Digitale Landesbibliothek Berlin Logo Full screen
  • First image
  • -50
  • -20
  • -5
  • Previous image
  • Next image
  • +5
  • +20
  • +50
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment
  • Facebook Icon
  • Twitter Icon

Drucksache (Public Domain) Issue1946/1948, 101-150 (Public Domain)

Access restriction

There is no access restriction for this record.

Copyright

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Bibliographic data

fullscreen: Drucksache (Public Domain) Issue1946/1948, 101-150 (Public Domain)

Access restriction

There is no access restriction for this record.

Copyright

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Periodical

Creator:
Berlin
Title:
Drucksache / Stadtverordnetenversammlung von Gross-Berlin
Other titles:
Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung von Groß-Berlin
Publication:
Berlin, 1946 - 1948
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2018
Dates of Publication:
1.1946-151.1948
ZDB-ID:
2916002-9 ZDB
Berlin:
B 758 Staat. Politik. Verwaltung: Stadtparlamente
DDC Group:
350 Öffentliche Verwaltung
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
State,Politics,Administration,Law

Volume

Publication:
1948
Language:
German
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2018
Berlin:
B 758 Staat. Politik. Verwaltung: Stadtparlamente
DDC Group:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-12545223
Location:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Shelfmark:
B 758 StVV 2:1946-48
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
State,Politics,Administration,Law

Chapter

Title:
104 (759)

Contents

Table of contents

  • Drucksache (Public Domain)
  • Issue1946/1948, 101-150 (Public Domain)
  • 101 ([722-726])
  • 101 ([722-727])
  • 102 ([728-734])
  • zu 86 (656)
  • 103 ([735-758])
  • 104 (759)
  • 105 (760)
  • 106 (761-763)
  • 107 ([764-776])
  • 108 (777)
  • 109 ([778-791])
  • 110 ([792-796])
  • 111 (797)
  • 112 (798)
  • 113 ([799-816])
  • 114 ([817-841])
  • 115 (842)
  • 116 ([843-853])
  • 117 ([854-875])
  • 118 ([876-898])
  • 119 ([899])
  • 120 ([900])
  • 121 ([901-902])
  • 121a ([902a])
  • 122 ([903-925])
  • 122a ([921a])
  • 123 ([926])
  • 124 ([927])
  • 124a ([927a]
  • 125 ([928])
  • 126 ([929])
  • 127 ([930-])
  • 128 ([931])
  • 129 ([932-952/954-957])
  • 130 ([953])
  • 131 ([954-1005])
  • 132 ([1006-])
  • 132 ([1006])
  • 133 ([1007])
  • 134 ([1008-1026])
  • 135 ([1027-1043])
  • 136 ([1044])
  • 137 ([1045-1047])
  • 138 ([1048-1055])
  • 139 ([1056-1057])
  • 140 ([1058-1063])
  • 141 ([1064])
  • 142 ([1065-1068])
  • 143 ([1069-1083])
  • 144 ([1084-1085])
  • 145 ([1086-1120])
  • 146 ([1121])
  • 147 ([1122-1141])
  • 148 ([1142])
  • 149 ([1143-1167])
  • 150 ([1168])
  • 151 (1169])

Full text

\ 
6 
lehnt. Nach Verhandlungen mit den. einzelnen Mi 
litärregierungen folgte die Aufforderung, den Vor 
schlag erneut vorzulegen. Ein Entscheid über den 
neuerlichen Vorschlag ist durch Erlaß der Alliierten 
Kommandantur vom 31. 12. 1947 dahingehend erfolgt, 
daß die Verteilung der zur Verfügung stehenden 
Materialien wie bisher fortzusetzen ist. Daraus er 
gibt sich, daß der Erlaß der Alliierten Kommandan 
tur vom April 1947. in dem festgelegt wurde, daß 
sämtliche Anforderungen städtischer Betriebe, bevor 
sie der Alliierten Kommandantur vorgelegt werden, 
an die Abteilung für Wirtschaft zu richten sind, die 
sie, falls ihr keine Mittel zur Befriedigung der An 
forderungen zur Verfügung stehen, der Alliierten 
Kommandantur vorzulegen hat, nach wie vor Geltung 
besitzt. Da der Abteilung für Wirtschaft lediglich 
für den amerikanischen und britischen Sektor Kon 
tingente zur Verfügung stehen, kann seitens der Ab 
teilung für Wirtschaft auch nur für den Anteil 
dieser beiden Sektoren Stellung genommen werden. 
Wegen des Anteils des französischen und sowjeti 
schen Sektors muß auf Grund der dreiteiligen Be 
stimmungen noch immer an die Militärregierungen 
verwiesen werden. Die Abteilung für Wirtschaft 
wird nach wie vor bemüht bleiben, die Wirtschafts 
und Verwaltungseinhejt Berlins zu fördern. Zu 
welchem Zeitpunkt dieö möglich sein wird, läßt sich 
nicht übersehen. Wichtig ist jedoch, daß der Ab 
teilung für Wirtschaft sowohl rechtlich als auch or 
ganisatorisch die Voraussetzungen geschaffen wer 
den, um diese Aufgabe, wenn sie durchgesetzt ist, 
auch erfolgreich durchführen zu können. In recht 
licher Beziehung muß das Warenverkehrsgesetz und 
in organisatorischer Hinsicht die Wirtschafts 
kammer schleunigst in Wirksamkeit treten können. 
Die Herstellung von Schuhen aus Alt- und Abfall- 
stoffen ist kaum möglich, weil die hierzu erforderlichen 
groffstückigcn Lumpen kaum anfallen. 
Beschluß der Stadtverordnetenversammlung 
vom 7. 8. 1947 
(34) Der Magistrat von Groß-Berlin wird beauftragt, 
zur Durchführung der Produktions- und Versorgungs 
pläne zur Verbesserung der Lebens Verhältnisse der Ber 
liner Bevölkerung mit der Alliierten Kommandatura Berlin 
bzw. mit dem Alliierten Kontrollrat Verhandlungen mit 
dem Ziel aufzunehmen, daß Berlin mit dem Ausland 
zwecks Lieferung von Rohstoßen Abschlüsse zur Belebung 
der Berliner Industrie, des Handwerks und des Handels 
tätigen kann. Insbesondere soll bei den Verhandlungen 
dahin gewirkt werden, daß die Berliner Elektro- und Be 
kleidungsindustrie durch entsprechende Abschlüsse mit 
Rohstoßen versorgt, wird. 
(38) Die Verhandlungen über Kohlen mit der Pol 
nischen Militärmission schnellstens zum Abschluß zu 
bringen und dem Parlament in spätestens 4 IVochen 
Bericht zu erstatten. 
Die mit der Polnischen Militärmission geführten 
Verhandlungen haben ergeben, daß polnischerseits ein 
wesentliches Interesse an der Lieferung schwerer 
elektrotechnischer Ausrüstung besteht. Als polnische 
Gegenlieferungen wurden vorgeschlagen oberschlesische 
Staubkohle, die für das Kraftwerk Klingenberg geeignet 
ist, sowie Nahrungsmittel, darunter Gefrierei für die 
Krankenversorgung. Die in Betracht kommenden 
Lebensmittel würden eine zusätzliche Versorgung be 
stimmter schwerarbeitender Bevölkerungskreise für 
eine gewisse Dauer zulassea Als Umfang der Lieferung 
und Gegenlieferung ist ein Wert von 3 Mill. RM in 
Erwägung gezogen. 
Da sich aus der gegenwärtigen Sachlage Schwierig 
keiten hinsichtlich der Exportgenehmigung, der Rohstoff 
versorgung und der Verwendung des Exporterlöses 
ergeben, an denen derartige große Exportgeschäfte u. ü. 
scheitern können, hat die Abteilung für Wirtschaft die 
Alliierte Kommandantur mit Schreiben vom 12. 12. 1947 
unter Darstellung des Sachverhalts gebeten, dem Ma : 
gistrat in Abweichung von den Militärregierungen für 
ihre Sektoren angeordneten Bestimmungen die Möglich 
keit zu geben, für alle Sektoren gemeinsam Export- 
und Importabschlüsse mit ausländischen Staaten abzu 
schließen. Die Alliierte Kommandantur ist weiter 
darauf hingewiesen worden, daß auch mit anderen aus 
ländischen Staaten kombinierte Ausfuhr- und Einfuhr 
geschäfte möglich werden können, so daß es nach der 
Auffassung der Abteilung für Wirtschaft geboten er 
scheint. aus Anlaß des mit Polen möglichen Abschlusses 
zu einer grundsätzlichen Entscheidung der Alliierten 
Kommandantur über eine Verfahrensregelung zu 
kommen. Mit Rücksicht auf den Stand der Verhand 
lungen mit der Polnischen Militärmission, sei eine 
baldige Entscheidung wünschenswert. 
Der Cbef der Handelsabteilung der Polnischen 
Militärmission ist von dem Schritt der Abteilung für 
Wirtschaft bei der Alliierten Kommandantur unter 
richtet worden. 
Die Alliierte Kommandantur, Wirtschaftsaus 
schuß, hat auf den Antrag des Magistrats, ihm die 
Möglichkeit zu geben, für alle Sektoren gemeinsam 
Import-Exportgeschäfte abzuschließen, erwidert, daß 
„die verschiedenen Militärregierungen bis auf wei 
teres für den Export und Import aller Artikel von 
und nach Berlin verantwortlich bleiben werden.“ 
Mit dieser Entscheidung ist klargestellt, daß zu 
nächst keinerlei Möglichkeit besteht, Berlin außen 
wirtschaftlich als eine Einheit, einzusetzen, sondern 
die Berliner Sektoren auch außenwirtschaftlich als 
wirtschaftliche Anhängsel der entsprechenden Zonen 
nur nach Maßgabe der für den Import und Export 
von den jeweiligen Militärregierungen der Zonen er 
lassenen Bestimmungen aktjviert werden können. 
Angesichts der unterschiedlichen grundsätzlichen 
Auffassung der Besatzungsmächte in Fragen der 
Außenwirtschaft ist dadurch eine selbständige Ini 
tiative der Berliner Wirfschaftsverwaltung zumin 
dest erheblich erschwert. 
ilf. Ernährung 
Beschluß der Stadtverordnetenversammlung 
vom 7. 8. 1947 
(4—18, 
t\ ...... . 
Gemäß dem Beschluß der Madtveior(inetenVer 
sammlung vom 7. 8. 1947 zum Wiuterpotprogramm 
1947/48 ist die Abteilung für Ernährung mit einer 
Reihe von Anträgen an die Alliierte Kommandantur 
herangetreten. 
Bei der augenblicklichen Krnährungslage in 
Deutschland kann mit einer Rationserhöhung 
nicht gerechnet werden. Im Vergleich mit an 
deren Großstädten muß die Ernährung Berlins 
als geregelt betrachtet werden, da wir bisher durch 
die Bevorratung in die Lage versetzt worden sind, 
die auf Lebensmittelkarten zugeteilten Lebensmittel 
rechtzeitig der Bevölkerung zur Verfügung zu stellen. 
Irgendwelche Reste sind im Gegensatz zu anderen 
Landesteilen Deutschlands nicht vorhanden. Die 
Alliierte Kommandantur hat durch ausreichende 
Zuweisungen dafür gesorgt, daß in den hauptsäch 
liebsten Lebensmitteln mit Ausnahme von Fleisch 
eine Bevorratung von mindestens 30 Tagen vorhan 
den ist. so daß in dieser Beziehung dem Beschluß 
der Stadtverordnetenversammlung Rechnung ge 
tragen worden ist. Auch die Kartoffelversorgung ist 
dergestalt sichergestellt. daß eine Versorgung der 
Bevölkerung bis zum Anschluß an die neue Ernte 
mit Frischkartoffeln und Kartoffelfabrikaten ge 
währleistet ist. Die Gemüseversorgung wird zur Zeit
	        

Cite and reuse

Cite and reuse

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Volume

METS METS (entire work) MARC XML Dublin Core RIS Mirador ALTO TEI Full text PDF (compressed) PDF (full size) DFG-Viewer OPAC
TOC

Chapter

PDF (compressed) PDF (full size) RIS

Image

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Citation links

Citation links

Volume

To quote this record the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Chapter

To quote this structural element, the following variants are available:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Image

To quote this image the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Citation recommendation

1948.
Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

How many letters is "Goobi"?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.