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Vorlagen für die Stadtverordneten-Versammlung zu Charlottenburg (Public Domain) Ausgabe 1912 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Vorlagen für die Stadtverordneten-Versammlung zu Charlottenburg (Public Domain) Ausgabe 1912 (Public Domain)

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Zeitschrift

Urheber (Körperschaft):
Charlottenburg
Titel:
Vorlagen für die Stadtverordneten-Versammlung zu Charlottenburg / Charlottenburg
Ausgabe:
[Vollständige Ausgabe: öffentliche und nichtöffentliche Sitzungen]
Erschienen:
Charlottenburg 1919
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2018
Erscheinungsverlauf:
1906-1919 ; mehr nicht digitalisiert
ZDB-ID:
2916757-7 ZDB
Frühere Titel:
Tages-Ordnungen sowie Vorlagen und Mittheilungen für die Stadtverordneten-Versammlung zu Charlottenburg für das Kalenderjahr ...
Berlin:
B 759 Staat. Politik. Verwaltung: Bezirksverordnetenversammlung. Stadtbezirksversammlung
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1912
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2018
Berlin:
B 759 Staat. Politik. Verwaltung: Bezirksverordnetenversammlung. Stadtbezirksversammlung
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-13501586
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht

Zeitschriftenteil

Titel:
1912/12/04

Zeitschriftenteil

Titel:
No. 21 (314-338) (323,324), 04. Dezember 1912

Schnellzugriff

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  • Vorlagen für die Stadtverordneten-Versammlung zu Charlottenburg (Public Domain)
  • Ausgabe 1912 (Public Domain)
  • Titelblatt
  • Inhaltsverzeichnis
  • 1912/01/10
  • 1912/01/17
  • 1912/01/31
  • 1912/02/14
  • 1912/03/06
  • 1912/03/07
  • 1912/03/13
  • 1912/03/20
  • 1912/04/17
  • 1912/05/08
  • 1912/05/22
  • 1912/06/05
  • 1912/06/19
  • 1912/06/26
  • 1912/09/04
  • 1912/09/18
  • 1912/10/02
  • 1912/10/30
  • 1912/11/13
  • 1912/12/04
  • Tages-Ordnung No. 21 (314-338), 04. Dezember 1912
  • No. 21 (314-338) (314,315,316), 04. Dezember 1912
  • No. 21 (314-338) (317,318), 04. Dezember 1912
  • No. 21 (314-338) (319,32), 04. Dezember 1912
  • No. 21 (314-338) (320), 04. Dezember 1912
  • No. 21 (314-338) (321,322), 04. Dezember 1912
  • No. 21 (314-338) (323,324), 04. Dezember 1912
  • No. 21 (314-338) (325), 04. Dezember 1912
  • No. 21 (314-338) (326,327), 04. Dezember 1912
  • No. 21 (314-338) (327), 04. Dezember 1912
  • No. 21 (314-338) (328,329,330), 04. Dezember 1912
  • No. 21 (314-338) (331), 04. Dezember 1912
  • No. 21 (314-338), 04. Dezember 1912
  • No. 21 (314-338) (332), 04. Dezember 1912
  • No. 21 (314-338) (333), 04. Dezember 1912
  • No. 21 (314-338) (334), 04. Dezember 1912
  • No. 21 (314-338) (335,336), 04. Dezember 1912
  • No. 21 (314-338) (337), 04. Dezember 1912
  • Lageplan, 04. Dezember 1912
  • Übersicht der in der Sitzung gefaßten Beschlüsse (338), 04. Dezember 1912
  • 1912/12/18

Volltext

415 
Entschuldigt: 
Stadtv. Riesenberg. 
Die Beratung wird fortgesetzt. 
Den Ausschußmitgliedern sind seitens des 
Magistrats die in der ersten Sitzung gewünschten 
Drucksachen zugegangen. Eine weitere Eingabe 
des Rektorenvereins vom 22. April 1912 wird zur 
Verlesung gebracht. 
Folgender Antrag: 
„Es ist besonderer Wert darauf zu legen, 
daß die Anwendung des Nachhifeunrernchts 
auf für die Klasse genügend befähigte, gesunde 
Kinder und zwar nur auf Ausfüllung von 
Lücken beschränkt bleibt, die durch vorüber 
gehende Ursachen (eigene Krankheit, Krankheit 
in der Familie, Schulwechsel usw) herbei 
geführt sind." 
wird mit 7 gegen 6 Stimmen abgelehnt. 
Es wird hierauf beschlossen, der Stadtver 
ordnetenversammlung zu empfehlen, 
von der Mitteilung des Magistrats Kenntnis 
zu nehmen. 
Berichterstatter: Stadtv. Dr. Damm, 
v. g. u. 
Otto, Borchardt, Klau, Dr. Damm, Schwarz, 
Dr. I. Perl, Dr. Stadthagen. 
Drucksache Nr. 323. 
Vorlage betr. Vorbereitung der Wahl eines Stadt- 
syndikus. 
Urschriftlich nebst Heft 
an die Stadtverordnetenversammlung 
mit dem Ersuchen, 
Vorbereitungen zur Wahl eines Stadtsyndikus 
zu treffen. 
Die Königliche Bestätigung der von der Stadt 
verordnetenversammlung vollzogenen Wahl des 
Stadtsyndikus Dr. Maier zum besoldeten Bei 
geordneten (zweiten Bürgermeister) haben wir nach 
gesucht. Da bis zum Eingang der Bestätigung 
immerhin einige Zeit vergehen wird und erst dann 
die endgültige Ersatzwahl vorgenommen werden 
kann, bei dem großen Umfange der zum Stadt 
syndikat gehörenden Dezernatsgeschäftc die Stelle 
aber so schnell wie möglich wieder besetzt werden muß, 
so ersuchen wir schon jetzt, wenigstens die Vor 
bereitungen zur Wahl eines Stadtsyndikus treffen zu 
wollen. 
Tie Wahlzeit beträgt 12 Jahre (§ 31 der Städte 
ordnung). Das S t e l l e n g e h a l t ist durch Ge- 
9 
meindebeschluß vom 6. 1909 (genehmigt vom 
Bezirksausschuß unterm 23. Juni 1909) wie folgt 
festgesetzt: 
Anfangsgehalt 10 000 Jt, Höchstgehalt 13 750 cH. 
Gehaltsstufen 
10 000 Jt 11 250 Jt 12 500 Jt 13 750 Jt 
nach 3 6 9 Jahren. 
Zu einer von diesem Rorntaletat etwa abweichenden 
Gehaltsfestsetzung bedarf es vor der Wahl eines 
besonderen Gemeindebeschlusses und dessen Ge 
nehmigung durch den Bezirksausschuß. Für den 
jetzigen Inhaber des Amts, der das Höchstgehalt der 
Stelle (13 750 Jt) bezieht, itmr durch Gemeinde 
beschluß vorn —’ März 1912 (genehmigt vom Be 
zirksausschuß unterm 2. 4. 12) eine persönliche, 
ruhegehaltsfähige Zulage von 2 250 dH jährlich fest 
gesetzt. 
ö /19 
Nach dem Gemeindebeschluß vom ^ Fe 
bruar 1879 betr. die Neuschaffung der Stelle des 
Stadtsyndikus sind die Befähigungs- und sonstigen 
Anstellungsbedingungen — denen auch die Aufsichts 
behörde zugestimmt hat — folgende: 
1. Befähigung für den höheren Justizdienst (Ge 
richtsassessor) oder für den höheren Ver 
waltungsdienst (Regierungsassessor), 
2. Nebenämter (öffentliche oder private mit Ein 
kommen verbundene) dürfen ohne Ge 
nehmigung der städtischen Körperschaften nicht 
übernommen werden, 
3. Kündigungsfrist bei freiwilligem Ausscheiden 
drei Monate. 
Charlottenburg, den 14. November 1912. 
Der Magistrat. 
Schustehrus. 
1. 1/105. 
Drucksache Nr. 324. 
Vorlage betr. Beitrag zum Neubau der Niederlassung 
der Deutschen Heilstätte Davos in Agra. 
Urschriftlich mit den Vorgängen 
an die Stadtverordnetenversammlung 
mit dem Antrage, zu beschließen: 
Zu dem Neubau der Niederlasiung der 
Deutschen Heilstätte Davos in Agra wird ein 
einmaliger Beitrag von 1000 Jt bewilligt. 
Der Betrag ist dem Dispositionsfonds zu ent 
nehmen. 
Die im Dezember 1901 eröffnete Deutsche Heil 
stätte für Lungenkranke in Davos hat in Agra im 
Kanton Tessin ein größeres Gut erworben und er 
baut dort eine neue Heilstätte. Zu diesem Plane 
ist sie dadurch veranlaßt, daß seit ihrer Eröffnung, 
wenige Tage ausgenommen, die Anstalt stets voll- 
stäudig besetzt war. Die Aufnahmegesuche sind im 
Laufe der Zeit so zahlreich geworden, daß trotz der 
seit dem Jahre 1909 erfolgten Erweiterung auf 
140 Betten nicht einmal die Hälfte der 5227 An 
meldungen berücksichtigt werden konnte. Ende 1911 
war der Andrang zu der voll besetzten Anstalt so groß, 
daß am 31. Dezember 176 Kranke noch auf Auf 
nahme warteten. Dieser Not abzuhelfen, hält der 
Vorstand für seine Pflicht und hat daher mit dem 
Bau einer neuen Anstalt bereits begonnen. 
Den Grund und Boden hierzu hat er im Jahre 
1910 erworben, damals zu dem Zweck, um zur Ver 
billigung des Betriebes Land zu haben, wo die nöti 
gen Früchte und Lebensmittel für die Heilstätte ge 
wonnen werden sollten. 
Dieses Gut soll nun auch für solche Kranke dienst 
bar gemacht werden, die das Hochgebirgsklima nicht 
vertragen können und ferner fiir die, die wegen 
Raummangels in Davos nicht sofort aufgenommen 
werden können. Es wird dort zurzeit ein Erholungs 
heim für 60 Kranke errichtet, da sich gerade dieser 
Ort durch seinen Sonnenreichtum außerordentlich 
zur Sonnenstrahlenbehandlung (Heliotherapie) und 
zu der Beschäftigung der Kranken im Freien eignet.
	        

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