmen. 
An der Hand von Abb. 4 ließen sich noch eine ganze 
Reihe anderer Fälle zeigen, wie auf Grund der gezeichneten 
Linien für bestimmte Bedingungen, Voraussetzungen und Ein 
schränkungen die allen diesen Anforderungen entsprechenden 
wirtschaftlich günstigsten Lösungen gefunden werden können. 
Es dürfte jedoch die Besprechung dieser wenigen Fälle bereits 
gezeigt haben, in welchem hohen Maße das angegebene Ver 
fahren geeignet ist, die wirtschaftlich günstigste Lösung einer 
Brückenanlage auch dann zu Anden, wenn nebenher eine 
Anzahl von besonderen Bedingungen erfüllt werden soll. 
Zusammenfasaend kann schließlich festgesteilt werden, 
daß die zeichnerische Behandlung der Frage der wirtschaftlich 
günstigsten Anordnung einer Brückenanlage mit vorliegender 
Abhandlung einen wesentlichen Fortschritt genommen hat, 
indem es gelungen ist, eine Gesetzmäßigkeit in der zeich 
nerischen Behandlung der einzelnen Fälle zu entdecken, 
die es ermöglicht, für eine jede Anzahl von Brücken 
öffnungen die Lösung zu finden. Diese entdeckte Gesetz 
mäßigkeit fand ihren Niederschlag in den aufgestellten 
16 Grundgesetzen. 
Nach diesen gezeigten Entwicklungen besteht wohl kein 
Zweifel darüber, daß für bestimmte Sonderfälle der Praxis 
weitere Grundgesetz© gelten werden, und es bleibt eine 
nähere Mitteilung hierüber einer späteren Veröffentlichung 
Vorbehalten. 
Einstweilen kann die bisher offene Frage der 
wirtschaftlich günstigsten Anordnung einer Brücken 
anlage als endgültig gelöst betrachtet werden, 
Vorstehende Abhandlung bat weiter augenfällig gezeigt, 
in welcher hervorragenden und geradezu -wundervollen "Weise 
das zeichnerische Verfahren geeignet istj die schwierigsten 
Aufgaben der Praxis zu bewältigen, an Lösung selbst 
unter den allereinfachsten Annahmen di© rein rechnerischen 
Verfahren jämmerlich scheitern. Weitet haben sich auch 
hier wieder die bekannten Vorteile der zeichnerischen Ver 
fahren glänzend bewährt, nämlich 1 die jederzeitige leichte 
Überprüfiipgsmöglichkeit und die hervorragende Übersichtlich 
keit der Darstellung. Im besonderen wurde hier noch vor 
Augen gebracht) daß das zeichnerische Verfahren in geradezu 
unerreichter Weise die Möglichkeit bietet, einer bedeutenden 
Anzahl von Bedingungen und Anforderungen gleich 
zeitig gerecht zu werden.
	        

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