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Hohenzollern-Jahrbuch / Seidel, Paul (Rights reserved) Ausgabe 2.1898 (Rights reserved)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Keine Nutzungslizenz vergeben - es gilt das deutsche Urheberrecht: Mit dieser Kennzeichnung versehene Werke unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Sie dürfen diese nur mit ausdrücklicher und schriftlicher Genehmigung des Urhebers/Rechteinhabers bzw. der Urheberin/Rechteinhaberin weiterverwenden oder vervielfältigen. Sie sind für die Einhaltung der Rechtsvorschriften selbst verantwortlich und können bei Missbrauch haftbar gemacht werden. Diese Kennzeichnung wird vorsorglich auch bei Werken verwendet, bei denen die Gemeinfreiheit nicht zweifelsfrei festgestellt werden konnte. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Hohenzollern-Jahrbuch / Seidel, Paul (Rights reserved) Ausgabe 2.1898 (Rights reserved)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Keine Nutzungslizenz vergeben - es gilt das deutsche Urheberrecht: Mit dieser Kennzeichnung versehene Werke unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Sie dürfen diese nur mit ausdrücklicher und schriftlicher Genehmigung des Urhebers/Rechteinhabers bzw. der Urheberin/Rechteinhaberin weiterverwenden oder vervielfältigen. Sie sind für die Einhaltung der Rechtsvorschriften selbst verantwortlich und können bei Missbrauch haftbar gemacht werden. Diese Kennzeichnung wird vorsorglich auch bei Werken verwendet, bei denen die Gemeinfreiheit nicht zweifelsfrei festgestellt werden konnte. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Monografie

Verfasser:
Friedel, Johann
Titel:
Briefe über die Galanterien von Berlin : auf einer Reise gesammlet von einem österreichischen Offizier / [Johann Friedel]
Ausgabe:
Neue verbesserte Auflage
Erschienen:
[Gotha]: [Ettinger], 1785
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2013
Umfang:
378 S.
Schlagworte:
Sittengeschichte
Berlin:
B 702 Gesellschaft: Sittengeschichte
Dewey-Dezimalklassifikation:
360 Soziale Probleme, Sozialarbeit
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-13980327
Sammlung:
Gesellschaft, Bevölkerung, Soziales, Gesundheit
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Signatur:
B 702/21 a
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Vorwort

Titel:
Vorrede

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Hohenzollern-Jahrbuch / Seidel, Paul (Rights reserved)
  • Ausgabe 2.1898 (Rights reserved)
  • Einband
  • Abbildung: Tafel: Kaiser Wilhelm II. Gemalt von Ludwig Noster 1898. Hohenzollern-Museum
  • Titelblatt
  • Inhaltsverzeichnis
  • Kaiser Wilhelm II / Berner, Ernst (Public Domain)
  • Die historischen Denkmale in der Sieges-Allee des Berliner Tiergartens / Koser, Reinhold (Public Domain)
  • Eine kurfürstlich-brandenburgische Flottendemonstration vor Königsberg im Jahre 1605 / Erhardt, Louis (Public Domain)
  • Die Vertreibung der evangelischen Salzburger und ihre Aufnahme in Preußen / Thouret, Georg (Public Domain)
  • Fürst Leopold von Anhalt-Dessau / Krauske, Otto (Public Domain)
  • Zur Charakteristik des Kurfürsten Albrecht Achilles von Brandenburg / Ropp, Goswin von der (Public Domain)
  • Der Große Kurfürst in der Plastik seiner Zeit / Seidel, Paul (Public Domain)
  • Der Große Kurfürst in seiner äußeren Erscheinung um 1675 / Skarbina, Franz (Rights reserved)
  • Die Tracht der Trabanten des Großen Kurfürsten 1642 / Skarbina, Franz (Rights reserved)
  • Die Russen und Oesterreicher in Berlin im Oktober 1760 / Granier, Herman (Public Domain)
  • Die bildenden Künste unter Herzog Albrecht von Preußen / Ehrenberg, Hermann (Public Domain)
  • Otto Christoph von Sparr, der erste brandenburgische Generalfeldmarschall / Schrötter, Friedrich von (Public Domain)
  • Hohenzollern und Oranien / Bas, Francois de (Rights reserved)
  • Die Königliche Hofapotheke in Berlin 1598-1898 / Hörmann, Johannes (Rights reserved)
  • Die Räumlichkeiten der Königlichen Hofapotheke im Berliner Schloß / Geyer, Albert (Public Domain)
  • Fürst Bismarck und das Haus Hohenzollern / Marcks, Erich (Public Domain)
  • Miscellanea Zollerana (Public Domain)
  • Werbung
  • Impressum

Volltext

WS WIS WS 
gleicheraestaldt der Kön. Mayt, zu Dewnemarden, Vorwegen p. JT. Churf. G., meines anedigsten Herrn, eigne Obligation vor sich und 
kunfftige ihre Erben, Churfursten und Marggrafen zu Brandenburg, unter deroselben Secret und Handtzeichen auf alle und jede 
obspecificirte Puncten, innerhalb vier Wochen von dato ahn, einzuschiken und damit zu voller Gnuge höchstgedachte TJ. Uön, Mayt. zu 
contentiren, mich underthenigst verpflichtet haben, treulich und ohne Geferde, -- Zu dessen mehrer Beglaubung habe ich diesen Reverß und 
Obligation mit eigener Zandt unterzeichnet und meinem Pittschaft befestiget. In Copenhagen, den 12. Augusti anno 1605." 
Das wir demnach solches alles, was gedachter unser Rath disfals gehandelt, beliebet, angenommen und sich darauf reversiret, 
vor uns, unsere Erben und Nachkommen vor genehm haben und haltten wollen, inmaßen wir uns darauf vor uns und unsere Mitbenante 
hirmit und in Crafft diß bestendiglich in der allerbesten Form, Maß und Weiß, alß solches immer am crefftigsten geschehen soll; kann 
oder magk, verobligiren und verpflichten, allem demjenigen, was in vorgeschriebenem Revers von 2Wortten zu Wortten gesaßt, in allen 
desselben Puncten, Clausulen und Articnlen wirklich nachleben und vormuege der aufgerichteten Taxa und Wardirung uber mehrberuerte 
vier Schiffe die specificirte Summa der 38592/, Thaler auf Zeit, Maß und Weise, wie die uns albereit sonsten von JI. Kon. Wrd. dabevor 
vorgesaßte 31250 Thlr. nach Uusweisung der daruber uffgerichteten sonderbahren Verschreibung zu guetter, voller Gnuege erlegen und 
bezahlen, auch innerhalb dreier Manat von der in bernertes unsers Raths Revers bestimbten Zeit als vom 12. Augusti an zu rechnen, 
mehrerwehnte vier Schiffe ohne einigen Schaden und Machtheil J. Kon. 2Wrd, wiederumb zu Koppenhagen einandtwortten, oder aber ein 
jedes, da sie uber Vorhoffen Shaden nehmen oder an< außenpleiben wurden, nach angedeuteter Taxa mit bahrem Gelde vorberuerter 
Maßen unweigerlich erstatten wollen und sollen. Darwieder dan uns oder unsere Erben und Mittgesatzte keinerlei Behelf, weder inner- 
no< außerhalb Rechtens, schutzen und zu Statten kommen soll, sondern wir thun uns dessen allen, wie solches Nahmen haben magk, 
hierdurc< nichts weniger, als wehre es alles in 5pecie und wortlichen anherogesaßzt, außdru&klich renunciiren und verzeihen. Ulles bei 
unsern Furstlichen Wirden, Ehren, Tranen und guettem Glauben, Dessen zu mehrer Uhrkundt und Sicherheit, auch steter, vester utd 
unvorbruchlicher Haltung haben wir unser Thurfurstlich Daumben-Secret wissentlich auf diese unsere Obligation drucken lassen nnd uns mit 
eigen Handen untterschrieben. Geschehen nnd geben p-? 
A. Designation der Besoldung und Yictualien uf die Schiffleutte (2 Kopien)? 
Verzeichnus und Ueberschlag, wie hoch sic) belauffen wirdt an Geldt und Gewandt zu den Schiffleutten auf nachbeschriebene 
3. Kön. Mapyt. vier Schiffe, auf drei Monat 
Der Rote Lewe. Der Rote Lewe 
Hans Brun, Capitain (Capitein). . - 75 Thaler? hat auf 5 Monat Vietualien zu 26 Personen entpfangen. 
Zu Gewandt . . 35 „ , . 
Laverentz Willumjen, Shifser . . . . - + - = 12 „ Spek . . Ew 4 12/, Schiffs 9 Lißews 
Zu Gewandt UH on . . jedes . . 12 Thaler 
Peter Busum, Steurman ooo is io is 12 Nindtsleisch . mn ee 6?/; Corper 
Zu Gewandt . 1 jedes . . 6 Thaler 
1 Schiffbauer. us 2 . Bitter on u 1 1 Thonne (Thunne, 
13 Schifflente (Schiffslente) . . - . „u 8 . Tunne) 3 
Su Gewandt 12 die Thonne 12 Thaler 
8 Buchsen Shnzen . . . „or =; Hering . . „X „ .- . - .» 4 Thonnen 
Zu Gewandt . ;2 . die TChonne 5 Thaler 
1 KOM is iu ir Hr 8 5 4. Verger und Ißlandisch Fis< . . . - - - 10 Wagen" 
Zu Gewandt eos Woggen - 1 Thal, 1 Ort 
1 Pottfer* =. . . Gruße . ..- „ - - 2 Thommen 
| Balbieree coe eis ei or die Thonne 5 Thaler 
1 Tromter (Trommeter) an Geldt und Gewandt , us Ä Erbsen . + + % Thonne 1 Viertel 
521%; Thaler* die Thonne 2 Thaler 
1 Die furfärstlicte Obligation, bezw. Ratifikation des Veverses vom 12. Ungust hatte eigentlich, wie der Revers selbst zeigt, spätestens 4 Wochen später am 
Dänemark ausgefertigt werden sollen ; man begnügte sic) aber brandenburgischerseits zunächst, in dem Dankesschreiben an den König von Dätiemark vom 27, Uagust nach der 
Rückkehr des Umtsrats Wilde auch dessen Revers in allen Stücken zu bestätigen, und erst auf Erinnerung aus Kopenhagen wurde dann aud die eigentliche Obligation mit 
eingefügtem Revers im Oktober, gleichzeitig mit Rücksendung der Schiffe aus Rönigsberg, nachgeliefert, 
2 Veinerfenswerte Varianten füge ich im allgenieinen nur einmal, an der zuerst vorkommenden Stelle, in Ulammern bei. 
8 1 Chalex = 3 Mark; 1 Mark = 16 Sdilling; 4 Ortsthaler = %4 Thaler, 
4 „Putfer“, „Puttefer“, „Poitefer“ nad; Sdiller-Sübben der niedrigste Dietier auf dem Schiffe, Schiffsknecht, Kajütenjunge ; so auch weiter unten, 
6 Vielmehr 312%. Uuch im folgenden scheint die Rechnung nicht immer genau zu stimmen, 
8 Ein Siffspfund == 29 Lispfund; ein Lispfund = 14 Pfund. 
7 Wage, Wagge, Wagen, Woggen, nach Schiller:Cäbben ein bestimmtes Gewicht, bei den norwegischen Fischhändlern ein Gewicht von 36 cöllnischen Pfunden, nach 
welchem fie thre meisten Waren, sonderlich tröden Sleisch verfauften. 
11J 
54
	        

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