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Stenographische Berichte über die öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung der Haupt- und Residenzstadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 4.1877 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Stenographische Berichte über die öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung der Haupt- und Residenzstadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 4.1877 (Public Domain)

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Zeitschrift

Urheber (Körperschaft):
Charlottenburg
Titel:
Vorlagen für die Stadtverordneten-Versammlung zu Charlottenburg / Charlottenburg
Ausgabe:
[Vollständige Ausgabe: öffentliche und nichtöffentliche Sitzungen]
Erschienen:
Charlottenburg 1919
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2018
Erscheinungsverlauf:
1906-1919 ; mehr nicht digitalisiert
ZDB-ID:
2916757-7 ZDB
Frühere Titel:
Tages-Ordnungen sowie Vorlagen und Mittheilungen für die Stadtverordneten-Versammlung zu Charlottenburg für das Kalenderjahr ...
Berlin:
B 759 Staat. Politik. Verwaltung: Bezirksverordnetenversammlung. Stadtbezirksversammlung
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1908
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2018
Berlin:
B 759 Staat. Politik. Verwaltung: Bezirksverordnetenversammlung. Stadtbezirksversammlung
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-13489765
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht

Zeitschriftenteil

Titel:
1908/01/08

Zeitschriftenteil

Titel:
Tages-Ordnung No. 1 (1-6), 08. Januar 1908

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  • Stenographische Berichte über die öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung der Haupt- und Residenzstadt Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 4.1877 (Public Domain)
  • Titelblatt
  • Alphabetisches Inhalts-Verzeichniß
  • No. 1, 04.01.1877
  • No. 2, 11.01.1877
  • No. 3, 18.01.1877
  • No. 4, 25.01.1877
  • No. 5, 01.02.1877
  • No. 6, 08.02.1877
  • No. 7, 15.02.1877
  • No. 8, 22.02.1877
  • No. 9, 01.03.1877
  • No. 10, 08.03.1877
  • No. 11, 15.03.1877
  • No. 12, 21.03.1877
  • No. 13, 27.03.1877
  • No. 14, 05.04.1877
  • No. 15, 12.04.1877
  • No. 16, 19.04.1877
  • No. 17, 26.04.1877
  • No. 18, 03.05.1877
  • No. 19, 17.05.1877
  • No. 20, 24.05.1877
  • No. 21, 31.05.1877
  • No. 22, 07.06.1877
  • No. 23, 21.06.1877
  • No. 24, 28.06.1877
  • No. 25, 06.09.1877
  • No. 26, 13.09.1877
  • No. 27, 20.09.1877
  • No. 28, 27.09.1877
  • No. 29, 04.10.1877
  • No. 30, 11.10.1877
  • No. 31, 19.10.1877
  • No. 32, 25.10.1877
  • No. 33, 01.11.1877
  • No. 34, 08.11.1877
  • No. 35, 15.11.1877
  • No. 36, 22.11.1877
  • No. 37, 29.11.1877
  • No. 38, 06.12.1877
  • No. 39, 13.12.1877
  • No. 40, 20.12.1877
  • No. 41, 28.12.1877

Volltext

235 
der Gemeindeorgane, dafür zu sorgen, daß dieses höchste politische 
Recht für Jeden erhalten und von Jedem ausgeübt werde. 
(Der Antrag auf Tagesordnung wird angenommen. Da 
mit ist der Gegenstand erledigt.) 
Vorsteher: Es folgt der 
14. Antrag des Stadtverordneten Dr. Stryck und Ge 
noffen, betreffend die Einsetzung eines Ausschusses zur 
Erörterung einiger, aus den Zustand der vom Fiskus 
im Jahre 187(( übernommenen Straffen und Brücken 
bezüglichen Fragen. — Vorl. 303. 
Ich eröffne die Berathung. 
Herr Kollege Dr. Stryck hat das Wort zur Begründung feines 
Antrages. 
Stadtv. Dr. Stryck: M. H.! Als Sie am 19.November 1874 
dem Antrage des Magistrats zustimmten, die Uebernahme der bis 
dahin fiskalischen Straßen und Brücken in die Verwaltung der 
Stadt zu genehmigen, war die Meinung derjenigen, die dies thaten, 
in erster Linie, dag sie Herren und Meister auf der Straße werden 
wollten. Sie wollten nicht mehr zusehen, daß gegen ihren Willen 
und ohne ihren Beschluß Konzessionen unv Privilegien ertheilt wür 
den an Personen von Seiten des Polizeipräsidiums. Damit ist aber 
nach meiner und nach der Meinung der Antragsteller zugleich eine 
ernste Pflicht auf uns übergegangen, auch noch nach anderer Seite 
hin für den Zustand unserer Straßen zu sorgen, als dies bis jetzt 
geschehen ist. M. H., die Mittel und Wege zur Erfüllung dieser 
Pflicht aufzufinden, ist der Zweck des Antrages, den meine Freunde 
und ich uns zu stellen erlaubt haben. 
Man könnte nun sagen, dieser Antrag gehöre eigentlich in die 
Etatszeil, es sei nothwendig, daß er beim Etat berathen werde, weil 
es wirklich eine Etatsfrage ist. Ich glaube aber, daß wir in der 
Etatsberathung mit so viel Zahlen und Untersuchungen überhäuft 
sind, daß eine so ungemein wichtige Angelegenheit, wie diese ist, doch 
etwas mit längerer Hand vorbereitet werden muß und erst die Fragen 
näher diskutirt werden müssen, bis wir zu einem Beschluß kommen, 
wie er in den Etat paßt. Sie werden sich erinnern, daß wir bei 
Gelegenheit der vergangenen Etatsberathung schon die Angelegenheit 
anregten, daß wir schon damals den Arbeitsplan forderten, um viel 
leicht an der Hand desselben unsere Beschlüsse schon damals zu fassen 
zur Herbeiführung eines anderen Zustandes auf unseren Straßen. 
M. H.! Ich glaube, ich werde keinen Widerspruch erfahren, wenn 
ich sage, daß der Zustand unserer Straßen und Brücken, wie wir 
sie vom Fiskus übernommen haben, ein sehr mangelhafter ist, daß 
er abgeändert werden muß, daß das aber nicht mit der geringen 
Summe, wie wir sie als Rente beziehen, so gemacht werden kann, 
wie wir es unsern Mitbürgern schuldig sind. 
M. H.! Es müssen nach Ansicht der Antragsteller Mittel und 
Wege aufgefunden werden, um diese Aenderung etwas rascher zu 
machen, als es mit dieser Summe möglich ist, ob eventuell eine ge 
wisse Summe darauf zu verwenden ist, ob dies in Form einer An 
leihe geschehen soll, ob wir eine Trennung machen wollen zwischen 
Straßen und Brücken, ob wir für die Straßen eine größere Auslage 
aus die Einkommensteuer legen und die Brücken aus der Anleihe 
machen wollen — alle diese Fragen müssen näher diskutirt und er 
örtert werden, erst dann sind wir in der Lage uns schlüssig zu 
machen, ob es möglich ist, daß wir den Zweck erreichen, den wir vor 
haben. Dazu ist es aber vor allen Dingen erforderlich, daß wir 
wirklich einen Arbeitsplan haben, der auf 4, 5 Jahre vertheilt ist, 
der die jetzige große Arbeit der Kanalisation mit berücksichtigt und 
dergl. mehr. Außerdem müßte er schon uni deswillen auf eine längere 
Zeit vertheilt werden, weil wir uns sonst das Arbeitslohn und das 
Material selber vertheuern würden und noch theurer arbeiten würden, 
als wir dies ohnehin schon thun. Dadurch, daß Sie den Antrag 
annehmen, präjndiziren feie sich in gar nichts, sondern es sollen diese 
Fragen bloß überlegt werden. 
Ich bitte dabei zu entschuldigen, daß wir den Antrag auf einen 
Ausschuß gestellt haben. Es ist das eigentlich nicht so recht konform 
unserer Geschäftsordnung Wir haben dabei gar nicht im Auge 
gehabt, damit die Generaldiskussion abzuschneiden, sondern es wird 
ja recht praktisch sein, wenn wir recht tief in die Generaldiskussion 
hier eingehen, damit die Gesichtspunkte schon festgestellt werden, die 
Sie dem Ausschuß mitgeben wollen. Ich bitte also von der etwas 
ungewöhnlichen Form zu abstrahlten und dies unserer Zagheit zuzu 
schreiben, wenn wir nicht direkt mit Anträgen in dieser so hochwich 
tigen Angelegenheit kommen. 
Ich möchte Sie bitten, daß Sie dem Antrage auf Niedersetzung 
eines Ausschusses zustimmen. 
Stadtv. Weber: Nur auf die geschäftliche Seite will ich 
mich einlassen. Ich begrüße den Antrag mit großer Freude und 
auch nach der geschäftlichen Richtung hin als einen Vorgang, wie 
künftighin Angelegenheiten behandelt werden könnten. Ich habe die 
Besorgnis? des Herrn Antragstellers, daß durch diesen Antrag die 
Generaldiskussion im Grunde abgeschnitten werden könnte, nicht. Ich 
meine, der Antrag ist selbst lediglich nur auf die Erörterung der 
Angelegenheit in einer Kommission gerichtet. Also nur um diese An 
gelegenheit kann sich die Generaldiskussion drehen und diese General- 
diskussion wird heute erledigt werden. Eine andere Gelegenheit ist 
aber die Behandlung der großen Gesichtspunkte, welche durch die 
Arbeit der Kommission erst eine gewisse Konsistenz gewinnen könnten. 
Die Diskussion die sich an diesen Punkt anschließt, ist nicht aus 
geschlossen durch das Verfahren, das gegenwärtig eingeschlagen ist, 
sie ivird erst recht an der Tagesordnung sein, wenn die Angelegen 
heit uns aus dem Ausschusse vorgelegt ist. 
Ich wollte das nur konstatiren, um der nach meiner Meinung 
unrichtigen Auffassung des Herrn Antragstellers entgegenzutreten und 
um uns in jedem Fälle die Generaldiskussion über die ganz spezielle 
Frage noch zu wahren für den Zeitpunkt, wo die Angelegenheit aus 
der Kommission zurückgekommen sein wird. 
Vorsteher: Ich bemerke vor der Abstimmung, daß die Ver 
sammlung unter dem 28. Dezember v. I. bei Gelegenheit der Etats 
berathung den Beschluß gefaßt hat: 
Die Versammlung ersucht den Magistrat um eine Vor 
lage darüber, nach welchem Plane mit der Herstellung guter, 
dem Verkehr angemessener Brücken vorzugehen sein möchte. 
In diesem Punkte ist der Antrag nur eine Wiederaufnahme eines 
bereits von der Versammlung gefaßten Beschlusses, und ähnlich ver 
hält es sich in Bezug auf den Arbeitsplan, den der Herr Stadtbau- 
rath, als wir den Spezialetat 40 B. beriethen, vorzulegen die Ab 
sicht hatte, aber nicht vorlegen konnte, weil die Baudeputation sich 
noch nicht schlüssig gemacht hatte. Der Antrag steht also auf dem 
Boden der früheren Beschlüsse der Versammlung. 
Der Herr Stadtbaurath Rospatt hat das Wort. 
Stadtbaurath Rospatt: M. H.! Der Arbeitsplan ist in 
Arbeit und wird in kurzer Zeit dem Ausschuß vorgelegt werden 
können. 
Stadtv. Scheiding: M. H.! Ich möchte diesen Airtrag auch 
unterstützen und namentlich die Frage anregen, daß die Deputation 
doch auch dazu da sein möchte, die verschiedenen Pflasterungen ge 
hörig zu prüfen. Es ist anzuerkennen, daß seitens der Verwaltung 
Versuche gemacht sind, sich darüber zu orientiren, wie die Pflasterung 
in größeren Städten mit Ausschluß von Granit hergestellt wird. 
Wir haben ja vor einiger Zeit hierüber eine Broschüre erhalten und 
ich möchte meinen, daß gerade jetzt die geeignete Zeit sein dürste, 
auch diesen Gegenstand in die Berathung mit hinein zu ziehen. Es 
ist, glaube ich. zu sehr von der Verwaltung daran festgehalten, daß 
die Straßen mit Granit gepflastert werden müssen. 
(Die Berathung wird geschlossen.) 
Vorsteher: Ich darf wohl als Meinung der Versammlung 
annehmen, daß die Berathung des Ausschusses sich nicht streng auf 
die angegebenen 5 Punkte zu beschränken, sondern auf alle einschläg- 
lichen Fragen einzugehen haben wird. 
(In diesem Sinne wird der Antrag des Stadtv. Dr. Stryck: 
Die Versammlung wolle einen, durch die Abtheilungen 
zu wählenden Ausschuß von 15 Personen niedersetzen, 
welcher nachstehende Fragen einer gründlichen Erörterung 
unterziehen und demnächst Bericht erstatten soll: 
1. Auf welche Weise ist dem außerordentlich mangelhaften 
Zustande abzuhelfen, in welchem sich die vom Fiskus im 
Jahre 1876 übernommenen Straßen und Brücken be 
finden? 
Im Speziellen: 
2. Sollen, in Anbetracht, daß die vom Fiskus zu zahlende 
jährliche Rente von 556,401 Mark offenbar nicht aus 
reicht, um den ad 1 genannten Zweck zu erreichen, die 
erheblichen Mehrausgaben aus den Steuereinnahmen 
gedeckt werden? oder 
3. Soll zu diesem Zwecke eine Anleihe aufgenommen werden? 
4. Soll diese eventuelle Anleihe nur in einer Höhe auf 
genommen werden, daß die vom Fiskus zu zahlende 
Rente die Verzinsung und Amortisation deckt und daher 
nur für die früher fiskalischen Straßen und Brücken 
verwendet werden dürfen, oder soll endlich 
5. Die Anleihe höher sein und die aus einen für alle 
Straßen und Brücken der Stadt gemeinsamen Arbeits 
plan berechnete Summe decken? 
angenommen.)
	        

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