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Drucksache (Public Domain) Issue1946/1948, 101-150 (Public Domain)

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Bibliographic data

fullscreen: Drucksache (Public Domain) Issue1946/1948, 101-150 (Public Domain)

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Periodical

Creator:
Berlin
Title:
Drucksache / Stadtverordnetenversammlung von Gross-Berlin
Other titles:
Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung von Groß-Berlin
Publication:
Berlin, 1946 - 1948
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2018
Dates of Publication:
1.1946-151.1948
ZDB-ID:
2916002-9 ZDB
Berlin:
B 758 Staat. Politik. Verwaltung: Stadtparlamente
DDC Group:
350 Öffentliche Verwaltung
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
State,Politics,Administration,Law

Volume

Publication:
1948
Language:
German
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2018
Berlin:
B 758 Staat. Politik. Verwaltung: Stadtparlamente
DDC Group:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-12545223
Location:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Shelfmark:
B 758 StVV 2:1946-48
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
State,Politics,Administration,Law

Chapter

Title:
122 ([903-925])

Contents

Table of contents

  • Drucksache (Public Domain)
  • Issue1946/1948, 101-150 (Public Domain)
  • 101 ([722-726])
  • 101 ([722-727])
  • 102 ([728-734])
  • zu 86 (656)
  • 103 ([735-758])
  • 104 (759)
  • 105 (760)
  • 106 (761-763)
  • 107 ([764-776])
  • 108 (777)
  • 109 ([778-791])
  • 110 ([792-796])
  • 111 (797)
  • 112 (798)
  • 113 ([799-816])
  • 114 ([817-841])
  • 115 (842)
  • 116 ([843-853])
  • 117 ([854-875])
  • 118 ([876-898])
  • 119 ([899])
  • 120 ([900])
  • 121 ([901-902])
  • 121a ([902a])
  • 122 ([903-925])
  • 122a ([921a])
  • 123 ([926])
  • 124 ([927])
  • 124a ([927a]
  • 125 ([928])
  • 126 ([929])
  • 127 ([930-])
  • 128 ([931])
  • 129 ([932-952/954-957])
  • 130 ([953])
  • 131 ([954-1005])
  • 132 ([1006-])
  • 132 ([1006])
  • 133 ([1007])
  • 134 ([1008-1026])
  • 135 ([1027-1043])
  • 136 ([1044])
  • 137 ([1045-1047])
  • 138 ([1048-1055])
  • 139 ([1056-1057])
  • 140 ([1058-1063])
  • 141 ([1064])
  • 142 ([1065-1068])
  • 143 ([1069-1083])
  • 144 ([1084-1085])
  • 145 ([1086-1120])
  • 146 ([1121])
  • 147 ([1122-1141])
  • 148 ([1142])
  • 149 ([1143-1167])
  • 150 ([1168])
  • 151 (1169])

Full text

1 
2 
903. Mitteilung — zur Kenntnisnahme — über 
Fahrpreisermäßigung für Wanderfahrten 
(Vorlage Nr. 40/272) — Zwischenbericht — 
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt davon 
Kenntnis, daß sich die Deutsche Wirtschaftskommission 
für die sowjetische Besatzungszone — Hauptverwaltung 
Verkehr - Generaldirektion Reichsbahn — auf Grund 
der Verhandlungen des Magistrats von Groß-Berlin — 
Abteilung für Verkehr und Versorgungsbelriebe — an 
die SMAD gewendet und um Zustimmung gebeten hat, 
die bereits für die Freie Deutsche Jugend“ bestehende 
50%ige Fahrpreisermäßigung auf alle Wanderfahrten 
auszudehnen. 
Die Generaldirektion Reichsbahn hat uns nunmehr 
mitgeteilt, daß die SMAD bisher noch keine Entscheidung 
getroffen hat. 
Berlin, den 1. Juli 1948 
Magistrat von Groß-Berlin 
Dr. Friedensburg Reuter 
904. Mitteilung — zur Kenntnisnahme — über 
Dr. Werner — Herausgabe vonEinrichtungs- 
gegensländen — Haushaltsplan 1947 — 
Unterabschnitt B 00 00 (Vorlage Nr. 51/364) 
— Schlußbericht — 
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen: 
„Der durch die sowjetische Besatzungsbehörde er 
nannte Oberbürgermeister Dr. Werner hat das beschlag 
nahmte Gebäude in Berlin-Biesdorf, Königstraße 5/6, als 
Dienstwohnung benutzt. Die Wohnung war zum Teil mit 
städtischen Einrichtungsgegenständen , zum anderen Teil 
mit solchen aus den Beständen der Bergungsämter aus- 
gestatlet worden. 
Auf Veranlassung des Hauptverwaltungsamtes wurde 
auf Grund einer in den Monaten Mal/August 1946 vor 
genommenen Bestandsaufnahme im Januar 1947 durch 
einen Taxator des Bergungsamtes ein Verzeichnis der vor 
handenen Gegenstände mit ihrem Taxwert aufgestellt. 
Nach Beendigung der Amtstätigkeit des früheren Ober 
bürgermeisters Dr. Werner (31. 12. 1946) verblieb dieser 
zunächst noch in der Wohnung. 
Ende August 1947 wurde bekannt, daß Dr. Werner 
am 1. September 1947 das Haus in Biesdorf verlassen 
werde, um in seine Privatwohnung in Lichterfelde zurück- 
zukehren. Die mit der Übernahme der Wohnungseinrich 
tung beauftragten städtischen Bediensteten wurden von 
Dr. Werner dahin beschießen, daß er auf Geheiß der 
sowjetischen Bezirkskommandantur Lichtenberg niemand 
in die Wohnung einlassen dürfe und nach Verlassen des 
Hauses die Schlüssel an die vorgenannte Kommandantur 
abzuiiefern habe. Die Vertreter des Magistrats meldeten 
diesen Sachverhalt sofort dem Bürgermeister Dr. Frie 
densburg. der sich mit Dr. Werner fernmündlich in Ver 
bindung setzte, jedoch eine in gleicher Weise begründete 
Ablehnung erhielt. Mit Schreiben vom 3. September 1947 
wurde die sowjetische Bezirkskommaudantur Lichtenberg 
unter Beifügung einer Aufstellung der Gegenstände ge 
beten, zu entscheiden, daß der Magistrat über die im 
Hause befindlichen städtischen Einrichtungsgegenstände 
verfügen dürfe. Eine schriftliche Antwort ist nicht er 
gangen. Dagegen ließ der Militärkommandant des Bezirks 
Lichtenberg Oberst Sarkisow, Anfang Oktober 1947 durch 
eine Kommission, begehend aus Vertretern der SMA, der 
Deutschen Treuhandstelle und des Magistrats, den Be 
stand an stadteigenen Gegenständen ln der Wohnung in 
Biesdorf erneut feststellen. Abgesehen davon, daß dieses 
neue Verzeichnis nach anderen Gesichtspunkten auf 
gestellt worden war, insbesondere viele Gegenstände ohne 
besondere Angabe ihrer Kennzeichen gattungsmäßig zu- 
sammengefaßt worden waren und damit ein Vergleich mit 
den früheren Verzeichnissen sehr erschwert war, wurde 
ein Teil der früher verzeichneten Gegenstände als nicht 
mehr vorhanden festgestellt. 
Ein Teil der nicht mehr Vorgefundenen Gegenstände 
war durch die sowjetische Kommandantur in Lichtenberg 
für die Kommandantur Lichtenberg und für die Sowje 
tische Zentralkommandantur beschlagnahmt und abgeholt 
worden. Wegen der Zahlung einer Miete für diese Gegen 
stände durch das Amt für Kriegsschäden und Besatzungs 
kosten sind die erforderlichen Schritte eingeleitet. 
Während der Zeit von Anfang September bis Ende 
Oktober 1947, in der das Haus unbewohnt war, wurde es 
von der Polizei bewacht. Da bei der Bestandsaufnahme 
in Gegenwart des von der Kommandantur eingewiesenen 
neuen Mieters am 29. Oktober 1947 außerdem weitere 
Gegenstände als fehlend festgestellt wurden, ist dieserhalb 
die Kriminalpolizei in Biesdorf mit der Anstellung von 
Ermittlungen nach dem Verbleib beauftragt worden, da 
angenommen werden muß, daß diese Gegenstände ge 
stohlen wurden. Obwohl die Polizei das Haus bewachte, 
wurde vom Leiter des Polizeireviers Biesdorf eines Tages 
festgestelit, daß zwei wertvolle Teppiche auf den Boden 
der Garage geschafft worden waren, vermutlich zu dem 
Zweck, sie bei günstiger Gelegenheit verschwinden zu 
lassen. Die Ermittlungen bei der Kriminalpolizei sind 
noch nicht abgeschlossen. 
Der frühere Oberbürgermeister Dr. Werner hat, nach 
dem er um Rückgabe der von ihm in seiner Privat 
wohnung untergebrachten städtischen Einrichtungsgegen 
stände gebeten worden war, diese inzwischen zurück- 
gegeben. Er hat die Erklärung abgegeben, daß sich 
weitere Gegenstände nicht in seinem Gewahrsam befinden. 
Als endgültig fehlend müssen nunmehr stadteigene 
Gegenstände im Wert von ca. 2100,—- RM und Gegen 
stände des Bergungsamtes im Werte von ca. 1500,— KM, 
insgesamt 3600,— RM, angesehen werden. Abgesehen von 
einem fehlenden Teppich, einer Brücke und einigen Bil 
dern, handelt es sich hier vornehmlich um Haushalts 
gegenstände (Kleinmöbel und Geschirr), die, wie ange 
nommen werden kann, infolge ihrer mehrjährigen Be 
nutzung unbrauchbar geworden, zum Teil vielleicht auch 
gestohlen worden sind. 
In dem Haus in Biesdorf befinden sich zur Zeit 
noch magistratseigene Gegenstände im Werte von 
ca. 19 000,— RM und Gegenstände des Bergungsamtes im 
Werte von 17 000,— RM. Wegen der magistratseigenen 
Gegenstände sind wir inzwischen an die Treuhandstelle 
für das sequestrierte und beschlagnahmte Vermögen im 
sowjetischen Besatzungssektor der Stadt Berlin, die die 
Verwaltung dieses Grundstückes ausübt, wegen Rückgabe 
herangetreten. Nach dem jetzigen Stand der Verhand 
lungen kann in absehbarer Zeit mit Rückgabe der ma 
gistratseigenen Gegenstände gerechnet werden. 
Die Einrichtungsgegeustände des Bewirtschaftungs 
amtes für Bergungsgut werden, da es sich um beschlag 
nahmte Gegenstände handelt. Voraussichtlich weiterhin im 
Hause Biesdorf, Königstraße 4/5, verbleiben. 
Hiernach ergibt sich folgendes Bild: 
1. Wegen der zur Zeit noch in dem genannten Haus 
befindlichen magistratseigenen Gegenstände können die 
Verhandlungen mit der Treuhandstelle voraussichtlich in 
kürzester Frist dergestalt abgeschlossen werden, daß uns 
diese Gegenstände zurückgegeben werden. 
2. Wegen der Rückgabe bzw. der Zahlung einer Miete 
für die von der sowjetischen Kommandantur Lichtenberg 
beschlagnahmten Gegenstände steht die Entscheidung 
noch aus. 
3. Wegen der fehlenden Gegenstände werden die Er 
mittlungen durch die zuständigen Polizeiorgäne fortgeführt. 
4. Die von Dr. Werner in seine Wohnung in Lichter 
felde, also in sein persönliches Gewahrsam, genommenen 
städtischen Einrichtungsgegenstände der Dienstwohnung > n 
Biesdorf sind von ihm zurückgegeben worden.“ 
Damif hat der Stadtverordnetenbeschluß — Vorlage 
Nr. 51/364 — Haushaltsplan 1947 — für den Unter 
abschnitt B 00 00 seine Erledigung gefunden. 
Berlin, den 5. Juli 1948 
Magistrat von Groß-Berlin 
Dr. Friedensburg Theuner
	        

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