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Der Bär (Public Domain) Ausgabe 22.1896 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

Volltext: Dienstblatt des Magistrats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1939 (Public Domain)

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Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Zeitschrift

Titel:
Der Bär : illustrierte Wochenschrift für vaterländische Geschichte
Erschienen:
Berlin: Zillesen 1900
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2018
Erscheinungsverlauf:
1875-1900 ; mehr nicht digitalisiert
Fußnote:
Titelzusatz Band 1-4: Berlinische Blätter für vaterländische Geschichte und Alterthumskunde
Titelzusatz Band 5: Zeitschrift für vaterländische Geschichte und Alterthumskunde
Titelzusatz Band 6-14: illustrierte Berliner Wochenschrift, eine Chronik für's Haus
ZDB-ID:
2924408-0 ZDB
Berlin:
B 1 Allgemeines: Zeitungen
Dewey-Dezimalklassifikation:
943 Geschichte Deutschlands
Sammlung:
Allgemeine Landeskunde, Natur, Umwelt
Geschichte, Kulturgeschichte
Berliner Zeitungen, Zeitschriften
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1891
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2018
Fußnote:
Seite 478-479, 492-493, 506-507, 520-521, 534-535, 548-549, 562-563, 576-577, 590-591 und 604-605 fehlen in der Druckvorlage
Berlin:
B 1 Allgemeines: Zeitungen
Dewey-Dezimalklassifikation:
943 Geschichte Deutschlands
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-14610460
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Signatur:
B 1/18:1890/91
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Berliner Zeitungen, Zeitschriften
Berliner Orte, Architektur, Stadtentwicklung, Wohnen
Allgemeine Landeskunde, Natur, Umwelt
Geschichte, Kulturgeschichte

Ausgabe

Titel:
30. Mail 1891, No. 35

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Dienstblatt des Magistrats von Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1939 (Public Domain)
  • Inhaltsverzeichnis für das Dienstblatt von 1939, Teil IX
  • 4. Januar 1939
  • 11. Januar 1939
  • 18. Januar 1939
  • 25. Januar 1939
  • 1. Februar 1939
  • 8. Februar 1939
  • 15. Februar 1939
  • 22. Februar 1939
  • 1. März 1939
  • 8. März 1939
  • 15. März 1939
  • 24. März 1939
  • 30. März 1939
  • 5. April 1939
  • 13. April 1939
  • 19. April 1939
  • 26. April 1939
  • 4. Mai 1939
  • 6. Mai 1939
  • 10. Mai 1939
  • 17. Mai 1939
  • 24. Mai 1939
  • 1. Juni 1939
  • 7. Juni 1939
  • 14. Juni 1939
  • 21. Juni 1939
  • 28. Juni 1939
  • 28. Juni 1939
  • 5. Juli 1939
  • 6. Juli 1939
  • 12. Juli 1939
  • 19. Juli 1939
  • 27. Juli 1939
  • 2. August 1939
  • 9. August 1939
  • 16. August 1939
  • 23. August 1939
  • 30. August 1939
  • 6. September 1939
  • 13. September 1939
  • 20. September 1939
  • 27. September 1939
  • 4. Oktober 1939
  • 11. Oktober 1939
  • 13. Oktober 1939
  • 18. Oktober 1939
  • 25. Oktober 1939
  • 28. Oktober 1939
  • 1. November 1939
  • 8. November 1939
  • 15. November 1939
  • 22. November 1939
  • 29. November 1939
  • 13. Dezember 1939
  • 20. Dezember 1939
  • 28. Dezember 1939

Volltext

Die Vergünstigung git für die Dauer von zwei Jahren wertung gebührend berüdsichtigt werden müssen. Bei der 
vom Zeitpunkt der Vermietung ab. Ist die Wohnung, praktischen Durchführung dieser Anordnungen haben sich 
der Büroraum, 3. B. vom 1. Juni 1939 ab vermietet, so jedoc<; wie ich festgestellt habe, wiederholt Zweifel er- 
ist die Sondervergünstigung erstmalig für die Zeit vom geben. Zu ihrer Beseitigung stelle ich für die Be- 
1. Juni 1939 bis 31. März 1940 und weiterhin ohne wertung des Kleingartenlands die folgenden Richt- 
neuen Anirag für das Rechnungsjahr 1940 und für die linien auf. 
Zeit vom 1. April 1941 bis 31. Mai 1941 festzusezen Die nachstehenden Ziffern 1 bis 3 beziehen sich auf das 
und zu gewähren. Kleingartenland, die Ziffern 4 und 5 auf das 
Eine Neuberechnung des bereits festgesetzten Steuer- Dauerkleingartenland , die Zissern 6 und 7 auf 
erlasses findet statt, wenn die Miete für die umgebauten Freiflächen. In Ziffer 8 ist die Frage geregelt, unter 
Räume sich gegenüber der ersten Vereinbarung auf welchen Vorausseungen die Richtlinien bei unanfechtbaren 
Brund späterer Abreden ändert. Der Steuerpflichtige Bewertungen anzuwenden sind. 
hat daher jeheils zum Ende des Regnanigeiehren ent 
malig beim Ablauf der Vergün tigung, zu versichern, - 
daß feine Veränderung dieser Miete eingetreten ist, * 1. Kleingartenland: Begriff und Seststellung. 
bzw. anzugeben, worin die Veränderung besteht. ind Als K se | n g + ztenta nd am Sim „dieses Sriesses 
Im übrigen gilt allgemein, daß nur die verein- ind die Grundstüke anzujehen, ie der Kleingarten- un 
Bat igen IB a ie Ve fachlich Kleinpachtlandordnung vom 31, Juli 1919 (BGBl. S. 1371) 
geleisteten Zahlungen hinter den vereinbarten Mieten > 1 folgenden mit „KGO.“ abgekürzt =- unterliegen. 
zurüfbteiven, R ies, ür die Berechnung der Sonder: 8 1 Abs. 1 KGO. lautet: 
vergünstigung ohne Bedeutung. = ie für die Errech- : 5pi Dwbs 
nung der anteiligen Grundsteuer benötigten Gesamt- „Zum 3wen Ki vt gewerre M aß SIE EE 6 
rohmieten sowie die Einzelrohmiete des früheren nicht zu höheren als den von der unteren 
Ladens im Zeitpunkt des 1. Januar 1935 sind notfalls Nan behörde festgeseßten Preisen 
vom Finanzamt aus dessen Unterlagen zur Feststellung Derpu 923 werden.“ 3 
des Einheitswerts zu erfragen -- . p . €. 
| . Die von der unteren Verwaltungsbehörde festgesetzten 
Eine Neuberechnung des bereits festgesetzten Steuer- Preise liegen erheblich unter den Preisen für Garten- 
erlasses findet ferner. statt, wenn die Grundsteuer in- gelände, das nicht unter die Kleingarten- und Kleinpacht- 
joige Belastungserhöhung oder Ertragsminderung er- landordnung fällt. In der Regel wird deshalb aus der 
mäßigt wird.. Ermäßigungen infolge Belastungs- Tatsache, daß die Pacht für ein Gartengelände die von 
erhöhung oder Ertragsminderung gehen, soweit sie den der unteren Verwaltungsbehörde aufgestellten =- sehr 
gleichen Zeitabschnitt betreffen, der Ermäßigung infolge niedrigen -- Säße nicht übexsteigt, geschlossen 
Sondervergünstigung voraus; beim Erlaß wegen werden können, daß es sich um Kleingartenland im Sinn 
Sondervergünstigung ist also von der bereits ermäßigten des Geseßes handelt. Wie hoch der Satz ist, den die 
Grundsteuer auszugehen. Dadurch wird erreicht, daß der untere Verwaltungsbehörde festgesezt hat, ist bei dieser 
Steuerpflichtige, der bei der Ertragsminderung bereits zu erfragen. Untere Verwaltungsbehörde ist in den Land- 
die Billigervermietung geltend macht und, soweit sie kreisen in Preußen der Landrat, in anderen Ländern die 
10 v.H. überschreitet, berücsichtigt erhält, troß der entsprechende Verwaltungsbehörde, in den Stadtkreisen der 
außerdem gewährten Sondervergünstiaung nicht doppelt Oberbürgermeister. 
begünstigt wird. 
Da der Erlaß wegen Sondervergünstigung in der 3 a ; 
Regel im Anschluß an den Antra I festcestellt WE 2. Beschränkungen des Eigentümers von Kleingartenland. 
während der Erlaß infolge Belastungserhöhung oder Der Eigentümer von Kleingartenland unterliegt nicht 
Ertragsminderung vielfach erst später, zuweilen erst zum nur in der BemessunF des Pachtzinses (Ziffer 1), sondern 
Schluß des Rechnungsjahres endgültig festgestellt auch in anderen Beziehungen erheblichen Ver- 
werden kann, ist der Steuererlaß wegen der Sonder- fügungsbeschräntkungen. Insbesondere darf der 
vergünstigung vorbehaltlich einer etwaigen Ver- Eigentümer den Vertrag mit den Kleingärtnern nach 8 3 
änderung der vereinbarten Miete und vorbehalt- KGO. nur kündigen, wenn ein wichtiger Grund 
lich einer etwaigen Ermäßigung der zugrunde zu vorliegt. Als wichtiger Grund für eine Kündigung des 
legenden Grundsteuer infolge Belastungserhöhung oder Pachtverhältnisses wird im aügemeinen nur ein soforti- 
Ertragsminderung auszusprechen. ges Bauvorhaben angesehen. Auch in diesem Fall 
Zur Kontrolle der Zweijahresfrist und zur Berück- haben die zuständigen Behörden nach einer Unorönung 
sichtigung bei der Sollstellung bis zum Ablauf der Ver- des Reichsarbeitsministers arauf hinzuwirken, daß vo 
raum ist 4 Beo; ; ' :-, Eigentümer oder Verpächter geeignetes Ersaßzland 
günstigung ist in der Bemerkungsspalte der Steuerliste b ird. W öffentlich 
Nn Betteffenden Konto 9a vermerten: „Sonder Ji Dr gfeprrjer Eigentümer des Kleingartenfond: 
vergünsliqung vom (3. B.) 1. Juni. 1939 bis 31. Mai sind, jollen die zuständigen Behörden die Anerkennung 
Einer Ermäßigung aus allgemeinen Billigkeitsgründen ves wichtigen Ründigungegrunde ei Regelfall 
spflichtgemäßes Ermessen es Steueramts) geht der den Kleingärtnern Entschädigungen für die Räu“ 
Steuererlaß wegen der So ervergünstigung vorauf. mung des Grundstücks zu zahlen. 
= - Es unterliegt keinem Zweifel, daß diese Beschränkungen 
den gemeinen Wert des Kleingartenlands nicht unwesentlich 
beeinträchtigen. Diese Wertminderung muß bei der Fest“ 
Anlage. stellung des Einheitswerts unter allen Umständen berüd: 
sichtigt werden. 
Bewertung von Kleingartenland. 
Rderl. des RdF. vom 19. April 1938 (S. 3234 -- 3 111). 3. Bewertung von Kleingartenland. 
: . . : 5“ Talat 
Bei den Beratungen über Billigkeitsmaßnahmen auf „1, „Zei der Bewerkung des Kleingartenlands ist wie folg 
dem Gebiet der Grundsteuer ist angeregt worden, das 3 * | 
Kleingartenland in diese Maßnahmen einzubeziehen, a) Ausgangswert: Grundlage der Bewertung ist 
weil die bei ihm vorliegenden besonderen Verhältnisse bei der gemeine Wert, der für die Fläche als unbebautes 
der Grundsteuer berücksichtigt werden müßten. Es handelt Grundstü>k festzustellen wäre, wenn sie nicht Klein 
sich hier um die Verfügungsbeschränkungen, denen der gartenland wäre. Bei der Feststellung dieses 
Eigentümer derartigen Grundbesizes unterliegt. Diese erts ist -- wie für alle unbebauten Grundstü>ke = 
können jedoch nicht bei der Grundsteuer, sondern nur bei mit größter Sorgfalt und Vorsicht vorzugehen 
der Bewertung beachtet werden. Wiederholt habe ich Insbesondere darf nicht ohne weiteres für ein großes 
darauf hingewiesen, daß diese Beschränkungen bei der Be- Baugelände der gleiche Preis für 1 qm angeseß! 
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