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Drucksache (Public Domain) Issue1946/1948, 101-150 (Public Domain)

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Bibliographic data

fullscreen: Drucksache (Public Domain) Issue1946/1948, 101-150 (Public Domain)

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Periodical

Creator:
Berlin
Title:
Drucksache / Stadtverordnetenversammlung von Gross-Berlin
Other titles:
Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung von Groß-Berlin
Publication:
Berlin, 1946 - 1948
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2018
Dates of Publication:
1.1946-151.1948
ZDB-ID:
2916002-9 ZDB
Berlin:
B 758 Staat. Politik. Verwaltung: Stadtparlamente
DDC Group:
350 Öffentliche Verwaltung
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
State,Politics,Administration,Law

Volume

Publication:
1948
Language:
German
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2018
Berlin:
B 758 Staat. Politik. Verwaltung: Stadtparlamente
DDC Group:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-12545223
Location:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Shelfmark:
B 758 StVV 2:1946-48
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
State,Politics,Administration,Law

Chapter

Title:
131 ([954-1005])

Contents

Table of contents

  • Drucksache (Public Domain)
  • Issue1946/1948, 101-150 (Public Domain)
  • 101 ([722-726])
  • 101 ([722-727])
  • 102 ([728-734])
  • zu 86 (656)
  • 103 ([735-758])
  • 104 (759)
  • 105 (760)
  • 106 (761-763)
  • 107 ([764-776])
  • 108 (777)
  • 109 ([778-791])
  • 110 ([792-796])
  • 111 (797)
  • 112 (798)
  • 113 ([799-816])
  • 114 ([817-841])
  • 115 (842)
  • 116 ([843-853])
  • 117 ([854-875])
  • 118 ([876-898])
  • 119 ([899])
  • 120 ([900])
  • 121 ([901-902])
  • 121a ([902a])
  • 122 ([903-925])
  • 122a ([921a])
  • 123 ([926])
  • 124 ([927])
  • 124a ([927a]
  • 125 ([928])
  • 126 ([929])
  • 127 ([930-])
  • 128 ([931])
  • 129 ([932-952/954-957])
  • 130 ([953])
  • 131 ([954-1005])
  • 132 ([1006-])
  • 132 ([1006])
  • 133 ([1007])
  • 134 ([1008-1026])
  • 135 ([1027-1043])
  • 136 ([1044])
  • 137 ([1045-1047])
  • 138 ([1048-1055])
  • 139 ([1056-1057])
  • 140 ([1058-1063])
  • 141 ([1064])
  • 142 ([1065-1068])
  • 143 ([1069-1083])
  • 144 ([1084-1085])
  • 145 ([1086-1120])
  • 146 ([1121])
  • 147 ([1122-1141])
  • 148 ([1142])
  • 149 ([1143-1167])
  • 150 ([1168])
  • 151 (1169])

Full text

967, Mitteilung — zur Kenntnisnahme — über 
das Preisamt — Haushaltsplan 1948 — 
Unterabschnitt B 92 30 (Vorlage Nr. 88/667) 
— Zwischenbericht — 
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt davon 
Kenntnis, daß Vorbereitungen organisatorischer Art zur 
Aufstellung des Nachtragshaushalts in Angriff genommen 
sind. Die Vorlage des Nachtragshaushalts wird erfolgen, 
sobald die Alliierte Kommandantur die neuen Verordnun 
gen über die Preisbildung, Preisüberwachung, die Ord 
nungsstrafverfahren im Preisrecht usw. bestätigt hat. 
Berlin, den 31. Juli 1948 
Magistrat von GroB-Berlin 
L. Schroeder Heinzeimann 
968, Mitteilung — zur Kenntnisnahme — über 
Museum Ermeler - Haus — Haushaltsplan 
1948 — Unterabschnitt B 32 12 (Vorlage 
Nr. 88a/667a) — Zwischenbericht — 
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen: 
„Der Magistrat hat den Ausbau des Enneler-Hauses 
grundlegend geprüft. Bei Besichtigungen des Ermeler- 
Hauses ist festgestellt worden, daß dem Ausbau dieser 
Käume erhebliche Schwierigkeiten entgegenstehen. Will 
man das kulturhistorisch wertvolle Gepräge dieser Räume 
erhalten bzw. wieder hersteilen, so ist mit einer Bauzeit 
von etwa zwei Jahren zu rechnen. Weiter macht unter 
diesem Gesichtspunkt der Einbau der erforderlichen sani 
tären Anlagen sowie der Einbau neuer Heizungsaulagen 
erhebliche Schwierigkeiten, zu deren Beseitigung gegen 
wärtig noch Planungsarbeiten durchgeführt werden. 
Augenblicklich ist es jedoch nicht möglich, die erfor 
derlichen Materiatlen für die Wiederherstellung der alten 
kulturhistorisch wertvollen Ausstattung dieser Räume zu 
beschaffen.“ 
Berlin, den 5. August 1948 
Magistrat von Groß-Berlin 
L, Schroeder May 
969, Mitteilung — zur Kenntnisnahme — über 
Berliner Büchereischule — Haushaltsplan 
1948 — Unterabschnitt B 24 12 (Vorlage 
Nr. 88a/667a) — Schlußbericht — 
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen: 
„In Ausführung des Stadtverordnetenbeschlusses vom 
19. 2.1948 hat der Magistrat beschlossen, daß die Berliner 
Bibliotheksschule ihren Betrieb umgehend wieder aufzu 
nehmen hat. 
Die Wiederinbetriebnahme d4r Bibliotheksschule ist 
für den dringend notwendigen Nachwuchs an bibliotheka 
rischen Fachkräften für die Büchereien in Berlin unbe 
dingt erforderlich. Die Einrichtung dafür steht im Ermeler- 
Haus zur Verfügung. Mittel sind im Haushaltsplan 1948 
— Unterabschnitt B 24 12 — bereitgestellt. 
Die Ausbildung der biliothekarischen Nachwuchs 
kräfte erfolgte vor 1940 in verschiedenen Büchereischulen 
in Deutschland, darunter auch an der Bibliotheksschule 
der Berliner Stadtbibliothek, die vor ihrer Verlegung 
infolge der Kriegsereignisse ins Ermeler-Haus im Mar- 
stall-Gebäude, Breite Str. 36, untergebracht war. 
In dreijährigen Lehrgängen wurden hier die volks 
bibliothekarischen Nachwuchskräfte in Verbindung mit 
praktischer Tätigkeit in den Bibliotheken ausgebTldet, Die 
Lehrgänge wurden durch ein Diplomexamen abgeschlossen, 
das in ganz Deutschland Geltung besaß. Nach 1945 wurden 
Hilfsbibliothekare in Sonderkursen ausgebildet, die von 
dem Referat Volks- und Betriebshüchereien der Abteilung 
für Volksbildung durchgeführt wurden. Diese Notmaß- 
nahme muß jedoch durch eine zeitlich und stofflich um 
fassendere Schulausbildung, wie sie sich früher bewährt 
bat, abgelöst werden.“ 
Wir bitten, den Stadtverordnetenbeschluß vom 
10.2.1948 für den Unterabschnitt B 2412 damit als er 
ledigt anzusehen. 
Berlin, den 5. August 1948 
Magistrat von Groß-Berlin 
L. Schroeder May 
970, Mitteilung — zur Kenntnisnahme — über 
„Rückgabe von jüdischem Vermögen“ (Vor 
lage Nr. 92/692) — Schlußbericht — 
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen: 
Die Stadt hat seinerzeit nur solche jüdischen Grund 
stücke erworben, die für bestimmte öffentliche Zwecke, 
und zwar überwiegend städtebaulicher Art, benötigt 
wurden. Für die Ankäufe, die zum größten Teil frei 
händig, in Einzelfällen aber auch im Enteignungs- oder 
Zwangsversteigerungsverfahren erfolgten, lagen also be 
stimmte kommunalpolitische Gründe vor. In allen Fällen 
wurde ein dem Wert des Grundstücks entsprechender 
Kaufpreis gezahlt. Dieser Gegenwert ist dem jüdischen 
Voreigentümer zugeflossen, und zwar entweder bar oder 
durch Abdeckung der auf dem Kaufgrundstück lastenden 
Hypotheken. Nach Verschärfung der Judengesetzgebung 
mußte der Gegenwert aber meist auf die der Kontrolle 
durch die Reichsfinanzbehörden unterliegenden Sperr 
konten oder gemäß Sonderanweisung der Gestapo 
behörden an andere Stellen überwiesen werden. Außer 
dem hat sich für jüdische Grundstücke preisrechtlich der 
sogenannte mäßige Verkehrswert (d. h. ein 10% unter 
dem Stoppreis liegender Kaufpreis) herausgebildet. 
Für die Rückgabe an die jüdischen Voreigentümer 
kommen jetzt solche Grundstücke in Betracht, bei denen 
eine Notwendigkeit zur Verwendung für öffentliche 
Zwecke nicht mehr besteht. Aus der nachstehenden Liste 
ist das Ergebnis einer diesbezüglichen erneuten Prüfung 
ersichtlich; dabei ist zu bemerken, daß unsere sämtlichen 
Unterlagen durch Kampfhandlungen vernichtet worden 
sind, so daß die Möglichkeit besteht, daß einzelne Grund 
stücke für den vorliegenden Zweck noch nachträglich zu 
erfassen Sind. Grund.**, Grund.**, 
der früheren jüdischer 
Jüdischen Privat- 
Gemeinde eigentümer 
Gesamtzahlen: 21 
57 
1. Für öffentliche Zwecke werden » 
benötigt 8 36 
2. Nach dem derzeitigen Stand 
der Planung können zurück- 
gegeben werden ...... 10 18 
3. Eine Entscheidung über die 
künftige Zweckverwendung 
oder Rückgabe kann z. Z. noch 
nicht getroffen werden bei . . 3 3 
4. Von den Grundstücken werden 
z. Z. verwaltet: 
a) durch die Stadt 16 37 
b) durch die Jüdische Gemeinde 3 
die ihr ohne Mietezahlung, 
lediglich gegen Tragung der 
Lasten und Abgaben über 
lassen sind. 
c) An den von der Alliierten 
Kommandantur eingesetzten 
Treuhänder Schweig mußten 
auf Grund von Beschlag 
nahmeverfügungen der ein 
zelnen Militärregierungen 
zur Verwaltung abgegeben 
werden 2 20 
wodurch der Stadt das 
Verfügungsrecht über diese 
Grundstücke bis zum In 
krafttreten entsprechender 
gesetzlicher Vorschriften 
einstweilen entzogen wurde. 
Rückgabeanträge jüdischer Voreigenlümer sind 
bisher nur in wenigen Fällen gestellt; den Bedürfnissen 
der Jüdischen Gemeinde wurde durch die Nutzungs 
überlassung der vorerwähnten 3 Grundstücke — bisher 
anscheinend ausreichend — Rechnung getragen. Von 
sonstigen jüdischen Voreigenlümern oder deren Erben 
wurden bisher nur in 3 Fällen Rückgabeanträge gestelli. 
denen indes mit Rücksicht auf die öffentliche Zweck 
bestimmung des betreffenden Grundstücks sowie der 
noch ungeklärten Rechtslage bisher nicht entsprochen 
19
	        

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