Digitale Landesbibliothek Berlin Logo
  • Doppelseitenansicht
Wählen Sie mit der Maus den Bildbereich, den Sie teilen möchten.
Bitte wählen Sie aus, welche Information mit einem Klick auf den Link in die Zwischenablage kopiert werden soll:
  • Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild
  • Link zu einem IIIF Bildfragment

Das Kaiserliche Gesundheitsamt (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

Volltext: Das Kaiserliche Gesundheitsamt (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Monografie

Titel:
Chronik des Preussischen Herrenhauses : ein Gedenkbuch zur Erinnerung an das 30jährige Bestehen des Herrenhauses / hrsg. und zsgest. von Hermann Crüger
Editor:
Crüger, Hermann
Ausgabe:
2. Aufl.
Erschienen:
Berlin: [Puttkammer und Mühlbrecht], 1885
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2018
Umfang:
362 Seiten
Fußnote:
17 Anl., 3 Pl.
Berlin:
B 774 Staat. Politik. Verwaltung: Berlin als Parlaments- und Regierungssitz
Dewey-Dezimalklassifikation:
940 Geschichte Europas
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-13814085
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Signatur:
B 774 PLt 2
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Kapitel

Titel:
A. Die ausgeschiedenen Mitglieder

Kapitel

Titel:
Anhang

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Das Kaiserliche Gesundheitsamt (Public Domain)
  • Titelblatt
  • Inhaltsverzeichnis
  • A. Allgemeines.
  • Entstehung, Einrichtung und Entwickelung des Gesundheitsamtes
  • B. Einzelnes
  • 1. Befähigungsnachweise der Medizinal-Personen
  • 2. Medizinal-Statistik
  • 3. Infektionskrankheiten
  • 4. Desinfektion
  • 5. Apothekenwesen
  • 6. Nahrungsmittel, Genußmittel und Gebrauchsgegenstände
  • 7. Wasser und Wasserversorgung
  • 8. Bauwesen
  • 9. Gewerbe und Industrie
  • 10. Verkehr
  • 11. Leichenwesen
  • 12. Veterinärwesen
  • 13. Bibliothek
  • Anhang
  • Denkschrift, betreffend den Etat des Gesundheitsamtes auf das Jahr 1876
  • Das Beamten-Personal des Kaiserlichen Gesundheitsamtes seit dessen Errichtung bis zur Gegenwart
  • Verzeichnis der außerordentlichen Mitglieder des Kaiserlichen Gesundheitsamtes für 1880 und folgende Jahre
  • Voranschläge und rechnungsmäßige Ergebnisse des Haushalts des Kaiserlichen Gesundheitsamtes im Jahre 1876 und den folgenden Etatsperioden
  • Farbkarte

Volltext

A n hang 
Denkschrift, 
betreffend den 
Etat stes Gesundheitsamtes auf das Jahr 1876. 
Durch die Beschlüffe des Reichstags vom 6. April 1870 und 27. November 1871 — 
Stenogr. Ber. 1870, II. Seite 687; 1871, H. Seite 547 — sind dem Reichskanzler mehrere, die öffent 
liche Gesundheitspflege betreffende, Petitionen theils zur Kenntnißnahme und eventuellen weiteren 
Veranlassung, theils zur Berücksichtigung und mit dem Ersuchen überwiesen worden, auf Grund des 
Artikels 4 Nr. 15 der Reichsverfassung dem Reichstag einen Gesetz-Entwurf, betreffend die Verwal 
tungs-Organisation der öffentlichen Gesundheitspflege im Deutschen Reich vorzulegen. Gleicherweise 
führte die Berathung des Jmpfgesetzes zu dem Ersuchen an den Reichskanzler, mit Rücksicht auf die 
durch dieses Gesetz begründete Nothwendigkeit, die Oberaufsicht über das Impfwesen wirksam und 
einheitlich zu handhaben, die Errichtung eines Gesundheitsamtes sür das Deutsche Reich thunlichst 
zu beschleunigen. 
— Reichstagssitzung vom 14. März 1874. Stenogr. Ber. S. 359. — 
Zur Ausführung des letzteren Beschluffes soll der vorliegende Etat die Mittel bereit stellen. 
Von der weiter angeregten Herbeiführung einer reichsgesetzlichen Regelung der Verwaltung der öffent 
lichen Gesundheitspflege ist dagegen abgesehen worden. 
Die öffentliche Gesundheitspflege berührt fast alle Zweige der staatlichen Verwaltung; die 
Errichtung besonderer Verwaltungsorgane von Seiten des Reichs würde daher leicht zu Kompetenz- 
Konflikten der Reichs- und der Landesbehörden führen, deren Befugnisse schwer gegeneinander abzu 
grenzen sind. Allerdings setzt der Erlaß reichsgesetzlicher Normen über die Verwaltungs-Organisation 
der öffentlichen Gesundheitspflege in den Bundesstaaten nicht nothwendig voraus, daß das Reich 
selbst die Verwaltung übernehme. Allein auch in dieser Beschränkung würden dem Einschreiten der 
Reichsgesetzgebung gewichtige Bedenken entgegentreten. Das Reichsgesetz würde sich der Vielgestaltig 
keit der in den Bundesstaaten bestehenden Verwaltungs-Einrichtungen kaum anpaffen lasten. Auch 
ist die Frage, bis zu welchem Grade der Staat im Jntereffe der öffentlichen Gesundheitspflege in 
die Privatrechte Einzelner einzugreifen befugt sei, noch keineswegs hinreichend geklärt. Daraus folgt 
aber nicht, daß das Reich sich jeder Einwirkung auf diese Angelegenheit zu enthalten habe, vielmehr 
weist die Bestimmung des Art. 4 Nr. 15 der Reichsverfassung, welche Maßregeln der Medizinal- und 
Veterinärpolizei dem Reiche überträgt, auf die Schaffung eines Organes hin, welches vermöge seiner 
Sachkenntniß das Reich in den Stand setzt, die Zweckmäßigkeit der zu treffenden Maßregeln vom 
technischen Standpunkte aus zu beurtheilen. Dasselbe ist schon unentbehrlich, um eine umfaffende 
medizinische Statistik herzustellen. Die Erfolglosigkeit aller bisherigen darauf gerichteten Bestrebungen 
ist wesentlich dem Umstande zuzuschreiben, daß.es bisher an einer Stelle gefehlt hat, welche im 
Stande wäre, die auseinandergehenden Bestrebungen zu einheitlichem Handeln zu vereinigen und 
namentlich das ärztliche Personal zu gemeinsamer Thätigkeit zu verbinden.
	        

Downloads

Downloads

Ganzer Datensatz

ALTO TEI Volltext PDF (komprimiert) PDF (Originalgröße)
TOC
Mirador

Diese Seite

PDF Download der aktuellen Seite Vorschau Download der aktuellen Seite Klein Download der aktuellen Seite Mittel Download der aktuellen Seite Groß Download der aktuellen Seite Master ALTO TEI Volltext Mirador

Bildfragment

Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild Link zu einem IIIF Bildfragment

Formate und Verlinkungen

Formate und Verlinkungen

Die Metadaten stehen in verschiedenen Formaten zur Verfügung. Außerdem gibt es Links zu externen Systemen.

Formate

METS MARC XML Dublin Core

Links

OPAC DFG-Viewer Mirador

Zitieren

Zitieren

Folgende Zitierlinks stehen für das gesamte Werk oder die angezeigte Seite zur Verfügung:

Ganzer Datensatz

Diese Seite

Zitierempfehlung

Bitte das Zitat vor der Verwendung prüfen.

Werkzeuge zur Bildmanipulation

Werkzeuge nicht verfügbar

Bildausschnitt teilen

Wählen Sie mit der Maus den Bildbereich, den Sie teilen möchten.
Bitte wählen Sie aus, welche Information mit einem Klick auf den Link in die Zwischenablage kopiert werden soll:
  • Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild
  • Link zu einem IIIF Bildfragment

Kontakt

Haben Sie einen Fehler gefunden, eine Idee wie wir das Angebot noch weiter verbessern können oder eine sonstige Frage zu dieser Seite? Schreiben Sie uns und wir melden uns sehr gerne bei Ihnen zurück!

Wie lautet der fünfte Monat des Jahres?:

Hiermit bestätige ich die Verwendung meiner persönlichen Daten im Rahmen der gestellten Anfrage.