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Zentralblatt der Bauverwaltung (Public Domain) Ausgabe 1914 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Zentralblatt der Bauverwaltung (Public Domain) Ausgabe 1914 (Public Domain)

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Monografie

Verfasser:
Blenck, Emil
Titel:
Das Königliche statistische Bureau in Berlin beim Eintritte in sein neuntes Jahrzehnt / von E. Blenck
Erschienen:
Berlin: Verl. des Königlichen statistischen Bureaus, 1885
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2018
Umfang:
190 Seiten
Fußnote:
Separatabdr. aus der Zeitschrift des Königl. preuss. statistischen Bureaus, 1885
Berlin:
B 775 Staat. Politik. Verwaltung: Reichs- und Bundesbehörden. Behörden der DDR. Preußische Behörden. Stiftungen
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-13065664
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Signatur:
B 775 Statist 3
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Kapitel

Titel:
IV. Die mit dem Königlichen statistischen Bureau in Verbindung stehenden Institute

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  • Zentralblatt der Bauverwaltung (Public Domain)
  • Ausgabe 1914 (Public Domain)
  • Titelblatt
  • Inhalts-Verzeichnis des 34. Jahrgangs, 1914.
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  • Nr. 101
  • Nr. 102
  • Nr. 103

Volltext

17 
Zentralblatt der Bauverwaltung. 
Herausgegeben im Ministerium der öffentlichen Arbeiten, 
Nr. 3. Berlin, 10. Januar 1914. 34. Jahrgang. 
Eriobelnt Mittwoch u. Sonnabend. — Sohrlfüeltting: W. Wilhelmstr. 79a. — Qfl*cf>i»ft*t«lle und Annahme der Anzeigen: W. Wuiielmstr. so. — Bezugtprdl«: Vierteljährlich 3 Mark. 
Einschließlich Abtragen, Post- oder Streif bandausendung 8,75 Mark; deagl. für das Ausland 4,80 Mark. 
IlHALT: AnMMiM: RunderlaB Ton 27.Dezember 1918, betr. die Gewährleistung von Krankenhilfe oder von Bezügen an Beamte. Angestellte und Arbeiter. — Dienst- 
Nachrichten. — NIohtamtHohes.' Die Erfindung dor Brettverzinkone im alten Ägypten. — Schulneubauten in BerUn-Tempelbof. — Das Kabel im Brückenbau. — 
Vermisohtes; Wettbewerb für Entwürfe zum Bau einer Leichenballe mit Gödäohtniakapellen in Cassel. — Verhandlungen der Vereine der Baustoff- 
gewerbe. — Jahresbericht 1913 vom Königlichen Materialprüf tingeamt der Technischen Hochschule in Berlin. — Vollendung des erten großen Bewässerangs- 
werkei in Babylonien. — Wasseretände in den norddeutschen Stromgebieten im Dezember 1918. — Büchersehau, 
Amtliche Mitteilungen. 
Banderlaß, betreffend die Gewährleistung von Krankenhilfe 
oder von Bezügen an Beamte, Angestellte und Arbeiter, 
Berlin, den 27. Dezember 1913. 
I. Das Königliche Staatsministerium hat beschlossen, daß alle in 
Betrieben oder im unmittelbaren Dienste des Staates gegen Entgelt 
beschäftigten Beamten, deren Diensteinkommen 2500 Mark jährlich 
nicht übersteigt, von der gesetzlichen Krankenversicherung auf Grund 
des § 109 der Reichsversicherungsordnung dadurch befreit werden 
sollen, daß ihnen in Krankheitsfällen ein Anspruch auf Gehalt, Ruhe 
geld, Wartegeld oder ähnliche Bezüge im Vj 2 fachen Betrage des 
Krankengeldes auf die Dauer der Regalleistungen der Krankenkassen 
(§§ 179, 182, 183, 214 RVO.) gewährleistet wird. 
Auf Grund dieses Staatsministerialbeschlusses wird hiermit für 
den Bereich der allgemeinen Bauverwaltung bestimmt, daß ein solcher 
Anspruch auf Gehalt, Ruhegeld usw. nach Vorschrift des § 169 RVO. 
für alle in dieser Verwaltung beschäftigten Beamten (etatmäßige, wie 
diätarisch beschäftigte), deren Diensteinkommen 2500 Mark jährlich 
nicht übersteigt, als gewährleistet anzusehen ist, so daß diese Beamten 
auf Grund des § 169 RVO. versicherungsfrei sind. 
II. Ferner hat das Königliche Staatsministerium beschlossen, daß 
auf Grund des § 369 RVO. auch nichtbeamtete Personen (Angestellte 
und Arbeiter), die in Betrieben oder im unmittelbaren Dienste des 
Staates beschäftigt werden, durch Gewährleistung von Krankenhilfe 
oder von Bezügen im l l / 3 fachen Betrage des Krankengeldes nach 
Maßgabe der erwähnten Vorschrift von der gesetzlichen Kranken- 
versicherungspllicht befreit werden können, daß aber hiervon nur in 
besonderen Ausnahmefallen nach Verständigung mit der Finanzver 
waltung Gebrauch gemacht werden soll. z. B. bei Wahrnehmung von 
dauernden beamtenartigen Funktionen durch Angestellte, bei einer 
schon bisher üblichen Anstellung auf lange Frist unter Fortgewährung 
der Bezüge im Krankheitsfälle oder bei der Möglichkeit, die Ange 
stellten und Arbeiter bei staatlichen Krankenanstalten besser und 
einfacher zu versorgen als unter Zuhilfenahme von Krankenkassen 
einrichtungen u. a. m. 
Für die allgemeine Bauverwaltung kommt, soweit sich die Ver 
hältnisse hier übersehen lassen, die Gewährleistung von Krankenhilfe 
oder Bezügen in der angedeuteten Weise für nichtbeamtete Personen 
nicht in Frage. Deshalb sind alle im Bereich dieser Verwaltung in 
Betrieben oder im Dienste des Staates gegen Entgelt beschäftigten 
Lohnangestellten (z. B. Techniker, Zeichner, ferner Hausdiener, 
Pförtner, Nachtwächter, Drucker, Schreibmaschinendamen, Fernsprech- 
gehülinnen), deren Diensteinkommen 2500 Mark jährlich nicht über 
steigt, sofern sie nicht bereits in Betriebs- oder sonstigen Kranken 
kassen versichert sind, vom 1. Januar 1914 ab für den Fall der Krank 
heit zu versichern. 
Ew. . . . wollen wegen der alsbaldigen rechtzeitigen Anmeldung 
dieser Personen zur zuständigen Krankenkasse umgehend das Er 
forderliche veranlassen. 
Sollten entgegen meiner Annahme für einzelne Lohnempfänger 
besondere Gründe geltend zu machen sein, die eine Gewährleistung 
gemäß § 109 RVO. rechtfertigen könnten, wobei auch die Frage er 
wogen werden müßte, ob die betreffenden Personen sich nicht zu 
einer Beitragsleistung zu verstehen hätten, so ist darüber, unbeschadet 
der rechtzeitigen Anmeldung zur Krankenkasse, umgehend zu berichten. 
HI. Die bisherige, auf Grund des Staatsministcrialbeschlusses 
vom 10. Februar 1901 (ergänzt im November 1903) eingeführte staat 
liche Krankenfürsorge fällt vom 1 Januar 1914 ab fort. Damit ent 
fallen auch die für diese Krankenfürsorge bisher vertragsmäßig er 
hobenen Beiträge. 
Der Minister der öffentlichen Arbeiten 
III P 8. 295, C. v. Breitenbach. 
Preußen. 
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht, dem etat 
mäßigen Professor an der Technischen Hochschule ln Aachen Ge 
heimen Regierungsrat f’lassen die Königliche Krone zum Roten 
Adler-Orden II. Klasse mit Eichenlaub, dem Marinebaurat Mugler 
von der Werft in Danzig den Königlichen Kronen-Orden III, Klasse 
und dem Kegierungs- und Baurat Fasquel in Berlin sowie dem 
Baurat Förster in Berlin — letzterem anläßlich des Übertritts in 
den Ruhestand — den Charakter als Geheimer Baurat zu verleihen, 
ferner den Baurat Rudolf Schultze in Bonn infolge der von der 
Stadtverordnetenversammlung getroffenen Wahl als besoldeten Bei 
geordneten der Stadt Bonn auf fernere zwölf Jahre zu bestätigen. 
Etatmäßige Stellen sind verliehen worden: für Mitglieder der 
Eisenbahndirektionen: dem Regierungs- und Baurat Modrze in 
Hannover und dein Regierungsbaumeister des Eisenbahubaufaches 
Dr, phil. Winter in Stettin; — für Vorstände der Eisenbahn-Betriebs 
ämter: dem Regierungsbaumeister des Eisenbahnbaufaches Haack in 
Dirschau; — für Regierungsbaumeister: dem Regierungsbaumeister 
des Eisenbahnbaufaches Budde in Altona und dem Uegierungs- 
baumeistcr des Masehinenhaufaches Verbüeheln in Dortmund. 
Überwiesen sind: die Regierungsbaumeister des Wasser- und 
Straßenbaufaches May bäum, bisher beim Meliorationsbauamt in 
Koblenz, dem Meliorationsbauamt in .Schleswig und Wölfert beim 
Meliorationsbauamt in Trier dem Meliorationsbauamt in Neumünster 
sowie der Regierungsbaumeister a. D, Franz Hüpeden in Hannover 
unter Wiederaufnahme in den Staatsdienst dem Meliorationsbauamt 
in Kottbus. 
Die Regierungs- und Bauräte Wolffram, Vorstand des Wasser 
bauamts Oppeln, und Mortensen, Vorstand des Eisenbahn-Betriebs 
amts in Marienwerder i, Westpr., sind gestorben. 
Deutsches Reich* 
Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht, dem 
Marinebaurat für Maschinenbau Breymann die nachgesuchte Ent 
lassung aus dem Reiehsdienst unter Beilegung des Charakters als 
Marine-Oberbaurat zu erteilen, den Regierungsräten Kaun und 
Römermann, Mitgliedern des Kaiserlichen Patentamts, den Charakter 
als Geheimer Regierungsrat sowie dem Postbauinspektor Deetz in 
Kiel und dem Regierungsbaumeister Loebell in Posen den Charakter 
als Baurat mit dem persönlichen Range eines Rates vierter Klasse 
zu verleihen. 
Militärbauverwaltung. Preußen. Seine Majestät der König 
haben Allergnädigst geruht, dem Baurat Hcllwich, Vorstend des 
Militärbauamts Stettin II, beim Ausscheiden aus dem Dienste den 
Charakter als Geheimer Baurat zu verleihen und den mit Wahr 
nehmung einer Intendantur- und Bauratsteffe bei der Intendantur des 
Militär-Verkehrswesens beauftragten Regierungsbaumeister Rost zum 
Intendantur- und Baurat zu ernennen. 
Der Regierungsbaumeister Asbach. Leiter von Neubauten in 
Saarbrücken, ist als technischer Hilfsarbeiter zur Intendantur des 
XXL Armeekorps versetzt worden. 
Der Intendantur- und Baurat Geheime Baurat Schwenck von 
der Intendantur des VIII. Armeekorps ist auf seinen Antrag in den 
Ruhestand getreten. 
Bayern. 
Seine Majestät der König haben nachstehende Auszeichnungen 
zu verleihen geruht: 
das Ritterkreuz des Verdienst-Ordens der Bayerischen 
Krone: dem Ministerialrat bei der Obersten Baubehörde im Staats 
ministerium des Innern Gustav Freiherrn v. Schaeky auf Schönfeld; 
das Ehrenkreuz des Verdienst-Ordens vom Heiligen 
Michael: dem Ministerialrat des K. Staatsministeriums für Verkehrs 
angelegenheiten Richard Opel, dem Präsidenten der K. Kisenbahn- 
direktion Nürnberg August Kalckbrenner, dem Oberregierungsrat 
und Vorstand des Baukonatruktionsamts der K. B, Staatseisenbahnen 
in München Ernst Ebert und dem Oberregierungsrat der K. Eisen 
bahndirektion München Albrecht Grimm; 
die III. Klasse des Verdienst - Ordens vom Heiligen 
Michael: dem Oberregierungsrat des K, Staatsministeriums für Ver
	        

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