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Wasmuths Monatshefte für Baukunst und Städtebau (Public Domain) Ausgabe 12.1928 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

Volltext: Wasmuths Monatshefte für Baukunst und Städtebau (Public Domain) Ausgabe 12.1928 (Public Domain)

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Zeitschrift

Urheber (Körperschaft):
Charlottenburg
Titel:
Vorlagen für die Stadtverordneten-Versammlung zu Charlottenburg / Charlottenburg
Ausgabe:
[Vollständige Ausgabe: öffentliche und nichtöffentliche Sitzungen]
Erschienen:
Charlottenburg 1919
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2018
Erscheinungsverlauf:
1906-1919 ; mehr nicht digitalisiert
ZDB-ID:
2916757-7 ZDB
Frühere Titel:
Tages-Ordnungen sowie Vorlagen und Mittheilungen für die Stadtverordneten-Versammlung zu Charlottenburg für das Kalenderjahr ...
Berlin:
B 759 Staat. Politik. Verwaltung: Bezirksverordnetenversammlung. Stadtbezirksversammlung
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1914
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2018
Berlin:
B 759 Staat. Politik. Verwaltung: Bezirksverordnetenversammlung. Stadtbezirksversammlung
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht

Zeitschriftenteil

Titel:
1914/02/04

Zeitschriftenteil

Titel:
No. 3. (26-37) (29.), 04. Februar 1914

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  • Wasmuths Monatshefte für Baukunst und Städtebau (Public Domain)
  • Ausgabe 12.1928 (Public Domain)
  • Titelblatt
  • Inhaltsverzeichnis
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  • H. 7
  • H. 8
  • H. 9
  • H. 10
  • H. 11
  • H. 12

Volltext

555 
Abb. 9 / Berlin f Gagf ah - Siedlung im Fischtalgrund / Doppelhaus / 
Architekt: Paul Schmitihenner A Stuttgart J Eingangsseite j Diese ein 
jache Front steht in angenehmem Gegensatz zu der gleichfalls symmetri 
schen Straßenfront des Poelzig'schen Doppelhauses / Siehe unten Abb. II 
Abb. 10 / Berlin / Gagfah-Siedlung im Fischtalgrund / Doppelhaus / 
Architekt: Hans Poelzig, Berlin / Der an sich gute Baukörper wird 
karrikiert durch die heruntergezogenen und mit Rollschichtborte einge 
faßten Giebel / Vgl. unten Abb. 11 
des Wohnkubus, sondern Teil der gestalteten Form, und wir 
sahen, was dieser Formwille aus dem Innern des Hauses in seiner 
Gestalt und seiner Verwendung gemacht hat. Gerad begegnen 
wir Tessenows Namen an einer anderen Stelle, die auch für den 
unbekannten Bürger ein angemessenes Haus, wenn auch vor 
läufig auf dem Papier, schaffen will. Ein bürgerliches Familien 
blatt schreibt einen Wettbewerb aus und setzt ioooo M. als 
ersten Preis aus für den Entwurf zu einem bürgerlichen Eigen 
heim im Rahmen von 25—40 000.— M. Baukosten. Mit Rading 
aus Breslau und dem Münchener Troost ist Tessenow der 
Preisrichter. Statt nun seine Stimme zu erheben und 
zu sagen: Bauleute, wie meint Ihr, soll dieses Haus aussehen? 
— wird ein genaues Programm aufgestellt, das allerhand 
Überraschungen bringt. Erdgeschoß: ein großer allgemeiner 
Wohnraum, Küche, Wirtschaftsraum, Kleiderablage. Es soll 
kein besonderes Treppenhaus vorgesehen werden, sondern 
„nur eine (!) Treppe, die bequem zu 
ersteigen sein soll, aber an die Haus 
sehe gelegt, wenig Platz beansprucht". 
Was die Hausseite bedeutet, könnte 
leicht zum Thema eines besonderen 
Preisausschreibens werden, Im übrigen 
ist gegen dieses Erdgeschoß gewiß 
nichts zu sagen. Oben aber wird's 
eigenartig bürgerlich; nämlich — un 
bedingte Trennung der Geschlechter. 
Vier Schlafzimmer und zwei Bade 
stuben. „ein Badezimmer für die 
männlichen, ein Badezimmer für 
die weiblichen Angehörigen des 
Haushalts". Diese bisher unge 
wohnte Trennung der Geschlechter 
erstreckt sich auch (Programm!) 
auf die lieben Eltern. Die Hausfrau 
soll in ihrem Schlafzimmer Besuche 
empfangen können (gewiß!), der 
Hausherr aber bekommt eingebaut 
ins Schlafzimmer die Bibliothek 1 
Welch hübsches Bild. Auch soll 
er, so steht zu lesen, in diesem 
Bücherschlafraum „seine Geschäftsbesuche empfangen". Im 
übrigen soll das Haus so gestaltet sein, daß die Hausfrau ausruft: 
„Diese Häuslichkeit könnte ich mit Hilfe einer Haustochter, 
erforderlichenfalls auch allein bewirtschaften". Wie hübsch 
wird der Dienstbote hier Haustochter genannt, doch weiter geht 
die Liebe nicht; „denn" — heißt es weiter im Programm — „die 
kommunistische Bewegung hat das patriarchalische Verhältnis 
zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer erstickt, manche 
Groß Städterin muß ihre Hausangestellte geradezu als 
ihre bezahlte Feindin empfinden". Gesagt, getan — das Pro 
gramm hat nicht genug an der männlichen und weiblichen Bade 
stube, die „Haustochter" soll eine Badegelegenheit in der Wasch 
küche (brrr!) bekommen. Das moderne Heim! Die Trennung von 
der „Kommunistin" geht wohl noch weiter; denn das Programm 
schreibt vor; „W. C. in allen Stockwerken." Man glaubt es mit 
einem Splendidhotelbau zu tun zu haben. Tessenow, der Preis 
richter, hat in seinen beiden Fischtal- 
häusleindasKlosett im Erdgeschoß fort 
gelassen, gewiß in der klugen Überle 
gung, daß bei der Engheit desWohnens 
es nahe dem Wohnzimmer stört und an 
derseits über die kurze Treppe leicht zu 
erreichen und vor allem mit geringerer 
Peinlichkeit zu verlassen ist. Weiter 
heißt es im Programm: nicht erforder 
lich: Dachgeschoß. Und in den Er 
läuterungen: „kein Gerumpel—darum 
kann im neuen Hause auch auf den 
Dachboden verzichtet werden. Er ist 
unverzinstes Kapital, da er ja aller- 
höchstens ein paarmal im Winter 
zum Wäsche aufhängen benutzt wird." 
So wird das flache Dach zur Vorschrift 
gemacht. Im Preisgericht sitzt Tesse 
now. Und wenn er aus dem Ober 
geschoß seiner Zehlendorfer Häuslein 
ein Fenster zum Hinaussehen hätte, so 
könnte er feststellen (Abb. 8), 
wie ein moderner Architekt mit 
flachem Dach zum „unverzinsten" 
r .—•<-, er- 
Abb. 111 Berlin / Gagfah-Siedlung im Fischtalgrund / 
Doppelhaus /Architekt: HansPoelzig, Berlin/Straßen 
front / Die aus dem Wesen des Doppelhauses sich er 
gebende Symmetrie ist hier durch die Fülle ver 
schiedener Öffnungen zu einem unerfreulichen Fenster- 
Ornament ^arrangiert" worden / Vgl. hiermit oben Abb. 9
	        

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