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Tages-Ordnungen sowie Vorlagen und Mittheilungen für die Stadtverordneten-Versammlung zu Charlottenburg für das Kalenderjahr ... (Public Domain) Ausgabe 1905 (Public Domain)

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Bibliographic data

fullscreen: Tages-Ordnungen sowie Vorlagen und Mittheilungen für die Stadtverordneten-Versammlung zu Charlottenburg für das Kalenderjahr ... (Public Domain) Ausgabe 1905 (Public Domain)

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Periodical

Creator:
Charlottenburg
Title:
Tages-Ordnungen sowie Vorlagen und Mittheilungen für die Stadtverordneten-Versammlung zu Charlottenburg für das Kalenderjahr ... / Charlottenburg
Publication:
Charlottenburg 1905
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2018
Dates of Publication:
1897-1901; 1902-1905 ; mehr nicht digitalisiert
ZDB-ID:
2916751-6 ZDB
Succeeding Title:
Vorlagen für die Stadtverordneten-Versammlung zu Charlottenburg
Berlin:
B 759 Staat. Politik. Verwaltung: Bezirksverordnetenversammlung. Stadtbezirksversammlung
DDC Group:
350 Öffentliche Verwaltung
Collection:
State,Politics,Administration,Law
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access

Volume

Publication:
1905
Language:
German
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2018
Note:
Folgende Seiten fehlen im Band: S. 17-25, 42-59 (Drucksachen (DS) 15-33), 81-84 (DS 35-37), 99-102 (DS 49-52), 120-128 (DS 67-75), 171-174 (DS 88-89), 193-209 (99-113), 213-227 (DS 115-116), 245-252 (DS 128-136), 267-270 (DS147-148), 279-290 (DS 159-173), 307-308 (DS 175), 316-317 (DS 181-182), 320-338 (DS 184-197), 340-341 (DS 199-200), 351-359 (DS 210-226), 367-370 (DS 229-230), 387 (DS 232-233), 402-404 (DS 251), 414-422 (DS 260-273), 426-429 (DS 276-277), 499-532 (DS 312-339), 551-557 (DS 351-354), 583-598, 637-644 (DS 408-429), 656-660 (DS 431-432), 681-692 (DS 452-455), S. 713-719 (DS 472-483), 619, 626-628
Berlin:
B 759 Staat. Politik. Verwaltung: Bezirksverordnetenversammlung. Stadtbezirksversammlung
DDC Group:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-13292826
Location:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
State,Politics,Administration,Law

Periodical part

Title:
1905/06/21

Periodical part

Title:
Vorlagen für die Stadtverordneten-Versammlung zu Charlottenburg. Zur Sitzung am 21. Juni 1905. In öffentlicher Sitzung, 21. Juni 1905

Contents

Table of contents

  • Tages-Ordnungen sowie Vorlagen und Mittheilungen für die Stadtverordneten-Versammlung zu Charlottenburg für das Kalenderjahr ... (Public Domain)
  • Ausgabe 1905 (Public Domain)
  • 1905/01/04
  • 1905/01/18
  • 1905/02/01
  • 1905/02/15
  • 1905/03/01
  • 1905/03/03
  • 1905/03/15
  • 1905/03/04
  • 1905/03/10
  • 1905/03/17
  • 1905/03/29
  • 1905/04/12
  • 1905/03/29
  • 1905/03/28
  • 1905/04/05
  • 1905/04/06
  • 1905/05/03
  • 1905/05/10
  • 1905/05/17
  • 1905/06/07
  • 1905/06/21
  • Vorlagen für die Stadtverordneten-Versammlung zu Charlottenburg. Zur Sitzung am 21. Juni 1905. In öffentlicher Sitzung, 21. Juni 1905
  • Tages-Ordnung, 21. Juni 1905
  • No. 14. 231-250), 21. Juni 1905
  • 1905/06/28
  • 1905/06/29
  • 1905/09/06
  • 1905/09/27
  • 1905/10/11
  • 1905/11/15
  • 1905/12/06
  • 1905/12/20
  • 1905/11/01

Full text

.371 
Vorlagen 
für die 
Stadtverordneten-Wersammkung zu Khartottmbnrg. 
** Zur Sitzung am 21. Juni 1905. 
In öffentlicher Sitzung. 
Drucksache Nr. LSI. 
Vorlage betr Verstadtlichung der Müll 
abfuhr. 
Urschriftlich mit den Akten betr. Beseitigung 
von Mull und Schutt Bd. I bis III und den Akten 
Fach 3 Nr. 2 und Fach 1 Nr. 6 
an die Stadtverordnetcn-Versammlung 
mit dem Antrage, zu beschließen: 
a) Der Magistrat wird ermächtigt, zu Zwecken 
der Verstadtlichung der Müllabfuhr eine öffent 
liche Ausschreibung auf Grund der nachstehend 
abgedruckten „VesonderenBedinqunqen I und II" 
zu erlassen. 
b) Stach der erfolgten Zuschlagserteilung zu a die 
gleichfalls nachstehend abgedruckte „Ordnung 
betreffend die Erhebung von Gebühren für 
die Wegschaffung des Hausmülls" zu erlassen. 
Schon seit Jahren sind wir in Erwägungen 
darüber eingetreten, in welcher Weise die bei der 
Müllabfuhr bestehenden Üdelstände zu beseitigen 
wären. Die gemäß dem Gemeindebeschlusse vom 
30. März/25. April 1900 zur Prüfung dieser Frage 
eingesetzte gemischte Deputation hat die Angelegen 
heit in vielfachen Sitzungen beraten. Es sind auch 
Besichtigungen bestehender Anlagen zur Vernichtung 
des Mülls ausgeführt, auch selbst von uns Versuche 
zu diesem Zwecke angestellt worden. Sv wurden 
Versuche mit der Vergasung des Mülls in den Re 
torten der städtischen Gasanstalt vorgenommen, auch 
solche mit der Verbrennung des Mülls in einem 
von dem Unternehmer Schuppmann auf eigene Kosten 
auf dem Grundstück der städtischen Gasanstalt II 
hergestellten Verbrennungsofen durchgestihrt. 
..Auf Grund der angestellten Versuche sind wir 
in Übereinstimmung mit der Deputation zu der 
Überzeugung gekommen, daß cs technisch zwar mög 
lich. aber für Charlottenburg nicht wirtschaftlich ist, 
das Müll zu vergasen oder zu schmelzen oder zu 
verbrennen. Die Verbrennung des Mülls läßt sich 
unter Zusatz eines genügenden Ouantunrs von Stein 
kohlen oder sonstigem Heizmaterial technisch zwar 
bequem durchführen, die entstehenden Kosten sind 
aber verhältnismäßig große Wir verweisen in dieser 
Beziehung auf den nachstehend abgedruckten Bericht 
des Stadtbaurats Bredtschneider: „Die Müllabfuhr 
>u Charlottenburg". Daraus geht hervor, daß die 
Verbrennung von 1000 llp Müll allergünstigsten 
Calls nicht unter 2,35 Jt auszuführen ist. Wenn 
man in anderen Ländern oder in anderen Städten 
Deutschlands sich für die Müllverbrennung entschieden 
bat, so hat das in jedem einzelnen Falle zweifellos 
dann seinen Grund, daß die Umgebung der be 
treffenden Städte verhältnismäßig dicht bevölkert ist 
Mid zur Ablagerung des Mülls geeignete Terrains, 
lern pon Wohn- oder Bctricbsstältcn gelegen, nicht 
vorhanden waren, oder daß die Verbrennung des 
Mülls mit Rücksicht auf den reichen Gehalt desselben 
an brennbaren Stoffen, namentlich Steinkohlen, sich 
als wirtschaftlich vorteilhaft herausgestellt hat. Die 
Erfahrungen, welche bisher in Berlin und Charlotten 
burg bei der Beseitigung des Mülls gemacht sind, 
haben aber gelehrt, daß' es billiger ist, das Müll 
nach außerhalb zu schaffen und es hier zur Auf- 
höhnng von Ländereien oder als Düngemittel zu 
verwenden, als es zu verbrennen. Dazu kommt, 
daß in der Nähe von Groß-Berlin eine genügende 
Menge Ländereien sumpfiger Natur, Schluchten, 
verlassene Sand- und Kiesgruben usw. vorhanden 
ist. die fern von bewohnten Städten liegen und zur 
Ablagerung des Mülls ohne Schwierigkeiten Ver 
wendung finden können. Wenn daher jetzt in unserer 
Stadt die Müllabfuhr einheitlich geregelt werden 
soll, so kann es nach unserem Dafürhalten nicht 
zweifelhaft sein, daß dabei die Müllverbrennung 
nicht in Frage kommen kann. Zum Zwecke der ein 
heitlichen Regelung der Müllabfuhrsrage kann es 
sich nach unserem- Dafürhalten für Charlottenburg 
nur darum handeln, daß die Stadt die Müllabfuhr 
übernimmt. Ein anderer Weg erscheint uns aus 
geschlossen. Solange die Abfuhrunternehmer die 
Abfuhr als privates Gewerbe betreiben, sind wir 
nicht imstande, auf sie einen Einfluß zur einheit 
lichen Regelung der Abfuhr auszuüben, selbst nicht 
durch den'Erlaß einer Polizeiverordnung. In welcher 
Weise zur Zeit die Abfuhr bewirkt wird, bitten wir 
aus dem nachstehend abgedruckten Bericht des Stadt 
baurats Bredtschneider zu entnehmen. Danach liegt 
die Verpflichtung zur Abfuhr des Mülls den Grund 
besitzern ob, und diese übertragen die Abfuhr einem 
ihnen geeignet erscbeinenden Unternehmer. Die 
Unternehmer ihrerseits sind verpflichtet, die erlassenen 
Vorschriften der Polizei bei der Abfuhr des Mülls 
zu befolgen. Welche Mißstände mit diesem Ver 
fahren verbunden sind, ist aus dem nachstehend ab 
gedruckten Bericht gleichfalls zu entnehmen. 
Die Verordnung des Bundesrats vom 3. Fe 
bruar 1904. welche die Eisenbahn-Verkehrsordnuug 
dahin abgeändert hat, daß das Verladen von Haus 
müll auf'den Bahnhöfen nur in geruch- und staub- 
fteier Weise erfolgen darf, hat das Abfuhrwesen in 
den letzten Monaten wesentlich anders ausgestaltet, 
und dieser Ausgcstaltungsprozeß hat anscheinend noch 
nicht sein Ende erreicht 
Bei Befolgung der Bundesratsverordnung muß 
nämlich der Üntemehmer ans eigene Kosten eine 
Müllverladehalle bauen, deren Herstellung etwa 
50000 JC kostet. Die wenigsten von den bisher 
vorhandenen Abfuhrunternehmern waren so gestellt, 
daß sie eine so hohe Ausgabe hätten machen können. 
Sie haben es daher vorgezogen, ihr Geschäft an die 
Wirtschaftsgeiivssenschaft Berliner Grundbesitzer zu
	        

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