Digitale Landesbibliothek Berlin Logo Full screen
  • First image
  • -50
  • -20
  • -5
  • Previous image
  • Next image
  • +5
  • +20
  • +50
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment
  • Facebook Icon
  • Twitter Icon

Drucksache (Public Domain) Issue1946/1948, 1-50 (Public Domain)

Access restriction

There is no access restriction for this record.

Copyright

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Bibliographic data

fullscreen: Drucksache (Public Domain) Issue1946/1948, 1-50 (Public Domain)

Access restriction

There is no access restriction for this record.

Copyright

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Periodical

Creator:
Berlin
Title:
Drucksache / Stadtverordnetenversammlung von Gross-Berlin
Other titles:
Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung von Groß-Berlin
Publication:
Berlin, 1946 - 1948
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2018
Dates of Publication:
1.1946-151.1948
ZDB-ID:
2916002-9 ZDB
Berlin:
B 758 Staat. Politik. Verwaltung: Stadtparlamente
DDC Group:
350 Öffentliche Verwaltung
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
State,Politics,Administration,Law

Volume

Publication:
1948
Language:
German
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2018
Berlin:
B 758 Staat. Politik. Verwaltung: Stadtparlamente
DDC Group:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-12535509
Location:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Shelfmark:
B 758 StVV 2:1946-48
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
State,Politics,Administration,Law

Chapter

Title:
48 (348)

Contents

Table of contents

  • Drucksache (Public Domain)
  • Issue1946/1948, 1-50 (Public Domain)
  • 1 (1-7)
  • 2 (8-19)
  • 3 (20-23)
  • 4 (24-45)
  • 5 (46-47)
  • [6] (48-58)
  • 7 (59-60)
  • 8 (61-64)
  • 9 (65-71)
  • 10 (72-74)
  • 11 (75-87)
  • 12 (88-90)
  • 13 (91-97)
  • 14 (98)
  • 15 (99-106)
  • 16 (107-110/112-118)
  • 17 (111)
  • 18 (119-121)
  • 19 (122-128)
  • 20 (129-135)
  • 21 (136-138)
  • 22 (139-146)
  • 23 (147-161)
  • 24 (162-172)
  • 25 (173)
  • 26 ([174]-[178])
  • [27 (179-180)]
  • 28 (181-182)
  • 30 (191)
  • [29 (189-190)]
  • 31 (192-203)
  • 32 (204)
  • 33a (205a)
  • 34 (206-226)
  • 35 (227)
  • 36 (228-237)
  • 37 (238-240)
  • 38 (241-264)
  • 39 (265)
  • 40 (266-276)
  • 41 (277-287)
  • 42 (288-296)
  • 43 (297)
  • 44 (298-314)
  • 45 (315)
  • 46 (316-328)
  • 47 (329-347)
  • 48 (348)
  • 49 (349-354)
  • 50 (355-363)

Full text

36 
sein müssen, die nicht durch ein MagistrarsiWitglicd geführt 
werden dürfen. Die Hinzuziehung von Sachverständigen 
ist möglich und wünschenswert, jedoch dürfen diese Sach 
verständigen kein Stimmrecht haben. 
(12. Sitzung vom 26. März 19475 
7. Magistrat, 
Der Stadtverordnetenvorsteher stellt fest, daß die über 
wiegende Meinung des Ausschusses dahin geht, daß man 
eine Namensänderung auf jeden Fall in Betracht ziehen 
soll, um die unterschiedliche Stellung gegenüber dem alten 
Magistrat deutlich zu machen, und daß es vielleicht zu emp 
fehlen wäre, von einem Senat zu sprechen. 
(Ergänzung des Protokolls der 7. Sitzung vom 26. Februar 
1947 — durdi die stenographische Niederschrift —■) 
Der Stadtverordnetenvorsteher stellt fest, daß die Mehr 
heit des Ausschusses der Meinung Ausdruck gegeben hat, 
daß die Richtlinien der Politik von dem Kollegium (Magi- 
straf, Senat) bestimmt werden. Es sind aber auch Bedenken 
dagegen geäußert worden. : 
(12; Sitzung vom 26. März 1947) 
Der Stadtverordnetenvorsteher stellt als Meinung des 
Verfassungsausschusses fest, daß bei dem Entwurf der neuen 
Verfassung der Senat möglichst klein zu halten und die 
Verwaltung der Spezialabtcilungen den „stcllvertetenden 
Abteilungsleitern“ zu uberlassen ist, der Senat sich-also auf 
die politischen Aufgaben beschränken soll. 
Da gegen die Herabsetzung der Mitgliederzahl des Senats 
auf acht Bedenken geäußert werden, erklärt der Stadtverord 
netenvorsteher, daß die Zahl 8 nur als Beispiel-genannt wor 
den ist und stellt ausdrücklich fest, daß 'der Stadtverordnete 
Orlopp gegen die Beschränkung der Zahl der Senatoren be 
achtliche Bedenken zum Ausdruck gebracht hat, insbesondere 
darauf hingewiesen hat, daß während der Aufbauperiode 
jede Abteilung durch einen verantwortlichen Senator geleitet 
werden müsse. (14. Sitzung vom 9. April 1947) 
8. Kommunale Polizei 
Es besteht Übereinstimmung darüber, daß die Polizei ein 
deutig der Selbstverwaltung öder Landesverwaltung unter 
stellt wird. (12. Sitzung vom 26. März 1947) 
9. Bezirks-und Hauptverwaltung 
Weiter stellt der Stadtverordnetenvorsteher fest, daß es 
allgemeine Anschauung des Verfassungsausschusses ist, nach 
hiöglichlceit die Grundsätze, die das Verhältnis von Bezirks 
und Hauptverwaltung regeln sollen, in der Verfassung selbst 
festzulegen. (g. Sitzung vom 5. März 1947) 
i Nach weiteren Ausführungen des Stadtverordneten Lands 
berg, Bürgermeisters Dr. Schloß und des -Bürgermeisters 
Dr. Acker zu der Frage der Aufstellung eines Katalogs über 
die Zuständigkeiten des Magistrats stellt der Stadtverordneten- 
vorsteher als übereinstimmende Auffassung des Verfassungs 
nusschusses fest, daß es.nicht erwünscht ist, in der neuen Ver 
fassung die Zuständigkeit des Magistrats in Form eines Kata 
logs festzulegen, sondern daß lediglich grundsätzlich die 
Arbeitsteilung zwischen Magistrat und Bezirksämtern in der 
Verfassung zu umreißen ist. 
(11. Sitzung volh 19. März 1947) 
Es besteht Übereinstimmung darüber, daß der Vorschlag in 
dem SPD-Entwurf über das Verhältnis zwischen der Zentral 
verwaltung und der Bezirksverwaltung bei dem Entwurf ddh 
neuen Verfassung zu berücksichtigen ist. Das bedeutet gleich 
zeitig, daß die bisherige Bezirksverordnetenversammlung nicht 
mehr die alten Funktionen behält. 
(12, Sitzung vom 26. März ^947) 
10. Rat der Bezirksbürgermelster 
Zugleich stellt der Stadtverordnetenvorsteher als überein 
stimmende Meinung des Ausschusses fest,, daß der Rat der 
Bezirksbürgermeister in der Verfassung verankert werden 
soll, daß dieser Rat der Bezirksbürgermeister grundsätzlich 
nicht mit dem Magistrat zusammen tagt, und daß der Rat 
der Bezirksbürgermeister nur eine beratende, nicht eine 
beschließende Körperschaft sein kann. 
(8. .Sitzung vom 5. März 1947) 
Der Stadtverordnetenvorsteher stellt ausdrücklich fest, daß 
der Magistrat zwar die Verpflichtung hat, den Rat der 
Bürgermeister in bestimmten Fällen anzuhören, aber keine 
weilergehende Verpflichtung. 
(8. Sitzung vom 5. März 1947) 
II. Bezirksämter 
Nach Ausführungen von Bürgermeister Dr. Acker und 
Stadtrat Theuner stellt der Stadtverordnetenvorsteher Dr, 
Suhr ferner die übereinstimmende Meinung des Verfassungs 
ausschusses darüber fest, daß kein Zuständigkeitskatalog 
ausgestellt werden soll, sondern daß auch in der neuen Ver 
fassung wie im Artikel 20 Ziffer 2 der Vorläufigen Ver 
fassung der Aufgabenkreis des Magistrats und' der Bezirks 
ämter grundsätzlich abgegrenzt wird. 
(8. Sitzung vom 5. März 1947) 
Der Stadtverordnetenvorsteher stellt daraufhin fest, daß 
eine übereinstimmende Meinung in der Frage, ob die Be 
zirksämter künftig als Köllektivorgane, dagegen die Magi 
stratsmitglieder selbständig handeln können, nicht erzielt 
worden ist. (11. Sitzung vom 19. März 1947) 
12. Sonderverwaltung 
Ferner ist allgemeine Ansicht des Verfassungsausschusses, 
daß Sonderverwaltungen nach Möglichkeit vermieden werden. 
(8. Sitzung vom 5. März 1947) 
Der Stadtverordnetenvorsteher stellt als Auffassung des 
Ausschusses fest, daß alle Verwaltungen der Gebietskörper 
schaft Groß-Berlin von der Leitung und politischen Führung 
des Senats als der führenden Körperschaft abhängig sein 
sollen. . 
Auch die Anstalten des öffentlichen Rechts (Stadtkontor, 
Feuersozietät usw.) sollten unbeschadet ihrer organisato 
rischen Selbständigkeit eindeutig der politischen Verantwor 
tung des Senats unterstehen. 
(14. Sitzung vom 9. April 1947) 
13.. Bezirksverordnetenversammlungen 
Der Stadtverordnetenvorsteher schließt diese Frage ab mit 
der Feststellung, daß nach Auffassung des Verfassungs 
ausschusses die Bezirksverordnetenversammlung 'auch in der 
neuen Verfassung erhalten bleiben muß, daß ihre Haupt 
aufgabe aber in erster Linie in - der Verwaltungskontrolle zu 
•suchen ist. (8, Sitzung vom 5. März 1947.) 
14. Fadiaufsicht 
Nach Stellungnahme von Bürgermeister Dr. Acker, Stadt 
rat Theuner, Bürgermeister Dr. Schloß und Stadtverordnetem 
Dr. Pamperrien zu diesem Vorschläge stellt der Stadtverord 
netenvorsteher fest, daß der Verfassutlgsausschuß grund 
sätzlich die Fachaufsicht (des Magistrats über die Bezirks 
ämter) und die Möglichkeit einer Beschwerde bejaht. 
(8. Sitzung vom 5. März 1947.) 
' 15. Zahl,der Bezirke x 
Es besteht Übereinstimmung, daß in der neuen Verfassung 
die Zahl der Bezirke unverändert bleiben soll. 
(12. Sitzung vom 26. März 1947.) 
16. Verhältnis zu den Allüerten 
Es besteht Einverständnis darüber, daß in der neuen Ver 
fassung das Verhältnis der Selbstverwaltung zu den Alliier 
ten nicht in der Form geregelt werden soll, wie es jetzt im 
Artikel 36 der Vorläufigen Verfassung der Fall ist. Die 
Selbständigkeit des Landes Berlin auf bestimmten Gebieten 
muß jedoch irgendwie in' der Verfassung deutlich zum Aus 
druck kommen. 
(12. Sitzung vom 26. März 1947.)
	        

Cite and reuse

Cite and reuse

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Volume

METS METS (entire work) MARC XML Dublin Core RIS Mirador ALTO TEI Full text PDF (compressed) PDF (full size) DFG-Viewer OPAC
TOC

Chapter

PDF (compressed) PDF (full size) RIS

Image

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Citation links

Citation links

Volume

To quote this record the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Chapter

To quote this structural element, the following variants are available:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Image

To quote this image the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Citation recommendation

1948.
Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

What is the fifth month of the year?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.