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Der Bär (Public Domain) Ausgabe 12.1886 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Der Bär (Public Domain) Ausgabe 12.1886 (Public Domain)

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Monografie

Verfasser:
Stölzel, Adolf
Titel:
Carl Gottlieb Svarez : ein Zeitbild aus der 2. Hälfte des 18. Jahrhunderts / von Adolf Stölzel
Erschienen:
Berlin: Vahlen, 1885
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2018
Umfang:
452 Seiten
Berlin:
B 252 Biographie: Einzelbiographien und Familienbiographien
Dewey-Dezimalklassifikation:
920 Biografie, Genealogie, Heraldik
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-13361681
Sammlung:
Berlinerinnen, Berliner
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Signatur:
B 252 Sva 1
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Kapitel

Titel:
Zweites Buch. Lehrjahre. 1755 - 1780

Kapitel

Titel:
Erstes Kapitel. Die Schulzeit in Schweidnitz.

Schnellzugriff

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  • Der Bär (Public Domain)
  • Ausgabe 12.1886 (Public Domain)
  • Titelblatt
  • Vorwort
  • Inhaltsverzeichnis
  • Nr. 1, 03.10.1885
  • Nr. 2, 10.10.1885
  • Nr. 3, 17.10.1885
  • Nr. 4, 24.10.1885
  • Nr. 5, 31.10.1885
  • Nr. 6, 07.11.1885
  • Nr. 7, 14.11.1885
  • Nr. 8, 21.11.1885
  • Nr. 9, 28.11.1885
  • Nr. 10, 05.12.1885
  • Nr. 11, 12.12.1885
  • Nr. 12, 19.12.1885
  • Nr. 13, 26.12.1885
  • Nr. 14, 02.01.1886
  • Nr. 15, 09.01.1886
  • Nr. 16, 16.01.1886
  • Nr. 17, 23.01.1886
  • Nr. 18, 30.01.1886
  • Nr. 19, 06.02.1886
  • Nr. 20, 13.02.1886
  • Nr. 21, 20.02.1886
  • Nr. 22, 27.02.1886
  • Nr. 23, 06.03.1886
  • Nr. 24, 13.03.1886
  • Nr. 25, 20.03.1886
  • Nr. 26, 27.03.1886
  • Nr. 27, 03.04.1886
  • Nr. 28, 10.04.1886
  • Nr. 29, 17.04.1886
  • Nr. 30, 24.04.1886
  • Nr. 31, 01.05.1886
  • Nr. 32, 08.05.1886
  • Nr. 33, 15.05.1886
  • Nr. 34, 22.05.1886
  • Nr. 35, 29.05.1886
  • Nr. 36, 05.06.1886
    Nr. 36, 05.06.1886
  • Nr. 37, 12.06.1886
  • Nr. 38, 19.06.1886
  • Nr. 39, 26.06.1886
  • Nr. 40, 03.07.1886
  • Nr. 41, 10.07.1886
  • Nr. 42, 17.07.1886
  • Nr. 43, 24.07.1886
  • Nr. 44, 31.07.1886
  • Nr. 45, 07.08.1886
  • Nr. 46, 14.08.1886
  • Nr. 47, 21.08.1886
  • Nr. 48, 28.08.1886
  • Nr. 49, 04.09.1886
  • Nr. 50, 11.09.1886
  • Nr. 51, 18.09.1886
  • Nr. 52, 25.09.1886

Volltext

622 
die Armen schonen wollte, dann trieb ihn Wohl die Reiterin an 
seiner Seite mit den Worten an: „Haben sie Mitleid gehabt mit 
Deiner Mutter, die fast im wilden Walde gestorben wäre? Haben 
sie Mitleid gehabt mit meinem Vater, meiner Mutter, deren Blut 
die Erde der Wahlstatt getrunken hat?" Ein finsterer Geist war 
über die Beiden gekommen. Willig und gern folgten sonst die 
sächsischen Alaunen. Diese Art der Kriegführung, dies Plündern 
und Sengen und Brennen war die landläufige; auch der edelste 
Krieger war nicht anders sein schrecklich Handwerk zu betreiben ge 
wohnt. Als aber die Reiter einst sahen, wie das wunderschöne 
Weib mit den kalten und ehernen Zügen einst auf nächtlicher Fahrt 
durch den Arnsberger Wald dem Gatten die Fackel entriß und sie 
gegen ein Gnadenbild schleuderte, das vor einem Kreuzwege stand, 
da schauderten sie zusammen und machten das heilige Zeichen über 
sich. Hohnlachend sprengte sic vorwärts und verschwand in der 
Dunkelheit, um erst nach längerer Zeit dem Zuge sich wieder an 
zuschließen. 
Am User der Mohne, am nördlichen Abhange des Waldgebirges, 
lag damals eine feste Burg, deren Platz jetzt von dem kleinen Orte 
Beleke eingenommen wird. Angstvoll, dem Verderben entfliehend, 
hatte sich dorthin eine Aicnge der dem König treugebliebenen 
Sassen des umliegenden Landes zusammengezogen. Es hieß, des 
Königs Bruder Heinrich selbst habe in der starken Veste eine Zuflucht 
gesucht, um dort den König Otto zu erwarten, der von Köln aus 
schnelle Hülfe zu bringen versprach. Kaum hatte Thankmar von 
dem Gerüchte Nachricht erhalten, als er gegen Beleke ausbrach. 
Das Schloß war gut bewehrt, die Mannschaft tapfer genug, die 
Genossen des Geächteten draußen aber hatten ihre Hände bereits 
zu tief in Blut getaucht, um nicht mit um so tollkühnerem Muthe 
den Sturm gegen den Königshof immer von neuem zu wagen, bis 
derselbe sich schließlich ergeben mußte. Die Planken, die Gebäude 
brannten, die Vertheidiger lagen bunt untermischt mit den Angreifern 
an den Brustwehren im Todesschlafe beisammen; — schauerlich 
tönte hier und da ein Röcheln von einem Sterbenden den Siegern 
entgegen. Die Reiterin aber, welche zuerst in den Burghof sprengte, 
das schwarze Haar lang aufgelöst, die Lanze in der Hand, das 
Auge erglühend vom Widerschein der Feuersbrunst, — sie kümmerte 
es nicht, sie rief dem Genossen zu: „Die Todesgöttin bringt reiche 
Ernte heim!" 
Thankmar war vom Rosse gesprungen, — er rief seinen 
Leuten zu, die Flammen, welche die feurigen Pfeile der Angreifer 
in den Ställen und im Burghaus entzündet hatten, zu löschen. 
Da sauste aus einer Fensteröffnung des Thurmes ein Bolzen auf 
Thankmar herab, der ihm die Wange blutig ritzte. Es war ein 
wohlgezielter Schuß gewesen. Leichenblaß starrte die Wendin auf 
den Gatten, der sich das Blut von der Wange wischte; — er rief 
ihr zu: „Das war wohl gemeint." In einem Augenblicke aber 
war der Thurm umstellt, die Sieger drangen ein und führten als 
Gefangenen einen schönen, schlankgewachsenen Jüngling in blut 
befleckter Kleidung hervor. Thankmar's Angesicht wurde roth wie 
die letzte, noch glimmende Gluth vor ihm. „Hollah!" rief er, 
ein Küchlein aus der Mathilde Nest! Glück auf zum Fange!" 
(Schlup folgt.) 
Das „Eigenthum" der Zimmer Äbtci auf dem Garnim. 
Bon W. Sternbcck. (Schluß.) 
Zwischen dem Kurfürsten Joachim II. und seinem Sohne 
Friedrich, der 1545 Erzbischof zu Magdeburg geworden, wurde 1549 
eiu Rezeß geschlossen, deffen Inhalt lvir hier nicht umgehen können, 
soweit er die Güter des Klosters Zinna auf dem Barnim betrifft. 
Es heißt darin: 
„pp. Zum Dritten, ckvo eigenthnm 1)8 zu Strausberg 
halben dem Closter zur Zinna, welichs den eigenthumb 
etwan erkaufft, zustendigk, gesetzt, wollen wir denselbigen 
Artieul auch also halten vnd die Indes darüber dem Apte 
zur Zinna vnd Nickeln Spiegeln, Itzigem Verweser gemelts 
Eigenthumbs, ein vertragk vfgericht. Weyll aber Spiegel! 
denselben des Apts antzeigung nach nicht soll gelebt haben 
vnd darüber auch sonst mehr Irrungen ens landen vnd dan 
das Thumb-Capittell, Auch der Apt vns hohlichen angelangt, 
Spiegeln angezeigter seiner nichthaltungk, auch anderer 
angetzogener beschwerlicher gegen den vnderthanen vergebener 
merer auffinge halber gnntz vnd gar abzuschaffen, den eigen 
thumb, dem Apte vnd Closter zur Zinna gentzlichen vnge- 
hindert durch an der Ir Verwalter oder Schreiber Irs gefallens 
ferner bestellen, gebrauchen vnd gemessen zu lassen, Haben 
wir auch bemelten Spiegeln also der Inen Irem angeben 
nach des orts vndienstlich auch vnleydelich von danne gentz 
lichen abgeschafft vnd dem Apt vnd Closter die bestellung 
berurts eigenthumbs gantz frey heimgestalth, Ir Verweser 
doselbst alle Ires gefallens hintzusetzen vnd zu Irem besten 
verwalten, gebrauchen vnd gemessen zu lassen, vnd doch 
sich der fall zutrug, das das Closter Zinna von Ordens 
Personen gar verledigt vnd denselbigen nicht mehr zu bekhomen 
sein werden, So soll doch dem Ertzgestifft vnd Ertzbischoue 
zu Magdeburg an der gerechtigkeit, so dasselbige an dem 
eigenthumb, alls des Closters erkaufften guthe, hat vnd haben 
wurde, von vns oder vnsern Erben kein einhalt gescheen. 
Doch wollen wir vns vnd vnsern erben der gerechtigkeiten, 
die wir vnd vnser vorfahren auffem eigenthumb herbracht 
vnd bissher gebraucht, In nicht begeben, sondern wie vor 
Alters zu gebrauchen vorbehalten haben, Alles treulich vnd 
vngeferlich. Urkundlich mit vnserm pp. Coln an der Sprewe, 
Dinstags nach Inuocauit, Anno dom. XW. vnd In XLIXten. 
Joachim, Churfürst pp. Manu propria.“ 
Diesem Rezeß zufolge sollte das „Eigenthum auf dem Barnim", 
wenn das Kloster Zinna von Aiönchen erledigt sein, oder solche 
nicht mehr in dasselbe eintreten würden, an das Erzbisthum 
Magdeburg fallen, doch sollten der Landesherrschaft diejenigen 
Gerechtigkeiten, welche sie und ihre Vorfahren an dem 
„Eigenthum" gehabt und benutzt hätten, erhalten bleiben; auch 
sollte das Kloster den Verweser Nickel Spiegel, weil dieser den 
mit dem Abte aufgerichteten Vertrag nicht gehalten und anderer 
Irrungen wegen, absetzen und nach seinem Gefallen einen anderen 
Verweser bestellen dürfen.*) 
Uebrigens muß nach oben wörtlich wiedergegebener Stelle des 
Rezesses von 1549 die Angabe eines Chronisten (Hoffmann, in 
Colleetanea, fol. 50), 
„der Abt Valerianus habe, als er, in Folge der freien Re- 
„ligions-Uebmrg, welche Zinna mit Jüterbog 1540 empfing, 
„zusehen mußte, daß Alles um ihn her den papistischen Aber- 
„glauben beherrschte, und doch das Evangelium nicht wollte gelten 
„lassen, mit etlichen Mönchen, die seines Sinnes blieben, 1547 
„am Martinitage den Wanderstab zur Hand genommen, und sei 
*) Schon unter Erzbischof Johann Albert muß man an eine 
heimliche Entfernung von Werthsachen seitens der Cistereienser in Zinna 
gedacht haben, denn diesem Fürsten mußten im Jahre 1546 vom Kloster 
alle Kleinodien und Urkunden ausgeliefert werden, worüber er unterm 
4. Juni genannten Jahres einen Revers ausstellte.
	        

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