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Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1932 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

Volltext: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1932 (Public Domain)

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Zeitschrift

Titel:
Der Bär : illustrierte Wochenschrift für vaterländische Geschichte
Erschienen:
Berlin: Zillesen 1900
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2018
Erscheinungsverlauf:
1875-1900 ; mehr nicht digitalisiert
Fußnote:
Titelzusatz Band 1-4: Berlinische Blätter für vaterländische Geschichte und Alterthumskunde
Titelzusatz Band 5: Zeitschrift für vaterländische Geschichte und Alterthumskunde
Titelzusatz Band 6-14: illustrierte Berliner Wochenschrift, eine Chronik für's Haus
ZDB-ID:
2924408-0 ZDB
Berlin:
B 1 Allgemeines: Zeitungen
Dewey-Dezimalklassifikation:
943 Geschichte Deutschlands
Sammlung:
Allgemeine Landeskunde, Natur, Umwelt
Geschichte, Kulturgeschichte
Berliner Zeitungen, Zeitschriften
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1883
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2018
Berlin:
B 1 Allgemeines: Zeitungen
Dewey-Dezimalklassifikation:
943 Geschichte Deutschlands
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-14577879
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Signatur:
B 1/18:1882/83
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Berliner Zeitungen, Zeitschriften
Berliner Orte, Architektur, Stadtentwicklung, Wohnen
Allgemeine Landeskunde, Natur, Umwelt
Geschichte, Kulturgeschichte

Ausgabe

Titel:
9. Juni1883, Nr. 37

Schnellzugriff

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  • Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1932 (Public Domain)
  • Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin
  • Nr. 1 (1-14), 1932/01/08
  • Nr. 2 (16-37), 1932/01/22
  • Nr. 3 (38-42), 1932/01/29
  • Nr. 4 (43-68), 1932/02/19
  • Nr. 5 (69-86), 1932/02/26
  • Nr. 6 (87-87e, 1932/02/26
  • Nr. 7 (88-102), 1932/03/04
  • Nr. 8 (103-131), 1932/03/11
  • Nr. 9 (132-153), 1932/04/01
  • Nr. 10 (154-206), 1932/04/29
  • Nr. 11 (207-214), 1932/05/06
  • Nr. 12 (215-246), 1932/06/03
  • Nr. 13 (247a u b), 1932/06/06
  • Nr. 14 (248-283), 1932/06/17
  • Nr. 15 (284), 1932/06/17
  • Nr. 16 (285-294), 1932/06/24
  • Nr. 17 (295-368), 1932/09/09
  • Nr. 18 (369-373), 1932/09/16
  • Nr. 19 (374-388), 1932/09/30
  • Nr. 20 (389-398), 1932/10/07
  • Nr. 21 (399-415), 1932/10/19
  • Nr. 22 (416-437), 1932/11/04
  • Nr. 23 (438-447), 1932/11/11
  • Nr. 24 (448), 1932/11/14
  • Nr. 25 (449-465), 1932/11/23
  • Nr. 26 (466-481), 1932/12/09

Volltext

40 
38. Vorlage (Fin. \ III, 3 VIII 100*) — «ur Be 
schlußfassung —. betr. den Verkauf von 2 Erbbau 
parzellen im Falkenhagener Feld -— Bezirksamt 
Spandau — und grundsätzliche Zustimmung zu dem 
Verkauf der übrigen Erbbauparzellen zu demselben 
Preis und denselben Bedingungen. 
Ich bitte, zu beschließen: 
Die Stadtverordnetenversammlung erklärt sich mit 
dem Verkauf von 2 Erbbaupachtparzellen im Falken 
hagener Feld — Bezirksamt Spandau zu den Be 
dingungen der V orlage vom 21. Januar 1932 einver 
standen. Ferner stimmt die V ersammlung grundsätzlich 
dem Verkauf der übrigen Erbbauparzellen zu demselben 
Preis und denselben Bedingungen zu. Der Erlös ist 
beim Grunderwerbsstock zu vereinnahmen. 
* 
Die Stadt Berlin hat im Jahre 1925 für verschiedene, 
im Falkenhagener Feld gelegene Grundstücke ein Erb 
baurecht für die Zeit von 50 Jahren bestellt. Der jähr 
liche Erbbauzins beträgt bei 1 qm Erbbaugelände 9 Gpfg. 
Nach den Vertragsangeboten vom 26. und 27. Oktober 
1931 wollen die Erbbauberechtigten 
a) der Maschinentechniker Franz Ziemer und 
b) die Gemeinnützige Baugesellschaft Adamstraße 
m. b. H. 
ihre am Spekteweg bzw. an der Mühlheimer Straße 
gelegenen Parzellen käuflich erwerben. Die Grundstücke, 
auf dem Lageplan des Bezirksvermessungsamtes vom 
23. November 1931 rot angegeben, haben eine Größe 
von 1049 und 1037 qm. 
Der Kaufpreis beträgt 3 RM. je Quadratmeter 
3147 RM. bzw. 3111 RM. und ist bar vor der Auf 
lassung zu zahlen. Die Kosten des V ertrages und seiner 
Durchführung, der Auflassung und die Grunderwerb 
steuer tragen die Käufer. Eine etwaige Wertzuwachs- 
steuer trägt die Stadt Berlin, ln den Kaufpreisen sind 
die auf die Grundstücke entfallenden Straßenkosten 
nicht einbegriffen. 
Beide Parzellen sind bereits seit Jahren mit Ge 
bäuden besetzt. Die mit den Käufern seinerzeit be 
schlossenen Erbbauverträge treten mit dem Zeitpunkte 
der Auflassung außer Kraft. 
Gleichzeitig sollen die übrigen mit dem Erbbaurecht 
belegten Parzellen den in Frage kommenden Erb 
pächtern zum Kauf angeboten werden. Aus diesem 
Grunde bitte ich, generell beschließen zu wollen, daß 
dem Verkauf dieser auf dem Lageplan rot umrandeten 
Parzellen zu demselben Preis und denselben Bedingungen 
zugestimmt wird. 
Die Bezirkskörperschaften, der Grundeigentums 
ausschuß und der Magistrat haben grundsätzlich dem 
Verkauf der Erbbauparzellen zugestimmt. 
Magistratsdezernent: Stadtrat Dr. Heuer. 
Berlin, den 21. Januar 1932. 
Der Oberbürgermeister. 
Dr. S a h m. 
St. V. 32. — B. III. 2. — Bez. 8. 
40. Beschlüsse des Haushaltsausschusses vom 26. Ja 
nuar 1932. 
Der Haushaltsausschuß empfiehlt der Stadtver 
ordnetenversammlung folgende Beschlußfassung: 
1. Vorlage, betr. den Prüfungsbericht der Haupt 
prüfungsstelle über Stiftungen für das Jahr 1929: 
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt Kenntnis 
von dem Prüfungsbericht der Hauptprüfungsstelle über 
Stiftungen für das Jahr 1929 und erteilt die Entlastung. 
2. Antrag der Stadtv. Granaß u. Parteifr., betr. 
die Ermäßigung der Gebühren für die Stadt-
	        

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