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Vorlagen für die Stadtverordneten-Versammlung zu Charlottenburg (Public Domain) Ausgabe 1909 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Vorlagen für die Stadtverordneten-Versammlung zu Charlottenburg (Public Domain) Ausgabe 1909 (Public Domain)

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Zeitschrift

Urheber (Körperschaft):
Charlottenburg
Titel:
Vorlagen für die Stadtverordneten-Versammlung zu Charlottenburg / Charlottenburg
Ausgabe:
[Vollständige Ausgabe: öffentliche und nichtöffentliche Sitzungen]
Erschienen:
Charlottenburg 1919
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2018
Erscheinungsverlauf:
1906-1919 ; mehr nicht digitalisiert
ZDB-ID:
2916757-7 ZDB
Frühere Titel:
Tages-Ordnungen sowie Vorlagen und Mittheilungen für die Stadtverordneten-Versammlung zu Charlottenburg für das Kalenderjahr ...
Berlin:
B 759 Staat. Politik. Verwaltung: Bezirksverordnetenversammlung. Stadtbezirksversammlung
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1909
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2018
Berlin:
B 759 Staat. Politik. Verwaltung: Bezirksverordnetenversammlung. Stadtbezirksversammlung
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-13517407
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht

Zeitschriftenteil

Titel:
bitte bei OCR entfernen

Zeitschriftenteil

Titel:
In nicht öffendlicher Sitzung (56,57,58), 24. Februar 1909

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Vorlagen für die Stadtverordneten-Versammlung zu Charlottenburg (Public Domain)
  • Ausgabe 1909 (Public Domain)
  • Titelblatt
  • Inhaltsverzeichnis
  • 1909/01/06
  • 1909/01/20
  • 1909/02/10
  • bitte bei OCR entfernen
  • In nicht öffendlicher Sitzung (56,57,58), 24. Februar 1909
  • 1909/02/10
  • 1909/02/24
  • 1909/03/17
  • 1909/03/18
  • 1909/03/24
  • 1909/03/31
  • 1900/03/31
  • 1909/03/31
  • 1909/04/21
  • 1909/05/05
  • 1909/05/19
  • 1909/05/26
  • 1909/06/09
  • nicht im Hause scanbar
  • 1909/06/09
  • 1909/06/23
  • 1909/06/30
  • 1909/08/25
  • 1909/09/08
  • 1909/09/22
  • 1909/10/06
  • 1909/10/20
  • 1909/10/29
  • 1909/11/03
  • 1909/11/10
  • 1909/11/24
  • 1909/12/08
  • 1909/12/22

Volltext

70 
Der Ausschuß empfiehlt der Stadtverordneten 
versammlung folgende Beschlußfassung: 
Der Magistrat wird ermächtigt, aus den 
Zinsen der Freiherr vom Stein-Stiftung an 
Personen, die im Ehrendienste der Stadt 
tätig gewesen sind oder an deren Hinter 
bliebene im Falle der Bedürftigkeit und Wür 
digkeit Unterstützungen bis zum Höchstbetrage 
von 500 M für das Jahr im Einzelfalle zu 
gewähren. 
Zur Verwaltung dieser Stiftung wird eine 
Deputation eingesetzt, bestehend aus 6 Mit 
gliedern, von denen 2 Magistratsmitglieder 
und 3 Stadtverordnete sein müssen. 
Berichterstatter: Der Vorsteher- 
Stellvertreter: 
g. u. 
Kaufmann, Otto, Holz, vr Hubatsch. 
8t. V. 76. 
Drucksache Rr. 57. 
Bericht des Ausschusses über die Vorlage betr. 
Herstellung eines Absangebauwerks in 
Weinmeisterhorn. (Drucksache Rr. 38). 
Verhandelt 
Charlottenbura, den 17. Februar 1909. 
Anwesend: 
Stadtv. Gebert, Haack, Kern, Klau, Klick, 
Mottek, Neukranz, Stein. 
Seitens des Magistrats: 
Stadtbaurat Bredtschneider, Stadtsyndikus 
vr Maier. 
Entschuldigt: 
Stadtv. Becker, Jachmann, Schmidt. 
Der Ausschuß bildet sich wie folgt: 
Vorsitzender ist der Stadtv. Stein. 
Schriftführer ein Beamter der Geschäftsstelle. 
Der Antrag des Magistrats vom 5. Februar 1909 
— IX A. 1827 — lautet wie folgt: 
a) Der vorgelegte Entwurf für das Abfange- 
bauwerk in Weinmeisterhorn wird genehmigt. 
b) Der Magistrat wird ermächtigt, von der 
nenen Boden-Aktiengesellschaft die auf dem 
vorgelegten Lageplan mit a, b, c, d, e, f, a 
bezeichnete Parzelle zum Preise von 300 M 
für die Quadratrute zu erwerben. 
c) Die Gesamtkosten für den Grunderwerb 
und für die Herstellung des Abfangebau- 
werks werden vorbehaltlich der endgültigen 
Festsetzung der Enteignungsentschädigung 
auf 53 000 Ji festgesetzt und sind aus 
Anleihemitteln zu decken. 
* * 
* 
Der Ausschuß empfiehlt der Stadtverordneten- 
Versammlung die Annahme der Magistrats 
vorlage. 
Berichterstatter: Stadtv. Mottek. 
v. g. u. 
Klau, Stein, Klick, Haack, Kern, Neukranz, R. Mottek. 
8t. V. 135. 
Drucksache Rr. 58. 
Bericht des Ausschusses über die Borlage betr. 
Herstellung einer Ladestraße und eines Stätte- 
platzes, sowie Regulierung der Straße 28—VI 
(Drucksache Nr. 40). 
Verhandelt 
Charlotteuburg, den 17. Februar 1909. 
Anwesend: 
Stadtv. Freund, Haack, Klau, Rackwitz, Sellin, 
Wenig. 
Seitens des Magistrats: 
Stadtbaurat Bredtschneider, Stadtsyndikus 
De Maier. 
Entschuldigt: 
Stadtv. Gebert, Gredy, Harnisch, Schniidt, 
Wagner. 
Der Ausschuß bildet sich wie folgt: 
Vorsitzender ist der Stadtv. Rackwitz. 
Schriftführer ein Beamter der Geschäftsstelle. 
Der Antrag des Magistrats vom 5. Februar 1909 
— IX A 178 — lautet wie folgt: 
1. Der vorgelegte Entwurf für die Regulierung 
der Straße 20 Abteilung VI zwischen der 
Caprivi-Brücke und dem Siemenssteg, für 
die Herstellung einer Ladestraße nebst Ufer 
mauer daselbst und für die Herrichtung eines 
Stätteplatzes in vorläufiger Anlage auf dem 
westlich an das städtische Elektrizitätswerk an 
stoßenden städtischen Grundstück wird ge 
nehmigt. 
2. Die Kosten werden wie folgt festgesetzt: 
a) Für Regulierung der Straße 
20—VI 142 300 M 
b) Für Herstellung der Lade 
straße mit Ufermauer und 
einem Maschinenkran . . . 325 700 „ 
c) Für Herstellung des Stätte- 
platzes mit einem Brückenkran 
und mit der zugehörigen 
Gleisanlage 216 000 „ 
d) Für die Kanalisierung der 
Straße 20 mit vorläufiger 
Vorflut zur Spree .... 14 000 „ 
3. Die Kosten sind wie folgt zu decken: 
Zu 2a, vorläufig aus dem Straßeuregu- 
lierungsfonds; soweit Fronten von städtischen 
Grundstücken in Frage kommen, sind die 
Kosten für die ganze Straßenbreite endgültig 
von den städtischen Grundstücken nach Maß 
gabe ihrer Straßenfronten zu tragen, soweit 
private Besitzer in Frage kommen, sind die 
anteiligen Kosten mit Einschluß der Grund 
erwerbskosten in der nach dem Ortsstatut zu 
lässigen Höhe im Bebauungsfalle wieder ein 
zuziehen und endgültig zu decken, der Rest 
ist aus den Mitteln des Straßenbauetats 
Ord. VIII—21 für 1908 zu decken. 
zu 2b und 2c, endgültig aus den in der 
Anleihe vorgesehenen Mitteln für Herstellung 
eines Stätteplatzes usw., 
zu 2d, endgültig aus den Anleihemitteln 
der Kanalisation.
	        

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