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Amtsblatt für Berlin (Public Domain) Ausgabe 37.1987,1 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Amtsblatt für Berlin (Public Domain) Ausgabe 37.1987,1 (Public Domain)

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Zeitschrift

Titel:
Der Bär : illustrierte Wochenschrift für vaterländische Geschichte
Erschienen:
Berlin: Zillesen 1900
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2018
Erscheinungsverlauf:
1875-1900 ; mehr nicht digitalisiert
Fußnote:
Titelzusatz Band 1-4: Berlinische Blätter für vaterländische Geschichte und Alterthumskunde
Titelzusatz Band 5: Zeitschrift für vaterländische Geschichte und Alterthumskunde
Titelzusatz Band 6-14: illustrierte Berliner Wochenschrift, eine Chronik für's Haus
ZDB-ID:
2924408-0 ZDB
Berlin:
B 1 Allgemeines: Zeitungen
Dewey-Dezimalklassifikation:
943 Geschichte Deutschlands
Sammlung:
Allgemeine Landeskunde, Natur, Umwelt
Geschichte, Kulturgeschichte
Berliner Zeitungen, Zeitschriften
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1885
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2018
Berlin:
B 1 Allgemeines: Zeitungen
Dewey-Dezimalklassifikation:
943 Geschichte Deutschlands
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-14596707
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Signatur:
B 1/18:1884/85
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Berliner Zeitungen, Zeitschriften
Berliner Orte, Architektur, Stadtentwicklung, Wohnen
Allgemeine Landeskunde, Natur, Umwelt
Geschichte, Kulturgeschichte

Ausgabe

Titel:
21. März 1885, Nr. 25

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  • Amtsblatt für Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 37.1987,1 (Public Domain)
  • Titelblatt
  • Inhaltsverzeichnis 1987
  • Ausgabe 1987,1 Nr. 1, 9. Januar 1987
  • Ausgabe 1987,2 Nr. 2, 16. Januar 1987
    Ausgabe 1987,2 Nr. 2, 16. Januar 1987
  • Ausgabe 1987,3 Nr. 3, 23. Januar 1987
  • Ausgabe 1987,4 Nr. 4, 30. Januar 1987
  • Ausgabe 1987,5 Nr. 5, 6. Februar 1987
  • Ausgabe 1987,6 Nr. 6, 13. Februar 1987
  • Ausgabe 1987,7 Nr. 7, 20. Februar 1987
  • Ausgabe 1987,8 Nr. 8, 23. Februar 1987
  • Ausgabe 1987,9 Nr. 9, 26. Februar 1987
  • Ausgabe 1987,10 Nr. 10, 27. Februar 1987
  • Ausgabe 1987,11 Nr. 11, 6. März 1987
  • Ausgabe 1987,12 Nr. 12, 13. März 1987
  • Ausgabe 1987,13 Nr. 13, 20. März 1987
  • Ausgabe 1987,14 Nr. 14, 26. März 1987
  • Ausgabe 1987,15 Nr. 15, 27. März 1987
  • Ausgabe 1987,16 Nr. 16, 3. April 1987
  • Ausgabe 1987,17 Nr. 17, 7. April 1987
  • Ausgabe 1987,18 Nr. 18, 10. April 1987
  • Ausgabe 1987,19 Nr. 19, 16. April 1987
  • Ausgabe 1987,20 Nr. 20, 23. April 1987
  • Ausgabe 1987,21 Nr. 21, 24. April 1987
  • Ausgabe 1987,22 Nr. 22, 4. Mai 1987
  • Ausgabe 1987,23 Nr. 23, 7. Mai 1987
  • Ausgabe 1987,24 Nr. 24, 8. Mai 1987
  • Ausgabe 1987,25 Nr. 25, 12. Mai 1987
  • Ausgabe 1987,26 Nr. 26, 15. Mai 1987
  • Ausgabe 1987,27 Nr. 27, 18. Mai 1987
  • Ausgabe 1987,28 Nr. 28, 22. Mai 1987
  • Ausgabe 1987,29 Nr. 29, 27. Mai 1987
  • Ausgabe 1987,30 Nr. 30, 29. Mai 1987
  • Ausgabe 1987,31 Nr. 31, 2. Juni 1987
  • Ausgabe 1987,32 Nr. 32, 5. Juni 1987
  • Ausgabe 1987,33 Nr. 33, 12. Juni 1987
  • Ausgabe 1987,34 Nr. 34, 16. Juni 1987
  • Ausgabe 1987,35 Nr. 35, 19. Juni 1987
  • Ausgabe 1987,36 Nr. 36, 26. Juni 1987
  • Ausgabe 1987,37 Nr. 37, 30. Juni 1987
  • Ausgabe 1987,38 Nr. 38, 3. Juli 1987
  • Ausgabe 1987,39 Nr. 39, 7. Juli 1987
  • Ausgabe 1987,40 Nr. 40, 10. Juli 1987
  • Ausgabe 1987,41 Nr. 41, 16. Juli 1987
  • Ausgabe 1987,42 Nr. 42, 17. Juli 1987
  • Ausgabe 1987,43 Nr. 43, 24. Juli 1987
  • Ausgabe 1987,44 Nr. 44, 31. Juli 1987
  • Ausgabe 1987,45 Nr. 45, 7. August 1987

Volltext

Steuer- und Zollblatt für Berlin 37. Jahrgang Nr.3 23. Januar 1987 72 
rufsverbände. Diese hätten glaubhaft durchschnittliche und vom 11: Mai: 1979 VL R129/77 (BFHE 127,546; 
Verpflegungsmehraufwendungen in dieser Höhe dar- BStBI Il 1979, 474)* setzt die Annahme einer Dienst- 
getan. Der Interessengegensatz zwischen den Tarifver- reise voraus, daß ein Arbeitnehmer vorübergehend 
tragsparteien biete — was durch $ 3 b Abs. 1 des Ein- den Ort seiner regelmäßigen Arbeitsstätte verläßt, um 
kommensteuergesetzes (EStG) verdeutlicht werde — aus dienstlichen Gründen anderswo tätig zu werden. 
eine Gewähr für eine maßvolle Festsetzung der anfal- Der BFH hat in diesen Urteilen weiter entschieden, daß 
lenden Verpflegungsmehraufwendungen. sich bei einem Berufskraftfahrer die regelmäßige Ar- 
” 3 beitsstätte nur dann am Betriebssitz des Arbeitgebers 
RE SCH Air ESCHE Amen nienverkehr befindet, wenn sich aus der Häufigkeit des Aufenthalts 
und führe für letztere grundsätzlich — in Einzelfällen Sm DEMSbSSitz NO gem Umfang der dorügen Verlich- 
könne dies anders sein — nicht zu einer offensichtlich WngSn ergibt daß Esel Fa beruCher MIeIDNOK 
unzutreffenden Besteuerung. Bei Unterbrechung der des Fahrers Sl IS dies nicht der Fall. dann 1St- die 
Fahrt seien die Pauschalen allerdings nicht anzuwen- SAndige ArDEiSSIAUG des Benufskralifahrers das von 
den, wobel ein Halt keine Unterbrechung sel ihm benutzte Fahrzeug mit der Folge, daß er keine 
. . Dienstreisen ‚oder Dienstgänge durchführt. Dement- 
Die Revision des FA ist nicht begründet. Die An- sprechend sind die Verfahrensbeteiligten des Streitfal- 
schlußrevision des Klägers hat dagegen Erfolg. Der les und das FG in rechtlich nicht zu beanstandender 
Kläger kann die pauschal (ohne Einzelnachweis) gel- Weise davon ausgegangen, daß der Kläger keine 
tend gemachten Verpflegungsmehraufwendungen Dienstreisen unternommen hat, weil die von ihm ge- 
nach $9 Abs. 1 Satz 1 EStG als Werbungskosten bei fahrenen Omnibusse jeweils seine Arbeitsstätte sind. 
seinen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit abzie- f 
hen. 3. Da Berufskraftfahrer, deren Fahrzeug ihre Arbeits- 
| stätte ist, aber ebenso wie solche, die Dienstreisen 
1. Der Senat hat anerkannt, daß Verpflegungs- durchführen, beruflich veranlaßte Verpflegungsmehr- 
mehraufwendungen steuerlich berücksichtigt werden aufwendungen haben können und — nach den Aus- 
können, soweit sie beruflich veranlaßt sind.’ Er läßt führungen des BMF — typischerweise auch tatsäch- 
insoweit auch einen Abzug von Pauschalbeträgen — lich haben, hat die Finanzverwaltung für die erstge- 
also ohne Einzelnachweis — zu, was er z.B. für nannte Gruppe von Berufskraftfahrern durch die be- 
Dienstgänge (Urteil vom 14. August 1981 VIR 115/78, zeichneten :BMF-Schreiben vom 29. Juni 1979 und 
BFHE 134, 139, BStBIIl 1982, 24”) und zuletzt für vom 2. Januar 1980 sowie durch Abschn. 22 LStR 1981 
Dienstreisen (Urteil vom 25. Oktober 1985 VIR 15/81, Pauschalbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen 
BFHE 145, 181, BStBI II 86, 200%) ausdrücklich ent- festgelegt. Der erkennende Senat ist der Auffassung, 
schieden hat. daß diese auch von den FG zu beachten sind. 
Der Senat hat vor allem in dem letztbezeichneten Na n BE : 
Urteil bestätigt, daß die in den LStR festgelegten a) Die hier maßgebliche Regelung gilt für Arbeitneh- 
Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen Mer, die auf einem Fahrzeug tätig sind, das ihre regel- 
bei‘ Dienstreisen grundsätzlich auch von den FG zu mäßige Arbeitsstätte darstellt (Abschn. 22 Abs. 2 Nr. 3 
beachten sind, Er ließ. sich dabei von der Erwägung LStR 1981 ) also insbesondere für solche Berufskraft- 
leiten, daß die Feststellung der Höhe der Mehraufwen- fahrer, die keine Dienstreisen durchführen (vgl. hierzu 
dungen dem Bereich der Sachverhaltsermittlung zuzu- vorsiehend 2) Tr dISSEN Personenkreis nd ne 
ordnen sei. An sich sei insoweit eine Schätzung der stimmte Pauschbeträge für beruflich veranlaßte Ver- 
Aufwendungen im Einzelfall erforderlich. Die Finanzver- Pflegungsmehraufwendungen (Abschn. 22 Abs. 3 Nr-3 
waltung könne jedoch eine griffweise Schätzung StR 1981) festgelegt. 
durchführen und demgemäß Pauschbeträge festset- Dadurch wird im Bereich der Sachverhaltsermittlung 
zen, um das Erhebungsverfahren zu vereinfachen, die eine Beweiserleichterung eingeführt. Dazu ist die Fi- 
Gleichmäßigkeit der Besteuerung zu gewährleisten —nanzverwaltung vor allem deshalb berechtigt, weil auf 
und den Steuerpflichtigen die Sammlung von Belegen diese Weise eine gleichmäßige Besteuerung innerhalb 
Zu ersparen, der hier angesprochenen Berufsgruppe erreicht wird. 
Hinsichtlich der Höhe der Pauschbeträge hat der Beim erkennenden Senat waren verschiedene Verfah- 
Senat in dem Urteil in BFHE 145, 181, BStBI IL 1986, en anhängig, in denen die FA — bei grundsätzlich 
200% gefordert, daß die Schätzungsgrundlagen der Fi- übereinstimmender Sachverhaltsgestaltung — einen 
nanzverwaltung nachvollziehbar sein müßten. Er hat beruflich veranlaßten Verpflegungsmehraufwand in ei- 
dies bei den für Dienstreisen in den LStR festgelegten igen Fällen voll verneinten, in anderen Fällen pau- 
Pauschbeträgen für gegeben erachtet, weil sie sich an Schal einmal mit 5 DM und ein anderes Mal mit 6 DM 
den entsprechenden Regelungen des öffentlichen berücksichtigten. Eine derartig unterschiedliche Be- 
Dienstes orientierten und weil bei diesen durch Ge- handlung an sich übereinstimmender Kosten ist nach 
setz- und/oder Verordnungsgeber getroffenen Rege- Auffassung des Senats mit den. Grundsätzen GE! 
lungen nicht davon ausgegangen werden könne, daß Gleichmäßigkeit der Besteuerung kaum vereinbar. 
On SS DTEAS ABS TONIE BEHSOS SEINES Die vorbezeichnete Richtlinienregelung. dient dar- 
über hinaus der Verfahrensökonomie. Es bleibt der 
2. Der Kläger hat allerdings weder einen Dienstgang Finanzverwaltung nämlich erspart, in allen Fällen nach- 
noch eine Dienstreise durchgeführt. Nach den zuprüfen, wie hoch die tatsächlichen beruflich veran- 
BFH-Entscheidungen vom 24. November 1978 laßten Verpflegungsmehraufwendungen waren. Die in 
VIR 171-172/76 (BFHE 126. 454. BStBI II 79, 148) Betracht kommenden Steuerpflichtigen werden von 
'y StZBI. Bin. 1982 S.719 der aufwendigen Sammlung von Belegen, deren Wert 
2) StZBi. Bin. 1984 S. 1249 m 
3) StZBl. Bin. 1979 S.729 4) StıZBl. Bin. 1979 S. 2033
	        

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