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Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1917 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

Volltext: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1917 (Public Domain)

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Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Zeitschrift

Urheber:
Charlottenburg
Titel:
Vorlagen für die Stadtverordneten-Versammlung zu Charlottenburg / Charlottenburg
Ausgabe:
[Vollständige Ausgabe: öffentliche und nichtöffentliche Sitzungen]
Erschienen:
Charlottenburg 1919
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2018
Erscheinungsverlauf:
1906-1919 ; mehr nicht digitalisiert
ZDB-ID:
2916757-7 ZDB
Frühere Titel:
Tages-Ordnungen sowie Vorlagen und Mittheilungen für die Stadtverordneten-Versammlung zu Charlottenburg für das Kalenderjahr ...
Berlin:
B 759 Staat. Politik. Verwaltung: Bezirksverordnetenversammlung. Stadtbezirksversammlung
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1914
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2018
Berlin:
B 759 Staat. Politik. Verwaltung: Bezirksverordnetenversammlung. Stadtbezirksversammlung
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht

Zeitschriftenteil

Titel:
1914/04/08

Zeitschriftenteil

Titel:
No. 8. (90-102), 08. April 1914

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  • Dienstblatt des Magistrats von Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1944 (Public Domain)
  • 7. Januar 1944
  • 14. Januar 1944
  • 21. Januar 1944
  • 28. Januar 1944
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  • 5. Juli 1944
  • 7. Juli 1944
  • 14. Juli 1944
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  • 9. August 1944
  • 11. August 1944
  • 18. August 1944
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  • 25. August 1944
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  • 13. Oktober 1944
  • 20. Oktober 1944
  • 27. Oktober 1944
  • 3. November 1944
  • 10. November 1944
  • 24. November 1944
  • 1. Dezember 1944
  • 8. Dezember 1944
  • 12. Dezember 1944

Volltext

Seite 31 
Nr. 26 
bitte ich, diese Mütter auf ihr Ansuchen wenigstens Ruhe, aber auch neue Kraft für den Einsatz an der 
für einige Tage oder, falls dies zweckmäßiger ist, Front gibt. Dazu trägt aber die Ermöglichung eines 
stundenweise oder halbtägig von der Arbeit freizu- ungestörten Familienlebens wesentlich bei. ! 
stellen. An die Reichs- und Sondertreuhänder der Arbeit, 
(8) Ich bitte schließlich die Betriebsführer, ihre den Reichstreuhänder für den öffentlichen Dienst. 
SOSE Maßnahmen auch auf solche-Fälle zu - _ 
SEES m in denen des un Erholungsurlaub rn 
mende Ehemann oder Sohn zwar nicht der Wehr- 
macht selbst angehört, jedoch in einem dem Front- Gesetze und Verordnungen 
einsatz vergleichbaren Arbeits- oder Diensteinsatz > 
steht. Verzeichnis der für die städtische Verwaltung wich- 
. tigen neuen Gesetze, Verordnungen, Erlasse und 
Nik (9) nn Frauen Re nraCn ihrerseits den DO D Zeitschriftenaufsätze 
ührer rechtzeitig Kenntnis von ‚dem Urlaub des ibli 
Ehemannes oder Sohnes geben, damit etwa erforder- Zusammengestellt von der Ratsbibliothek 
liche betriebliche Umstellungen rechtzeitig veranlaßt (Fernruf: Stadtverw. 2149). 
und Störungen im Betrieb vermieden werden. Sie Fortsetzung von Seite 23 
haben, wenn sie den Urlaub mit ihrem Mann oder 
on gemesam Den WOHeT nach Möglichkeit I. Gesetze 
ihren tariflichen Erholungsurlaub auf die Zeit zu Min . in ; ; ; 
verschieben, zu der dieser auf Wehrmachturlaub set Einisterialblait des Keicher and Prenfischen Mi 
kommt. Haben hierfür die Frauen nicht selbst das Sinfachun der Verwaltung ; hier: Vierteljährliche Ab- 
nötige Verständnis, so hat es der Betriebsführer in Föhrun Bor Abtretun  belräge an das  Peamienheim: 
der Hand, die betreffenden Frauen erst dann für den N LALLCUWEIN d. RDB E RdErl v. 3. 2. 44. Gemein- 
Urlaub in Aussicht zu nehmen, wenn feststeht, daß nützigkeits-VO; hier: Unschädliche Nebenzwecke bei 
der Ehemann oder Sohn VL rholungsürlaup erhält: Sjiftungen, die von einer Gemeinde oder Gemeinde- 
Bestehen trotzdem schon vorher die Frauen auf ihren Ver Anden verwaltet werden . 
zuständigen Erholungsurlaub, so sind sie durch -die . = 7 7 
Betriebsführer ausdrücklich darauf hinzuweisen, daß Reichsversorgungsblatt Nr. 1. Verordnung über 
sie für den Fall einer Beurlaubung ihres Ehemannes Vergünstigungen für Kriegsbeschädigte im öffentlichen 
oder Sohnes von der Wehrmacht nicht mit noch- Personenverkehr. . 
maliger Freistellung von der Arbeit rechnen können. Ministerialblatt Speer Nr. 3. Durchführung von 
Hiervon ist nur dann abzusehen, wenn ganz beson- LS-Baumaßnahmen mit eigenen Gefolgschaftsmitglie- 
dere Gründe — z. B. gesundheitliche Verhältnisse der dern. RdErl des RM Speer vom 7.1. 44. — Durch- 
Frau, Fürsorge für die Kinder usw. — die vorzeitige führungsbestimmungen zum Erlaß des Führers über 
Gewährung von Erholungsurlaub dringend notwendig den Ausgleich kriegswichtigen Raumbedarfs. RdErl 
machen. Im übrigen kann ein pflichtwidriges Fort- des RM Speer v. 19. 1. 44. — Behelfsheime des Deut- 
bleiben von der Ärbeit auch bei Kriegerfrauen und schen Wohnungshilfswerkes. RdErl des RM für 
KTIeSCNHCN aus Gründen der Arbeitsdisziplin Blume und  Kriegsproduktion, Amt Bau, vom 
nicht geduldet werden. 7.12. 483. 
(10) Abschließend gebe ich der Erwartung Aus- eg S nn 
druck, daß die. Betriebsführer, in deren Hand die II. Zeitschriftenaufsätze 
Durchführung der Urlaubsregelung liegt, die Anord- Die Deutsche Volkswirtschalt Nr. 2. Heiß- 
EG wie die erhoehen Richtlinien nicht kleinlich »rann; Fragen der betrieblichen Altersfürsorge. — 
handhaben. Selbst wenn sich in Einzelfällen durch Nr. 3. Bornemann. Psvchologie und Betriebs- 
die Cr EEE NOT Frauen und Mütter für führung. 
den - Betrie chwierigkeiten ergeben sollten, so ? . ze 7 > ; 
werden. sich: doch Mitiel und Wege‘ finden lasse, po VeGMltmase der Beamlen der. Industrie.” und 
den berechtigten Belangen dieser Frauen in ihrem Se . arkalamma 
Rahmen zu entsprechen. Vielfach wird durch Ein- Handelskammern und Handwerkskammern. 
schaltung* des vom Frauenamt der DAF durch- Wirtschaftsblatt der Gauwirtschaftskammer Berlin 
KerOnnien Werkehrendienstes die Freistellung der und Mark Brandenburg, Heft 5. Weigelt, Arbeits- 
"rauen von der Arbeit erleichtert werden können. bedingungen bei Hetriebsverlager ungen: _— : Unter- 
Es ist eine Ehrenpflicht der Heimat. gegenüber brechung des Urlaubs infolge Zerstörung der 
unseren Soldaten, ihnen nach längerer Abwesenheit Wohnung. 
und nach schweren Kämpfen einen Urlaub in der Der Vierjahresplan Heft 1. Das Deutsche Woh- 
Heimat zu gewährleisten. der ihnen Entspanhung und nungshilfswerk. 
Druck: BBA (Verwaltungsdruckerei d@r Reichshauptstadt Berlin), SO 16, Rungestraße 20
	        

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