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Die Bau-Polizei-Ordnung für die Stadt Berlin vom 21. April 1853 / Steinbrück, G. [Hrsg.] (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Die Bau-Polizei-Ordnung für die Stadt Berlin vom 21. April 1853 / Steinbrück, G. [Hrsg.] (Public Domain)

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Zeitschrift

Titel:
Berliner Pfennig-Blätter : Volkszeitschrift zur Unterhaltung für Leser aller Stände
Weitere Titel:
Volks-Tagesschrift für Leser aller Stände
Erschienen:
Berlin: Lindow 1868
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2018
Erscheinungsverlauf:
1. Jahrgang, No. 1 (1. April 1844)-25. Jahrgang, No. 52 (26. Dezember 1868)
Fußnote:
Ungezählte Beilage: Die Mark und Berlin unter den Herrschern aus dem Hause Hohenzollern
ZDB-ID:
2926758-4 ZDB
Berlin:
B 1 Allgemeines: Zeitungen
Dewey-Dezimalklassifikation:
790 Freizeitgestaltung, Darstellende Kunst
Sammlung:
Berliner Orte, Architektur, Stadtentwicklung, Wohnen
Berliner Zeitungen, Zeitschriften
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1850
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2018
Berlin:
B 1 Allgemeines: Zeitungen
Dewey-Dezimalklassifikation:
790 Freizeitgestaltung, Darstellende Kunst
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-13144022
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Berliner Orte, Architektur, Stadtentwicklung, Wohnen
Berliner Zeitungen, Zeitschriften

Ausgabe

Titel:
No. 111, Sonnabend, den 14. September

Schnellzugriff

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  • Zeitschrift für Bauwesen (Public Domain)
  • Ausgabe XVIII.1868 (Public Domain)
  • Titelblatt
  • Werbung
  • H. I-III
  • H. IV-VII
  • H. VIII-X
  • H. XI-XII
  • Inhaltsverzeichnis

Volltext

149 
Möller, Erziehupgshaus für sittlich verwahrloste Kinder am Urban zu Berlin. 
150 
10* 
-wesentlich gefördert werden konnten, es wurde also versuchs 
weise auch ein solcher Entwurf von dem Unterzeichneten be 
arbeitet. Inzwischen stellte es sich bald heraus, dafs dieser 
Plan, bei der straffen Concentration der Verwaltung und Be 
aufsichtigung, welche in einer Anstalt unerläßlich ist, deren 
Zöglinge zum Theil schon strafrichterliche Verurtheilung erlit 
ten haben, auf fast unlösbare Schwierigkeiten stiefs, während 
gleichzeitig die Ueberzeugung die Oberhand gewann, es dürfe 
der Verein seine in fast vierzigjähriger Thätigkeit bewährten 
Verwaltungsgrundsätze nicht aufgeben, um einen, im Erfolg 
immerhin zweifelhaften Versuch mit neuen Principien zu 
machen. Es wurde daher beschlossen, nur ein, beide Anstal 
ten umfassendes Gebäude zu errichten, wobei innerlich und 
äußerlich das Kaaernenartige zu vermeiden Aufgabe der päda 
gogischen Leitung einerseits, des Baumeisters andererseits 
blieb. 
Die "Wahl der Baustelle war, wie zur Rechtfertigung der 
etwas eigentümlichen Oebäudeform bemerkt werden muß, 
keine ganz freiwillige. Es lag am nächsten und ergab den 
regelmäßigsten Bau, das Gebäude parallel der Straße 2 (Ab 
teilung 11. des Bebauungsplanes und BI. 25 im Atlas) und 
in die Mitte dieser der Stadt zugekehrten Fronte zu stellen. 
Ein solches Project wurde vollständig ausgearbeitet, die Aus 
führung scheiterte aber an den unerfüllbaren Bedingungen, 
welche von dem Königl. Polizei-Präsidium an die Erteilung 
des Bauerlaubnifsscheines geknüpft wurden. Die auf dem 
Bebauungsplan der Umgebungen Berlins über das Grundstück 
des Vereins gezeichneten Zukunftsstrafsen und Plätze der 
Stadt, welche unentgeltlich abgetreten werden sollten, hatten 
fast 5 Morgen Flächeninhalt Da auf die Freilegung des an 
der Kreuzung der Straßen 2 und 13 (Bl. 25) projectirten 
halbkreisförmigen Platzes das größte Gewicht gelegt wurde, 
so entstand schließlich ein Compromiß, nach welchem gegen 
Freilegung dieses Platzes und Errichtung des Gebäudes an 
demselben die übrigen Straßen (auch die Fromenadenstrafse 13) 
im Besitz des Vereins belassen wurden. Die hierdurch ge 
botene Baustelle erforderte einen größeren Aufwand von Bau 
kosten, lag aber günstig für die Bewirtschaftung des Grund 
stückes. 
Dem ausgeführten, auf den Blättern 20 bis 25 dargestellten 
Entwurf liegt ein pädagogisches Bauprogramm, von dem Ver- 
einsmitgliede Herrn Stadtschulrath FQrbringer ausgearbeitet, 
zu Grande. Die Knabenanstalt ist für 120, die Mädohen- 
anstalt für 60 Zöglinge eingerichtet. Beide Anstalten sind, 
der leichteren Administration und Beaufsichtigung wegen, in 
ein Gebäude vereinigt, jedoch so, dafs nirgend ein Zusammen 
treffen der Zöglinge verschiedenen Geschlechts möglich ist. 
Ausgenommen hiervon ist nur der Pall gemeinsamer Vereini 
gung zum Gottesdienst, oder zu besonderen Festlichkeiten im 
Bet- und Featsaal. Die Leitung des Ganzen, auch des öko 
nomischen Tbeiles, unter der Controlle und selbstthätig ein 
greifenden Mitwirkung der Vereinsmitglieder, ist dem Er- 
ziehungsinspector übertragen, welcher von zwei Angestellten 
Lehrern, denen zugleich der Schulunterricht obliegt, unterstützt 
wird. Die Anstellung eines dritten, unverheirateten Hfilfs- 
lehrers ist im Bauproject vorgesehen. 
Die Zöglinge sind in Abteilungen von je 20, sogenannte 
Familien, geteilt, in deren jeder ein Erzieher oder Erzieherin 
bei Tag und Macht die unausgesetzte Aufsicht über die Kinder 
zu fuhren und dieselben in den Arbeiten zu unterrichten hat, 
welche den bei weitem größten Theil der Tagesordnung ein- 
nehmen, da Schulunterricht nur in den frühesten Morgenstun 
den und gegen Abend erteilt wird. Da die Erzieher unaus 
gesetzt bei den Kindern sein müssen, so bedarf es für diesel 
ben keiner besonderen Wohnungen, vielmehr nur einiger 
Räume, wohin sie sich während ihrer wenigen Freistunden, 
so lange nämlich ihre Abteilung Schulunterricht hat, zurück 
ziehen können. Hierzu dienen für die Koabenanstalt die 
Bl. 22 im oberen Grundriß auf dem rechten Flügel als Woh 
nung des Aufsehers bezeichnten Raume, in der Mädchen 
anstalt konnten zwischen den Wohnzimmern der Kinder kleine 
Oabinets gewonnen werden. 
Während die einzelnen Abteilungen ihre getrennten 
Wohn- und Schlafzimmer haben, können in den Schulzimmern 
je 2 Abteilungen verbunden werden. Die Handarbeiten wer 
den in gemeinschaftlichen Arbeitesälen vorgenommen, für die 
Schuhmacherei ist indessen, zu besserer Conservirung des Le 
ders, noch ein Raum im Souterrain eingerichtet. Die Arbeiten 
bestehen bei der Knabenabteilung, je nach dem Alter und 
der Fähigkeit der Kinder und je nach der Gelegenheit, die 
sich zur Verwertung der Arbeiten bietet, in Papparbeiten, 
Dütenkleben, Präpariren verschiedener Droguerien, Schuh 
macherei, Schneiderei, Stopfen u. dgl., wie in der Bedienung 
und Reinigung des Hauses; bei guter Jahreszeit wird den 
Garten- und Feldarbeiten der Vorzug gegeben. Bei der Mäd 
chenabtheilung überwiegen die weiblichen Handarbeiten und 
diejenigen Hülßleistungen bei aller Haus- und Kuchenarbeit, 
sowie bei der Wäsche, welche vorzugsweise geeignet sind, 
die Zöglinge für ihre künftige Stellung in dienendem Verhält 
nis vorzubereiten. 
Zur besonderen Fürsorge für diesen Theil der häuslichen 
Oekonomie ist eine Wirtschafterin angestellt, welche in der 
Mädcbenanstalt wohnt. Zum Essen vereinigen sich die Zög 
linge jeder Anstalt in den betreffenden Speisesälen. 
Wie der eben beschriebenen inneren Einrichtung der An 
stalt entsprechend die verschiedenen Räume disponirt sind, 
ist aus den Grundrissen Bl. 21 und 22 ersichtlich und wird 
im Einzelnen keiner besonderen Erläuterung bedürfen. 
Die Wohnungen des Inspectors und der Lehrer sind mit 
dem Bet- und Festsaal in einen Mittelbau zusammengelegt, 
welcher den doppelten Vortheil eines architektonischen Mittel 
punktes und einer vollständigen Trennung der beiden Anstal 
ten, von welchen die Mädcbenanstalt den linken, die Kn&ben- 
anstalt den rechten Flügel einnimmt, bietet. Damit auch die 
Höfe der beiden Anstalten nicht unmittelbar an einander sto 
ßen, ist zwischen beiden (confr. Situationsplan Bl. 25) ein be 
sonderer Gartenfleck eingeschoben, welcher gleichzeitig die 
Verbindung des Hauses mit dem dahinterliegenden, von einem 
Stallgebäude und den Abtrittsanlagen umgebenen Oekonomle- 
hof bildet. 
Für die allgemeine Grandrifsdisposition war die Ueber- 
legung von Einfluß, daß bei der besonderen Bestimmung des 
Gebäudes, und da die neu aufgenommenen Zöglinge häufig auch 
körperlich verwahrlost und mit allerhand Leiden und ünsau- 
berkeiten behaftet sind, eine gute Ventilation der Räume eines 
der wichtigsten Erfordernisse sei, zu dessen Erfüllung gleich 
wohl schwierig zu handhabende, leicht zerstörbare oder in der 
Anlage kostspielige Vorrichtungen ausgeschlossen bleiben muß 
ten. Aus diesem Grunde durfte eine Gebäudeanlage mit Mittel- 
corridoren und beiderseitigen Zimmern nicht gewählt werden; 
die dagegen getroffene Anordnung eines geräumigen und mit 
zahlreichen Fenstern versehenen Corridors an einer Seite der 
Räume ermöglicht unter allen Umständen eine gute Lüftung. 
Die zu diesem Zwecke überdies noch vorgesehenen besonderen 
Einrichtungen werden weiter nnten Erwähnung finden. 
Die Rücksicht auf leichtere Erwärmung erforderte bei 
diesem der Witterung sehr exponirten Gebäude, die Zimmer 
an die Sonnenseite zu legen, dem Corridor die Nordseite ein-
	        

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