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Tages-Ordnungen sowie Vorlagen und Mittheilungen für die Stadtverordneten-Versammlung zu Charlottenburg für das Kalenderjahr ... (Public Domain) Ausgabe 1901 (Public Domain)

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Bibliographic data

fullscreen: Tages-Ordnungen sowie Vorlagen und Mittheilungen für die Stadtverordneten-Versammlung zu Charlottenburg für das Kalenderjahr ... (Public Domain) Ausgabe 1901 (Public Domain)

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Periodical

Creator:
Charlottenburg
Title:
Tages-Ordnungen sowie Vorlagen und Mittheilungen für die Stadtverordneten-Versammlung zu Charlottenburg für das Kalenderjahr ... / Charlottenburg
Publication:
Charlottenburg 1905
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2018
Dates of Publication:
1897-1901; 1902-1905 ; mehr nicht digitalisiert
ZDB-ID:
2916751-6 ZDB
Succeeding Title:
Vorlagen für die Stadtverordneten-Versammlung zu Charlottenburg
Berlin:
B 759 Staat. Politik. Verwaltung: Bezirksverordnetenversammlung. Stadtbezirksversammlung
DDC Group:
350 Öffentliche Verwaltung
Collection:
State,Politics,Administration,Law
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access

Volume

Publication:
1901
Language:
German
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2018
Berlin:
B 759 Staat. Politik. Verwaltung: Bezirksverordnetenversammlung. Stadtbezirksversammlung
DDC Group:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-13286110
Location:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
State,Politics,Administration,Law

Periodical part

Title:
1901/04/17

Periodical part

Title:
Vorlagen welche nicht für die Oeffentlichkeit bestimmt sind., 17. April 1901

Contents

Table of contents

  • Tages-Ordnungen sowie Vorlagen und Mittheilungen für die Stadtverordneten-Versammlung zu Charlottenburg für das Kalenderjahr ... (Public Domain)
  • Ausgabe 1901 (Public Domain)
  • Title page
  • Contents
  • 1901/01/09
  • 1901/01/23
  • 1901/02/06
  • 1901/02/20
  • 1901/03/06
  • 1901/03/13
  • 1901/03/20
  • 1901/03/27
  • 1901/04/03
  • 1901/04/17
  • Tages-Ordnung, 17. April 1901
  • No. 10. (124-145)., 17. April 1901
  • Vorlagen welche nicht für die Oeffentlichkeit bestimmt sind., 17. April 1901
  • Drucksache 146: Uebersicht der in der Sitzung am 17. April 1901 gefaßten Beschlüsse u. s. w., 17. April 1901
  • Uebersicht der in der Sitzung am 17. April 1901 gefaßten Beschlüsse u. s. w., 17. April 1901
  • 1901/04/24
  • 1901/05/08
  • 1901/05/22
  • 1901/06/05
  • 1901/06/19
  • 1901/06/26
  • 1901/09/04
  • 1901/09/18
  • 1901/10/09
  • 1901/10/23
  • 1901/11/13
  • 1901/11/27
  • 1901/12/04
  • 1901/12/18

Full text

190 
Vorlagen, 
welche nicht für die Oeffentlichkeit bestimmt (mir 
(zur Sitzung um 17. April 1901). 
Tagesordnung Ur. 9. 
Drucksache Ar. 131. bete Gut 
fchädigüng für Durchfeuchtungen. 
Urschriftlich mit Akten Fach 38 Nr. 41, 53 und 82 
— Prozesse Dames I, II und III — 
au die Stadtverordnctcn-Vcrsammlung 
mit dem Antrage, zu beschließen: 
a) der Abschluß des hierunter abgedruckten 
Vertrages mit dem Ackerbürger Wilhelm i 
DameS und dessen Ehefrau in Spandau: 
wird genehmigt, 
b) die erforderlichen Mittel sind dem Reserve 
fonds der Kanalisations-Verwaltung zu 
entnehmen. 
Wie der Stadtverordneten - Versammlung aus 
unseren früheren Vorlagen bekannt, sind insbesondere 
im Norden unserer Rieselfelder — am Weinbergsweg 
in Spandau — neben den Durchfeuchtungen der 
angrenzenden Ländereien auch Beschädigungen der 
Gebäude eingetreten, die geeigiicl waren, Gesundheit 
und Leben der Bewohner zu gefährden. 
Die Polizei-Verwaltung in Spandau hatte zu 
wiederholten Malen die zwangsweise Räumung der 
Grundstücke in Aussicht gestellt und schließlich nur 
hiervon abgesehen, als zunächst die nothwendigsten 
Reparaturen auf unsere Kosten ausgeführt wurden 
und sodann die mit den Beschädigten abgeschlossenen 
Vergleiche, womit gleichzeitig die Auszahlung der 
Entschädigungssummen verbunden war, diesen die 
Mittel in die Hand geben, selbst für vollständige 
Renovirung Sorge zu tragen. 
Bei den s. Zt. an Ort und Stelle gepflogenen 
Verhandlungen war Dames der Einzige, mit dem 
eine Einigung nicht zu erzielen war. Er forderte 
19000 Jl. Wir hatten den Schaden auf 8300 J(, 
geschätzt, dem Dames aber eine Entschädigung von 
10000 JL geboten. Die schwebenden Prozesse 
mußten daher ihren Fortgang nehmen. 
Seitdem hat Dames durch fortgesetzte Vor 
stellungen und Beschwerden versucht, die Polizei- 
Verwaltung in Spandau zu bestimmen, einen Druck 
auf uns auszuüben, um auf diese Weise eine höhere 
Entschädigung zu erzielen als die schwebenden 
Prozesse erhoffen lassen. Er bestritt insbesondere, 
entgegen unserer gegcnthciligen Ansicht, daß sein Wohn 
gebäude noch reparaturfähig sei und behauptete, daß 
ihm nur durch Errichtung eines Neubaues Ersatz 
geschaffen werden könne. Der in dem schwebenden 
Prozesse bisher als gerichtlicher Sachverständiger 
vernommene Baurath Bohl hat fein Gutachten dahin 
abgegeben, daß ein Neubau unvermeidlich sei. 
Inzwischen hat sich Dames mit der Vornahme der 
Reparaturen auf Gefahr der Stadtgcmeinde ein 
verstanden erklärt, aber mit Rücksicht aus den aus 
gedehnten Umfang gefordert, daß ihm nebst seiner 
Familie während dieser Zeit anderweite Unterkunft 
i in irgend einer Weise auf Kosten der Stadtgemcinde 
j zur Verfügung gestellt werde. Die an Ort und 
Stelle vorgenommenen Ermittelungen haben uns nun 
i allerdings davon überzeugt, daß die Verhältnisse im 
f vorliegenden Falle anders liegen als bei den übrigen 
! Geschädigten, und daß es nicht angängig ist, die aus 
! sechs erwachsenen Personen bcstehcndeFamilie während 
| der Vornahme der Reparaturen in dem aus nur vier 
Wohnräumen bestehenden Wohngebäude zu belassen. 
Wir halten daher zunächst in Aussicht genommen, 
einen auf unseren Rieselfeldern z. Zt. disponiblen 
Cementschuppcn dort abzubrechen und zur zeitweisen 
Unterbringung der DameS'schen Familie auf dessen 
Gehöft aufzubauen. Die dadurch entstehenden Kosten 
würden sich jedoch anschlagsmäßig auf ca. 3350 J(, 
stellen. 
Daraus haben ivir nochmals versucht, unS mit 
Dames auf gütlicheni Wege zu einigen. Die Ver- 
Handlungen find von Erfolg gewesen und haben zum 
Abschluß des unten abgedruckten Vertrages geführt. 
Danach ist die Stadtgcmeinde verpflichtet, als Ge- 
sammtcntschädigung 11500 JL zu zahlen und die 
durch die noch schwebenden Prozesse entstandenen 
und noch entstehenden Prozeß- und Anwaltskosten 
zu erstatten. Außerdem haben ivir die Verpflichtung 
übernommen» einen neuen Rohrbrunnen auf dem 
Dames scheu Grundstück aufzustellen. 
Durch diesen Vertrag würde nunmehr auch 
Dames für alle Schäden abgegolten sein, die ihm 
j durch die Durchfeuchtungen in Folge des Riesclbctrirbes 
: unmittelbar und mittelbar entstanden sind. Die Ge 
nehmigung des Vertrages empfiehlt sich um so mehr, 
. weil von Dames Beschädigungen der Gesundheit be- 
I werden und sich derartige Ansprüche kaum 
mit Sicherheit übersehen lassen. Dames hat sich 
gleich den übrigen Geschädigten nur denjenigen 
Schaden vorbehalten, der in Zukunft etwa dadurch 
entsteht, daß trotz des ausgeführten Entwässerungs 
grabens neue Durchfeuchtungen durch das Rieselfeld 
verursacht werden. Dieser Vorbehalt ist unbedenklich. 
Wir empfehlen in Uebereinstimmung mit der 
Kanalisations-Deputation die Bewilligung der Ab 
findung, die zunächst vorschußweise zu zahlen und 
am Schlüsse des Etatsjahres dem Reservefonds der 
Kanalifations-Vcrivaltung zu entnehmen sein würde. 
Wir bitten die Berathung iit nicht öffentlicher 
I Sitzung vornehmen zu wollen. 
Charlottenburg, den 2. April 1901. 
Der Magistrat. 
Schustehrus. Schulze. 
Zwischen 
der Stadtgemeinde Charlottenburg, vertreten durch 
den Stadtsrzndikus Bruno Schulze aus Charlotten- 
burg, und dem Ackerbürger Wilhelm Dames aus 
Spandau Weinbergei nebst Ehefrau wird folgender
	        

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