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Amtsblatt der Reichshauptstadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1931 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Amtsblatt der Reichshauptstadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1931 (Public Domain)

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Zeitschrift

Urheber (Körperschaft):
Charlottenburg
Titel:
Vorlagen für die Stadtverordneten-Versammlung zu Charlottenburg / Charlottenburg
Ausgabe:
[Vollständige Ausgabe: öffentliche und nichtöffentliche Sitzungen]
Erschienen:
Charlottenburg 1919
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2018
Erscheinungsverlauf:
1906-1919 ; mehr nicht digitalisiert
ZDB-ID:
2916757-7 ZDB
Frühere Titel:
Tages-Ordnungen sowie Vorlagen und Mittheilungen für die Stadtverordneten-Versammlung zu Charlottenburg für das Kalenderjahr ...
Berlin:
B 759 Staat. Politik. Verwaltung: Bezirksverordnetenversammlung. Stadtbezirksversammlung
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1906
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2018
Berlin:
B 759 Staat. Politik. Verwaltung: Bezirksverordnetenversammlung. Stadtbezirksversammlung
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-13769127
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht

Zeitschriftenteil

Titel:
1906/12/19

Zeitschriftenteil

Titel:
xx

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Amtsblatt der Reichshauptstadt Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1931 (Public Domain)
  • Titelblatt
  • Inhaltsverzeichnis
  • Ausgabe 1931,1 Nr. 1, 4. Januar 1931
  • Ausgabe 1931,2 Nr. 2, 11. Januar 1931
  • Ausgabe 1931,3 Nr. 3, 18. Januar 1931
  • Ausgabe 1931,4 Nr. 4, 25. Januar 1931
  • Ausgabe 1931,5 Nr. 5, 1. Februar 1931
  • Ausgabe 1931,6 Nr. 6, 8. Februar 1931
  • Ausgabe 1931,7 Nr. 7, 15. Februar 1931
  • Ausgabe 1931,8 Nr. 8, 22. Februar 1931
  • Ausgabe 1931,9 Nr. 9, 1. März 1931
  • Ausgabe 1931,10 Nr. 10, 8. März 1931
  • Ausgabe 1931,11 Nr. 11, 15. März 1931
  • Ausgabe 1931,12 Nr. 12, 22. März 1931
  • Ausgabe 1931,13 Nr. 13, 29. März 1931
  • Sonderausgabe, 31. März 1931
  • Ausgabe 1931,14 Nr. 14, 5. April 1931
  • Ausgabe 1931,15 Nr. 15, 12. April 1931
  • Ausgabe 1931,16 Nr. 16, 19. April 1931
  • Ausgabe 1931,17 Nr. 17, 26. April 1931
  • Sonderausgabe, 30. April 1931
  • Ausgabe 1931,18 Nr. 18, 3. Mai 1931
  • Ausgabe 1931,19 Nr. 19, 10. Mai 1931
  • Ausgabe 1931,20 Nr. 20, 17. Mai 1931
  • Ausgabe 1931,21 Nr. 21, 24. Mai 1931
  • Ausgabe 1931,22 Nr. 22, 31. Mai 1931
  • Ausgabe 1931,23 Nr. 23, 7. Juni 1931
  • Ausgabe 1931,24 Nr. 24, 14. Juni 1931
  • Ausgabe 1931,25 Nr. 25, 21. Juni 1931
  • Ausgabe 1931,26 Nr. 26, 28. Juni 1931
  • Sonderausgabe, 30. Juni 1931
  • Ausgabe 1931,27 Nr. 27, 5. Juli 1931
  • Ausgabe 1931,28 Nr. 28, 12. Juli 1931
  • Ausgabe 1931,29 Nr. 29, 19. Juli 1931
  • Ausgabe 1931,30 Nr. 30, 26. Juli 1931
  • Ausgabe 1931,31 Nr. 31, 2. August 1931
  • Ausgabe 1931,32 Nr. 32, 9. August 1931
  • Ausgabe 1931,33 Nr. 33, 16. August 1931
  • Ausgabe 1931,34 Nr. 34, 23. August 1931
  • Ausgabe 1931,35 Nr. 35, 30. August 1931
  • Ausgabe 1931,36 Nr. 36, 6. September 1931
  • Ausgabe 1931,37 Nr. 37, 13. September 1931
  • Ausgabe 1931,38 Nr. 38, 20. September 1931
  • Ausgabe 1931,39 Nr. 39, 27. September 1931
  • Ausgabe 1931,40 Nr. 40, 4. Oktober 1931
  • Ausgabe 1931,41 Nr. 41, 11. Oktober 1931
  • Ausgabe 1931,42 Nr. 42, 18. Oktober 1931
  • Ausgabe 1931,43 Nr. 43, 25. Oktober 1931
  • Sonderausgabe, 28. Oktober 1931
  • Ausgabe 1931,44 Nr. 44, 1. November 1931
  • Ausgabe 1931,45 Nr. 45, 8. November 1931
  • Ausgabe 1931,46 Nr. 46, 15. November 1931
  • Ausgabe 1931,47 Nr. 47, 22. November 1931
  • Ausgabe 1931,48 Nr. 48, 29. November 1931
  • Ausgabe 1931,49 Nr. 49, 6. Dezember 1931
  • Ausgabe 1931,50 Nr. 50, 13. Dezember 1931
  • Ausgabe 1931,51 Nr. 51, 20. Dezember 1931
  • Ausgabe 1931,52 Nr. 52, 27. Dezember 1931

Volltext

b) den in beglaubigter Abschrift vorgelegten Erlaß 
des Finanzministeriums vom i. Marz 1827, durch 
den anläßlich der Ausmittelung der Fischerei 
gerechtsame des Schlößchens Tegel ein mit dem 
Staatsminister Freiherrn von Humboldt ein 
gegangenes Abkommen genehmigt ist, wonach 
demselben die Benutzung der kleinen Fischerei 
in dem Malchow-See in den im vorgedachten 
Erbpachtkontrakt bestimmten Grenzen von 
Trinitatis 1828 an ausschließlich zugesianden ist, 
c) die zugehörige Verfügung der Regierung Pots 
dam, Abteilung für die Verwaltung der direkten 
Steuern, Domänen und Forsten vom 51. Mai 1927, 
d) die vorgelegte Bescheinigung des Bezirksamtes 
Reinickendorf, Dienststelle Tegel, vojn 5. März 
1951, daß der Geheime Regierungsrat Reinhold 
von Heinz zu Schloß Tegel Eigentümer des Gutes 
Schloß Tegel ist. 
Der Antrag und die zugehörigen Unterlagen 
liegen bei dem Preußischen Bezirksausschuß zu Berlin, 
Invalidenstr. 521, Zimmer 155, während der Dienst 
stunden vom 28. September bis zum 5. November 
1951 zur Einsichtnahme für jedermann aus. 
Widersprüche sind innerhalb dieser Zeit bei der 
Wasserbuchbehörde, dem Preußischen Bezirksausschuß 
zu Berlin, anzubringen. Nur solche Widersprüche sind 
von rechtlicher Bedeutung, die das Recht ganz oder 
teilweise bestreiten. Wird ein Widerspruch von einer 
Person als Eigentümer eines bestimmten Grundstücks 
erhoben, so ist dieses Grundstück genau zu bezeichnen 
(Grundbuch- und Katasterbezeichnung). 
Diese Bekanntmachung ergeht gemäß § 11 des 
Fischereigesetzes vom 11. Mai 1916 und §§ 188 und 19C 
des Wassergesetzes vom 7. April 1915 unter der Ver 
warnung, daß die Eintragung des Rechtes mit der 
gesetzlichen Wirkung erfolgen wird, daß sie gegen 
über denjenigen, die innerhalb der Frist keinen Wider 
spruch erhoben haben, bis zum Beweise des Gegenteils 
als richtig gilt, soweit sie nicht mit dem Grundbuch 
in Widerspruch steht. 
Berlin, den 12. September 1951. (I. W, 56. 1927.) 
DER PREUSSISCHE BEZIRKSAUSSCHUSS 
ABTEILUNG 1 (W A S S E R B ü C H B E II ö R D E) 
gez. Dr. Beelitz. 
Schluß des Amtlichen Teiles 
NAC HR ICHTENDIENST 
FEUERLÖSCHWESEN 
Tätigkeit der Berliner Feuerwehr im Monat August 
Die Berliner Feuerwehr wurde im Monat August rund 
1000 mal alarmiert, das sind ungefähr 52 Alarme pro Tag. 
Sie hatte insgesamt 327 Brände abzulöschen, von 
denen 25 Groß-, 92 Mittel- und 197 Kleinfeuer 
waren, zu denen noch 15 Schornsteinbrände liin- 
zutrateu. Die Hilfeleistung der Feuerwehr wurde 
bei 37 Wasserrohrbrüchen und 25 Verkehrs 
hindernissen in Anspruch genommen. 14 Menschen 
und 22 Tiere hatte sie aus Notlage zu befreien. 
Ihre Samariterhilfe hatte sie in 155 Fällen zu ge 
währen, davon allein 119 mal bei Gasvergiftungen. 
10 Bienenschwärme wurden von der Feuerwehr ein 
gefangen und 84 Wespen- und Hornissennester vernichtet. 
Die Zahl der böswilligen Alarme betrug 37, die 
der blinden 84. 
GESUNDHEITSWESEN 
Bei einer Besprechung im Hauptgesundheitsamt 
wurde zur Freimilchaktion für die Kinder Erwerbsloser 
mitgeteilt, daß die Stadt Berlin bisher sehr erhebliche 
Mittel bereitgestellt hatte, um die Kinder Erwerbsloser 
kostenlos mit Milch zu versorgen. Die schlechte Finanzlage 
hatte nun leider auch zu einer Einschränkung des für 
diesen Zweck zur Verfügung stehenden Betrages gezwungen. 
Um aber die gesundheitlich sehr wichtige Milchversorgung 
der Kinder der Arbeitslosen nicht zu stark einzuschränken, 
hat die Zentrale Gesundheitsverwaltung mit deu an der 
Milchversorgung beteiligten Kreisen seit längerer Zeit Ver 
528 
handlungen aufgenommen, um durch eine Milchverbilligung 
das bisherige Milchquantum aufrecht halten zu können. 
Diese Verhandlungen sind nunmehr zu einem erfreulichen 
Abschluß gelangt. Milchhandel und Landwirtschaft haben 
sich ihrerseits zu einer Art Winterhilfe entschlossen und 
sich in dankenswerter Weise bereit erklärt, die auf 
städtsche Milchkarten für die Kinder Erwerbsloser ab 
gegebene Milch so zu verbilligen, daß trotz der verringerten 
Mittel ungefähr das bisherige Milchquantum weiter verteilt 
werden kann. 
Die Untersuchung der Schulanfänger und Schul 
entlassenen im Jahre 1930 ergab, daß von 19 255 einzu 
schulenden Knaben 968 = 5,03%, von 18 729 Mädchen 1023 
= 5,46% vom Schulbesuch zu rückgestellt 
werden mußten. Von den zur Entlassung kommenden 
Schulkindern wurden von 10 096 Knaben 717 = 7,1% und 
von den 10 881 zu entlassenden Mädchen 704 = 6,47% als 
noch nicht berufsfähig befunden. 
Aus einer eingehenden Statistik über Diphtherie - Er 
krankungen bei Schulanfängern im Bezirk Friedrichshain 
geht hervor, daß von den schutzgeimpften 
Kindern nur 1,79%, während aus den gleichen 
Klassen 5,05% der nichtschutzgeimpften 
Kinder erkrankten. Aehnliche Statistiken liegen 
auch aus anderen Bezirken vor. 
Die Stadt. Beratungs- und Behandlungsstelle für Haut- 
und Geschlechtskranke 
im Bezirk Charlottenburg, Kirchstrafie 19/20, bleibt trotz 
Schließung des Krankenhauses Kirchstraße nach wie vor 
geöffnet. Die Sprechstunden finden statt: wachen täglich 
11—13 Uhr, außerdem Montag und Donnerstag von 20 bis. 
21 Uhr und Dienstag und Freitag von 19—20 Uhr.
	        

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