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Verwaltungsbericht der Gemeinde Boxhagen-Rummelsburg (Public Domain) Issue 1905/1909 (Public Domain)

Bibliographic data

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Description

Creator:
Boxhagen-Rummelsburg
Title:
Verwaltungsbericht der Gemeinde Boxhagen-Rummelsburg : für die Zeit vom ... / Boxhagen-Rummelsburg
Publication:
Berlin: Haußmann, 1909 - 1909
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2018
Dates of Publication:
1905/1909
ZDB-ID:
2915864-3 ZDB
Berlin:
B 770 Staat. Politik. Verwaltung: Bezirksbehörden
DDC Group:
350 Öffentliche Verwaltung
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
State, Politics, Administration, Law

Description

Publication:
1909
Language:
German
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2018
Berlin:
B 770 Staat. Politik. Verwaltung: Bezirksbehörden
DDC Group:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-12612145
Location:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Shelfmark:
B 770 Li 11:1905-09
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
State, Politics, Administration, Law

Description

Title:
V. Verfassung und Verwaltung der Gemeinde
Collection:
State, Politics, Administration, Law

Contents

Table of contents

  • Verwaltungsbericht der Gemeinde Boxhagen-Rummelsburg (Public Domain)
  • Issue 1905/1909 (Public Domain)
  • Title page
  • Contents
  • I. Der Gemeindebezirk
  • II. Die Bevölkerung
  • III. Grundstücks- und Wohnungs-Verhältnisse
  • IV. Vertretungen der Gemeinde
  • V. Verfassung und Verwaltung der Gemeinde
  • VI. Die Gemeinde-Sparkasse
  • VII. Das Dorfgericht
  • VIII. Das Gewerbegericht
  • IX. Das Kaufmannsgericht
  • X. Schiedsmannswesen
  • XI. Ordentliche Gerichte
  • XII. Militär-Angelegenheiten
  • XIII. Staats-, Kreis- und Gemeinde-Steuern
  • [XIV.] XVI. Finanz-Verwaltung
  • XV. Unterrichts-Anstalten
  • XVI. Arbeiter-Fürsorge
  • XVII. Armen- und Waisenpflege
  • XVIII. Gesundheits- und Wohlfahrtspflege
  • XIX. Sonstige gemeinnützige Einrichtungen
  • XX. Feuerwehr
  • XXI. Kirchliche Angelegenheiten
  • XXII. Gemeinde- Friedhöfe
  • XXIII. Landwirtschaft, Jagd und Viehhaltung
  • XXIV. Handel und Gewerbe
  • XXV. Verkehr
  • XXVI. Hochbau
  • XXVII. Tiefbau
  • XXVIII. Entwässerungsanlagen
  • XXIX. Wasserwerk
  • XXX. Gas- und Elektrizitäts-Versorgung

Full text

35 
Eine Mitwirkung der Gemeinde-Polizeiverwaltung bei der der Kgl. Polizeidirektion übertragenen 
Baupolizei tritt ein: 
1. wenn, sei es im Wege des Neubaues, Umbaues oder Anbaues, Wohnhäuser, Fabrikgebäude 
oder sonstige erheblichen für dauernde Zwecke bestimmte Bauten projektiert sind, 
2. bei allen kleineren unter die §§ 15 und 35 der Baupolizeiordnung vom 22. August 1898 fallenden 
Neubauprojekteu, mil Ausnahme nur der Lauben, sofern diese nicht mit Feuerstätten ver 
bunden sind, der Baubuden, Baukantinen und Bauaborte, 
3. bei allen Projekten von Neubauten, Um- oder Ausbauten aus denjenigen Hausgrundstücken, 
welche von Baufluchtlinien durchschnitten sind und als solche der Polizeidircktion vom Ge 
meindevorstand namentlich bezeichnet werden, gleichgültig, ob durch das Projekt die Straßen- 
sront berührt wird oder nicht, 
4. hei allen sonstigen Projekten baulicher Herstellungen, bei welchen nach Urteil der Polizei 
direktion eine Überschreitung der Baufluchtlinie über das zulässige Maß hinaus in Frage steht, 
5. in jedem Falle baulicher Herstellung und Veränderung, wenn der Anschluß an die öffentlichen 
Ent- und Bewässerungsanlagen in Frage kommt. 
2. Das Einwohner-Meldeamt. 
Bis zur Verstaatlichung der Polizei bestanden für unsern Ort 2 Meldestellen, deren Amtsbezirke 
die gleichen waren, wie bezügl. der Polizeiwachen. 
Seit 1. April 1908 ist das polizeiliche Einwohner-Meldeamt durch ein kommunales Meldebureau 
ersetzt worden. 
3. Das Standesamt. 
Das Standesamt ist seit Fertigstellung des Feuerwehrdienstgebäudes (11. 10. 07) in diesem 
untergebracht. Es amtierten zum Schluß der Berichtsperiode im Hauptamte: ein Standesbeamter 
(von Ziegler) und ein ständiger Stellvertreter (Borftelmann) und im Nebenamte zwei Stellvertreter 
(Breul und Glöckner). 
4. Das Wohlfahrtsamt. 
Seit dem 15. 2. 08 ist bei der hiesigen Gemeindeverwaltung ein Wohlfahrtsamt geschaffen, 
dem die Auskunfts- und Fürsorgestelle für Lungenkranke angegliedert ist. 
Zu den Obliegenheiten des Wohlfahrtsamtes gehört auch die Beratung der Einwohner in Unfall-, 
Invaliden- und Altersrentensachen und die Führung der für Rcntennachsucher sich ergebenden Prozesse. 
5. Die Steuererhebung. 
Von dem schon seit der Gemeindegründung eingeführten Steuerholsystem ist auch während 
der Berichtsperiode nicht abgegangen worden. 
Um den Steuerpflichtigen die Steuerzahlung zu erleichtern, ist mit der Bank des Berliner 
Kassenvereins ein Abkommen getroffen, nach welchem jeder Steuerpflichtige hierorts, sofern er mit einer 
Berliner Bank in Geschäftsverbindung steht und ein Bankguthaben besitzt, seine Steuern durch Scheck 
(Verrechnungsscheck) entrichten kann. 
Seit 1. 4. 1909 wird die Einziehung der Kirchensteuer für die evangelische Kirchengemeinde von 
der Gemeindesteuerkasse mit besorgt. Die hierfür an die Gemeinde zu gewährende Entschädigung be 
trägt 2%. 
VI. Die Gemeinde-Sparkasse. 
Die auf Grund des Ortsstatuts vom 08 ins Leben gerufene Gemeindesparkasse ist am 
1. April 1908 eröffnet worden. Untergebracht ist sie bisher im Erdgeschoß des Feuerwehrdienstgebäudes. 
Der Vorstand der Kasse besteht aus dem Gemeindevorsteher oder seinem gesetzlichen Stellver 
treter als Vorsitzenden, zwei Schöffen (Lange und Stiebitz) und 2 Gemeindeverordneten (John und 
Gamper). 
Als Kassenbeamte waren während der Berichtsperiode tätig: Sekretär Seidel als Rendant 
und Assistent Bronnowski als Gegenbuchführer. 
Zugleich mit der Eröffnung der Sparkasse wurden drei Nebenstellen eingerichtet, deren Ver 
waltung dem Kaufmann Murnigkeit, Wismarplatz 2, dem Drogisten Berger, Sonntagstr. 8, und dem 
Klempnermeister Winter, Türrschmidtstr. 41, übertragen ward. Seit dem 11. 7. 08 ist eine vierte Neben 
stelle eingerichtet, die der Bäckermeister Seidel, Lückftr. 25, versieht.
	        

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