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Verwaltungsbericht (Public Domain) Ausgabe 1912/1920 (Public Domain)

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Periodical

Creator:
Zweckverband Groß-Berlin
Title:
Verwaltungsbericht : für die Zeit des Bestehens des Verbandes vom ... bis ... / Verband Groß-Berlin
Publication:
Berlin 1920
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2018
Dates of Publication:
1912/1920
ZDB-ID:
2915873-4 ZDB
Berlin:
B 751 Staat. Politik. Verwaltung: Stadtgebiet: Geltung, Gliederung, Grenzen
DDC Group:
350 Öffentliche Verwaltung
Collection:
State,Politics,Administration,Law
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access

Volume

Publication:
1920
Language:
German
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2018
Berlin:
B 751 Staat. Politik. Verwaltung: Stadtgebiet: Geltung, Gliederung, Grenzen
DDC Group:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-12610897
Location:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Shelfmark:
B 751/29:1912-20
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
State,Politics,Administration,Law

Contents

Table of contents

  • Verwaltungsbericht (Public Domain)
  • Ausgabe 1912/1920 (Public Domain)
  • Title page
  • Contents
  • Preface
  • Erster Teil. Allgemeine Verwaltung
  • Zweiter Teil. Verkehrsverwaltung
  • Dritter Teil. Bauabteilung
  • Vierter Teil. Forstverwaltung
  • Fünfter Teil. Notstandsarbeiten
  • Karte: Tafel 2. Wanderkarte von Grunewald und Umgebung, Maßstab 1:25 000

Full text

5 
Vorwort. 
Das Gesetz über die Bildung der neuen Stadtgemeindc Berlin vom 
26. April 1920 sieht die Aufhebung des Zweckverbandsgesetzes vom 19. Juli 1911 
vor/ der Zweckverband Groß Berlin wird somit mit der Schaffung der neuen 
Großgcmeinde am 1. Oktober 1920 nach achteinhalbjährigem Bestehen aufgelöst. 
Damit findet ein Stück Groß Berliner Entwicklungsgeschichte seinen Abschluß. 
Aus diesem Anlaß dürfte ein Bericht über die Tätigkeit des Verbandes Groß 
Berlin gerechtfertigt und willkommen sein. 
Gewiß konnte das Zweckverbandsgesetz vom 19. Juli 1911, das eine zwangs 
weise Bereinigung der Groß Berliner Gemeinden und Kreise zn einer Gemeinschaft 
zwecks Durchführung einiger festumrissener Aufgaben vorsah, keine befriedigende 
Lösung der Groß Berliner Frage bringen/ die Staatsregieruug selbst bezeichnete 
es als einen Versuch, dessen Wirksamkeit auf einigen wenigen Gebieten, die nach 
ihrer Auffassung am dringendsten einheitlicher Bearbeitung bedurften, zunächst 
einmal erprobt werden sollte. Dennoch darf gesagt werden, daß die Tätigkeit 
des Verbandes Groß Berlin in mehr als einer Beziehung für die durch das 
Gesetz vom 26. April 1920 herbeigeführte eudgiltige Lösung des Groß Berliner 
Problems bedeutungsvoll gewesen ist. Der Verband hat seine Ausgaben, soweit 
es die Verhältnisse und die Mängel seiner Organisation zuließen, fast ganz 
erfüllt und damit auf drei wichtigen Gebieten dem neuen Berlin die Wege 
geebnet/ seine Arbeiten sind nicht vergeblich gewesen. 
Das gilt zunächst von der dauernden Sicherung ausreichend großer Wald 
flächen im Interesse der Volksgesundheit rings um Berlin. Der Verband 
erwarb vom Staat ausgedehnte Waldgebiete in einem Gesamtumfange von 
10 000 ha und ging alsbald daran, diesen wertvollen Besitz immer mehr zu einer 
großzügigen Erholungsstätte für die Groß Berliner Bevölkerung auszugestalten. 
Auf dem wichtigsten Arbeitsgebiet des Verbandes, der Regelung des Groß 
Berliner Nahverkehrs, gelang es, nachdem zunächst die unübersehbare Fülle 
der verschiedenartigsten Rechtsbeziehungen der Einzelgemeinden zu den privaten 
Straßenbahnen in eine einheitliche, für das ganze Verbaudsgebiet gütige Form 
gebracht worden war, die Große Berliner Straßenbahn mit ihren Nebenbahnen, 
ebenso die Berliner Ostbahnen und damit 87 % des Groß Berliner Straßenbahn- 
verkehrs in die öffentliche Hand zu überführen. Da die noch vorhandenen 
Gemeindebahnen am 1. Oktober ebenso wie die Verbandsbahnen auf die neue 
Stadt Berlin übergehen, so wird die neue Gemeinde von Anfang an das gesamte 
Groß Berliner Straßenbahnnetz ihr eigen nennen können. Auch sonst wurde 
auf dem Verkehrsgebiet der Einheitsgcdanke nachdrücklich und erfolgreich vertreten. 
Auf dem Gebiete des Siedelungswesens, der dritten und letzten Aufgabe 
des Verbandes, hat sich der Verband trotz seiner beschränkten Befugnisse erfolg 
reich bemüht, den neuzeitlichen Bestrebungen des Städtebaus Geltung zu ver
	        

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