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Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1965 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1965 (Public Domain)

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Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Zeitschrift

Urheber (Körperschaft):
Charlottenburg
Titel:
Vorlagen für die Stadtverordneten-Versammlung zu Charlottenburg / Charlottenburg
Ausgabe:
[Vollständige Ausgabe: öffentliche und nichtöffentliche Sitzungen]
Erschienen:
Charlottenburg 1919
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2018
Erscheinungsverlauf:
1906-1919 ; mehr nicht digitalisiert
ZDB-ID:
2916757-7 ZDB
Frühere Titel:
Tages-Ordnungen sowie Vorlagen und Mittheilungen für die Stadtverordneten-Versammlung zu Charlottenburg für das Kalenderjahr ...
Berlin:
B 759 Staat. Politik. Verwaltung: Bezirksverordnetenversammlung. Stadtbezirksversammlung
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1915
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2018
Berlin:
B 759 Staat. Politik. Verwaltung: Bezirksverordnetenversammlung. Stadtbezirksversammlung
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-13514075
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht

Zeitschriftenteil

Titel:
1915/07/21

Zeitschriftenteil

Titel:
Tages-Ordnung No. 11. (117-119), 21. Juli 1915

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1965 (Public Domain)
  • 15. Januar 1965
  • 2. Februar 1965
  • 2. März 1965
  • 5. März 1965
  • 16. März 1965
  • 7. April 1965
  • 20. April 1965
  • 6. Mai 1965
  • 20. Mai 1965
  • 1. Juni 1965
  • 14. Juli 1965
  • 26. Juli 1965
  • 12. August 1965
  • 10. September 1965
  • 26. Oktober 1965
  • 16. November 1965
  • 22. November 1965
  • 7. Dezember 1965
  • 20. Dezember 1965
  • 23. Dezember 1965

Volltext

| 11/1965 
|_ Seite 125 
Nr. 69 
fx 
RZ 
kanzlei (Abteilung I) — erwarten. läßt, die Teil-: 
nahme könnte die Interessen Berlins beeinträch- 
tigen. 
Nach Beendigung der Reise hat der betreffende An- 
gehörige des öffentlichen Dienstes etwaige Ver- 
suche, zu ihm sogleich oder zu einem späteren Zeit- 
punkt landesverräterische Beziehungen aufzuneh- 
men, unverzüglich zu melden. Die Rundverfügung 
des Senators für Inneres vom 17. Oktober 1956 
—/S Nr. 1153/1956 — ist hierfür zu beachten. 
Fehlanzeige ist nicht erforderlich. 
Sonstige. Kontakte (Abschnitt II Nr.3d) sind unter 
Darstellung des Sachverhalts unverzüglich dem zu- 
ständigen Senatsmitglied bzw. dem Bezirksbürger- 
meister zu melden. Die Meldung ist auch in solchen 
Fällen geboten, in denen Zweifel auftreten oder be- 
stehen, ob es sich um Kontakte im Sinne von. Ab- 
Schnitt II Nr. 3d dieser Allgemeinen Anweisung han- 
delt. Meldungen über Kontakte dieser Art sind der 
Senatsverwaltung für Sicherheit und Ordnung — Re- 
ferat S — weiterzureichen. Nummer 5 b, dritter Absatz, 
ist entsprechend zu beachten. 
V. Kontakte zu Personen aus der Sowjetischen 
Besatzungszone Deutschlands oder dem 
Sowjetsektor von. Berlin 
Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht für pri- 
vate Kontakte zu Bewohnern der Sowjetischen Besat- 
zungszone Deutschlands bzw. des Sowjetsektors von 
Berlin. Die ergangenen Anordnungen hinsichtlich der 
Kontakte zu Behörden, sonstigen Stellen und Per- 
sonen aus dem sowjetisch besetzten Teil Deutschlands 
sind zu beachten. 
VI. Schlußbestimmungen 
Die Allgemeine Anweisung ist allen Bediensteten un- 
verzüglich — den Neueinzustellenden bei der HEin- 
stellung — und danach in jährlichen Abständen zur 
Kenntnis zu bringen. Die Bediensteten haben die Kennt- 
nisnahme durch ihre Unterschrift zu bestätigen. So- 
weit sie Arbeitnehmer sind, erkennen sie mit der erst- 
maligen Unterschrift die Beachtung dieser Verwal- 
tungsvorschriften als Verpflichtung aus dem Arbeits- 
vertrag an. 
Alle mit dieser. Allgemeinen Anweisung unvereinbaren 
Verwaltungsvorschriften (Senatsbeschlüsse, Verfügun- 
gen usw.) treten außer Kraft, insbesondere 
Rundverfügung Sen. f. Inn S Nr. 14/62 vom 24. Juli 1962 
— Inn S 3 — 0105/791-3 — 
Aufenthalt von Verwaltungsangehörigen in der So- 
wjetzone und in anderen Ostblockländern — 
in Verbindung mit Rundschreiben des Senators für 
Sicherheit und Ordnung vom 7. Oktober 1964 — S2a - 
0338/80 — 
—- Aufenthalt von Verwaltungsangehörigen in der So- 
wjetzone und in anderen Ostblockländern — 
Rundschreiben Sen.f.Inn II Nr. 26/1962 vom 29. Mai 
1962 - NM A1- 
Aufenthalt von Verwaltungsangehörigen in der So- 
wjetzone und in anderen Ostblockländern — * 
| 
Rundverfügung Sen. f. Inn vom 10. Juni 1960 — I1A5- 
- Sowjetische Aktivitäten in West-Berlin — 
Rundverfügung Sen. f. Volksbildg. vom 8. März 1962 
-IA4-3030/2-16 — 
Verkehr mit Angehörigen der sowjetischen Botschaft 
und anderen sowjetischen Dienststellen — 
Rundverfügung Sen. f. Volksbildg. vom 22. Januar 1963 
- Vbildg. I Nr. 3/1963 — 
Kontakte mit Interessenvertretern des Sowjetsektors, 
der‘ Sowjetzone, der UdSSR und der "Ostblock- 
staaten — 
Senatsbeschluß Nr. 1094/59 vom 15. Dezember 1959 
- Wahrnehmung von Einladungen zu Veranstaltungen 
der in Berlin befindlichen alliierten Missionen -- 
Senatsbeschluß Nr. 3423/62 vom 27. Februar 1962 
- Verkehr mit Angehörigen der sowjetischen . Bot- 
schaft und anderer sowjetischer Dienststellen . 
Senatsbeschluß Nr. 3487/62 vom 20. März 1962 
Beteiligung von Fachvertretern. an wissenschaft- 
lichen Kongressen in der Sowjetunion — 
VII. Geltungsdauer 
10. Die‘ vorstehende Allgemeine Anweisung . tritt am 
1. August 1965 in Kraft. Sie tritt. mit Ablauf des 
31. Juli 1975 außer Kraft. 
Anlage 
Vertretungen 
der Ostblockstaaten und Jugoslawiens 
in Berlin und im übrigen Bundesgebiet 
Diplomatische und konsularische Vertretungen 
1. Jugoslawisches Generalkonsulat in Hamburg, 
Hamburg. 13, Harvestehuder Weg 101, 
2. Jugoslawisches Generalkonsulat in München, 
München 27, Böhmerwaldplatz 2; 
b) Militärmissionen 
1. Polnische Militärmission in Berlin-Grunewald, 
Berlin 33, Lassenstraße 19/21, 
Tschechoslowakische Militärmission 
in Berlin-Dahlem, 
Berlin 33, Podbielskiallee 54, 
Jugoslawische Militärmission in Berlin-Grunewald, 
Berlin 33, Taubertstraße 18; 
c) Handelsvertretungen und ähnliches 
1.. Polnische Handelsvertretung Frankfurt/Main, 
Frankfurt/Main, Justinianstraße 22, 
Außenstelle der Polnischen Handelsvertretung 
Frankfurt/Main in West-Berlin bei der Polnischen 
Militärmission in Berlin-Grunewald, 
Berlin 33, Lassenstraße 19/21, 
Vertretung Tschechoslowakischer Außenhandels- 
gesellschaften, 
Frankfurt/Main, Eysseneckstraße 31, 
Vertretung Tschechoslowakischer Außenhandels- 
gesellschaften, 
Hamburg 13, Abteistraße 57, 
Generalvertreter des staatlichen tschecho- 
slowakischen Kaolin-Verkaufs Prag für die 
Bundesrepublik, 
Dipl.-Ing. Otto Brennecke, 
Prien-Osternach/Chiemsee, Forellenweg 11, 
Tschechoslowakische Elbe-Schiffahrt-AG, 
Hamburg 11, Am Saalehafen, 
Rumänische Handelsvertretung in Frankfurt/Main, 
Frankfurt/Main, Myliusstraße 53, 
Ungarisches Außenhandelsbüro in Frankfurt/Main, 
Frankfurt/Main, Holzhausenstraße 36, 
Ungarisches Handelsbüro, Filiale Hamburg, 
Hamburg 36, Jungfernstieg 38 I, . 
Vertreter des Ungarischen Außenhandelsbüros, 
Herr Armando Speter, 
München, Färbergraben 35 (Hotel am Dom), 
Bulgarisches Außenhandelsbüro in Frankfurt/Main, 
Frankfurt/Main, Staufenstraße 4, 
Vertretung der Bulgarischen Staatlichen Unter- 
nehmen für Ein- und Ausfuhr, Zweigstelle Hamburg, 
Hamburg 13, St. Benedictstraße 5, 
3ulgarische Handelsagentur bei der Firma 
3eusS & Co,, 
München 25, Thalkirchner Straße 85 und 128,
	        

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