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Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1961 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1961 (Public Domain)

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Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Zeitschrift

Titel:
Statistische Nachweisungen, betreffend die in den Jahren ... unter Mitwirkung der Staatsbaubeamten vollendeten Hochbauten / bearbeitet im Auftrage des Herrn Ministers der öffentlichen Arbeiten
Weitere Titel:
Statistische Nachweisungen, betreffend die im Jahre ... unter Mitwirkung der Staatsbaubeamten vollendeten und abgerechneten, beziehungsweise nur vollendeten Hochbauten
Statistische Nachweisungen, betreffend die im Jahre ... unter Mitwirkung der Staatsbaubeamten vollendeten Hochbauten
Herausgeber:
Preußen. Ministerium der Öffentlichen Arbeiten
Erschienen:
Berlin 1920
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2017
Erscheinungsverlauf:
1892-1897; 1898/1899-1917/1918
Fußnote:
Erschienen als Beilage zu: Zeitschrift für Bauwesen
ZDB-ID:
2913952-1 ZDB
Berlin:
B 350 Bildende Kunst: Zeitschriften. Bibliographien. Nachschlagewerke
Dewey-Dezimalklassifikation:
310 Statistik
Sammlung:
Berliner Orte, Architektur, Stadtentwicklung, Wohnen
Bühne, Film, Musik, Bildende Kunst
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Titel:
Statistische Nachweisungen, betreffend die im Jahre 1896 unter Mitwirkung der Staatsbaubeamten vollendeten Hochbauten
Erschienen:
1898
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2017
Berlin:
B 350 Bildende Kunst: Zeitschriften. Bibliographien. Nachschlagewerke
Dewey-Dezimalklassifikation:
310 Statistik
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-opus-90506
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Berliner Orte, Architektur, Stadtentwicklung, Wohnen
Bühne, Film, Musik, Bildende Kunst

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1961 (Public Domain)
  • Inhaltsverzeichnis Teil V, 1960-1961
  • 13. Januar 1961
  • 17. Januar 1961
  • 30. Januar 1961
  • 1. Februar 1961
  • 15. Februar 1961
  • 6. März 1961
  • 14. März 1961
  • 23. März 1961
  • 29. März 1961
  • 26. April 1961
  • 5. Mai 1961
  • 9. Mai 1961
  • 12. Juni 1961
  • 6. Juli 1961
  • 4. August 1961
  • 11. September 1961
  • 17. August 1961
  • 13. September 1961
  • 21. September 1961
  • 31. Oktober 1961
  • 1. Dezember 1961

Volltext

V/1961 | 
Seite 64 
Nr. 42 
am Essen ist von den Beschäftigten je Arbeitstag ein | 29. 
Betrag zu entrichten, der vom Senator für Jugend und 
Sport festgesetzt wird. 
Das gesamte auf den Erholungsplätzen tätige Perso- 
nal (Leiterinnen der HErholungsplätze, pädagogische 
und pflegerische. Fachkräfte, .Helferinnen,. Sanitäts- 
kräfte) muß sich vor Abschluß des Beschäftigungsver- 
trages einer amtsärztlichen Untersuchung unterziehen, 
die eine Schirmbildaufnahme der Lungen einschließt. 
Für Personal, das mit Lebensmitteln umgeht (z. B. 
Austeilen des Mittagessens oder der Kaltverpflegung, 
Abwaschen des Geschirrs), darf das amtsärztliche 
Zeugnis erst ausgestellt werden, wenn eine bakteriolo- 
gische Untersuchung von Stuhl und Urin auf Erreger 
des Typhus, des Paratyphus, der Ruhr und der bak- 
teriellen Lebensmittelvergiftung ein negatives Ergeb- 
nis hatte. Die Zahlung der Gebühren für die erforder- 
lichen Untersuchungen übernimmt das Bezirksamt. 
Das Bezirksamt. — Abt. Jugend.und Sport —, im fol- 
genden „Jugendamt“ genannt, hat vor Beginn der 
Aktion eine Woche lang die Betreuungskräfte ein- 
schließlich der Helferinnen, in geeigneter Form fach- 
lich zu unterweisen,. 
20 
AL 
x 
V. 
Gesundheitliche Betreuung und Hygiene 
22. Auf jedem Erholungsplatz ist eine Stelle für Erste Hilfe 
einzurichten, die durch ein weithin sichtbares Schild 
zu kennzeichnen ist. Die Stelle muß ausreichend mit 
Verbandsmaterial und. Medikamenten ausgestattet 
werden. 
Um die gesundheitliche Versorgung, insbesondere für 
die Erste-Hilfe-Leistung- bei Unfällen, sicherzustellen, 
ist auf einem Erholungsplatz eine in Erster Hilfe aus- 
gebildete Sanitätskraft nach Vgr.IX BAT zusätzlich 
einzusetzen, wenn auf dem Platz 
a) nicht wenigstens eine Kraft des dort tätigen Per- 
nals in Erster Hilfe ausgebildet ist; 
körperbehinderte oder geistig behinderte Kinder 
oder mehr als 100 Kinder betreut werden. 
Unfälle und Krankheiten sind in ein Sanitätsbuch, in 
dem auch alle Maßnahmen Erster Hilfe zu verzeich- 
nen sind, einzutragen. 
Auf jedem Erholungsplatz ist ein Verzeichnis an gut 
sichtbarer Stelle anzubringen, aus dem die Anschriften 
und Telefonnummern des nächstgelegenen Arztes, der 
Rettungsstelle, der Polizei, der Feuerwehr und des Ge- 
sundheitsamtes ersichtlich sind. 
Auf jedem HErholungsplatz müssen Waschanlagen 
vorhanden sein. Für je 10 Kinder soll nach Möglichkeit 
eine Zapfstelle oder ein Waschbecken zur Verfügung 
stehen. Die Abwässeranlage muß den hygienischen An- 
forderungen entsprechen. 
Kann das Wasser zum Trinken, Waschen und Geschirr- 
spülen nicht aus dem Rohrnetz der Berliner Wasser- 
werke entnommen werden, so ist für die Benutzung 
des Wassers die Zustimmung des Gesundheitsamtes er- 
forderlich. 
Auf jedem AHErholungsplatz müssen Abortanlagen 
— getrennt für Knaben und Mädchen — vorhanden 
sein. Auf je 15 Mädchen soll nach Möglichkeit 
ein Sitz, auf je 15 Knaben auch ein Sitz, und 
auf je 40 Knaben ein PP-Becken oder eine 1 m lange 
PP-Rinne entfallen. Für das Personal ist ein besonde- 
rer Abort vorzusehen. Die Abortsitze sind täglich, die 
Wände und Türen wöchentlich zu desinfizieren. Zur 
Desinfektion ist ein für die Zimmer- und Scheuer- 
desinfektion zugelassenes Desinfektionsmittel zu ver- 
wenden. Sind die Aborte nicht an die Kanalisation an- 
geschlossen, so müssen die Fäkalien täglich mit Chlor- 
kalk abgedeckt werden. Auf Fliegenschutz, z. B. Gaze- 
fenster und regelmäßige Anwendung von Fliegen- 
bekämpfungsmitteln, ist besonders zu achten. 
32. 
‚833. 
34. 
26 
35. 
27. 
36. 
28 
37. 
Für die notwendige gesundheitliche Betreuung der 
Kinder auf den Erholungsplätzen und für die Über- 
wachung der hygienischen Einrichtungen ist das Ge- 
sundheitsamt. zuständig, in dessen Bereich der HEr- 
holungsplatz liegt. 
Bleibt ein Kind krankheitshalber mehr als fünf Tage 
der Betreuung auf dem Erholungsplatz fern, so ist es 
vor der weiteren Teilnahme dem Arzt der zuständigen 
Fürsorgeeinrichtung vorzustellen. Dieser Arzt fertigt 
im Falle der Unbedenklichkeit eine Bescheinigung 
hierüber aus, die der Leitung des Erholungsplatzes zu 
übergeben ist. 
NY: 
Verpflegung 
Die Verpflegung muß die für ein gesundes Wachstum 
des Kindes notwendigen Aufbaustoffe enthalten. Um 
eine gleichwertige und gute Ernährung der Kinder auf 
allen Erholungsplätzen sicherzustellen, wird vom Se- 
hator für Jugend und Sport in Zusammenarbeit mit 
dem Senator für Wirtschaft und Kredit — Geschäfts- 
bereich Ernährung — ein Musterspeiseplan aufgestellt, 
der von allen Bezirken für die Beköstigung der Kinder 
zugrunde gelegt werden soll. Er darf hinsichtlich der 
Menge und Qualität nicht unterschritten werden. Es 
ist unbedingt erforderlich, daß die Kinder täglich 
Milch und Frischkost erhalten. 
VIL 
Kostenbeteiligung der Erziehungsberechtigten 
Die Erziehungsberechtigten werden nach ihren wirt- 
schaftlichen Verhältnissen zu den Kosten herangezo- 
gen. Auf die Errechnung des Kostenanteiles finden die 
Richtlinien für die Kostenbeteiligung bei Zeltlagern, 
die in Berlin durchgeführt werden, entsprechende An- 
wendung. 
Rückzahlungen auf den Kostenbeitrag setzen einen 
entsprechenden Antrag voraus. Eines Antrages bedarf 
es nicht, soweit der Durchgang vom Jugendamt vor- 
zeitig eingestellt wird. Eine Rückzahlung entfällt für 
die Zeit einer Abwesenheit des Kindes, es sei denn, daß 
das Kind mindestens drei Tage vor dem jeweiligen Ab- 
wesenheitstag abgemeldet war. 
VIEL. 
Unfallversicherung 
Die Kinder sind für die Dauer der Erholungsmaß- 
nahme einschließlich des Weges von der Wohnung zum 
Erholungsplatz und zurück gegen die Folgen körper- 
licher Unfälle durch den Senator für Jugend und Sport 
versichert. Ein Unfall liegt vor, wenn durch ein plötz- 
lich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis un- 
freiwillig eine Gesundheitsschädigung verursacht wird. 
Das Jugendamt hat jede Körperbeschädigung durch 
Unfall — auch eine unbedeutend erscheinende — mit 
einer Unfall-Schadenanzeige der Feuersozietät Berlin 
unverzüglich zu melden. 
Hat der Unfall den Tod zur Folge, so hat das zustän- 
dige Jugendamt der Feuersozietät — Ruf 130311 — 
ınd dem Senator für Jugend und Sport — Jug ID 2 — 
unverzüglich, mindestens binnen 24 Stunden, telefo- 
nisch Nachricht zu geben. Die Unfall-Schadenanzeige 
ist nachzureichen. 
Da die Unfallversicherung für die Kinder aus Mitteln 
des B-Haushaltes getragen wird, ist dem Senator für 
Jugend und Sport — Jug I D.1 — bis spätestens 1. No- 
vember jeden Jahres die Gesamtzahl der Kinder mit- 
zuteilen, die teilgenommen haben. Neben dieser Ge- 
samtzahl ist ferner anzugeben die darin enthaltene 
a) Zahl der Kinder, die gruppenweise aus städtischen 
und nichtstädtischen Heimen oder Kindertagesstät- 
ten kommen; 
Zahl der körperbehinderten Kinder, die nicht in 
Buchstabe a enthalten sind.
	        

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