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Der Bär (Public Domain) Ausgabe 11.1885 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Der Bär (Public Domain) Ausgabe 11.1885 (Public Domain)

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Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Zeitschrift

Titel:
Der Bär : illustrierte Wochenschrift für vaterländische Geschichte
Erschienen:
Berlin: Zillesen 1900
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2018
Erscheinungsverlauf:
1875-1900 ; mehr nicht digitalisiert
Fußnote:
Titelzusatz Band 1-4: Berlinische Blätter für vaterländische Geschichte und Alterthumskunde
Titelzusatz Band 5: Zeitschrift für vaterländische Geschichte und Alterthumskunde
Titelzusatz Band 6-14: illustrierte Berliner Wochenschrift, eine Chronik für's Haus
ZDB-ID:
2924408-0 ZDB
Berlin:
B 1 Allgemeines: Zeitungen
Dewey-Dezimalklassifikation:
943 Geschichte Deutschlands
Sammlung:
Allgemeine Landeskunde, Natur, Umwelt
Geschichte, Kulturgeschichte
Berliner Zeitungen, Zeitschriften
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1885
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2018
Berlin:
B 1 Allgemeines: Zeitungen
Dewey-Dezimalklassifikation:
943 Geschichte Deutschlands
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-14596707
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Signatur:
B 1/18:1884/85
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Berliner Zeitungen, Zeitschriften
Berliner Orte, Architektur, Stadtentwicklung, Wohnen
Allgemeine Landeskunde, Natur, Umwelt
Geschichte, Kulturgeschichte

Ausgabe

Titel:
31. Januar 1885, Nr. 18

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Der Bär (Public Domain)
  • Ausgabe 11.1885 (Public Domain)
  • Titelblatt
  • Inhaltsverzeichnis
  • 4. October 1884, Nr. 1
  • 11. October 1884, Nr. 2
  • 19. October 1884, Nr. 3
  • 26. October 1884, Nr. 4
  • 1. November 1884, Nr. 5
  • 8. November 1884, Nr. 6
  • 16. November 1884, Nr. 7
  • 22. November 1884, Nr. 8
  • 20. November 1884, Nr. 9
  • 6. Dezember 1884, Nr. 10
  • 13. Dezember 1884, Nr. 11
  • 20. Dezember 1884, Nr. 12
  • 27. Dezember 1884, Nr. 13
  • 3. Januar 1885, Nr. 14
  • 10. Januar 1885, Nr. 15
  • 17. Januar 1885, Nr. 16
  • 24. Januar 1885, Nr. 17
  • 31. Januar 1885, Nr. 18
  • 7. Februar 1885, Nr. 19
  • 14. Februar 1885, Nr. 20
  • 21. Februar 1885, Nr. 21
  • 28. Februar 1885, Nr. 22
  • 7. März 1885, Nr. 23
  • 14. März 1885, Nr. 24
  • 21. März 1885, Nr. 25
  • 28. März 1885, Nr. 26
  • 4. April 1885, Nr. 27
  • 11. April 1885, Nr. 28
  • 18. April 1885, Nr. 29
  • 26. April 1885, Nr. 30
  • 2. Mai 1885, Nr. 31
  • 8. Mai 1885, Nr. 32
  • 16. Mai 1885, Nr. 33
  • 23. Mai 1885, Nr. 34
  • 30. Mai 1885, Nr. 35
  • 6. Juni 1885, Nr. 36
  • 13. Juni 1885, Nr. 37
  • 20. Juni 1885, Nr. 38
  • 27. Juni 1885, Nr. 39
  • 4. Juli 1885, Nr. 40
  • 11. Juli 1885, Nr. 41
  • 18. Juli 1885, Nr. 42
  • 26. Juli 1885, Nr. 43
  • 1. August 1885, Nr. 44
  • 8. August 1885, Nr. 45
  • 16. August 1885, Nr. 46
  • 22. August 1885, Nr. 47
  • 29. August 1885, Nr. 48
  • 5. September 1885, Nr. 49
  • 12. September 1885, Nr. 50
  • 19. September 1885, Nr. 51
  • 26. September 1885, Nr. 52

Volltext

«8 
Erscheint wöchentlich am Sonnabend und ist durch alle Luchhandlungen, Seitungsspeditionen und Postanstalten für 2 Mark 50 Pf, 
XI. Jahrgang. vierteljährlich zu beziehen. - Jm Postzeitungs-Latalog eingetragen unter Nr. 2465. den 31. Januar 
Nr. 18. Verlag von Gebrüder Paetel in Berlin )V. 1886. 
Ephraim und Gohkowsky. 
Historischer Roman in drei Bänden von 10. Wey ergänz. (Fortsetzung.) 
Nachdruck verboten. 
Gesetz v. 11. VI. 70. 
xx. 
Durch die Juden- und Spandauerstraße zur Gerichts 
laube hin drängt von den niederen Schichten der Bevölkerung, 
wer sich immer von der täglichen Hausarbeit hat frei machen 
können. Dort, neben der Gerichtslaube, ist der Schandpfahl, 
an dem, wer öffentlich 
gegen Sitte oder Gesetz 
gefehlt, auch vor Aller 
Augen sein Vergehen 
sühnen, und sein Ver 
gehen mit seiner Ehre 
bezahlen mag. 
Allen Bemühungen 
Gotzkowsky's ist nicht ge 
lungen, die Vorsitzenden 
des Berliner Rathes, dem 
bisher noch die Gerichts 
barkeit über die in der 
Stadt ansässigen Israe 
liten zusteht, während 
über etwaige Privatzän 
kereien unter ihnen ihre 
Rabbiner und Aeltesten 
in der Synagoge entschei 
den, für seine Ansichten 
zu gewinnen, daß der 
Daniel Wolff verhältniß- 
lnäßig schuldlos erscheine, 
der großen Mitschuld 
Ephraim's gegenüber. 
Direkte Beweise ver 
mag er nicht zu geben; 
und mit dem begünstigten königlichen Münzmeister, der von 
keinem Aufträge an Wolff zu wiffen behauptet, ist ohne Beweise 
nicht zu rechten; bei der allgemeinen Geldnoth kann Jeder sich 
allzu leicht in der Lage sehen, seine Hilfe erbitten zu müssen. 
Prinzeß Wilhelmine von Preußen. 
Schwester Friedrichs des Großen. Nach einem Gemälde. 
Der Wolff gilt für einen armen, fast bankerotten Juden, 
— und jeder Bankerott eines Israeliten gilt von vornherein 
für einen betrügerischen, der ihn seines Schutzrechtes beraubt. 
Weshalb also einen Menschen schützen, der ohne Hülfe seiner 
reichen Verwandten sein Schutzrecht längst verwirkt hätte und 
ohnehin — ein Jude ist. 
Die ehrenrührigen Be 
schuldigungen im Droh 
schreiben des russischen 
Gesandten sind unver 
gessen. Hat Tottleben, 
unbegreiflich genug, die 
Bestrafung des vermeint 
lichen Spions der Stadt 
anheimgegeben — ent 
schuldbar wie das Ver 
gehen den eigenen Lands- 
leuten erscheint — kann 
die Stadt, schon um der 
frechen Lüge willen, daß 
sie selber — zumal in 
einer Zeit, wo Graf Tott 
leben Herr der Stadt 
war und in fast freund 
schaftlichen Unterhand 
lungen alle Milde walten 
ließ — einen Juden zum 
Spion gedungen habe, 
den Verleumder nicht un 
gestraft lassen. 
Der König ist noch 
immer seiner Hauptstadt 
fern, und wenn vielleicht schon im nächsten Frühling — wer will 
voraussehen, wie bei dem ewig wechselnden Kriegsglück sich Alles 
gestalten mag, — die Ruffen wiederkehren, um zum dritten 
Male die Hauptstadt zu belagern, ist ohnehin wegen der rttck- 
(S. Seite 287.)
	        

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