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Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1976 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1976 (Public Domain)

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Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Monografie

Verfasser:
Friederichs, Karl
Titel:
Die Gipsabgüsse antiker Bildwerke in historischer Folge erklärt : Bausteine zur Geschichte der griechisch-römischen Plastik / von Carl Friederichs. Königliche Museen zu Berlin
Weitere Beteiligte:
Wolters, Paul
Ausgabe:
Neue Aufl. / neu bearb. von Paul Wolters
Erschienen:
Berlin: Spemann, 1885
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2018
Umfang:
850 Seiten
Berlin:
B 574 Museen. Archive: Einzelne Museen
Dewey-Dezimalklassifikation:
730 Plastik, Numismatik, Keramik, Metallkunst
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-13795368
Sammlung:
Bildung, Schule, Wissenschaft, Forschung
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Signatur:
B 574 Abguss 3
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Abbildung

Titel:
Abbildung

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1976 (Public Domain)
  • 28. Januar 1976
  • 19. Januar 1976
  • 23. Januar 1976
  • 4. März 1976
  • 11. März 1976
  • 25. März 1976
  • 22. April 1976
  • 28. April 1976
  • 10. Juni 1976
  • 5. Juli 1976
  • 20. Juli 1976
  • 30. Juli 1976
  • 13. August 1976
  • 9. September 1976
  • 26. November 1976
  • 30. Dezember 1976

Volltext

Nr..26 
Dienstblatt des Senats von Berlin Teil IV 
Y 
dy Dosis: Für Normaldosimeter, Prüfling und Monitor- 
dosimeter mindestens 50 % des Meßbereich-Endwertes, 
wenn nichts anderes festgelegt ist. 
Dosisleistung: Für Dosismesser' vom Benutzer des 
Prüflings anzugeben oder nach Absprache mit dem 
Benutzer festzulegen. 
Für Dosisleistungsmesser siehe d) 
Betriebsspannung: Für Normaldosimeter, Prüfling und 
Monitordosimeter innerhalb des Nennbereiches (Bedie- 
nungsanleitung). 
g). Umgebungstemperatur: (20 + 5) °C 
h) Rel. Luftfeuchte: Zwischen 30 und 75 %/o 
2cm vom Meßort entfernten Stellen messen, die den 
gleichen Abstand vom Fokus haben und auf zueinander 
senkrecht verlaufenden Geraden liegen. Diese Messung 
kann, erforderlichenfalls bei einer Feldgröße ausgeführt 
werden, die größer ist als die für die Prüfung benutzte. 
6.3.1.3. 
Die ‘angezeigten Meßwerte von Prüfling, Normaldosi- 
meter und gegebenenfalls Monitordosimeter sollen stets 
so gewählt werden, daß die Ablesefehler möglichst klein 
sind. Daher sollten alle angezeigten Meßwerte, wenn 
nichts anderes festgelegt ist, bei analog anzeigenden Meß- 
geräten möglichst in der Nähe der Meßbereich-Endwerte 
(z.B. bei 80 %o des Meßbereich-Endwertes) liegen. 
Ausführung der Prüfungen 
Beschaffenheitsprüfung 
Diese Prüfung umfaßt 
a) Die Überprüfung der Vollständigkeit und Zusammen- 
gehörigkeit aller zum Prüfling gehörigen Teile an 
Hand ihrer Herstellernummern und technischen Un- 
terlagen. Solche Teile sind z.B. die Kontrollvorrich- 
tung, die Sonde mit Detektor, die Bedienungsanlei- 
tung. 
b) Die Überprüfung der Beschriftung des Prüflings. 
c) Die Feststellung, ob der Prüfling äußere Beschädigun- 
gen aufweist, die eine ordnungsgemäße Prüfung nicht 
erwarten lassen. 
d) Die Feststellung etwaiger Veränderungen oder Repa- 
raturen, die nach der letzten Prüfung am Prüfling 
vorgenommen wurden. Solche Veränderungen oder 
Reparaturen müssen aufgezeichnet werden. Diese 
Aufzeichnungen sind 5 Jahre aufzubewahren. 
Funktionsprüfung 
Sie umfaßt folgende Einzelprüfungen: 
a) Kontrolle der Betriebsspannung (i. A. nur bei batterie- 
betriebenen Dosimetern), 6.3.2. 
b) Kontrolle der Nullpunktsanzeige 
c) Bestimmung des Selbstablaufes [6] (nur bei Dosis- 
messern) 
d) Bestimmung der Kontrollanzeige [6] und/oder die 
e) Bestimmung der Kontrollzeit [6]. 
Alle Einzelprüfungen der Funktionskontrolle sind nach 
der Bedienungsanleitung des Prüflings auszuführen. Ins- 
besondere ist darauf zu achten, daß die Messungen erst 
nach Verstreichen der Anwärmzeit vorgenommen werden. 
Das gilt auch für die Benutzung des Prüflings im Rah- 
men der meßtechnischen Prüfung (s. 6.3.). 
6.3. Meßtechnische Prüfung 
6.3.1. Allgemeines 
6.3.1.1. Meßort ist der Ort, an dem mit dem Normaldosimeter 
der Sollwert der Meßgröße gemessen wird. Der Meßort ist 
zugleich Bezugsort des Prüflings (s. 4.2.2.). 
6.3.1.4 
Ein bei Abwesenheit der gewünschten Strahlung am Prüf- 
ling, Normaldosimeter oder gegebenenfalls Monitordosi- 
meter auftretender Selbstablauf (bei Dosismessern) oder 
Nulleffekt (bei Dosisleistungsmessern) ist im Meßergeb- 
nis zu berücksichtigen. ; 
5,1. 
6.3.1.5. 
Jeder gemessene Dosis- oder Dosisleistungswert ist min- 
destens zweimal zu wiederholen. Als Meßwert ist der 
Mittelwert aus den gemessenen Einzelwerten zu nehmen. 
6.3.1.6. 
Die bei der Messung vorliegende Luftdichte ist bei nicht- 
luftdichten Ionisationskammern am: Meßwert zu berück- 
sichtigen, um einen Vergleich der bei verschiedener 
Luftdichte erhaltenen Meßergebnisse zu ermöglichen. Die 
Luftdichte kann in verschiedener Weise, die von der 
Konstruktion des Dosimeters abhängt, berücksichtigt 
werden, z.B. mittels einer Einstellvorrichtung am Dosi- 
meter, durch Bezug auf eine Kontrollanzeige bzw. -zeit 
oder durch einen mit dem Meßwert zu multiplizierenden 
Faktor kp = (Po/P) + (T/T%). 
Dabei ist P der Luftdruck und T die Temperatur bei der 
Messung; Po und To sind die Bezugswerte für den Druck 
und die Temperatur. 
Strahlenqualität 
6.2. 
6.3.2.1. 
Zur Charakterisierung der Strahlenqualität sind min- 
destens folgende Angaben erforderlich: Röhrenspannung, 
Gesamtfilterung, 1. Halbwertschichtdicke [7]. 
Die Strahlenqualitäten, bei denen der Kalibrierungsfaktor 
(s. 2.3.1.1.) zu bestimmen ist, werden i. A. vom Benutzer 
des Prüflings angegeben. Es sollen die Strahlenqualitäten 
sein, bei denen die Röntgeneinrichtung betrieben wird, an 
der die Messungen nach $13 Abs. 1 der RöV vorgenom- 
men werden. Wird der Prüfling bei sehr vielen verschie- 
denen Strahlenqualitäten verwendet, so braucht der Kali- 
brierungsfaktor nicht bei allen verwendeten Strahlenquali- 
täten bestimmt zu werden, sondern es ist die Abhängig- 
keit des Kalibrierungsfaktors von der Strahlenqualität 
durch Messung bei einigen Qualitäten zu bestimmen 
(8: 6:34). 
6.3.2.2. Scheint die vom Benutzer des Prüflings für eine Strahlen- 
qualität angegebene Halbwertschichtdicke nicht richtig zu 
sein, so soll im Rahmen der Prüfung diese Halbwert- 
schichtdicke neu bestimmt werden [5, 8]. 
6.3.1.2. Der Durchmesser des Strahlenbündels am Meßort muß 
mindestens so groß sein, daß sich die Detektoren von 
Normaldosimeter und Prüfling vollständig im Gebiet 
nahezu konstanter Photonenflußdichte (Plateau des 
Bündelprofils) befinden und nicht in das Halbschatten- 
gebiet hineinragen. ) 
Um festzustellen, ob diese Bedingung auch bei kleinen 
Bündeldurchmessern am: Meßort ausreichend erfüllt ist, 
kann man die Dosisleistung an je zwei weiteren, etwa 
6.3.3. Bestimmung des Kalibrierungsfaktors 
6.3.3.1. Bei Benutzung einer Monitorkammer: 
Steht für die Prüfung außer dem Prüfling ein Monitor- 
dosimeter (s. Meßanordnungen Abb. 1) zur Verfügung, 
so sind zur Eliminierung der Photonenflußdichteschwan- 
kungen im Strahlenbündel alle Meßwerte des Normal- 
KA ZZ
	        

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