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Zentralblatt der Bauverwaltung (Public Domain) Ausgabe 1918 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

Inhaltsverzeichnis: Zentralblatt der Bauverwaltung (Public Domain) Ausgabe 1918 (Public Domain)

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Zeitschrift

Titel:
Berliner Pfennig-Blätter : Volkszeitschrift zur Unterhaltung für Leser aller Stände
Weitere Titel:
Volks-Tagesschrift für Leser aller Stände
Erschienen:
Berlin: Lindow 1868
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2018
Erscheinungsverlauf:
1. Jahrgang, No. 1 (1. April 1844)-25. Jahrgang, No. 52 (26. Dezember 1868)
Fußnote:
Ungezählte Beilage: Die Mark und Berlin unter den Herrschern aus dem Hause Hohenzollern
ZDB-ID:
2926758-4 ZDB
Berlin:
B 1 Allgemeines: Zeitungen
Dewey-Dezimalklassifikation:
790 Freizeitgestaltung, Darstellende Kunst
Sammlung:
Berliner Orte, Architektur, Stadtentwicklung, Wohnen
Berliner Zeitungen, Zeitschriften
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1844
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2018
Berlin:
B 1 Allgemeines: Zeitungen
Dewey-Dezimalklassifikation:
790 Freizeitgestaltung, Darstellende Kunst
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-13099552
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Berliner Orte, Architektur, Stadtentwicklung, Wohnen
Berliner Zeitungen, Zeitschriften

Ausgabe

Titel:
No. 83, 15. u. 16. Tag. September

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  • Zentralblatt der Bauverwaltung (Public Domain)
  • Ausgabe 1918 (Public Domain)
  • Titelblatt
  • Inhalts-Verzeichnis des 38. Jahrgangs, 1918.
  • Nr. 1/2
  • Nr. 3/4
  • Nr. 5
  • Nr. 6
  • Nr. 7/8
  • Nr. 9
  • Nr. 10
  • Nr. 11/12
  • Nr. 13
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  • Nr. 98
  • Nr. 99/100
  • Nr. 101
  • Nr. 102
  • Nr. 103/104

Volltext

22 
D = 20 m 22 m 25 tn 
2.51-158,275 2-63-167,142 2-87-184,444 
— 16 145 qm — 21 060 qm = 32 093 qm, 
das ringförmige dagegen 
~ ■ 36,3293+2 - 3 • 36,329 ~ ■ 40,145*+ 2-3-40,145 - 45,869* + 2- 3-45,869 
*= 2291 qm — 2772 qm = 3578 qm, 
ersteres erfordert somit für Gleisanlagen ein Mehr von 
13 854 qm 18 288 qm 28 515 qm 
was, wenn man den Wert des Geländes zu 2 Mark das Quadratmeter 
rechnet, einem Mehraufwand entspricht von 
27 708 Mark, 36 576 Mark und 57 030 Mark. 
An freiem Gleis sind zu verlegen für 
D = 20 m 22 m 25 m 
hei der Anlage Ahb. 14, 15 u. 16 1938 m 2838 m 4022 m 
gegenüber der ringförmigen An 
lage mit . 468 „ 612 „ 834 „ 
somit mehr 1470 „ 2226 „ 8188 „ 
für deren Verlegen einschließlich ».der Beschaffungskosten und der für 
die Herstellung der Bettung auf 1 m 24 Mark zu berechnen sind, 
wodurch ein weiterer Mehraufwand entsteht von 
35 280 Mark, 53 424 Mark und 76 512 Mark. 
Dazu kommen dann noch die Kosten für die Weichen.* 
10 Stück 12 Stück 14 Stück 
17 000 Mark 20 400 Mark 23 800 Mark mehr. 
Auf Grund dieser drei Posten ergibt sich ein Gesamtaufwand von 
79 988 Mark 110 400 Mark 157 342 Mark 
Dieser Gesamtmehraufwand erfährt jedoch eine erhebliche Ein 
schränkung, wenn man die Herstellungskosten der beiden Arten von 
Maschinenhäusern in Betracht zieht. Das ringförmige Maschinenhaus 
beansprucht bei einer Tiefe von 25 m an Grund und Boden für 
Bauverwaltung. 
13. Januar 1118. 
die Mehrkosten des Grund- 
D = 20m 
Mark 
22 m 
Mark 
25 m 
Mark 
erwerbs 
gegenüber den ringförmigen 
3 751,50 
5 289,20 
6 061,20 
Anlagen 
7 503 
10578 
12122 
desgl. die für das freie Gleis 
579 ■ 24 
596-24 
734,60 • 24 
wozu noch die Mehrkosten 
= 13 896 
= 14 304 
= 17 615 
für die Weichen kommen mit 
so daß die Gesamtmehrkosten 
der Maschinenhäuser mit 
rechteckigem Grundriß 
7 500 
10 200 
10 200 
sich belaufen auf . . . 
gegenüber dem Mehrauf 
wand für den Hochbau 
29 899 
35 082 
39 937 
der ringförmigen Anlage . 
64 160 
65112 
66 356 
Die Herstellungskosten des 50 m tiefen rechteckigen Maschinen* 
bauses kommen demnach billiger zu stehen, als die mit ringförmiger 
Anlage von 25 m Tiefe um 
34 261 Mark, 30 030 Mark und 26419 Mark 
bei gleicher Zahl der Unterstände; das heißt, daß, wenn der Platz* 
frage keine ausschlaggebende Bedeutung zukommt, dem rechteckigen 
Maschinenhause vor dem ringförmigen der Vorzug zu geben wäre, 
jedoch nur dann, wenn nicht durch die große Ausdehnung der 
Gleisanlagen, insbesondere auch durch den Einbau und die Verwen 
dung der Weichen zur Aufsicht und Instandhaltung eine weitere 
Arbeitskraft beizustellen ist, die bei der einfachen und wenig aus* 
gedehnten Gleisanlage ringförmiger Maschinenhäuser entbehrlich 
scheint. Wird eine solche Arbeitskraft erforderlich und beträgt deren 
Jahreslohn rund Mark 1000,—, so kommt dieser Betrag allein einer 
Vermehrung des Baukapitals von 35000 bis 40 000 Mark gleich und 
macht hierdurch die oben berechnete Ersparnis von 34 261 Mark uaw. 
hinfällig. 
D = 20 m 
~ {61,329 3 —36,329*) 
+ 2 ■ 3 • 25 
= 3985 qm 
gegenüber 
25-6-20 = 3000 qm 25 • 6■ 22 = 3300 qm 25 ■ 6 ■ 25 = 3750 qm 
und somit einen Mehraufwand von 985 qm zu 2 Mark in allen drei 
Fällen. 
22 m 
- (65,145* — 40 145 3 ) 
4-2-3-25 
s== 4285 qm 
25 m 
(70 869 3 - 45,869 3 ) 
4-2-3-25 
= 4734 qm 
Die Kosten des ringförmigen Gebäudes selbst können mit 54 Mark 
für das Quadratmeter überbauter Fläche angenommen werden gegen 
über 51 Mark bei Mascbinenhäusern mit rechteckigem Grundriß. Da 
nach betragen die Gebäudekosten: 
Mark Mark Mark 
für das ringförmige Maschinenbaus 
„ „ rechteckige „ 
somit bei ersterem mehr .... 
dazu die Grunderwerbskosten mit 
einem Mehr von 
und daher im ganzen 
215190 
231 442 bezw. 
255 636 
153000 
168 300 
191250 
62 190 
63 142 
64 386 
1970 
1970 
1970 
64 160 
65 112 
66 356 
Die Gesamterspamis bei Anordnung des ringförmigen Mascbinen- 
hauses an Stelle eines mit rechteckigem Grundriß ermäßigt sieb so 
nach auf den immerhin noch ansehnlichen Betrag von 15 828 Mark, 
45 289 Mark und ilOS'86 Mark. 
Diesem Vergleich lag aber die Annahme zugrunde, daß beide 
Maschinenbausarten auf den einzelnen Unterstandgleisen nur für eine 
Maschine Baum haben, also nur eine Tiefe von 25 m besitzen. Diese 
Annahme wird jedoch nur für Maschinellhäuser ringförmiger Form 
die Regel bilden, bei denen mit einer größeren Tiefe durch das Aus 
einanderlaufen der Richtung der Unterstandgleise eine Vergrößerung 
des nicht ausnutzbaren Raumes verbunden ist. Dieser Zuwachs bei 
den ringförmigen Maschinenhäusern — der 6 m betragende Gleis 
abstand an der inneren Ringwand erhöbt sich, wenn die Tiefe 25 m 
beträgt, an der äußeren Ringwand auf 10,129 bezw. 9,737 bezw. 9,270 m 
und für eine Tiefe von 50 m auf 14,258 bezw. 13 473 bezw. 12,510 m — 
besteht bei den Maschinenhäusem mit rechteckigem Grundriß nicht. 
Platz- und damit Kostenersparnisse lassen sich also bei letzteren 
erzielen, wenn man diesen Vorteil ausnutzt. Beispielsweise ermäßigen 
sich bei den durch Hilfslinien in den Abb. 14, 15 u. 16 angedeuteten 
Ausführungen des Hochbaues die Flächen des zu den Gleisanlagen 
erforderlichen Raumes von 2X51 bezw. 2x63 bezw. 2X87 auf 
2 — - bezw. 2 • 33 bezw. 2 ■ 39 und damit auch die Kosten der 
betreffenden Anlagen. Es betragen unter diesen Voraussetzungen für 
Ein dem ringförmigen Maschinenhaus wie dem mit rechteckigem 
Grundriß in den geschilderten Anordnungen anhaftender Nachteil war 
bisher außer Betracht geblieben und erfordert unter Namhaftmachung der 
Abhilfe noch einer ergänzenden Betrachtung. Die vorstehenden Unter 
suchungen gingen von der Voraussetzung aus, daß beide Arten von 
Maschinenhäusern nur von der Drehscheibe aus Zugang besitzen und 
daß somit eine ernstliche Beschädigung dieser, den ganzen Verkehr 
von und nach den Mascbinenhäusern auf längere Zeit unterbinden 
kann, ein Zustand, gegen dessen Eintreten Vorkehrung getroffen 
sein muß. Bei den Mascbinenhäusern mit rechteckigem Grundriß 
läßt sich diese durch eine Verlängerung der Unterstandgleise über 
das Gebäude hinaus mittels einer besonderen Gleisanlage und zu 
gehörigen Weichenverbindungen zwar erreichen. Dies erfordert aber 
weiteren verfügbaren Platz und erhebliche Kosten. Bei der ring 
förmigen Anlage wird dagegen dieses Mittel nur für die dem durch 
gehenden Drehscheibengleis zunächst gelegenen Unterstandgleise sich 
als ausführbar ergeben. Die Abhilfe muß daher auch hier auf an 
derem Wege gesucht werden, und sie findet sich auch in der An 
ordnung von Schiebebühnen, die das unabhängig von der Dreh 
scheibe verlaufende Zufahrtgieis mit dem Maschinenbaus in Ver 
bindung setzen, wie dies bei den Maschinenhäusem mit recht 
eckigem Grundriß vielfach ausgeführt wurde. Dem Anschein nach 
wurde von diesem Mittel für die Maschinenhäuser der Ringform wenig 
Gebrauch gemacht, vermutlich aus Befürchtung etwaiger Schwierig 
keiten heim Bau und beim Betrieb der gekrümmten Laufbahn der 
Schiebebühnen und bei der Herstellung der Schiebebühne selbst. 
Da bei den Anlagen mit Drehscheiben von 20 m 22 m 25 m 
der mittlere Halbmesser der Laufbahn der 
Schiebebühne sich mindestens auf rund . . 75 m 80 m . ,85 m 
beläuft, so werden sich die Schwierigkeiten in der Herstellung der 
Laufbahn leicht beheben lassen. 
Damit die Schiebebühne auf einem derartig ringförmig angeordneten 
Gleis eine entsprechende Bewegung machen kann, ist an zum Teil bisher 
noch nicht angewandte Mittel gedacht. Die auf den inneren bezw. 
äußeren ringförmigen Läufgleisen rollenden Laufräder der Bühne er 
halten entweder einen im Verhältnis der Halbmesser der zugehörigen 
Laufgleise bemessenen Durchmesser, oder die Übersetzungen der An 
triebe für gleichgroß vorgesehene Laufräder der Buhne werden im 
umgekehrten Verhältnis der Halbmesser der zugebörenden Laufgleise 
ausgebildet Zur zwangläufigen Führung und zum genauen Einatelien 
der Bühne auf den Zuführungsgleisen dienen besondere, zu beiden 
Seiten der Laufgleise angeordnete Zahnstangen oder besondere inner 
halb der Fahrstränge angeordnete Fübrungseintichtungen. Für die 
Ausführung einer in dieser Art ausgebildeten Lokomotiv-Scbiebebühne 
mit gekrümmtem Laufgleis besteht Gebrauchsmusterschutz.
	        

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