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Steuer- und Zollblatt für Berlin (Public Domain) Ausgabe 10.1960,2 (Public Domain)

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Bibliographic data

Metadata: Städtebau (Public Domain) Ausgabe 24.1929 (Public Domain)

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Monograph

Author:
Mennell, Arthur
Title:
Buchholtzens in der Schweiz : kuriose Reiseerlebnisse einer Berliner Familie / hrsg. von Arthur Mennell
Edition:
2. Aufl.
Publication:
Leipzig: Unflad, 1886
Language:
German
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2018
Scope:
VIII, 212 Seiten
Berlin:
B 328 Literatur: Romane, Erzählungen über Berlin
DDC Group:
830 Deutsche Literatur
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-13916645
Collection:
Berlin Dialect,Literature,Literary Life
Location:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Shelfmark:
B 328 Menn 1
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access

Chapter

Title:
Wilhelmine guckt aus dem Fenster und isst im Schweizerhofe table d'hôte. Das gefällt ihr. Stellenweise aber auch nicht

Contents

Table of contents

  • Städtebau (Public Domain)
  • Ausgabe 24.1929 (Public Domain)
  • Title page
  • Contents
  • H. 1
  • H. 2
  • H. 3
  • H. 4
  • H. 5
  • H. 6
  • H. 7
  • H. 8
  • H. 9
  • H. 10
  • H. 11
  • H. 12

Full text

8 
folgendes hervorzuheben: Ursprünglich hat die Absicht 
bestanden, die Landesplanungsarbeiten mit dem Jahre 1928 
abzuschließen. Die Arbeiten haben jedoch im hiesigen 
Bezirk eine solche Bedeutung erlangt, daß ihr Abbruch im 
gegenwärtigen Zustand nicht verantwortet werden kann. 
Der Preußische Minister für Volkswohlfahrt, der beim 
Preußischen Landtag den Städtebau-Gesetzentwurf ein 
gebracht hat, wünscht die Merseburger Landesplanung als 
bewährte Organisation erhalten zu sehen, die wesentliche 
Aufgaben des Städtebaues im Sinne des Städtebaugesetz 
entwurfs heute bereits löst. 
Die praktische Arbeit hat überdies ergeben, daß die von 
den einzelnen Sicdiungsausschüssen in den Wirtschafts 
gebieten Wittenberg, Köthen-Dessau, Bitterfeld-Delitzsch, 
Mansfelder Land, Halle, Merseburg-Leuna-Geiseltal,Weißen- 
fels-Zeitz, Naumburg geschaffenen Flächenaufteilungspläne 
nicht als endgültige Planungen anzusehen sind. Die Ent 
wicklung der Wirtschaft ist ständig im Fluß, so daß die 
Pläne in mancher Hinsicht rasch überholt werden. Es ist 
daher notwendig, alle Veränderungen an den Vorbedingun 
gen der Pläne laufend zu beobachten und die Pläne ent 
sprechend zu berichtigen. Diese Beobachtung muß sich 
insbesondere erstrecken auf neu zu erschließende Bergbau 
flächen, auf die Entwicklungsbedingungen des Arbeits 
marktes im Zusammenhang mit der Wirtschaftskonjunktur 
und auf die künftig notwendigen Verkehrsverbindungen. 
Der „Generalsiedlungsplan“, der die örtlichen Flächen 
aufteilungspläne im Planungsgebiet unter großen Gesichts 
punkten zusammenfaßt, ist nicht als ein feststehendes und 
kartenmäßig festgelegtes Gebilde aufzufassen, wie etwa 
ein Bebauungs- oder Fluchtlinienplan. Er ist vielmehr die 
Summe aller Gedanken und Überlegungen, die zu dem 
Arbeitsprogramm einer planmäßigen Ordnung der zahl 
reichen Einzelbelange des Siedlungswesens führen. Die 
praktischen Maßnahmen der Wirtschaft und der öffentlichen 
Hand im Siedlungswesen machen jedoch feste Bahnen 
erforderlich, in die man die Entwicklung leiten muß. Dies 
ist durch Aufstellung von gemeindlichen Bebauungs- und 
Fluchtlinienplänen möglich, denen die ständig aktuellen 
Gedanken des Generalsiedlungsplanes zugrunde zu legen 
sind. Dann bleibt die Planmäßigkeit im ganzen Gebiet ge 
wahrt. Die Umsetzung des Generalsiedlungsplanes in ört 
liche Flächenaufteilungspläne und gemeindliche Bebauungs 
pläne macht unter diesen Umständen das Vorhandensein 
einer Planungsstelle erforderlich, die 2ur ständigen Beratung 
der Gemeinden verfügbar ist. 
Diese Zentralberatungsstelle, die Geschäftsstelle der Lan 
desplanung, kann es nun keinesfalls als ihre Aufgabe be 
trachten, sämtliche Grundlagen für ihre vielseitigen Er 
wägungen, sofern sie verwaltungs-, wirtschafts- und ver 
kehrspolitischer Natur sind, durch eigene Untersuchungen 
selbst zu schaffen, vielmehr sind für derartige Erörterungen 
bereits andere Stellen und Organisationen zuständig, deren 
Gedanken und Material sich die Landesplanung nutzbar 
zu machen hat, z. B. auf den Gebieten der Wasserwirtschaft, 
der Gasfernversorgung, der Elektrizitätswirtschaft u. a. m. 
Als den Kernpunkt der Aufgabe der Landesplanung darf 
man wohl das baupolitische Ordnen der Beziehungen 
zwischen Arbeit und Wohnen erblicken. Insbesondere gilt 
es, die Wohnsiedlung der Entwicklung der Wirtschaft an 
zupassen. Die Feststellung der günstigsten Lage von 
Arbeits- und Wohnflächen wird ganz besonders auch für 
die Wirtschaft von Vorteil sein. Zur Untersuchung dieser 
siedlungspolitischen Beziehungen hat der Reichsarbeits 
minister auf Veranlassung der Landesplanung Merseburg 
für die preußischen, sächsischen und thüringischen Landes 
teile eine statistische Erhebung über die täglichen Pendel 
wanderungen der Arbeitnehmer angeordnet. In den neu 
industrialisierten Gebieten Mitteldeutschlands verhindert 
die Wohnungsnot einen großen Teil der Arbeitnehmer, 
ihren Wohnsitzwechsel so einzurichten, daß sie in einer 
noch günstigen Entfernung von der Arbeitsstätte, also in 
höchstens Einstundenentfernung wohnen können. Die 
gründliche Ermittlung des Umfangs dieser Mißstände im 
Zusammenhang mit eingehender Untersuchung der Stand 
ortentwicklung der mitteldeutschen Industrie und der 
Arbeitsmarktkonjunktur wird hoffentlich zu einem Sied 
lungsprogramm führen, das den Interessen aller Beteiligten, 
sowohl der Arbeitgeber wie der Arbeitnehmer und wohl 
auch der Verkehrsanstalt entspricht. 
Die Landesplanung hat es sich in den letzten Jahren an 
gelegen sein lassen, immer wieder nachdrücklich die zu 
ständigen amtlichen Stellen in Preußen und im Reich auf 
die öffendichen Mißstände im Wohnungswesen Mittel 
deutschlands hin2uweisen. Ihre Bemühungen haben bereits 
manchen Erfolg gehabt. 
Bei der praktischen Durchführung der Planung steht die 
Landesplanung vor einer Reihe dankbarer Aufgaben. Es 
ist vorgesehen, zur Aufklärung der Öffentlichkeit über Sinn 
und Zweck der Pläne und der Landesplanungsorganisation 
demnächst eine Denkschrift herauszugeben, die vornehmlich 
einen Erläuterungsbericht zum Generalsiedlungsplan geben 
wird. Daneben halt der Regierungspräsident es für dringend 
erforderlich, unter den Gemeindebehörden, Ortspolizei 
behörden und anderen örtlich zuständigen Stellen ein 
gehende Aufklärung zu schaffen über die Notwendigkeit 
und Gestaltung guter Bebauungspläne. Die Landesplanung 
selbst wird hierbei durch die Anfertigung „verfeinerter 
Flächenaufteilungspläne“ dafür sorgen, daß die Bebauungs 
planbearbeiter der einzelnen Gemeinden weitgehend im 
Sinne der Planabsichten beraten werden. Die Aufklärungs 
arbeit wird mit einer Vortragsreihe zu Beginn des kom 
menden Jahres einsetzen. 
Nach eingehender Aussprache über die gegenwärtigen 
und künftigen Aufgaben der Landesplanung, worin 
das vielseitige Interesse der Beteiligten zum Ausdruck 
kam, wurde die Fortführung der Landesplanung be 
schlossen.
	        

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