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Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1964 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

Volltext: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1964 (Public Domain)

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Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Zeitschrift

Titel:
Berliner Pfennig-Blätter : Volkszeitschrift zur Unterhaltung für Leser aller Stände
Weitere Titel:
Volks-Tagesschrift für Leser aller Stände
Erschienen:
Berlin: Lindow 1868
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2018
Erscheinungsverlauf:
1. Jahrgang, No. 1 (1. April 1844)-25. Jahrgang, No. 52 (26. Dezember 1868)
Fußnote:
Ungezählte Beilage: Die Mark und Berlin unter den Herrschern aus dem Hause Hohenzollern
ZDB-ID:
2926758-4 ZDB
Berlin:
B 1 Allgemeines: Zeitungen
Dewey-Dezimalklassifikation:
790 Freizeitgestaltung, Darstellende Kunst
Sammlung:
Berliner Orte, Architektur, Stadtentwicklung, Wohnen
Berliner Zeitungen, Zeitschriften
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1844
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2018
Berlin:
B 1 Allgemeines: Zeitungen
Dewey-Dezimalklassifikation:
790 Freizeitgestaltung, Darstellende Kunst
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-13099552
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Berliner Orte, Architektur, Stadtentwicklung, Wohnen
Berliner Zeitungen, Zeitschriften

Ausgabe

Titel:
No. 19, 7. u. 8. Tag. Mai

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1964 (Public Domain)
  • 12. Februar 1964
  • 2. März 1964
  • 2. April 1964
  • 15. April 1964
  • 26. Mai 1964
  • 10. Juli 1964
  • 27. Juli 1964
  • 20. August 1964
  • 30. September 1964
  • 13. Oktober 1964
  • 14. Oktober 1964
  • 30. November 1964
  • 17. Dezember 1964
  • 31. Dezember 1964

Volltext

Ausgegeben am 14. 10. 1964 
| 1/1964 
wverlia Seite 77 
D ® bi . Nr. 27 
jenstbialt des Senats von Berlin 
® 
Teil il Finanzen 
Inhalt‘ 
Nr.27 Besondere Richtlinien für die Aufstellung des Haushaltsplans für das Rechnungsjahr 1966 (Beson- 
dere Haushaltsrichtlinien 1966:=— BHR 66) Ye rer er KT RR RN ER ne BEIteTT. 
A Fin IX A 121 7. 10. 1964 | stellte, Arbeiter) und Gruppe (Besoldungs-, Vergü- 
| 11-27 | Fernruf: 24 0011 — (982) 164 — - 10. tungs-, Lohngruppe) unter Einschluß der in Ziffer 4 
Im IcM Dbl 1/1964 vorgesehenen Fortschreibung; die in Absatzl Satz2 
Fernruf: 87 05 91 — (95) 4085 — Nr. 80 bezeichneten Stellen bleiben außer Betracht. Außerdem 
© gehören die Wochenstundenzahlen bei nichtvollbeschäf- 
An die Mitglieder des Senats tigten Dienstkräften und die Vermerke zu Stellen zum 
den Präsidenten des Rechnungshofs von Berlin Stellenrahmen. Die Bezeichnungen (Amts- oder Dienst- 
die Bezirksämter bezeichnungen, Stellenbezeichnungen, Beschäftigungs- 
die Behörden und Dienststellen der Hauptverwaltung arten) und die Unterteilungen nach Fachrichtungen 
die Anstalten der Hauptverwaltung u. ä. sind dagegen nicht Bestandteil des Stellenrahmens. 
nachrichtlich (3) Der Stellenrahmen darf nicht überschritten wer- 
an den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin den. Innerhalb des Stellenrahmens können die Stellen 
die Eigenbetriebe unter Beachtung der personalrechtlichen (beamten- 
die Körperschaften, Anstalten und Stiftungen oder arbeitsrechtlichen) Vorschriften nach dem je- 
des öffentlichen Rechts weiligen Bedarf den einzelnen Haushaltsunterabschnit- 
z ; . ; ten und Dienststellen zugeordnet werden. Lediglich 
D tee Un zz  valtu Sitzung a HEaTE 6. Ce Dee Stellen mit weiterbestehenden Vermerken müssen an 
mn b S alu BEN a 5AG GEN Me Hi mit vn rt ben der bisherigen Stelle im Haushaltsplan bleiben und die 
na rd ESSEN FE: ), die hiermit bekanntgegebe bisherigen Bezeichnungen behalten; dies gilt nicht bei 
Werden. Vermerken, die die Besetzung einer Stelle mit einem 
Hoppe Beamten einer anderen Laufbahn oder einem Richter 
zulassen. 
Besondere Richtlinien (4) Vermerke dürfen neu angebracht werden, wenn 
für die Aufstellung des Haushaltsplans sie die Personalwirtschaft einschränken, und weggelas- 
we * sen werden, soweit sie eine zusätzliche Ermächtigung 
für das Rechnungsjahr 1966 beinhalteten: 
(Besondere Haushaltsrichtlinien 1966 — BHR 66) (5) Der Bestand an bisherigen Vermerken im Sinne 
des Absatzes 3 Satz3 und des Absatzes 4 ergibt sich 
yom 6. Oktober 1964. unter Einschluß der Änderungen, die dadurch eintreten, 
: x S daß auf Grund der Bestimmungen in der Vorbemerkung 
Auf Grund des $ 6 Abs. 1 AZG wird bestimmt: zum Stellenplan Vermerke mit Dauerwirkung neu an- 
AbschnittI gebracht oder aufgehoben werden. 
Allgemeine Vorschrift (6) Die Senatsverwaltung für Inneres (für Beamte, 
. Richter und Angestellte) und die Senatsverwaltung 
1. Geltungsbereich für Finanzen (für Lehrpersonal, wissenschaftliches 
Diese Richtlinien sind ergänzende Verwaltungsvor- Forschungs- und Theaterbetriebspersonal innerhalb des 
schriften nach Ziffer1 Abs.3 der Allgemeinen Richt- Einzelplans B3 und Arbeiter) werden die Aufteilung 
linien für die Aufstellung des Haushaltsplans (All- der Stellen innerhalb jedes Stellenrahmens nur darauf- 
gemeine Haushaltsrichtlinien — AHR) vom 19. Dezem- hin prüfen, ob sie aus schwerwiegenden Gründen im 
ber 1961 (DbIl 11/1961 Nr. 42 — 1/1962 Nr. 5). Sie regeln Einzelfall nicht vertretbar erscheint. Insbesondere dür- 
die Besonderheiten für die Aufstellung des Haushalts- fen anderweitige Zuordnungen von Stellen nicht dem 
plans von Berlin für das Rechnungsjahr 1966. Plan zur inneren Schulreform der Berliner Schule und 
möglichen Einsparungen auf Grund des Aufgabenrück- 
Abschnitt u ganges bei den Kriegsfolgeverwaltungen entgegen- 
Planmäßige und nichtplanmäßige Dienstkräfte stehen. 
* Verhältnis zu den Allgemeinen Haushaltsrichtlinien 4. Fortschreibung der Stellenrahmen 
Die Ziffern 19 Abs.1 und 2, 20 Abs.1 und 2, 22 Abs. 1 (1) Änderungen der Stellenrahmen ergeben sich durch 
Satz2 und 23 bis 26 AHR finden. auf die Aufstellung a 7. al Stell G a 
des Haushaltsplans 1966 keine Anwendung. Statt a) On, 9 nt DEE An ung on tellen N a zum 
dessen gelten die folgenden Ziffern 3 bis 8. von Wegfall- oder Rückwandlungsvermerken, 
® ve 5 N b) Schaffung, Umwandlung oder Wegfall von. Stellen 
* Gesamtbindung für planmäßige Dienstkräfte auf Grund von $14 des Haushaltsgesetzes oder 
durch Stellenrahmen auf Grund entsprechender sondergesetzlicher Vor- 
(1) Die Hinzelstellenpläne unterliegen innerhalb der schriften, 
Bereiche der Mitglieder des Senats, des Präsidenten ©) Verlagerung von Stellen für Lehrpersonal über den 
des Rechnungshofs und der Bezirksämter (Personal- Bereich einer Personalwirtschaftsstelle hinaus auf 
wirtschaftsstellen) einer Gesamtbindung durch Stellen- Grund der Bestimmungen in der Vorbemerkung 
rahmen. Ausgenommen sind die Stellen für Arbeiter, zum Stellenplan (VbSt), 
die unter den Manteltarifvertrag für Hauswarte und — S © £ x ee 
Heizer in stadteigenen Wohnhäusern und Wohnheimen d) Änderungen in der Eingruppierung von Dienstkräf- 
fallen; sie dürfen nur in dem unbedingt notwendigen ten anläßlich des Neuabschlusses oder der Änderung 
Umfang vorgesehen werden. von Tarifverträgen, 
(2) Als Stellenrahmen gelten die im Stellenplan 1965 e) Einzelfestsetzungen der Senatsverwaltung für In- 
für den Bereich jeder Personalwirtschaftsstelle aus- heres oder der Senatsverwaltung für Finanzen (je 
gewiesenen Gesamtzahlen der Stellen nach Art der nach Zuständigkeit) zur Anpassung der Bewertung 
Dienstkräfte (planmäßige Beamte und Richter, Ange- von Stellen für Beamte, sofern gleichartige Arbeits-
	        

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