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Verwaltungsbericht des Kreises Teltow (Public Domain) Ausgabe 1936 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Verwaltungsbericht des Kreises Teltow (Public Domain) Ausgabe 1936 (Public Domain)

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Nutzungslizenz

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Zeitschrift

Urheber (Körperschaft):
Teltow
Titel:
Verwaltungsbericht des Kreises Teltow : Rechnungsjahr ... / Teltow
Erschienen:
Berlin 1941
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2018
Erscheinungsverlauf:
1912-1913; 1934-1939
ZDB-ID:
2916175-7 ZDB
Frühere Titel:
Bericht über die Verwaltung und den Stand der Kreiskommunal-Angelegenheiten des Kreises Teltow
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
Sammlung:
Brandenburg
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1937
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2018
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-12890452
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Brandenburg

Kapitel

Titel:
IV. Polizei

Schnellzugriff

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  • Verwaltungsbericht des Kreises Teltow (Public Domain)
  • Ausgabe 1936 (Public Domain)
  • Titelblatt
  • Vorwort
  • Inhaltsverzeichnis
  • I. Gebiet und Bevölkerung
  • II. Allgemeine Verwaltung
  • III. Besondere Verwaltungen
  • IV. Polizei
  • V. Schulwesen
  • VI. Wissenschaft und Kunst
  • VII. Fürsorgewesen
  • VIII. Jugendhilfe
  • IX. Gesundheitswesen
  • X. Wohnungs- und Siedlungswesen
  • XI. Wirtschaftsförderung
  • XII. Straßenwesen
  • XIII. Besondere Einrichtungen
  • XIV. Kreisschulden
  • XV. Vermögen und Betriebe
  • XVI. Liegenschaftsverwaltung
  • XVII. Steuern
  • XVIII. Kreishaushalt, Kreisfinanzen
  • XIX. Landrätliche Verwaltung
  • XX. Angelegenheiten der Amtsbezirke, Zweckverbände, Gemeinden, Standesämter, Kreisschätzer
  • XXI. Versicherungswesen
  • XXII. Kreisverwaltungsgericht
  • Anhang

Volltext

IV. Polizei. — V. Schulwesen. 
IV. Polizei. 
An Dotationen als Beitrag zu den Amtsunkosten der Amtsvorsteher wurden an die 
zusan'mengcsetzten Amtsbezirke insgesamt 2 581,63 RAI. gezahlt. 
V. Schulwesen. 
Auf Grund des Gesetzes über dringende Finanzmaßnahmen vom 6. April 1936 
(GS. 5. 93) und des Volksschulfinanzgesetzes vom 2. Dezember 1936 (GS. 5. 161) 
sind die Landkreise verpflichtet, für die öffentlichen Volksschulen eine Schul 
baurücklage anzusammeln und verzinslich anzulegen. Die jährliche Zuführung beträgt 
100,— RN. je Schulstelle, für 1936 also 100x348 = 34 800,— M, 
von den höheren Schulen wurde die Schule in Königs Wusterhausen, deren 
Schüler nur zu Vs aus dem Mrte stammen, wegen der bestehenden Sonderverhältnisse 
mit einer Beihilfe von 6 500,— RR1. unterstützt. 
Die Berufsschulen wurden zu Zentralberufsschulen unter Zuweisung der 
Jugendlichen aus den umliegenden Gemeinden umgebildet. Die Zentralberufsschulen 
in Königs Wusterhausen und Trebbin nahmen ihren Betrieb bereits mit Wirkung 
vom 1. April 1936 auf, die Schulen in Nowawes, Teltow und Zossen erst am 
1. April 1937. Durch die Neuregelung ist jetzt der ganze Kreis in Zentralberufs 
schulbezirke eingeteilt und insoweit für eine bessere berufliche Schulung der männ 
lichen und weiblichen Jugendlichen, mit Ausnahme der landwirtschaftlichen, gesorgt 
worden. Im übrigen wurden die Kreisbeihilfen für die Schulen von 2 000,— RAI. 
auf 5 000,— RN. erhöht. 
Ländliche Fortbildungsschulen wurden im Berichtsjahre 31 betrieben, 
und zwar nur für männliche Jugendliche. Der Unterricht fand nur im Winter 
halbjahr 1936/1937 statt; es ist jedoch in Aussicht genommen, ihn entsprechend den 
Anweisungen auch auf das Sommerhalbjahr auszudehnen. Inwieweit sich eine 
Ausbildung der weiblichen Jugendlichen, soweit sie in der Landwirtschaft oder in 
der ländlichen Gauswirtschaft tätig sind, nach den besonderen Verhältnissen des 
Kreises ermöglichen läßt, steht noch nicht endgültig fest, jedoch soll im Jahre 1937 
mit der Linrichtung von ländlichen Nädchenberufsschulen an geeignet erscheinenden 
Sammelorten ein Anfang gemacht werden. 
Die Aufwendungen des Kreises für die ländlichen Fortbildungsschulen stellten sich 
im Berichtsjahre auf insgesamt 6 455,26 RN., zu denen der Staat eine Beihilfe 
von 1581,50 RN. gewährte. 
Die Staatliche Handels- und Gewerbeschule für Nädchen in 
Potsdam erhielt wiederum einen Jahresbeitrag von 1 000,— RN. und die Land 
wirtschaftsschule in Trebbin eine Kreisbeihilfe von 4 000,— NN.
	        

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