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Verwaltungsbericht des Königlichen Polizei-Präsidiums von Berlin (Public Domain) Issue 1891/1900 (Public Domain)

Bibliographic data

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Description

Creator:
Preußen. Polizei-Präsidium
Title:
Verwaltungsbericht des Königlichen Polizei-Präsidiums von Berlin : für die Jahre ... / Preußen, Polizei-Präsidium
Publication:
Berlin: Heymanns, 1882 - 1902
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2018
Dates of Publication:
1.1871/1880-3.1891/1900
ZDB-ID:
2915856-4 ZDB
Berlin:
B 813 Recht. Justiz: Polizei
DDC Group:
350 Öffentliche Verwaltung
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
State, Politics, Administration, Law

Description

Publication:
1902
Language:
German
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2018
Berlin:
B 813 Recht. Justiz: Polizei
DDC Group:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-12631904
Location:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Shelfmark:
B 813/8 a:3
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
State, Politics, Administration, Law

Description

Title:
Abschnitt III. Die einzelnen Abteilungen
Collection:
State, Politics, Administration, Law

Description

Title:
Abteilung I
Collection:
State, Politics, Administration, Law

Description

Title:
[Einleitung]
Collection:
State, Politics, Administration, Law

Contents

Table of contents

  • Verwaltungsbericht des Königlichen Polizei-Präsidiums von Berlin (Public Domain)
  • Issue 1891/1900 (Public Domain)
  • Title page
  • Contents
  • Abschnitt I. Allgemeines
  • Abschnitt II. Präsidialbureau
  • Abschnitt III. Die einzelnen Abteilungen
  • Abschnitt IV
  • Abschnitt V
  • Abschnitt VI
  • Abschnitt VII. Anhang
  • Sachregister
  • Abbildung: Dienstgebäude für das Königliche Polizei-Präsidium. Erdgeschoss
  • Abbildung: Dienstgebäude für das Königliche Polizei-Präsidium. I. Stockwerk
  • Abbildung: Dienstgebäude für das Königliche Polizei-Präsidium. II. Stockwerk
  • Abbildung: Dienstgebäude für das Königliche Polizei-Präsidium. III. Stockwerk

Full text

Abschnitt m. 
Die einzelnen Abteilungen. 
Abteilung I. 
Das Zuständigkeitsgebiet der Abteilung I war bis zu der am 1. Mai 1901 
ins Leben getretenen Reorganisation des Polizei-Präsidiums kein bestimmt ab 
gegrenztes, sondern erstreckte sich auf alle Materien, welche überhaupt zum Geschäfts 
kreise des Polizei-Präsidiums gehörten. Bei der im Dezernat ausschließlich mit 
höheren Verwaltungsbeamten besetzten Abteilung I wurden, wie schon in den 
früheren Verwaltungsberichten hervorgehoben ist, grundsätzlich die dem Polizei- 
Präsidenten von Berlin übertragenen regiminellen Befugnisse und die wichtigeren 
landespolizeilichen Angelegenheiten bearbeitet. Innerhalb der Behörde galt die 
Abteilung I gewissermaßen als Aufsichtsinstanz der übrigen Abteilungen, deren 
wichtigere und generelle Angelegenheiten der Abteilung I zur Entscheidung oder 
Berichterstattung an die Centralinstanz unterbreitet wurden. Von den ortspolizei 
lichen Angelegenheiten gehörten alle diejenigen zur Zuständigkeit der Abteilung I, 
bei denen es mit Rücksicht auf ihre materielle Bedeutung wünschenswert erschien, 
sie dauernd durch einen höheren Verwaltungsbeamten bearbeiten zu lassen. Im 
einzelnen hat die für das Zuständigkeitsgebiet der Abteilung I in letzterer Hin 
sicht aufzustellende Grenzlinie je nach dem Wechsel in der objektiven Bedeutung 
einzelner Materien für das öffentliche Interesse und der subjektiven Auffassung 
dieser Bedeutung durch die einzelnen Dezernenten geschwankt. Nachdem nunmehr 
eine völlige Reorganisation in der Verfassung des Polizei-Präsidiums stattgefunden 
hat, welche den Grundsatz der Gleichstellung sämtlicher Geschäftsabteilungcn und 
der Verteilung der Geschäfte nach dem Zusammenhange der Materien zur Geltung 
gebracht hat, verlohnt es sich nicht mehr, auf die im Laufe der Berichtsperiode 
vorgekommenen Zuständigkeitsschwanküngen in der Verteilung der ortspolizeilichen 
Geschäfte zwischen der Abteilung I und den übrigen Abteilungen des näheren 
einzugehen. Über den Einfluß der Gesetzgebung auf die Organisation und die 
Thätigkeit der Abteilung I gilt, da letztere wie gesagt in allen Materien mehr 
oder minder zuständig war, das im Allgemeinen Teil unter IV Gesagte. Bei 
der Anordnung des Stoffes für diesen Verwaltungsbericht ist thunlichst dem Ge 
sichtspunkt Rechnung getragen, daß nur diejenigen Materien in die Bericht 
erstattung der Abteilung I aufgenommen sind, bei denen das Schwergewicht der 
Bearbeitung thatsächlich bei Abteilung I gelegen hat, daß unter Festhaltung dieses 
Gesichtspunktes aber zusammenhängende Materien auch thunlichst im Zusammen 
hange dargestellt sind, trotzdem im einzelnen auch andere Geschäftsabteilungen 
oder Dienststellen eine umfangreichere Thätigkeit dabei entwickelt haben. Wo
	        

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