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Vorlagen für die Stadtverordneten-Versammlung zu Charlottenburg (Public Domain) Ausgabe 1912 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Vorlagen für die Stadtverordneten-Versammlung zu Charlottenburg (Public Domain) Ausgabe 1912 (Public Domain)

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Zeitschrift

Urheber:
Charlottenburg
Titel:
Vorlagen für die Stadtverordneten-Versammlung zu Charlottenburg / Charlottenburg
Ausgabe:
[Vollständige Ausgabe: öffentliche und nichtöffentliche Sitzungen]
Erschienen:
Charlottenburg 1919
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2018
Erscheinungsverlauf:
1906-1919 ; mehr nicht digitalisiert
ZDB-ID:
2916757-7 ZDB
Frühere Titel:
Tages-Ordnungen sowie Vorlagen und Mittheilungen für die Stadtverordneten-Versammlung zu Charlottenburg für das Kalenderjahr ...
Berlin:
B 759 Staat. Politik. Verwaltung: Bezirksverordnetenversammlung. Stadtbezirksversammlung
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1912
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2018
Berlin:
B 759 Staat. Politik. Verwaltung: Bezirksverordnetenversammlung. Stadtbezirksversammlung
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-13501586
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht

Zeitschriftenteil

Titel:
1912/12/04

Zeitschriftenteil

Titel:
No. 21 (314-338) (334), 04. Dezember 1912

Schnellzugriff

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  • Vorlagen für die Stadtverordneten-Versammlung zu Charlottenburg (Public Domain)
  • Ausgabe 1912 (Public Domain)
  • Titelblatt
  • Inhaltsverzeichnis
  • 1912/01/10
  • 1912/01/17
  • 1912/01/31
  • 1912/02/14
  • 1912/03/06
  • 1912/03/07
  • 1912/03/13
  • 1912/03/20
  • 1912/04/17
  • 1912/05/08
  • 1912/05/22
  • 1912/06/05
  • 1912/06/19
  • 1912/06/26
  • 1912/09/04
  • 1912/09/18
  • 1912/10/02
  • 1912/10/30
  • 1912/11/13
  • 1912/12/04
  • Tages-Ordnung No. 21 (314-338), 04. Dezember 1912
  • No. 21 (314-338) (314,315,316), 04. Dezember 1912
  • No. 21 (314-338) (317,318), 04. Dezember 1912
  • No. 21 (314-338) (319,32), 04. Dezember 1912
  • No. 21 (314-338) (320), 04. Dezember 1912
  • No. 21 (314-338) (321,322), 04. Dezember 1912
  • No. 21 (314-338) (323,324), 04. Dezember 1912
  • No. 21 (314-338) (325), 04. Dezember 1912
  • No. 21 (314-338) (326,327), 04. Dezember 1912
  • No. 21 (314-338) (327), 04. Dezember 1912
  • No. 21 (314-338) (328,329,330), 04. Dezember 1912
  • No. 21 (314-338) (331), 04. Dezember 1912
  • No. 21 (314-338), 04. Dezember 1912
  • No. 21 (314-338) (332), 04. Dezember 1912
  • No. 21 (314-338) (333), 04. Dezember 1912
  • No. 21 (314-338) (334), 04. Dezember 1912
  • No. 21 (314-338) (335,336), 04. Dezember 1912
  • No. 21 (314-338) (337), 04. Dezember 1912
  • Lageplan, 04. Dezember 1912
  • Übersicht der in der Sitzung gefaßten Beschlüsse (338), 04. Dezember 1912
  • 1912/12/18

Volltext

430 
käuser die eine oder andere Hypothek schon vor 
dem 1. Oktober 1913 ablösen. Der Rest von 
(1 100 000—771496 Jl) = 328 504 Jt ist 
auch für die Zeit bis zum 1. Oktober 1913 ge 
mäß der Bedingung zu b zu verzinsen. Die 
Zinsen sind auch für die Zeit bis zum 1. Ok 
tober 1913 direkt an die Firma F. Zimmer- 
mann & Sohn zu zahlen. 
Die Firma F. Zimmermann & Sohn 
leistet im übrigen Gewähr, daß aus den ein 
getragenen, am 1. Oktober 1913 zur Löschung 
zu bringenden Hypotheken Ansprüche gegen die 
Stadt Charlotrenburg oder in die verkauften 
Grundstücke nicht geltend gemacht werden. 
2. Ein Betrag von 200 000 Jl wird 1 Jahr nach 
der Auflassung, 
3. der Restbetrag von etwa 86 950,50 Jl wird 
2 Jahre nach der Auflassung an die Firma 
F. Zimmermann L Sohn gezahlt. Bis zur 
Zahlung sind die Beträge zu 2 und 3 mit 4 % 
jährlich in Kalender» ierrelsahresteilen nach 
träglich zu verzinsen. Die Zinsen sind 
spätestens innerhalb 10 Tagen des folgenden 
Quartals zu entrichten. 
Herr Hans Zimmermaun ist für sich und als 
Bevollmächtigter der Willi Zimmermann'sclM Erben 
damit einverstanden, daß der Kaufpreis für das 
Grundstück Bd. 168 Bl. 5856 an die Firma 
F. Zimmermann & Sohn gezahlt wird. Mit der 
Anzahlung von 400 000 Jt ist der Kaufpreis für das 
Grundstück Bd. 168 Bl. 5856 voll abgegolten. 
8 4. 
Die von ber Firma F. Zimmermann & Sohn 
bzw. Herren Hans Zimmermann und Willi Zimmer 
mann gezahlten Regulierungskosten und Kanali 
sationsbeiträge der Nordhausener Straße und der 
Kaiserin-Augusta-Allee für die Fronten a—o und 
k—i des Vertragsplanes sind bis zmn^ 31. März 
1913 au die Finna F. Zimmermann & -Lohn zurück 
zuzahlen. Ferner wird die von den Herren Hans 
Zimmermann und Willi Zimmermann übernommene 
Verpflichtung zur Zahlung und Verzinsung der Re 
gulierungskosten für die Front an der Nordhausener 
Straße des Grundstücks Bd. 168 Bl. 5856 auf 
gehoben. 
räumen, sofern nicht die Verkäufer einen Antrag aus 
weitere mietweise Ueberlassung der Kausgrundstücke 
oder einzelner Teile derselben stellen. In diesem 
Falle haben sie für das Quadratmeter Pachtfläche 
einen Pachtpreis von 1,50 Jl zu entrichten, falls die 
Stadtgemeinde dem Antrage stattgibt, worüber sie 
sich freie Hand vorbehält. 
Die Kosten und Stempel dieses Vertrages, der 
Auflassung und der Eintragung. trägt die Stadt 
gemeinde. 
Hinsichtlich des Srraßenlandes wird gemäß § 4 e 
des Stempelsteuergesetzes vom 31. Juli 1895 
Stempelfreiheit in Anspruch genommen, weil die 
Stadtgemeinde dafür das Enteignungsrecht besitz!. 
Ebenso nehmen die Parreien für dieses Straßenland 
Befreiung von Reichsstempel aus Grund der Be- 
sreiungsvorschrist am Schlüsse der Tarifnummer 11 
des Reichsftempeltarifs in Anspruch und verpflichten 
sich, einen Befreiungsantrag zu stellen. 
Die Umsatzsteuer trägt die Stadtgemeinde, die 
Wertzuwachssteuer tragen die Verkäufer. 
8 8- 
Die Wirksamkeit dieses Vertrages ist abhängig 
von seiner Genehmigung durch den Magistrat und 
die Stadtverordnetenversammlung zu Charlotten 
burg. Wird diese Genehmigung nicht bis zum 20. 
(zwanzigsten) Dezember 1912 den Verkäufern zu 
Händen des Erschienenen zu 2 schriftlich mitgeteilt, 
so kann keine der Parteien aus diesem Vertrage 
irgendwelche Rechte herleiten. 
8 9. 
Die Firma F. Zimmermann & Sohn erteilt 
ihrem Angestellten, Herrn Kurt v. Knoblauch, Voll 
macht, die Kaufgrundstücke an die Käuferin aufzu- 
lasien. Der Bevollmächtigte kann sich einen Unter- 
bevollmächtigten bestellen. 
Vorstehende Verhandlung ist den Erschienenen 
in Gegenwart der unterserrigten Urkundsperson 
vorgelesen, von ihnen genehmigt und wie folgt eigen 
händig unterschrieben worden: 
8 v. 
Die Auflassung der verkauften Grundstücke an 
die Sradlgemeinde hat bis zum 10. Januar 1913 
nach erfolgter Benachrichtigung der Verkäufer von 
der Genehmigung dieses Vertrages durch die Ge 
meindebehörden zu erfolgen und zwar, abgesehen von 
den im 8 2 bezeichneten Hypotheken, schulden- und 
reckuefrei und frei von privarrechtliehen Lasten jeder 
Arr. 
8 6. 
Tie Uebergabe der Grundstücke gilt mit der Aus 
lassung als erfolgt und hat miet- und pachtftei zu 
geschehen. Nutzungen, Lasten und Abgaben gehen 
mit dem Tage der Auflassung auf die Käuferin über. 
Sämtliche Gebäude und Baulichkeiten werden in dem 
Zustande übernommen, in dem sie sich zur Zeit der 
Auslassung befinden. Die Verkäufer sind verpflichtet, 
auf Verlangen der Käuferin die Grundstücke bis aus 
die auf dem anliegenden unterschristlich vollzogenen 
Plane mit den Buchstaben abcdefghiklm 
n ü a umschriebene Fläche sofort nach der Auflassung, 
im übrigen bis zum 1. Juli 1913 vollständig zu 
Hans Z i in m e r m a n n. Georg Franz. 
Beurkundet 
Or. Adolf Maier. 
Stadtsyndikus, als Urkundsbeamler der Stadt 
Charlottenburg. 
Drucksache Nr. 334. 
Vorlage betr. Erwerb eines Grundstücks an der 
Gaußstraße. 
Urschriftlich nebst 1 Heft und 1 Lageplan 
an der Stadtverordnetenversammlung 
mit dem Antrage, zu beschließen: 
a) Dem Ankauf des an der Gaußstraße belegeneu, 
der 'Luisenkirchengemeinde hier gehörigen 
Grundstücks Band 74 Blatt Nr. 2881 Par 
zellen Nr. 50, 116 I und 116 II des Karten 
blatts 11 wird nach Maßgabe des Kaufvertrages 
12. Juni 
vom 
25. September 
Nr. 1405 zugestimmt. 
1912 Nr. 1398 und
	        

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