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Neue Baupolizei-Verordnung für die Vororte von Berlin vom 30. Januar 1912 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Neue Baupolizei-Verordnung für die Vororte von Berlin vom 30. Januar 1912 (Public Domain)

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Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Zeitschrift

Titel:
Der Bär : illustrierte Wochenschrift für vaterländische Geschichte
Erschienen:
Berlin: Zillesen 1900
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2018
Erscheinungsverlauf:
1875-1900 ; mehr nicht digitalisiert
Fußnote:
Titelzusatz Band 1-4: Berlinische Blätter für vaterländische Geschichte und Alterthumskunde
Titelzusatz Band 5: Zeitschrift für vaterländische Geschichte und Alterthumskunde
Titelzusatz Band 6-14: illustrierte Berliner Wochenschrift, eine Chronik für's Haus
ZDB-ID:
2924408-0 ZDB
Berlin:
B 1 Allgemeines: Zeitungen
Dewey-Dezimalklassifikation:
943 Geschichte Deutschlands
Sammlung:
Allgemeine Landeskunde, Natur, Umwelt
Geschichte, Kulturgeschichte
Berliner Zeitungen, Zeitschriften
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1885
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2018
Berlin:
B 1 Allgemeines: Zeitungen
Dewey-Dezimalklassifikation:
943 Geschichte Deutschlands
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-14596707
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Signatur:
B 1/18:1884/85
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Berliner Zeitungen, Zeitschriften
Berliner Orte, Architektur, Stadtentwicklung, Wohnen
Allgemeine Landeskunde, Natur, Umwelt
Geschichte, Kulturgeschichte

Ausgabe

Titel:
4. Juli 1885, Nr. 40

Schnellzugriff

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  • Neue Baupolizei-Verordnung für die Vororte von Berlin vom 30. Januar 1912 (Public Domain)
  • Einband
  • Aufkleber: Simon Schropp'sche Landkarten-Handlung Berlin, Dorotheenstr. 53 (Schropp-Haus)
  • Verfügung des Polizei-Präsidenten von Berlin vom 18. November 1909
  • Werbung
  • Titelblatt
  • Städtische Plankammer. Technische Bibliothek der Bauverwaltung Berlin
  • Vorwort
  • Inhaltsverzeichnis
  • Erster Abschnitt. Bauerlaubnis, Prüfung und Abnahme der Bauten
  • Zweiter Abschnitt. Schutzmaßregeln bei der Bauausführung
  • Dritter Abschnitt. Bauvorschriften
  • Vierter Abschnitt. Sondervorschriften für die einzelnen Bauklassen
  • Fünfter Abschnitt. Sondervorschriften für Einfamilienhäuser
  • Sechster Abschnitt. Sondervorschriften für Fabrikbauten
  • Siebenter Abschnitt. Schlußbestimmungen
  • Anlage. Geltungsbereich und Bauklassenverteilung der Baupolizeiverordnung für die Vororte von Berlin vom 30. Januar 1912 und der P.B. v. 27. März und 18. Juni 1912 und 9. April 1913
  • Anhang
  • I. Alphabetisches Sachregister
  • II. Ortsverzeichnis
  • Werbung
  • Rückdeckel
  • Farbkarte

Volltext

82 
stücke fortfallen, sobald die Eintragung im Grund— 
buche auch nur eines Grundstücks gelöscht wird. 
10. Die Länge von Seitenflügeln und Mittelflügeln, 
von der hinteren Umfassungswand der Vordergebäude 
ab gerechnet, darf das Maß von 10 menicht überschreiten. 
Vorsprünge an den Seiten- und Mittelflügeln dürfen 
das Maß von 2,50 mm nicht überschreiten. 
11. Seiten-, Mittel-, Hinter- und Quergebäude — 
abgesehen von Nebenanlagen — sind verboten. 
12. In Nebenanlagen ist die Einrichtung von Räu— 
men zum dauernden Aufenthalt von Menschen mit einem 
Gesamtflächeninhalt von höchstens 60 qm statthaft. 
13. Der Steigungswinkel der Dachfläche zu der 
wagerecht auf den Umfassungswänden liegend gedachten 
Ebene darf nicht mehr als 600, bei Anordnung von 
Mansardendächern mit Aufschiebling sowie bei Herstel— 
lung von Künstlerateliers im Dachgeschosse nicht mehr 
als 700 betragen. Diese Vorschrift findet keine Anwen— 
dung, wenn nur ein Hauptgeschoß errichtet wird. 
14. Gartenhallen, Lauben und offene Schuppen, 
deren Fronthöhe im einzelnen nicht mehr als 3 m und 
deren Flächeninhalt zusammen nicht mehr als 25 qm be— 
trägt, kommen bei Berechnung der Baulichkeiten, die 
nach Ziffer 1 auf den Baugrundstücken errichtet werden 
dürfen, nicht in Anrechnung. Sie können auch inner— 
halb der nach 8 13 Ziffer 5 bis 7 und 9 unbebaut zu 
lassenden Flächen errichtet werden. 
15. Für Wirtschaftsgebäude auf Grundstücken, die 
landwirtschaftlichen oder gärtnerischen Betrieben dienen, 
können Ausnahmen von den Vorschriften in Ziffer 1, 10 
und 11 zugelassen werden. Jedoch darf der Gesamt— 
flächeninhalt aller errichteten Baulichkeiten zusammen 
nicht mehr als 0 der Fläche des Baugrundstücks (8 12 
Ziffer 1) einnehmen. 
5) Nach der P.VB. vom 27. 3. 1912.
	        

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