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Tages-Ordnungen sowie Vorlagen und Mittheilungen für die Stadtverordneten-Versammlung zu Charlottenburg für das Kalenderjahr ... (Public Domain) Ausgabe 1905 (Public Domain)

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Bibliographic data

fullscreen: Tages-Ordnungen sowie Vorlagen und Mittheilungen für die Stadtverordneten-Versammlung zu Charlottenburg für das Kalenderjahr ... (Public Domain) Ausgabe 1905 (Public Domain)

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Periodical

Creator:
Charlottenburg
Title:
Tages-Ordnungen sowie Vorlagen und Mittheilungen für die Stadtverordneten-Versammlung zu Charlottenburg für das Kalenderjahr ... / Charlottenburg
Publication:
Charlottenburg 1905
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2018
Dates of Publication:
1897-1901; 1902-1905 ; mehr nicht digitalisiert
ZDB-ID:
2916751-6 ZDB
Succeeding Title:
Vorlagen für die Stadtverordneten-Versammlung zu Charlottenburg
Berlin:
B 759 Staat. Politik. Verwaltung: Bezirksverordnetenversammlung. Stadtbezirksversammlung
DDC Group:
350 Öffentliche Verwaltung
Collection:
State,Politics,Administration,Law
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access

Volume

Publication:
1905
Language:
German
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2018
Note:
Folgende Seiten fehlen im Band: S. 17-25, 42-59 (Drucksachen (DS) 15-33), 81-84 (DS 35-37), 99-102 (DS 49-52), 120-128 (DS 67-75), 171-174 (DS 88-89), 193-209 (99-113), 213-227 (DS 115-116), 245-252 (DS 128-136), 267-270 (DS147-148), 279-290 (DS 159-173), 307-308 (DS 175), 316-317 (DS 181-182), 320-338 (DS 184-197), 340-341 (DS 199-200), 351-359 (DS 210-226), 367-370 (DS 229-230), 387 (DS 232-233), 402-404 (DS 251), 414-422 (DS 260-273), 426-429 (DS 276-277), 499-532 (DS 312-339), 551-557 (DS 351-354), 583-598, 637-644 (DS 408-429), 656-660 (DS 431-432), 681-692 (DS 452-455), S. 713-719 (DS 472-483), 619, 626-628
Berlin:
B 759 Staat. Politik. Verwaltung: Bezirksverordnetenversammlung. Stadtbezirksversammlung
DDC Group:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-13292826
Location:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
State,Politics,Administration,Law

Periodical part

Title:
1905/03/28

Periodical part

Title:
No. 9. (137-147), 28. März 1905

Contents

Table of contents

  • Tages-Ordnungen sowie Vorlagen und Mittheilungen für die Stadtverordneten-Versammlung zu Charlottenburg für das Kalenderjahr ... (Public Domain)
  • Ausgabe 1905 (Public Domain)
  • 1905/01/04
  • 1905/01/18
  • 1905/02/01
  • 1905/02/15
  • 1905/03/01
  • 1905/03/03
  • 1905/03/15
  • 1905/03/04
  • 1905/03/10
  • 1905/03/17
  • 1905/03/29
  • 1905/04/12
  • 1905/03/29
  • 1905/03/28
  • No. 9. (137-147), 28. März 1905
  • 1905/04/05
  • 1905/04/06
  • 1905/05/03
  • 1905/05/10
  • 1905/05/17
  • 1905/06/07
  • 1905/06/21
  • 1905/06/28
  • 1905/06/29
  • 1905/09/06
  • 1905/09/27
  • 1905/10/11
  • 1905/11/15
  • 1905/12/06
  • 1905/12/20
  • 1905/11/01

Full text

257 
verstorben ist, haben wir. gestützt auf die Rechts 
sprechung des Reichsgerichtes, beschlossen, das Ver 
fahren gegen die Erben *u richten, sowie auch einen 
Desektenbeschluß auf Beschlagnahme des Lamannschen 
Gehalts oder sonstigen Vermögens herbeizuführend 
da ohne dessen grobes Verschulden der Defekt nicht 
hätte entstehen können. 
Nach Erledigung dieses Verfahrens werden wir 
der Stadtverordneten-Versammlung weitere Mit 
teilung machen. 
Charlottenburg, den 29. März 1905. 
Der Magistrat. 
Schuftehrus. Matting. Scholtz. 
! V. 1193/04. 
Tagesordnung Nr. 7. 
Drucksache Nr. 142 — Vorlage betr Ab 
schluß eines Nachtragsvertrages mit der 
Großen Berliner Straßenbahn über den Bau 
und Betrieb einer neuen Straßenbahnftrecke 
in der Straße »d (verl Kant Straße) 
zwischen der Suarez Straße und der Ringbahn. 
Urschriftlich mit den Akten Fach 21 Nr. 13 
Bd. IV und V 
an die Stadtverordneten-Versammlung 
mit dem Antrage, zu beschließen: 
Der Magistrat wird ermächtigt, einen Nach 
tragsvertrag zwischen der Stadtgemeinde Char 
lottenburg und der Großen Berliner Straßen 
bahn über den Bau der geplanten neuen 
Straßenbahnstrecke in der Straße 9 c! (verl. 
Kant Straße) zwischen der Suarez Straße und 
B der Ringbahn nach Maßgabe der beifolgenden 
Grundsätze abzuschließen.' 
Nach einem zwischen der Terrain-Akt.-Ges. Park 
D Witzleben und der Großen Berliner Straßenbahn- 
gesellschaft bestehenden Vertrage ist letztere ver 
pflichtet, ihre auf Grund des Zustimmungsvertrages 
vom 28. 9. und 1. 10. 1897 in der Kantstraße be- 
| triebene an der Suarez Straße endende Sttaßen- 
’ bahnlinie weiter durch die zu dem Unternehmen der 
Terraingesellschaft Park Witzleben gehörige Straße 9 c! 
(»erl._ Kant Straße) bis zur projektierten Eisenbahn- 
Haltestelle Witzleben der Ringbahn zu fiihren, sobald 
I diese Haltestelle in Betrieb ' genommen wird. Um 
I eine spätere Wiederaufnahme des Asphaltpflaster-? zu 
| vermeiden, beabsichtigte die Straßenbahngesellschast, 
die Gleise bei Gelegenheit der Asphaltierung des 
'Ltraßenzuges zu verlegen und hatte uns mit Schreiben 
| vom 27. Mai 1904 ihren Entwurf für diese neue 
' ^traßenbahnanlage mit dem Ersuchen übersandt, zu 
der Benutzung der verlängerten Kant Straße die 
kleinbahngesetzliche Zustimmung zu erteilen. Vorbe 
haltlich der Zustimmung der Stadtverordneten-Ver- 
lammlung hatten wir mit unserem Schreiben vom 
, 16 - 7 - 04 der Großen Berliner Straßenbahn unsere 
R nachstehend abgedruckten Grundsätzen enthaltenen 
-Bedingungen für den Abschluß eines Vertrages über 
d>e zu erteilende kleinbahngesetzliche Zustimmung mit- 
geteilt. In diesen Bedingungen wurde die Zu- 
Itlmmung von der entsprechenden Unterwerfung der 
neuen Strecke unter die Vorschriften des Hauptzu- 
lummungsvertrages vom 28. September bezw. 
Oktober 1897 gefordert. In Ansehung des Um- 
nandes, daß über den Inhalt und die Wirkung dieses 
'iunimmungsvertrages. soweit die bekannte Frage 
er oulassung des Baus und Beti'iebes von Konkurrenz 
bahnen in Betracht kommt. Streit herrscht, mußte 
als Ziffer 4 eine unsere Rechtsanschauung klar 
stellende Vorschrift aufgenommen werden, wenn nicht 
gegen die Stadtgemeinde bei der ihr bekannten An- 
fchauung der Großen Berliner Straßenbahn über 
das von ihr _ beanspruchte Recht des Widerspruchs 
und der Entschädigung bei Zulassung von Konkurrenz 
bahnen nachteilige Schlüsse gezogen werden sollen. 
Die Große Berliner Straßenbahn lehnte die An 
nahme dieser Bedingung ab und beantragte, da an 
ihr festgehalten wurdet das Ergänzungsverfahren 
gegen die Stadtgemeinde Charlottenburg ' beim Be 
zirksausschuß in Potsdam behufs Erzielung 
der kleinbahngesetzlichen Zustimmung. Dies Verfahren 
ist zur Zeit noch anhängig, ruht jedoch auf Änttag 
der Großen Berliner Straßenbahn. Inzwischen ist 
die Regulierung und Pflasterung der Sttaße 9ä 
nunmehr dringend geworden und soll jetzt zur Aus 
führung kommen. Wir hatten deshalb, um einen 
Wiederaufbruch des Asphaltpflasters im Falle der 
später zweifellos doch notwendig werdenden Ver 
legung der neuen Sttaßenbahngleise im öffentlichen 
Jntec'esse zu vermeiden, auf Veranlassung der Terrain- 
Akt. Ges. Park Witzleben mit dieser und der Großen 
Berliner Straßenbahn vorbehaltlich der Zustimmung 
der Stadtverordneten-Versammlung eine Vereinbarung 
gettoffen. wonach die Große Berliner Straßenbahn 
die Gleise für die neue Bahnstrecke in der verl. 
Kant Sttaße zunächst aus Kosten der Stadtgemeinde 
einbauen und die Terrain-Akt. Ges. Park Witzleben 
die entstehenden Kosten der Stadt erstatten und 
durch Hinterlegnng des entsprechenden Bettages 
sicher stellen sollte. Diese Erlaubnis zum Einbau 
der Gleise sollte vereinbarungsgemäß nicht eine Zu 
stimmung im Sinne des § 6 des Kleinbahngesetzes 
darstellen und schloß deshalb ein Betriebsrecht der 
Straßenbahngesellschast aus. Auch die hiesige Polizei- 
direttion hatte sich, ttotz des Ausschlusses eines Be 
triebsrechtes für die Große Berliner Sttaßenbahn. 
bereits mit dem Einbau der Sttaßenbahngleise ein 
verstanden erklärt. Sobald die von der Terrain- 
Akt.-Ges. Park Witzleben angeforderte Kaution von 
dieser hinterlegt worden wäre, hätten wir die Zu 
stimmung der Stadtverordneten-Versammlung zu 
diesem Äbkommen eingeholt- Die Große Berliner 
Sttaßenbahn hat jedoch nunmehr vorgezogen, als 
bald die kleinbahngesetzliche Zustimmung der Stadt 
gemeinde zu erwirken und hat die ihr in unserem 
Schreiben vom 16. 7. 04 mitgeteilten, den nach 
stehend abgedruckten Grundsätzen entsprechenden Be 
dingungen, insbesondere die Bedingung 4 hinsicht 
lich der neuen Sttaßenbahnstrecke ausdrücklich ange 
nommen und sich bereit erklärt, ihren Ergänzungs 
antrag bei dem Bezirksausschuß in Potsdam zu 
rückzuziehen. Wir empfehlen daher, mit der Großen 
Berliner Straßenbahngesellschast einen Nachtrags- 
verttag auf der Grundlage der nachstehenden Grund 
sätze über den Bau der geplanten neuen Straßen- 
bahnsttecke in der verl. Kant Sttaße abzuschließen. 
Dadurch werden die vorerwähnten neuerdings 
getroffenen Vereinbarungen mit der Terrain-Akt.-Ges. 
Park Witzleben und der Sttaßenbahn über den Ein 
bau der fraglichen Sttaßenbahngleise auf Kosten der 
Stadtgemeinde hinfällig. 
Mit unserem Anttage befinden wir uns in Über 
einstimmung mit der Tiefbaudeputation. 
Charlottenburg, den 28. März 1905. 
Der Magistrat. 
Schuftehrus. vr. Maier. 
IX. A 449.
	        

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