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Jacob Grimm / Scherer, Wilhelm (Public Domain)

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Bibliographic data

fullscreen: Jacob Grimm / Scherer, Wilhelm (Public Domain)

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Monograph

Author:
Scherer, Wilhelm
Title:
Jacob Grimm / von Wilhelm Scherer
Edition:
2., verb. Aufl.
Publication:
Berlin: Weidmann, 1885
Language:
German
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2018
Scope:
361 Seiten
Keywords:
Grimm, Jacob
Berlin:
B 252 Biographie: Einzelbiographien und Familienbiographien
DDC Group:
920 Biografie, Genealogie, Heraldik
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-12932780
Collection:
Berlinerinnen,Berliner
Location:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Shelfmark:
B 252 Grimm J 2
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access

Chapter

Title:
Achtes Kapitel. Der Ausbau der Grammatik

Contents

Table of contents

  • Dienstblatt des Magistrats von Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1929 (Public Domain)
  • Inhaltsverzeichnis für das Dienstblatt von 1929, Teil I
  • 5. Januar 1929
  • 12. Januar 1929
  • 19. Januar 1929
  • 26. Januar 1929
  • 2. Februar 1929
  • 9. Februar 1929
  • 16. Februar 1929
  • 28. Februar 1929
  • 2. März 1929
  • 9. März 1929
  • 16. März 1929
  • 20. März 1929
  • 23. März 1929
  • 30. März 1929
  • 6. April 1929
  • 13. April 1929
  • 20. April 1929
  • 23. April 1929
  • 27. April 1929
  • 4. Mai 1929
  • 11. Mai 1929
  • 17. Mai 1929
  • 18. Mai 1929
  • 25. Mai 1929
  • 27. Mai 1929
  • 1. Juni 1929
  • 8. Juni 1929
  • 12. Juni 1929
  • 13. Juni 1929
  • 15. Juni 1929
  • 22. Juni 1929
  • 29. Juni 1929
  • 1. Juli 1929
  • 6. Juli 1929
  • 13. Juli 1929
  • 20. Juli 1929
  • 25. Juli 1929
  • 27. Juli 1929
  • 3. August 1929
  • 10. August 1929
  • 17. August 1929
  • 24. August 1929
  • 31. August 1929
  • 7. September 1929
  • 14. September 1929
  • 21. September 1929
  • 28. September 1929
  • 5. Oktober 1929
  • 12. Oktober 1929
  • 19. Oktober 1929
  • 21. Oktober 1929
  • 26. Oktober 1929
  • 2. November 1929
  • 9. November 1929
  • 16. November 1929
  • 28. November 1929
  • 30. November 1929
  • 7. Dezember 1929
  • 12. Dezember 1929
  • 14. Dezember 1929
  • 21. Dezember 1929
  • 24. Dezember 1929
  • 28. Dezember 1929
  • 30. Dezember 1929

Full text

dung mit der Sonderregelung gem. Umdrud-Rdvfg. vom - entsprechend ergänzt werden. Wird eine besondere Erklärung 
2. 4. 29 -- Trf. 3 - über Zahlung eines Vergütungs- abverlangt, ist diese, am besten zusammen mit je einem 
zuschlages und für die Wohlfahrts-Fachärzte in den Be- Exemplar der in Frage kommenden Dienstanweisungen, auch 
zirken 1--V] bei der Regelung nach Dienstblatt V1]/29 zu den Personalakten zu nehmen. 
Nr. 64. Alle diese Regelungen werden also durch die neuen i . 
Bejchäftigungsbedingungen nicht außer Kraft gesetzt. Sie Ju Zisfer 4: 
verlieren lediglich für die unter die neuen Beschäftigungs- Für die Verpflichtungen gem. Ziff. 4 ist der bei der 
hedingungen jallenden, Seyppen, von mihwoliveimatügien BAG. ingernde Sinheitevordruit, u B.A. 12 a ver 
Ürzten, namentlich aljo jur Die tialhygient ! wenden. Soweit die zurzeit beschäftigten Ärzte nicht 
Urzte, die Rettungsärzte und die Anstaltsärzte, ihre Geltung auf die in Frage kommende Verordnung verpflichtet worden 
Die Beschäftigungsbedingungen treten rückwirkend vom sind, ist die Verpflichtung jezt nachzuholen. Lehnen Ärzte 
1. 4. 1929 ab in Kraft. Den zurzeit beschäftigten Ärzten ist diese besondere Verpflichtung ab, ist im Einzelfalle 
der Abschluß eines neuen Dienstvertrages nach Maßgabe der zu prüfen, ob die Eignung des Arztes für eine 
neuen Bestimmungen mit Rückwirkung vom genannten Tage weitere Verwendung m unjerem Dienste noch angenommen 
ab anzubieten und mit ihnen eine entsprechende Verein- werden kann. Ärzte, welche die Verpflichtung bei Neu- 
varung zu treffen. Wir empfehlen, diesen zu den Personal- einstellung ablehnen, sind nicht anzunehmen. 
akten der Ürzte zu nehmenden Vereinbarungen folgenden Zu Ziffer 5: 
Wortlaut zu geben: 2 * 
. H befannt b im bin „damit -ei tand Die bisherige Einteilung der Ärzte in 3 Vergütungsgruppen 
„Mir ist bekannt bzw. ich bin damit einverstanden, ic heipvohalten worden. sFür die den Gruppen B und C zuge- 
daß für mein bestehendes Dienstverhältnis vom 1. 4. 29 wiesenen Ärzte wurde die Vergütung aber erhöht durch die 
ab (bei Einstellungen nach diesem Zeitpunkte: vom Tage &. aufjezung der Hundertsäge des Grundbetrages. Betrugen 
der Einstellung ab) der Inhalt der zwischen dem Kommu- 3, Stamm-Hundertsätze nach der bisherigen Regelung in 
nalen Arbeitgeberverband Berlin und dem Berufsverein 5614 Gruppen B und C 45 bzw. 55 v. H., so betragen sie 
der höheren Kommunalbeamten Deutschlands vereinbarten 15m 1 4 29 ab 55 bzw. 67 v. H. Für "diejenigen Ürzte, die 
„Grundsäge über die Regelung der Arbeitsbedingungen (5 weiter von Säuglings- und Kleinkinderfürjorgestellen in 
ed Zam ist Nebenbeschäftigung bei der 561 Verwaltungsvezirken Tz im Wege der üvergangs- 
' maßnahme nach der Sonderregelung in der Mer= 
Ürzten, welche diese Änderung ihrer Vertragsbeziehun- bemzerkung zu Ziffer 1 der Vergütungsgruppe 1 C des unter 
gen ablehnen, ist das Dienswerhaitnie zum nähsizuässigen Dienstotatt 1124 Mr. 539 veröffentlichten Zuteilungsplans vis 
Lermin zu kündigen. Auf die in der Zeit vom 1. 4. 29 bis jetzt für ihre Person eine Vergütung von v. H. des 
zum Tage der Veröffentlichung der neuen Grundsäze im Grundbetrages erhalten haben, wird dieser Stamm-Hundert- 
Bienstplatt ausgeschiehenen Ürzte jindet die neue Gesamt- fas den auf u H erhöht. zu emeten 
vereinbarung keine Anwendung mehr. . | - 
: : . .. - jsonenkreis in Frage kommt. Der Grundbetrag als solcher 
ne ns gener 2 TEU in des neuen! Regelung unverändert geblicden d.h es 
: gelten nach wie vor die jeweils maßgebenden Anfangs- 
i n bezüge (Grundgehalt zurzeit einschl. örtl. Sonderzuschlag 
Zu Ziffer 2: und Wohnungsgeldzuschuß) eines ledigen planmäßigen Be- 
Das in der Anlage beigefügte Muster einer Ein- amten der Stadt unter 45 Jahren mit dem dienstlichen 
steliungsniederschrift entjpricht dem in unserer Verwaltung Wohnsitz in Berlin in der Besoldungsgruppe 11 B. 
üblichen Muster der Einstellungsniederschrift für Angestellte. Für die am Tage des Inkrafttretens der neuen Be- 
Die Einstellungsniederschrift für nichtvollbeschäftigte Ürzte schäftigungsbedingungen beschäftigten Ärzte ist in Ziffer 13 
wird ebenso wie die Cinstellungsniederschrift für Arbeit- die Übergangsregelung getrojfen worden, daß die bisheri- 
kehner für stempelfrei erachtet. Auf unsere Umdruck-Rdvfg.- gen Gruppenzuweisungen ufd Festsezungen der Wochen- 
v. 29. 6. 29 -- 1rt. 3 -- über stempelrechtliche Behandlung stundenzahl bestehen bleiben. Hiernach ergibt sich für die Ärzte 
ver Einstellungsniederschriften nehmen wir Bezug. Bei der Vergütungsgruppen B und C und für die obengenannten 
Einstellung von Ürzten ist diesen vor der Unterzeichnung der Yirzte mit Vergütung nach einem Stamm-Hundertsatz von bis- 
Cinjtellungsniederschrift ein Exemplar der Beschäftigungs- her 65 v. H. für die Zeit vom 1. 4. 29 ab eine Vergütungs- 
bedingungen auszuhändigen. Wir haben diese dru>en und nachzahlung. Wir bitten, diese Nachzahlungen beschleunigt 
von der Geschäftsstelle des Amtsblattes auf Lager nehmen zur zluszahlung zu bringen. Die dur< die Jeuregelung ent- 
lassen. Die Drucstü>e können dort auf dem üblichen Wege jtehenden Mehrkosten jind ungeac<tet der Haushaltsüber- 
angefordert werden. Da wir eine genügende Anzahl von jc<reitung zu tragen. | 
diejen Druckstüken haben herstellen lassen, kann auch den Fälle, in denen die Vergütung wegen Vorliegens be- 
zurzeit beschäftigten Ärzten bei Abgabe der obengenannten [5nderer Gründe bisher abweichend von der allgemeinen 
Erklärung je 1 Druckstück der neuen Beschäftigungsbedin- Regelung nach Dienstblatt 1/24 Nr. 539 festgesezt war, sind 
gungen ausgehändigt werden. Wir bitten aber, die An- uns jetzt mit entsprechendem Vorschlag zur besonderen Re- 
sorberung, au Drutstürken auf das unbedingt notwendige gelung vorzulegen. Gleichfalls vorzulegen eon uns die 
Maß zu beschränten. - Fälle, in denen Ärzte bei mehreren Bezirksämtern oder bei 
- Von der Aufnahme weiterer Personalangaben in die einem oder mehreren Bezirksämtern und für eine zentrale 
Einstellungsniederschrift haben wir abgesehen, da diese An- Verwaltung je nicht vollbeschäftigt sind. Sind hierbei nur 
gaben von den Ürzten selbst vor ihrer Einstellung in dem Bezirksämter beteiligt, bitten wir, dasjenige Bezirksamt für 
vesonderen Fragebogen nach dem Einheitsvordru> Tri. die Stellung des Antrages federführend zu sein, in dem der 
B. A. 13, der bei der BAG. auf Lager liegt, gemacht Arzt die höchste Wochendienstleistung verrichtet. Bei "Be- 
werden jollen. Diese Fragebogen sind dann zu den Per- teiligung einer zentralen Verwaltung hat diese den Antrag 
jonalaften er üUrzie zu eemien. 3m unsere „mutt: zu veranlassen. BSE 
Rdvfg. v. 25. 7. 27 -- xk. 1 und 3 -- über Vordrucke in Die Bestimm unter Abf iß die Einreihun; 
Personalangelegenheiten der städt. Arbeitnehmer, in welcher der Ärzte st nung unter Abjaß ch, und die Festjehung 
unter Abschnitt C zum Vordru> Trk. B. A. 13 nähere Be- ihrer regelmäßigen Wochenstundenzahl in- edem Einzelfalle 
stimmungen über diesen Fragebogen getroffen worden sind, durch uns äßigen Wohenstundenzapt in | nien errichtete 
nehmen wir Bezug. Arbeitspläye und den Ausbau „vorhandener Arbeitoplähe, 
- einen Arbeitsplaz nur ein Perjonenw in 
Zu Ziffer 3: Frage, findet die Bestimmung keine Anwendung. 
Die in den Beschäftigungsbedingungen bezeichneten 3 
Rechte und Pflichten der Ürzte worben für de euneien Zu Zisser s: EÜ En 
Arzt gem. Ziff. 3 durch die für seinen Aufgabenkreis gelten- Für den in den Geliungsbereit ie zen Beschäfti: 
den besonderen Dienstanweijungen, Richtlinien usw. ergänzt. gungsbedingungen fallenden Personenkreis der nic : 
Diese Dienstanweisungen usw. sind dem Arzt vor der Ein- beschäftigten Ärzte galten bisher 2 Urlaubsregelungen, ein- 
jtellung befanntzugeben und von ihm schriftlich anerkennen mal die Grundregelung in Ziff. 6 der mit Rdvyfg. Dienst- 
zu lassen: gegebenenfalls kann die Einstellungsniederschrift blatt 1/24 Nr. 539 veröffentlichten Leitsäge, und dann für 
- 538
	        

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